Bundesrat sollte EU-Beitrittsgesuch zurückziehen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. August 2010 | 43.954 mal gesehen

Wenn der Bundesrat das verlorengegangene Vertrauen der Bevölkerung zurück gewinnen will, sollte er das im Mai 1992 in Brüssel deponierte EU-Beitrittsgesuch endlich zurückziehen. Der Vertrauenslust hat viel mit den unterschiedlichen Auffassungen über einen EU-Beitritt zu tun. Das Stimmvolk hat in mehreren Volks-abstimmungen mit überwältigender Mehrheit entschieden, dass es weder der EU noch dem EWR beitreten will. Trotzdem hat der Bundesrat sein Beitrittsgesuch nicht zurückgezogen, da er an der Option für einen EU-Beitritt weiterhin festhalten möchte. Diese arrogante Zwängerei gegen demokratische Volksentscheide wird von der Mehrheit des Stimmvolkes nicht verstanden.

Die Weichen für den Bilateralen Weg sind längst gestellt. Auch ein Beitritt zum EWR kommt nicht in Frage. Die bisher ausgehandelten bilateralen Verträge haben der Schweiz mehr Vorteile verschafft als ein EWR-Beitritt bringen würde. Die Schweiz sollte den EU-Bürokraten endlich klar machen, dass weder ein EU-Beitritt noch ein EWR-Beitritt eine Option mehr sind.

Aussagen von Michael Ambühl, Chef des Staatssekretariats für interantionale Finanzfragen, in einem Interview der NZZ von heute:

Die Schweizer Probleme der Anpassung an die Weiterentwicklung in der EU wären wohl noch grösser, wenn das Land EU-Mitglied wäre.

Der bilaterale Weg ist eine gute und effiziente Lösung im Interesse der EU und der Schweiz. Es wird oft gesagt, dass der bilaterale Weg schwieriger geworden sei. Sicher ist, dass der bilaterale Weg noch nie einfach war und es die Mitgliedschaft wohl auch nicht wäre. Oft wird darauf hingewiesen, die EU habe immer mehr Mitgliedstaaten und sei dadurch weniger flexibel geworden. Letzteres mag zwar stimmen, aber das Argument würde auch gelten, wenn die Schweiz in der EU wäre, auch dann hätte sie durch die Vergrösserung der EU an Gewicht verloren.

Möglichen Konsequenzen wegen dem Rückzug des Beitrittsgesuchs wäre gelassen entgegen zu sehen. Wenn die EU die Bilateralen mit der Schweiz deswegen kündigen sollte, könnte man immer noch bilaterale Verträge mit einzelnen EU-Staaten abschliessen. So zum Beispiel mit Deutschland. Die Schweiz ist ein verlässlicher Handelspartner von Deutschland. Deutschland dürfte deshalb weiterhin an guten Beziehungen zur Schweiz interessiert sein.

Sofern es sich bei den EU-Mitgliedsstaaten noch um souveräne Staaten handelt, sollten direkte Handelsverträge mit den einzelnen Ländern möglich sein. Es sollte selbst dann möglich sein, wenn dies EU-Richtlinien für EU-Mitgliedstaaten nicht vorsehen. Denn wenn 12 EU-Mitgliedstaaten der Eurozone angehören können obwohl sie gegen wichtige Konvergenzkriterien verstossen, dann kann auch ein Land wie Deutschland direkt mit der Schweiz verhandeln. Es ist eine Frage des politischen Willens und wirtschaftlicher Interessen. EU-Staaten verhandeln aus wirtschaftlichen Interessen sogar mit Verbrechern wie Gaddafi.

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