Religionsfreiheit wichtiger als andere Menschenrechte?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. August 2012 | 5.312 mal gesehen

Im Juni 2012 hat das Landgericht Köln ein Urteil gefällt, wonach die Beschneidung von Knaben aus religiösen Gründen eine Straftat ist. Dieser Entscheid löste in religiösen Kreisen eine Welle der Empörung aus. Ich begrüsse das Urteil, denn  es macht klar, dass es Menschenrechte gibt, die der Religionsfreiheit Grenzen setzen. Im konkreten Fall ist die Grenze das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit. Nicht nur rituelle Menschenopfer sondern auch die körperliche Verstümmelung aus religiösen Gründen ist ein Verbrechen!

Rechtsanwalt David Gibor setzt sich in einem Artikel, der in der Zeitung „Der Sonntag“ erschienen ist, für Beschneidungen aus religiösen Gründen ein. Damit setzt er die Religionsfreiheit meiner Meinung nach über das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit. Ich halte das für inakzeptabel und unverantwortlich!

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht, welches auch die Schweizerische Bundesverfassung garantiert.  Artikel 10 Absatz 2 der Bundesverfassung garantiert das Recht auf körperliche Unversehrtheit!

Bundesverfassung Artikel 10
2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.

Die Beschneidung eines Knaben aus religiösen Gründen ist eine Körperverletzung. Sie stellt einen Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechte und eine Verletzung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit dar. Sie ist in jedem Falle nicht mehr rückgängig zu machen. Selbst dann nicht, wenn es dem Jungen später gelingt sich von der Religionsgemeinschaft oder einer Sekte zu lösen oder er entscheidet die Religion zu wechseln. Er wird für immer beschnitten bleiben. Es ist daher nicht zu tolerieren, dass Eltern oder Erziehungsberechtigte eines unmündigen Kindes darüber verfügen, dass dieses aus religiösen Gründen beschnitten wird. Eine Beschneidung ist ein Eingriff, bei dem ein Körperteil entfernt wird! Ein solcher Eingriff ist nur dann gerechtfertigt, wenn medizinische Gründe vorliegen.

Ich hoffe, dass die Politiker in der Schweiz ihre Pflicht tun und dem verfassungsmässigen Recht auf körperliche Unversehrtheit gerecht werden. Religiöse Beschneidungen sind ethisch nicht vertetbar und gehören verboten und unter Strafe gestellt.

Ein weiteres wichtiges Menschenrecht, welches von religiösen Kreisen immer wieder in Frage gestellt wird, ist das Menschenrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit. Dieses gibt jedem Menschen das Recht sich frei und ungehindert zu äussern und seine Gedanken, seine Meinungen und seine Ansichten ungehindert zu verbreiten. In der Schweiz werden immer wieder Menschen wegen Rassendiskriminierung angezeigt, weil sie Religionen oder extremistische Vertreter von Religionen kritisieren. Wie im Mittelalter, als noch die Inquisition Religionskritiker als Ketzer auf den Scheiterhaufen brachte, werden in der Schweiz auch heute noch Religionskritiker angezeigt und gerichtet. Hand dazu bietet das Antirassismusgesetz, ein Bundesgesetz, welches im Widerspruch zur Bundesverfassung und dem Menschenrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit steht.

Wer die Meinungs- und Informationsfreiheit nicht achtet, muss sich nicht wundern, wenn Schriftsteller wie Salman Rushdie um ihr Leben fürchten müssen.

Religionsfreiheit im Islam

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. April 2011 | 4.510 mal gesehen

Muslime und Linke auf der ganzen Welt sind über das Bauverbot für Minarette erbost. Radikale Muslime sehen darin einen Angriff auf Allah. Andere Muslime und Linke halten es für eine Einschränkung der Religionsfreiheit. Doch wie weit geht eigentlich die Religionsfreiheit im Islam?

Nach Mekka dürfen nur Muslime.
Ist ein Zutrittsverbot nach Mekka für Nichtmuslime etwa keine Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit?

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Herodes der Grosse

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. Dezember 2010 | 5.503 mal gesehen

Laut Bibel war Herodes der Grosse ein böser Mensch. Der Überlieferung nach soll er versucht haben Jesus Christus zu ermorden. Zu diesem Zweck soll er seine Soldaten ausgeschickt haben um in Bethlehem und dessen Umgebung sämtliche Knaben im  Alter von bis zu zwei Jahren zu töten.

Die Sache hat jedoch einen Haken. Herodes starb wahrscheinlich vor der Geburt von Jesus Christus. Ausserdem fand die Volkszählung, die der Grund des Aufenthalts von Josef und Maria in Bethlehem war, nach dem Tod von Herodes statt. Die Hauptquelle über das Leben des Herodes ist Flavius Josephus, er erwähnt nichts vom Kindsmord.

Anmerkung: Die Enthauptung von Johannes dem Täufer ging aufs Konto von Herodes Antipas, dem Sohn und Nachfolger Herodes des Grossen. Der Frömmler und Moralapostel Johannes der Täufer warf Antipas und dessen Frau Herodias Ehebruch vor. Das kostete ihn den Kopf.

Quellen:
Matthäus Evangelium, Kapitel 2, Vers 16 – Kindermord in Bethlehem
Markus Evangelium, Kapitel 6, Vers 14 – Enthauptung Johannes des Täufers

Fakt ist, dass Herodes der Grosse mit Hilfe der Römer und ihrer Legionen gewaltsam an die Macht kam. Er war bei den Juden unbeliebt, weil er als römischer Vasallenkönig die Herrschaft der Hasmonäer beendete. Die Hasmonäer waren ein altjüdisches Herrschergeschlecht. Der Hasmonäer Antigonos regierte mit Hilfe der Parther, Roms Rivalen, in Jerusalem. Nach dem Einmarsch römischer Truppen in Jerusalem wurde Antigonos hingerichtet und Herodes wurde als König eingesetzt. Für die Juden war Herodes kein echter Jude und sie erkannten seinen Herrschaftsanspruch nicht an.

Herodes stammte aus einer wohlhabenden indumäischen Familie. Die Indumäer wurden von den Hasmonäern zum Judentum gezwungen. Nun hatte er, der Indumäer es gewagt, die legitimen Herrscher Jerusalems mithilfe der Römer zu beseitigen um sich deren Position anzueignen. Das konnten die Juden nicht akzeptieren. Herodes der Grosse weiterlesen

Tierquälerei im Rahmen der Religionsfreiheit

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. September 2010 | 2.745 mal gesehen

Die Islamisierung Europas führt in Europa zu einem Anstieg der Nachfrage nach Halal-Lebensmitteln. Es ist ein florierendes Geschäft, bei dem auch Imame gut mitverdienen. Alleine in Deutschland gibt es bereits über 400 Firmen, die Halal-Produkte anbieten. Halal bedeutet „rein bzw. erlaubt“. Diese Bezeichnung ist jedoch irreführend und unzutreffend. Diese Speisen sind nicht reiner als andere Lebensmittel und werden, zumindest was das Fleisch anbelangt, unter ethisch und moralisch fragwürdigen Umständen produziert. Da Juden und Muslimen der Verzehr von Blut verboten ist, gibt es natürlich auch Halal-Fleisch.  Halal-Fleisch wird durch Schächten, eine rituelle Schlachtung von Tieren, hergestellt. Durch Schächten soll das Ausbluten der Tiere sichergestellt werden. Der folgende Horror-Film zeigt wie Kühe geschächtet werden, ACHTUNG!, nichts für Kinder, schwache Nerven und Sensibelchen:

Koran Sure 5, Vers 3
Es ist euch verboten zu essen: von selbst Gestorbenes, Blut und Schweinefleisch und das, bei dessen Schlachtung eines anderen als Allahs Name angerufen worden war, und Ersticktes und Erschlagenes oder durch Fall zu Tode Gestürztes oder das durch die Hörner eines anderen Tieres Getötete und das von wilden Tieren Zerrissene, ausser ihr selbst habt es erst völlig getötet….

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Religionsfreiheit in islamischen Ländern

Von Alexander Müller veröffentlicht am 3. Dezember 2009 | 8.372 mal gesehen

Die meisten islamischen Staaten haben die „allgemeine Menschenrechtserklärung“ der Vereinten Nationen unterzeichnet. Diese Erklärung beinhaltet unter anderem ein „Verbot der Diskriminierung“ (Art. 2) und die „Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“ (Art. 18). Die wenigsten islamischen Länder halten sich allerdings daran.

Zum Beispiel:
Artikel 2 sieht ein Verbot der Diskriminierung vor. Dennoch werden in den meisten islamischen Ländern Angehörige anderer Religionen benachteiligt und diskriminiert.

Islamische Länder, die Angehörige anderer Religionen diskriminieren:
Ägypten, Afghanistan, Algerien, Aserbaidschan, Bahrein, Brunei, Indonesien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Katar, Libyen, Mauretanien, Oman, Palästina, Pakistan, Saudiarabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Vereinigte arabische Emirate usw. Quelle: Weltverfolgungsindex

Artikel 18 sieht vor, dass jeder Mensch das Recht hat seine Religion zu wechseln. Trotzdem werden in vielen islamischen Staaten Ex-Muslime, welche die Religion gewechselt haben, hart bestraft. In einigen Ländern steht auf Apostasie (Abfall vom Islam) sogar die Todesstrafe. Genauer Wortlaut des Artikels 18, der allgemeinen Menschenrechtserklärung: Religionsfreiheit in islamischen Ländern weiterlesen

Braucht die Schweiz ein Burka-Verbot?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Juni 2009 | 16.112 mal gesehen

Burka-Verbot
Aufgrund der zunehmenden Islamisierung Europas, wird in Ländern wie Frankreich, Belgien und Holland über ein Verbot von Burkas, sogenannten Ganzkörperschleiern für Muslimas, nachgedacht. In der Schweiz ist das Tragen von Burkas nach wie vor erlaubt. Doch auch hierzulande gibt es Politiker, die ein Burka-Verbot fordern. So reichte CVP-Präsident Christophe Darbellay am 13.12.2006 eine Interpellation mit dem folgenden Wortlaut ein: Braucht die Schweiz ein Burka-Verbot? weiterlesen

Ist der Islam mit der Religionsfreiheit vereinbar?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 8. Juni 2009 | 6.501 mal gesehen

Islam , Schlacht bei Badr
Muslime und Gegner der eidgenössischen Volksinitiative „gegen den Bau von Minaretten“ behaupten immer wieder, dass diese nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar sei. Leider bleiben Sie dabei stets die Frage schuldig inwiefern die Minarettinitiative Muslime bei der Ausübung ihrer Religionsfreiheit hindert. Ist der Islam mit der Religionsfreiheit vereinbar? weiterlesen