Säule 3a zuerst ausschöpfen – und erst danach frei investieren

Die Säule 3a ist mehr als ein Sparkonto mit steuerlichen Vorteilen. Moderne Vorsorgelösungen ermöglichen eine breite Anlage in Aktien, Obligationen und weitere Anlageklassen. Damit verbindet die Säule 3a steuerliche Vorteile mit langfristigem Vermögensaufbau. Wer langfristig Vermögen aufbauen will, sollte zunächst diese Vorteile der Säule 3a nutzen.

Innerhalb der gebundenen Vorsorge lässt sich das Kapital je nach Risikoprofil mit hohen Aktienquoten investieren. Wer jedes Jahr konsequent einzahlt und das Kapital langfristig investiert, hat bereits einen wichtigen Teil seiner privaten Altersvorsorge organisiert. Erst wenn der jährliche Maximalbetrag ausgeschöpft ist, sollte die freie Anlage in Betracht gezogen werden.

Warum die Säule 3a vor dem freien Investieren kommt

Der entscheidende Vorteil der Säule 3a liegt in der steuerlichen Förderung. Einzahlungen können bis zum gesetzlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das reduziert unmittelbar die Steuerbelastung.

Für das Steuerjahr 2026 gelten folgende Maximalbeträge:

  • Mit Anschluss an eine Pensionskasse: CHF 7’258 pro Jahr.
  • Ohne Pensionskasse: 20 Prozent des Erwerbseinkommens, maximal CHF 36’288 pro Jahr.

Gerade für Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse ist die Säule 3a deshalb besonders wichtig. Sie können einen deutlich höheren Betrag steuerbegünstigt für die eigene Altersvorsorge zurücklegen.

Der grosse Vorteil gegenüber freiem Investieren liegt auf der Hand: Beide Varianten ermöglichen den Aufbau eines Wertschriftendepots. Bei der Säule 3a kommt jedoch der Steuerabzug hinzu. Wer genügend frei verfügbares Einkommen hat, sollte deshalb zuerst den 3a-Rahmen nutzen und erst danach zusätzlich ausserhalb der gebundenen Vorsorge investieren.

Die Säule 3a ist mehr als ein Vorsorgekonto

Die Zeiten, in denen Säule-3a-Gelder während Jahrzehnten auf einem niedrig verzinsten Konto liegen mussten, sind vorbei. Heute stehen zahlreiche Wertschriftenlösungen zur Verfügung. Je nach Risikoprofil bieten die Anbieter Vorsorgefonds mit unterschiedlich hohen Aktienquoten an – von defensiven Strategien bis zu Lösungen mit bis zu 100 Prozent Aktienanteil.

Damit eignet sich die Säule 3a auch für Anleger, die langfristig konsequent auf Aktien setzen wollen. Wer noch viele Jahre bis zur Pensionierung hat, sollte die Säule 3a deshalb nicht als Sparkonto behandeln. Das Kapital gehört in eine breit diversifizierte Wertschriftenlösung. Ein langer Anlagehorizont erlaubt einen hohen Aktienanteil und erhöht die langfristigen Renditechancen.

Vorsorgefonds verringern das Konkursrisiko

Säule-3a-Vorsorgefonds haben gegenüber einem 3a-Kontoguthaben einen wichtigen Vorteil: Sie sind bei einem Konkurs der Depotbank besser geschützt. Guthaben auf einem Säule-3a-Konto fallen nicht unter die normale Einlagensicherung. Sie sind lediglich bis zu CHF 100’000 pro Kunde und Vorsorgestiftung konkursrechtlich privilegiert und werden der zweiten Konkursklasse zugeteilt. Der darüber hinausgehende Betrag fällt in die dritte Konkursklasse.

Bei Vorsorgefonds ist die Situation anders. Die Vorsorgestiftung hält die Fondsanteile für Rechnung der Vorsorgenehmer. Geht die Depotbank konkurs, gehören die Fondsanteile nicht zu deren Konkursmasse. Sie werden ausgesondert und an die Vorsorgestiftung herausgegeben. Ein Konkurs der Depotbank führt damit nicht zum Verlust der Fondsanteile.

Doch was geschieht, wenn die Vorsorgestiftung selbst in Schwierigkeiten gerät? Vorsorgestiftungen unterstehen der staatlichen Aufsicht. Bei einer Liquidation bleibt die Stiftung der Aufsichtsbehörde unterstellt, bis die ordnungsgemässe Abwicklung abgeschlossen ist. Das gebundene Vorsorgevermögen bleibt dem Vorsorgezweck unterstellt und wird nicht wie gewöhnliches Unternehmensvermögen frei an Gläubiger verteilt. Die in Vorsorgefonds angelegten 3a-Gelder können im Rahmen der Abwicklung auf eine andere anerkannte Vorsorgeeinrichtung übertragen werden.

Der Schutz von Vorsorgefonds ist damit auch bei Schwierigkeiten der Vorsorgestiftung stark und zweckgebunden. Für langfristig angelegte Säule-3a-Gelder ist es deshalb die deutlich sinnvollere Wahl, in Vorsorgefonds zu investieren, statt grosse Beträge dauerhaft als Kontoguthaben zu halten.

Mehrere 3a-Konten und Anbieter sind sinnvoll

Wer über viele Jahre in die Säule 3a einzahlt, sollte das Vorsorgevermögen auf mehrere Konten und nach Möglichkeit auch auf mehrere Anbieter verteilen.

Mehrere Konten haben beim späteren Bezug einen steuerlichen Vorteil. Kapitalleistungen aus der Säule 3a werden separat vom übrigen Einkommen besteuert. Grössere Kapitalbezüge unterliegen einer progressiven Besteuerung. Werden mehrere 3a-Konten über verschiedene Kalenderjahre verteilt bezogen, lässt sich diese Progression reduzieren.

Wichtig ist dabei die zeitliche Staffelung: Werden zwei oder mehr 3a-Konten im selben Kalenderjahr aufgelöst, werden die Bezüge für die Steuerberechnung zusammengerechnet. Der Steuervorteil entsteht deshalb erst durch die Verteilung auf unterschiedliche Steuerjahre.

Fünf 3a-Konten sind eine sinnvolle Zielgrösse. Da Säule-3a-Gelder bereits fünf Jahre vor Erreichen des Referenzalters bezogen werden dürfen, lässt sich während fünf aufeinanderfolgenden Jahren jeweils ein Konto auflösen.

Die Verteilung auf verschiedene Anbieter erhöht zusätzlich die Risikostreuung. Liegen die Gelder bei unterschiedlichen Vorsorgestiftungen und Depotbanken, reduziert sich das Risiko, dass Probleme bei einer einzelnen Stiftung oder Depotbank das gesamte Säule-3a-Vermögen betreffen.

Eine praktische Strategie besteht darin, ab einem bestimmten Kontostand ein neues 3a-Konto zu eröffnen und zukünftige Einzahlungen auf dieses Konto umzuleiten. Ein sinnvoller Richtwert liegt bei rund CHF 40’000 bis CHF 50’000.

Diese Grenze ist keine feste Obergrenze. Wird ein Konto ab CHF 45’000 nicht mehr weiter bespart, kann sein Wert durch Kursgewinne und automatisch reinvestierte Ausschüttungen (Thesaurierung) trotzdem weiter steigen. Aus CHF 45’000 können so später CHF 60’000 oder mehr werden.

Deshalb sollten mehrere 3a-Konten frühzeitig aufgebaut und möglichst auf verschiedene Vorsorgestiftungen und Depotbanken verteilt werden.

Die Säule 3a ist gebunden – aber nicht blockiert

Ein häufiger Einwand gegen die Säule 3a lautet, dass das Geld bis zur Pensionierung nicht mehr verfügbar sei. Das stimmt so nicht. Ein vorzeitiger Bezug ist unter gesetzlich definierten Voraussetzungen möglich. Dazu gehören insbesondere:

  • die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit,
  • die Aufgabe einer bisherigen selbständigen Erwerbstätigkeit und die Aufnahme einer andersartigen selbständigen Erwerbstätigkeit,
  • der Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum,
  • Beteiligungen an selbstgenutztem Wohneigentum,
  • die Rückzahlung einer Hypothek auf selbstgenutztem Wohneigentum,
  • der definitive Wegzug aus der Schweiz,
  • der Einkauf in eine Pensionskasse,
  • der Bezug einer ganzen Invalidenrente der IV, sofern das Invaliditätsrisiko nicht entsprechend versichert ist.

Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist ein solcher Vorbezug nur alle fünf Jahre möglich.

Damit bleibt die Säule 3a eine gebundene Vorsorge, bietet aber mehrere gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten für einen vorzeitigen Bezug.

Beitragslücken nachträglich schliessen

Seit 2026 besteht erstmals die Möglichkeit, verpasste Einzahlungen in die Säule 3a nachzuholen.

Beitragslücken ab dem Jahr 2025 können bis zu zehn Jahre rückwirkend geschlossen werden. Voraussetzung ist, dass im Jahr des nachträglichen Einkaufs der ordentliche Jahresbeitrag vollständig einbezahlt wurde und sowohl im Einkaufsjahr als auch im Jahr der Beitragslücke ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen bestand.

Der zusätzliche Einkauf ist pro Jahr auf den sogenannten kleinen Beitrag begrenzt. Dieser beträgt 2026 CHF 7’258. Diese Begrenzung gilt auch für Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse, obwohl sie regulär bis zu 20 Prozent ihres Erwerbseinkommens bzw. maximal CHF 36’288 in die Säule 3a einzahlen dürfen.

Damit lässt sich ein Jahr mit zu tiefer oder fehlender Einzahlung später steuerwirksam ausgleichen.

Wann frei investieren?

Freies Investieren ist ein zentraler Bestandteil des Vermögensaufbaus, folgt aber nach der Säule 3a. Wer den maximalen 3a-Beitrag ausgeschöpft hat und darüber hinaus Kapital investieren will, baut zusätzlich ein frei verfügbares Wertschriftendepot auf.

Beide Anlageformen erfüllen unterschiedliche Funktionen:

  • Säule 3a: Sie reduziert die laufende Steuerbelastung und dient dem langfristigen Aufbau von Vorsorgekapital. Das Geld bleibt gebunden und darf grundsätzlich frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Referenzalters bezogen werden. Beim Bezug wird eine separate Kapitalleistungssteuer fällig.
  • Freies Depot: Das Kapital steht jederzeit zur Verfügung. Kapitalgewinne auf Wertschriften im privaten Vermögen sind für Privatanleger in der Schweiz steuerfrei. Zusätzlich kann ein Depot laufendes Dividendeneinkommen erwirtschaften. Das freie Depot eignet sich deshalb für den langfristigen Vermögensaufbau, zusätzliches Einkommen im Ruhestand und Vermögensziele vor dem Bezug der Säule 3a, etwa für eine Frühpensionierung.

Die Kombination verbindet die steuerlichen Vorteile der Säule 3a mit der Flexibilität eines frei verfügbaren Wertschriftendepots.

Fazit: Erst die steuerlichen Vorteile nutzen

Wer langfristig Vermögen aufbauen will, sollte die Säule 3a nicht als simples Sparkonto betrachten.

Eine moderne Säule-3a-Lösung verbindet steuerliche Vorteile mit professioneller Vermögensanlage und hohen Aktienquoten. Wer jedes Jahr den möglichen Beitrag investiert, baut damit systematisch Vermögen für das Alter auf.

Mehrere Konten erleichtern später den gestaffelten Bezug und reduzieren die Steuerbelastung. Eine Verteilung auf verschiedene Vorsorgestiftungen erhöht zusätzlich die Risikostreuung.

Die sinnvolle Reihenfolge lautet deshalb: zuerst die Säule 3a ausschöpfen und das Kapital langfristig investieren. Wer darüber hinaus Vermögen aufbauen kann, investiert zusätzlich frei.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Vorsorgeberatung dar.

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