Bundesrat sollte EU-Beitrittsgesuch zurückziehen

Wenn der Bundesrat das verlorengegangene Vertrauen der Bevölkerung zurückgewinnen will, sollte er das im Mai 1992 in Brüssel deponierte EU-Beitrittsgesuch endlich zurückziehen. Der Vertrauensverlust hat viel mit den unterschiedlichen Auffassungen über einen EU-Beitritt zu tun. Nach dem knappen Nein zum EWR 1992 und der deutlichen Ablehnung sofortiger EU-Beitrittsverhandlungen 2001 fehlt einem EU-Beitritt auf absehbare Zeit die politische Grundlage. Trotzdem hat der Bundesrat sein Beitrittsgesuch nicht zurückgezogen, da er an der Option eines EU-Beitritts weiterhin festhalten möchte. Diese arrogante Zwängerei gegen demokratische Volksentscheide wird von der Mehrheit des Stimmvolkes nicht verstanden.

Die Weichen für den bilateralen Weg sind längst gestellt. Auch ein Beitritt zum EWR kommt nicht in Frage. Die bisher ausgehandelten bilateralen Verträge haben der Schweiz mehr Vorteile verschafft als ein EWR-Beitritt bringen würde. Die Schweiz sollte den EU-Bürokraten endlich klarmachen, dass weder ein EU-Beitritt noch ein EWR-Beitritt eine Option mehr sind.

Aussagen von Michael Ambühl, Chef des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen, in einem Interview der NZZ von heute:

Die Schweizer Probleme der Anpassung an die Weiterentwicklung in der EU wären wohl noch grösser, wenn das Land EU-Mitglied wäre.

Der bilaterale Weg ist eine gute und effiziente Lösung im Interesse der EU und der Schweiz. Es wird oft gesagt, dass der bilaterale Weg schwieriger geworden sei. Sicher ist, dass der bilaterale Weg noch nie einfach war und es die Mitgliedschaft wohl auch nicht wäre. Oft wird darauf hingewiesen, die EU habe immer mehr Mitgliedstaaten und sei dadurch weniger flexibel geworden. Letzteres mag zwar stimmen, aber das Argument würde auch gelten, wenn die Schweiz in der EU wäre, auch dann hätte sie durch die Vergrösserung der EU an Gewicht verloren.

Möglichen Konsequenzen des Rückzugs des Beitrittsgesuchs wäre gelassen entgegenzusehen. Wenn die EU die Bilateralen mit der Schweiz deswegen kündigen sollte, könnte die Schweiz weiterhin bilaterale Verträge mit einzelnen EU-Staaten abschliessen – beispielsweise mit Deutschland. Die Schweiz ist für Deutschland ein verlässlicher und bedeutender Handelspartner. Deutschland dürfte deshalb weiterhin an guten Beziehungen zur Schweiz interessiert sein.

Die EU-Mitgliedstaaten sind souveräne Staaten und können in Bereichen, die weiterhin in ihre Zuständigkeit fallen, direkte Staatsverträge mit der Schweiz abschliessen. Allein zwischen der Schweiz und Deutschland besteht ein Vertragswerk mit mehreren Abkommen. Diese Verträge können die Abkommen mit der EU über den Zugang zum Binnenmarkt zwar nicht vollständig ersetzen. Sie zeigen aber, dass die Beziehungen zu unseren europäischen Nachbarn nicht allein von Brüssel abhängen. Es ist deshalb nicht anzunehmen, dass die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Deutschland wegen des Rückzugs eines längst bedeutungslos gewordenen Beitrittsgesuchs gefährdet wären.

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