Nacktscanner

Weil der in Detroit geschnappte junge Terrorist Umar Farouk Abdulmutallab Sprengstoff in seiner Unterhose versteckt hatte, wollen Sicherheitspolitiker an unseren Flughäfen sogenannte „Nacktscanner“ einsetzen. Doch wie sinnvoll ist der Einsatz dieser Geräte?

Mit Sicherheit verletzt man damit die Intimsphäre von Fluggästen. Schliesslich sieht man mit diesen Geräten Menschen unter die Kleider um so nach am Körper getragenen Waffen und Sprengstoff zu suchen. Terroranschläge kann man mit Nacktscannern jedoch genausowenig verhindern wie mit der Regelung, dass man Flüssigkeiten nur noch in Fläschchen mit 100 Mililitern Fassungsvermögen mit an Bord nehmen darf.

Es gibt mehrere Möglichkeiten Sprengstoff und Waffen im Gepäck so zu verstecken, dass sie bei Routinekontrollen kaum entdeckt werden. Die Sicherheitskräfte können aufgrund der hohen Anzahl von Reisenden keine umfassenden Sicherheitskontrollen durchführen.

Ein Terrorist kann ausserdem auch nach der Kontrolle in den Duty Free Shops waffenfähiges Material besorgen. Beispielsweise kann er sich mit hochprozentigem Alkohol und ein paar Tüchern sowie einem Feuerzeug eindecken. Daraus lässt sich dann eine Art Molotow-Cocktail zusammenbauen. An Bord muss man diesen mit brennbarer Flüssigkeit gefüllten Brandkörper dann nur noch an der richtigen Stelle einsetzen und schon gelingt der Anschlag.

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Zürcher Kantonsrat gegen Kopftuchverbot an Schulen

Der Zürcher Kantonsrat hat gestern eine Motion der SVP abgelehnt, welche die Schweizer Wertordnung an Schulen auf eine gesetzliche Grundlage stellen wollte. Die SVP verlangte ein Kopftuchverbot und die zwingende Teilnahme am Schwimm-,Turn- und Hauswirtschaftsunterricht. Auch während des Ramadans!

Das Fehlen muslimischer Mädchen im Unterricht und in Klassenlagern ist nach Ansicht der SVP nicht weiter zu tolerieren. Sonderzüglein und Spezialbehandlungen für muslimische Kinder führen nach Ansicht der SVP zur Ausgrenzung und erschweren die Integration muslimischer Kinder in unsere Gesellschaft.

Gemäss Ansicht von SVP-Vertretern darf der Staat patriarchalen Relikten aus islamischen Ländern nicht Hand bieten. Er muss sich für Gleichberechtigung zwischen Schülern und Schülerinnen einsetzen und muslimischen Mädchen mit einer Schweizer Wertordnung, die auf gesetzlichen Grundlagen beruht, den Rücken stärken.

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Anschlag auf Westergaard überrascht nicht

Kurt WestergaardDer versuchte Mord auf Kurt Westergaard, den Zeichner der Mohammed-Karikaturen, zeigt einmal mehr wie intolerant einige Muslime sind. Ein 28-jähriger Somalier drang gestern mit einer Axt und einem Messer bewaffnet in das Haus des Zeichners ein. Dieser konnte sich in einen eigens für solche Zwecke vorgesehenen „Panic Room“ flüchten und von dort die Polizei benachrichtigen.

Der Anschlag auf Westergaard erinnert an die Ermordung des holländischen Regisseurs Theo van Gogh. Dieser wurde im November 2004 von einem radikalen Muslim auf offener Strasse brutal ermordet. Zuvor hatte er wegen seines islamkritischen Films „Submission“ zahlreiche Morddrohungen erhalten.

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Revolution im Iran

iran protestsDie islamische Revolution begann 1978 als Massenbewegung mit Protesten gegen das Regime des Schahs (des Königs) und führte im Jahr 1979 zu dessen Flucht. Gut möglich, dass wir nun wieder Zeuge einer Revolution im Iran werden, die mit Protesten im Jahr 2009 begann und zum Ende der grausamen Mullah-Herrschaft im Jahr 2010 führen wird.

Was es für eine erfolgreiche demokratische Konterrevolution braucht, sind Massenproteste und Massendemonstrationen, welche zum Stillstand der iranischen Wirtschaft führen. Wenn die Wirtschaft des Irans ruht, wird es nur eine Frage der Zeit sein bis es zum Umsturz kommt. Die Regierung braucht Geld um die Infrastruktur ihres Repressionsapparates aufrecht zu erhalten und ihre Schergen zu bezahlen.

Die Mullahs wissen um die Gefahr und sind daher bereit bis zum Äussersten zu gehen. Jetzt wollen sie Regimekritiker und Demonstranten zum Tode verurteilen lassen. Dies weil die Demonstranten angeblich korrupt seien und man Korruption mit dem Tod bestrafen müsse.

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In Deutschland werden Christen verfolgt!

Noch nie in der Geschichte des Christentums wurden soviele Christen verfolgt wie in unserer Zeit. Gemäss dem Weltverfolgungsindex werden Christen insbesondere in islamischen Ländern verfolgt. Doch nicht nur! Sogar in europäischen Ländern kommt es zu Christenverfolgungen. Der folgende Filmbeitrag berichtet über die Verfolgung von Christen in Deutschland:

Der Organisation „Christian Solidarity International“ (CSI) zufolge werden derzeit weltweit rund 250 Millionen Christen aufgrund ihres Glaubens verfolgt. Rund 175’000 Christen werden pro Jahr aus religiösen Gründen ermordet. Ehemalige Muslime, die zum Christentum übergetreten sind werden mit dem Tod bedroht.

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Terrorkomplott mit ehemaligen Guantanamo Häftlingen

Hinter dem vereitelten Flugzeug-Attentat in Detroit stecken neuesten Erkenntnissen zufolge auch zwei ehemalige Guantanamo-Häftlinge. Die beiden aus Saudiarabien stammenden ehemaligen Häftlinge Muhamad Attik al-Harbi und Said Ali Shari haben nach ihrer Haftentlassung Führungsrollen im Al-Kaida Terrornetzwerk in Jemen übernommen. Was zu denken geben sollte Der im Flugzeug gefasste 23 jährige Terrorist Abdulmutallab studierte an einer … Weiterlesen

Farbanschlag auf Werbeagentur Goal

Die Werbeagentur Goal in Dübendorf ist Opfer eines Farbanschlags geworden. Dabei wurde das Gebäude, indem sich die Räumlichkeiten der Agentur befinden mit Farbe verschmiert. Am Eingang wurde „Goal-Rassisten stoppen!“ hingeschmiert. Die Agentur Goal hat zahlreiche besonders in linken Kreisen umstrittene Plakate für die SVP entworfen. Man kann davon ausgehen, dass hinter diesem feigen Anschlag linksextreme … Weiterlesen

Aufnahme von Guantanamo Häftlingen

Die angeblich aus „humanitären Gründen“ erfolgte Aufnahme eines Guantanamo Häftlings aus Usbekistan ist nicht im Interesse unseres Volkes. Die in Guantanamo inhaftieren Häftlinge wurden mehrheitlich in Afghanistan aufgegriffen. Es handelt sich bei diesen Häftlingen um Taliban-Krieger, welche für die grausame Schreckensherrschaft der Taliban in Afghanistan gekämpft haben. Die Presse hat aus ihnen unschuldige Opfer, die zu unrecht verhaftet wurden, gemacht. Wenn diese Leute wirklich so unschuldig sind, was hatten sie dann im vom Bürgerkrieg zerütteten Afghanistan zu suchen? Waren sie dort auf Urlaub oder auf humanitärer Mission? Wieso können diese Leute nicht in ihre Heimtländer zurück? Müssen Unschuldige Angst vor Verfolgung in ihren Heimatländern haben? Schweizer, die in der Fremdenlegion in Frankreich gedient haben, müssen in der Schweiz auch Angst vor Verfolgung haben.

Auch unverständlich ist, dass die Integrationskosten für diesen und mögliche weitere Häftlinge weitgehend von der Schweiz bezahlt werden müssen. Die USA haben Guantanamo errichtet und sind somit für die Guantanamo-Häftlinge verantwortlich! Sie sollen sich gefälligst selber um diese Häftlinge kümmern. Stattdessen schieben sie die Häftlinge in Länder wie die Schweiz ab und übernehmen noch nicht einmal die Kosten, die unserem Land für die Integration dieser Häftlinge entstehen.

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Roger de Weck ist unglaubwürdig

Leute wie Roger de Weck sind unglaubwürdig. Sie geben vor, sich für die Menschenrechte stark zu machen. Dabei wollen sie unsere demokratischen Bürgerrechte einschränken. De Weck war bekanntlich gegen die Minarettinitiative. Da er zu den Verlierern der Abstimmung gehört, will er das Resultat nicht anerkennen. Er ist ein schlechter Verlierer. Jetzt ruft er nach dem … Weiterlesen

Regierungrat will Schweizer Pass verschenken

Der Zürcher Regierungsrat hat dem Kantonsrat ein neues Bürgerrechtsgesetz zur Abstimmung vorgelegt. Wenn es nach dem Willen des Regierungsrats geht, sollen Ausländer künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Einbürgerung haben. Sogar Verbrecher sollen in den Genuss der neuen Regelung kommen!

Diese kantonale Regelung geht weiter als vom Bund vorgeschrieben. Bei Einbürgerungsentscheiden müssen zwar Regeln eingehalten werden, doch ein Recht auf Einbürgerung, wie dies im neuen Bürgerrechtsgesetz vorgesehen ist, besteht keines.

Die nachfolgenden Paragraphen sollen nach dem Willen des Regierungsrats ins neue Bürgerrechtsgesetz:

§ 3. Ausländerinnen und Ausländer werden auf Gesuch hin in das Kantonsbürgerrecht und das Gemeindebürgerrecht aufgenommen, wenn sie die Voraussetzungen für die Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes und die Voraussetzungen nach diesem Gesetz erfüllen.

Gemeinden dürfen also nur noch überprüfen ob die Anforderungen für eine Einbürgerung erfüllt sind. Ob sie jemanden einbürgern wollen oder nicht steht gar nicht mehr zu Debatte. Der Wille der betroffenen Bürger und der Gemeinde bleibt auf der Strecke. Mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun. Diese ist ohnehin in Gefahr, wenn immer mehr Leute aus fremden antidemokratischen Kulturkreisen eingebürgert werden.

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