Wie die Justiz Schweizern einen Pflichtverteidiger verweigert

Von Alexander Müller veröffentlicht am 26. Mai 2016 | 2.614 mal gesehen

Am 5. Juni 2016 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Asylgesetzrevision ab. Das neue Asylgesetz sieht für Asylsuchende einen Anspruch auf unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung vor. Schweizern wollen Politiker und Justizbehörden diesen Anspruch offensichtlich verweigern. Dies obwohl laut Bundesverfassung vor dem Gesetz eigentlich alle gleich sein müssten.

Die Zürcher Justiz verweigert mir ohne Überprüfung meiner Finanzlage die unentgeltliche Rechtspflege. Dies obwohl mir eine solche zur Wahrung meiner Interessen gemäss Art. 132 StPO zusteht. Ein Gesuch von mir wurde von der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft abgewiesen. Meine Beschwerde dagegen wurde vom Zürcher Obergericht ebenfalls abgewiesen. Dies obwohl die von David Gibor vorgeworfenen Straftatbestände von der Zürcher Justiz nicht als Bagatelldelikte eingestuft werden.

Nicht einmal eine Beratung  bekomme ich. Stattdessen darf ich als juristischer Laie auf eigene Faust um einen Pflichtverteidiger kämpfen. Alleine das ist schon eine Zumutung, wenn man bedenkt, dass der Bundesrat Asylbewerbern von sich aus kostenlose Rechtsberater und Rechtsvertreter zur Seite stellen will.

Mir als Schweizer können je nach Verfahrensausgang sogar die Kosten dafür in Rechnung gestellt werden, dass ich um einen Pflichtverteidiger ersucht habe. Ein Gericht, welches einem Angeklagten einen Pflichtverteidiger verweigert, ist nicht fair und aus rechtsstaatlicher Sicht anzuzweifeln. Entsprechend fragwürdig ist bei einem Verfahren ohne Pflichtverteidiger und solch unfairen Richtern natürlich auch der Verfahrensausgang.

Obwohl es ohne Anwalt und Kenntnis der Rechtslehre keineswegs einfach ist, werde ich wahrscheinlich eine Beschwerde in Strafsachen gegen dieses Urteil beim Bundesgericht erheben. Dies in der Hoffnung, dass darüber nicht der grüne Bundesrichter Christian Denys entscheidet. Ich schätze ihn aufgrund meiner Erfahrung als politischen Richter ein, der Parteipolitik auf dem Richterstuhl betreibt. Wenn er entscheidet, ist zu befürchten, dass er mir einfach das Beschwerderecht verweigert. Dazu findet sich sicher irgend eine Formalie, die ich als juristischer Laie nicht kenne und aus der er mir einen Strick drehen kann. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass meine Argumente und Einwände bei der bisherigen Urteilssprechung noch nicht einmal im Ansatz berücksichtigt wurden. Sie wurden entweder komplett ignoriert, als Ausflüchte abgetan oder aber mir wurde einfach das Beschwerderecht abgesprochen. Beim Kristallnacht-Tweet hat mir Denys „Legitimierung des Holocaust“ vorgeworfen, was ein absoluter Schwachsinn ist. Selbst die Zürcher Staatsanwaltschaft wollte auf diesen Blödsinn, den ich ebenfalls Gibor zu verdanken habe, anfänglich gar nicht eingehen. Aber mit so etwas kommen Schweizer Bundesrichter immer wieder durch, da gegen ihre offensichtlichen Fehlurteile mangels Verfassungsgericht nicht wirksam vorgegangen werden kann.

Dass viele Schweizer Bundesrichter verkappte Politiker sind, fällt bei Abstimmungskämpfen immer wieder auf. Dies indem sich Bundesrichter und ehemalige Bundesrichter bei Abstimmungskämpfen immer wieder als Amtspersonen oder ehemalige Amtspersonen in die öffentliche Diskussion einmischen und sich für Abstimmungskampagnen einspannen lassen. Probleme mit der Objektivität scheinen jedoch nicht nur einzelne Bundesrichter zu haben, wie der Beschluss des Zürcher Obergerichts betreffend Pflichtverteidiger zeigt.

Herabsetzende und ehrverletzende Beleidigungen im Beschluss des Zürcher Obergerichts

Wer im Kanton Zürich einen Pflichtverteidiger verlangt, muss offensichtlich mit Beleidigungen rechnen. Weil ich als Beschuldigter in einem von David Gibor gegen mich angestrengten Verfahren einen Pflichtverteidiger verlange, unterstellen mir Richter vom Zürcher Obergericht „psychische Auffälligkeiten“ wie einen „Hang zum trölerischen Prozessieren“ und eine auffällige „Aversion“ gegen Behördenvertreter.

Zürcher_Obergericht
Aus dem Beschluss des Zürcher Obergerichts (Seite 5 oben)

Wie diese frechen Richter darauf kommen mir solches zu unterstellen, ist mir schleierhaft. Der Vorwurf der „Aversion“ gegen Behördenvertreter ist lächerlich. Ich war als Schulpfleger ja selber ein Behördenvertreter. Genauso gut könnten sie einem Zahnarzt eine Aversion gegen Zahnärzte unterstellen. Ich verlange ja nur einen Pflichtverteidiger! In einem Rechtsstaat sollte es üblich sein, dass ein Beschuldigter in einem Strafverfahren einen Pflichtverteidiger bekommt, wenn er sich keinen Anwalt leisten kann! Diese Richter haben offensichtlich ein Problem mit Leuten, die in einem Strafverfahren auf einen Pflichtverteidiger bestehen. Dabei ist es normal, dass jemand, der schwerwiegender Vergehen beschuldigt wird, einen Verteidiger will.

Auffällig ist hier vor allem etwas, die Abneigung und Voreingenommenheit der Zürcher Oberrichter mir gegenüber. Diese ist in Form der völlig unnötigen Beleidigungen und herablassenden Bemerkungen im Beschluss des Zürcher Obergerichts erkennbar. Die Voreingenommenheit dieser Richter scheint so stark zu sein, dass sich mir die Frage stellt ob das Zürcher Obergericht überhaupt in der Lage ist, mir ein faires Verfahren zu gewährleisten.

Die Beleidigungen zeugen von der Emotionalität der Richter und deren Voreingenommenheit mir gegenüber. Sie deuten darauf hin, dass der Beschluss des Zürcher Obergerichts auf einem emotionalen Bauchentscheid beruht. Es hat jedenfalls nichts Sachliches an sich, jemandem, der in einem Strafverfahren einen Pflichtverteidiger verlangt „einen Hang zu trölerischem Prozessieren“ zu unterstellen. Das ist einfach nur eine infame Provokation von Leuten, die wissen, dass sie am längeren Hebel sitzen und sich solche Frechheiten offensichtlich erlauben können.

Ich frage mich aus welcher Motivation heraus diese Leute entschieden haben Richter zu werden. Gutes tun und die Welt verbessern wollen, kann es nicht sein. Die Beleidigungen zeugen davon, dass sie Freude daran haben mich herabzusetzen und zu beleidigen. Das deutet auf einen Hang zu Sadismus und Niedertracht hin.

Empathie für mich, das was mir widerfahren ist und für meine Situation haben sie jedenfalls keine. Diese Richter sollten wegen eines Tweets öffentlich in den Zeitungen fertiggemacht, deswegen entlassen, verhaftet und verurteilt werden. Weiter sollten sie deswegen jahrelang namentlich in den Medien auf rufschädigende Weise genannt werden, weil andere Richter entschieden haben sie seien jetzt wegen des Tweets eine Person der Zeitgeschichte. Dann würden Sie merken, was mir passiert ist und was ich seit bald vier Jahren durchmache. Es waren im Übrigen die Zürcher Justizbehörden, die eineinhalb Jahre brauchten um mich wegen eines Tweets anzuklagen und dann noch ein weiteres halbes Jahr benötigten bis es endlich einmal zur erstinstanzlichen Gerichtsverhandlung kam. Das noch bezüglich dem Wort „trölerisch“!

Ich habe inzwischen starke Zweifel daran, ob die Schweiz noch Rechtsstaat genug ist um faire Verfahren gewährleisten zu können. Wir haben in der Schweiz leider ein Rechtssystem, welches das Unrecht zulässt, welches mir gerade widerfährt.

Nachfolgend findet ihr folgende Unterlagen:

Den Plichtverteidiger benötige ich wegen den zwei folgenden im Auftrag von David Gibor gegen mich eingereichten Strafanträge:

Sozial-Irrsinn im Kanton Zürich

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. September 2014 | 2.069 mal gesehen

Und wieder ein Fall von Sozial-Irrsinn im Kanton Zürich. Einem Medienbericht zufolge kostet eine Flüchtlingsfamilie die Zürcher Steuerzahler rund 60’000 Franken im Monat. Das ist angesichts der Tatsache, dass die Mehrheit der Zürcher Steuerzahler wahrscheinlich nicht 60’000 Franken im Monat verdient, inakzeptabel. Denn somit sind bestimmte Sozialhilfeempfänger besser gestellt als die Mehrheit der Steuerzahler. Doch was tun die beiden Zürcher SVP-Regierungsräte als Mitglieder einer Kollegialbehörde dagegen? Nichts?

Mich erinnert diese Sache an den Fall Carlos. Der Vorgesetze des linken Jugendanwalts, Oberjugendanwalt Marcel Riesen, ist ein SVPler. Er war sogar einmal Präsident der Jungen SVP des Kantons Zürich. Er hat nichts gegen die später von der SVP heftig kritisierten Massnahmen unternommen. Im Gegenteil, er ist in Bezug auf Therapien offenbar eher mit den Fachleuten aus der Sozialdienst-Industrie einig als mit den schlecht durchdachten und dilettantischen Lösungsansätzen seiner Partei. Doch damit ist er offensichtlich nicht alleine. Die Massnahmen im Fall Carlos wurden sogar von zwei SVP-Richtern bewilligt!

Weiss die Zürcher SVP-Parteispitze eigentlich, was ihre Amtsträger tun?
Weiss die Zürcher SVP-Parteispitze eigentlich, was ihre Amtsträger tun?

Die SVP-Wähler lassen sich von der SVP-Parteiführung doch stets wieder von neuem an der Nase herumführen. Wann merken diese Leute eigentlich, dass sie von der SVP nach Strich und Faden verarscht werden?

Günstige Stadtwohnungen in Zürich

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Januar 2014 | 2.450 mal gesehen

Kurz vor den Wahlen im Februar machten die mehrheitlich linken Medien auf die Zweitwohnung der SVP-Gemeinderätin Hedy S. aufmerksam. Die Frau hat offenbar ein Haus in Uster und eine günstige Mietwohnung in der Stadt Zürich, die der Stadt gehört. Als das publik gemacht wurde, zeigte der SVP-Stadtparteipräsident Roger L. in gewohnter Manier was für ein Politiker er ist. Dies indem er, auf die Stadtwohnung von Hedy S. angesprochen, gegenüber den Medien sagte, dass er das persönlich nicht gut finde. Es ist immer wieder interessant zu sehen wie er sich verhält, wenn Parteikollegen in die Kritik geraten. Ich gehe davon aus, dass er schon vor der Medienberichterstattung wusste wo seine Parteikollegin wohnt.

Fakt ist, dass das, was Hedy S. tut, laut Gesetz erlaubt ist und somit auch nicht zu beanstanden ist. Wer etwas dagegen hat, der soll sich für eine Änderung der Gesetze einsetzen.

Von den Medien erwarte ich jetzt, dass sie aufdecken welche anderen Politiker noch in günstigen Wohnungen leben, die der Stadt Zürich gehören. Ganz offensichtlich leben ja nicht nur reiche SVP-Politiker in günstigen Wohnungen, die der Stadt Zürich gehören.

CVP-Millionaerin

Meiner Meinung nach sollte die Stadt offen legen wer zu welchen Mietkonditionen in Wohnungen lebt, die der Stadt gehören.

NEIN zur Änderung des Planungs- und Baugesetzes

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Januar 2014 | 2.014 mal gesehen

Am 9. Februar 2014 wird im Kanton Zürich über die Änderung des Planungs- und Baugesetzes abgestimmt. Die Vorlage will Gemeinden ermöglichen Vorschriften zu erlassen, die Bauherren und Hauseigentümer zwingen erneuerbarer Energien stärker zu nutzen. Konkret sollen Gemeinden im Zonenplan Gebiete bezeichnen können, in denen bei Neu- oder Umbauten erneuerbare Energien stärker genutzt werden müssen als es die heutigen kantonalen Vorschriften verlangen.

Ich lehne diese linksgrüne Revision des Planungs- und Baugesetzes entschieden ab. Die vorgesehene Revision ist eine Verletzung der Eigentumsrechte von Bauherren und Hauseigentümern. Bauherren und Hauseigentümer sollen wie bisher selber entscheiden dürfen welche Energien sie nutzen wollen. Die Behörden und Beamten machen uns Bürgern schon genug unnötige Vorschriften!

Die Änderung des Planungs- und Bausgesetzes ist ein Schritt in Richtung Zwang und Planwirtschaft. Ich als liberaler Mensch halte es für den falschen Weg, wenn Behörden vorschreiben welche Energien Hauseigentümer für ihre Liegenschaften zu nutzen haben. Das geht einfach zu weit. Wer alternative Energien nutzen will, soll sich freiwillig dafür entscheiden. Wenn sie sinnvoll sind, werden sich die Leute ohnehin freiwillig dafür entscheiden. Ein Zwang seitens der Behörden ist somit unnötig.

Die Revision des Bau- und Planungsgesetzes ist zudem investitionshemmend, führt zu höheren Baukosten und mehr Bürokratie. Es ist zu befürchten, dass die absehbaren unterschiedlichen kommunalen Vorschriften Bauherren und Investoren den Überblick erschwert.

Ich empfehle den Stimmberechtigen des Kantons Zürich am 9. Februar 2014 NEIN zur Revision des Planungs- und Baugesetzes zu stimmen. Wer NEIN stimmt, der stimmt für Freiheit und Selbstbestimmung und gegen Behördenwillkür.

Unzumutbare Zustände bei Zürcher Sozialversicherungsgericht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. November 2013 | 4.937 mal gesehen

Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich ist die oberste kantonale Instanz für Streitigkeiten des Sozialversicherungsrechts. Dreizehn ordentliche Richter und fünf Ersatzrichter entscheiden über rund 2’500 Fälle pro Jahr. Im Schnitt beurteilt jeder Richter somit rund 139 Fälle pro Jahr, was offensichtlich zu langen Wartezeiten führt.

Wie lange diese Wartezeiten sind, bekommt zu spüren, wer im Kanton Zürich eine Klage beim Sozialversicherungsgericht einreicht. Er muss nach der Beweiserhebung und nach der Stellungnahme der Verfahrensbeteiligten mit einer Wartefrist von 12-15 Monaten rechnen, bis es zu einer Urteilsverkündung kommt! Wohlverstanden, das Sozialversicherungsgericht ist die oberste kantonale Instanz. Wer an dieses Gericht gelangt, hat meist schon einen monatelangen Instanzenweg hinter sich. Eine Wartefrist von 12-15 Monaten ist eine Zumutung, die sowohl gegen die Bundesverfassung als auch gegen die Verfassung des Kantons Zürichs verstösst.

In Artikel 29, Absatz 1 der Schweizerischen Bundesverfassung heisst es:

Allgemeine Verfahrensgarantien
Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist.

In Artikel 74, Absatz 1 der Verfassung des Kantons Zürichs heisst es:

Die Gerichtsorganisation und das Verfahren gewährleisten eine verlässliche und rasche Rechtssprechung.

Ich stelle mir unter einer angemessenen Frist und einer raschen Rechtssprechung etwas anderes vor als eine Wartefrist von 12-15 Monaten.

Ein Verfahren stellt eine Belastung für die daran beteiligten Personen dar. Je länger es sich hinzieht, desto grösser sind die Belastungen, denen die Verfahrensbeteiligten ausgesetzt sind. Aus diesem Grund ist in der Bundesverfassung von einer angemessenen Frist und in der Zürcher Kantonsverfassung von einer raschen Rechtssprechung die Rede.

Die offensichtliche Überlastung des Sozialversicherungsgerichts ist kein Rechtfertigungsgrund für solch lange Wartefristen. Überlastete Gerichte sind personell so aufzustocken, dass sie in der Lage sind ihre Aufgaben so zu erledigen wie es vom Gesetz vorgesehen ist.

Ich fordere den Regierungsrat und den Kantonsrat des Kantons Zürich auf, für zumutbare Zustände beim Zürcher Justizwesen zu sorgen. Budgetkürzungen zulasten des Gerichtsbetriebs sind angesichts solch unzumutbarer und gesetzwidriger Zustände inakzeptabel. Leider setzen sich offenbar weder die Vertreter der bürgerlichen noch jene der linken Parteien für ein Justizwesen ein, welches der Bundesverfassung und der Verfassung des Kantons Zürich gerecht wird.

Sowohl das Zürcher Justizdepartement als auch die Zürcher Justizkommission sind in der Hand von Grünen Politikern. Der Justizdirektor des Kantons Zürich ist Martin Graf (Grüne) und der Präsident der Justizkommission des Zürcher Kantonsrats ist Hans Läubli (Grüne). Die Wähler sollten sich bei den nächsten Wahlen gut überlegen wem sie die Verantwortung für das Zürcher Justizwesen übertragen!

Wie Junge Grüne mit Medienmitteilungen Politik machen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. Oktober 2013 | 1.995 mal gesehen

Am 24. Juni 2012 publizierten die Jungen Grünen Zürich eine Medienmitteilung, in der sie ankündigten mich anzuzeigen.

MM_JungeGrueneZH_24062012

Wie Junge Grüne mit Medienmitteilungen Politik machen weiterlesen

Die Kirchensteuer gehört abgeschafft

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. Oktober 2013 | 4.116 mal gesehen

Die von einem FDP-Mitglied präsidierte Kommission für Staat und Gemeinden des Zürcher Kantonsrats ist gegen die Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen. Dies gab sie am 4. Oktober 2013 in einer Medienmitteilung bekannt. Die Kommission folgt damit dem Zürcher Regierungsrat, welcher bereits am 20. Dezember 2012 beantragte die Kirchensteuerinitiative der Jungfreisinnigen abzulehnen.

Der Wortlaut der Kirchensteuerinitiative lautet:

Die Verfassung des Kantons Zürich wird wie folgt geändert:
Art. 130 Abs. 5 (neu)
Juristische Personen sind von der Kirchensteuer befreit.
Der bisherige Art. 130 Abs. 5 wird neu zu Art. 130 Abs. 6.

Die Argumentation der zuständigen Kommission des Zürcher Kantonsrats ist hanebüchen und lässt ein säkulares und liberales Staatsverständnis vermissen. In ihrer Medienmitteilung steht:

Aus staats- und finanzpolitischer Sicht ist es wünschenswert und notwendig, dass den Religionsgemeinschaften weiterhin mitgliederunabhängige Einnahmen zugehen, mit denen sie ein breites Angebot abdecken können.

Ja, Sie haben richtig gelesen, mit einem solchen Unsinn argumentiert die zuständige Kommission des Zürcher Kantonsrats. Ich befürworte die Kirchensteuerinitiative der Jungfreisinnigen. In einem säkularen liberalen Rechtsstaat haben weder Landeskirchen noch Zwangsabgaben an Religionsgemeinschaften etwas verloren! Es ist stossend, wenn juristische Personen mit einer Kirchensteuer belastet werden. Juristische Personen gehören eindeutig keiner Landeskirche an. Es ist zudem nicht Sache eines liberalen und säkularen Rechtsstaats Steuern für Glaubensgemeinschaften einzutreiben.

Im Artikel 15 Ziffer 4 der Bundesverfassung steht, dass niemand gezwungen werden darf einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören. Angesichts dieser eindeutigen Rechtslage in der Bundesverfassung kann es doch nicht sein, dass ein Kanton Zwangssteuern für Kirchen eintreibt. Dies noch dazu bei juristischen Personen, die eindeutig nicht diesen Kirchen angehören. Das ist ja völlig im Widerspruch zur Glaubens- und Gewissensfreiheit und darüber hinaus diskriminierend für andere Religionsgemeinschaften, die nicht als Landeskirchen anerkannt sind.

Ist der Kanton Zürich ein säkularer und liberaler Kanton oder ist er ein Gottesstaat? Diese Frage drängt sich angesichts der aktuellen Praxis auf. Der Regierungsrat und das Kantonsparlament haben die Interessen aller Bürger wahrzunehmen und nicht nur jene der mächtigen Kirchenlobby. Gerade in einem vom Protestantismus geprägten Kanton sollten Zwangsabgaben an Kirchen keinen Platz haben. Bereits Martin Luther, der Gründer des Protestantismus, hat den Ablasshandel der katholischen Kirche verurteilt. Auch von Jesus Christus ist nicht überliefert, dass er Zwangsabgaben zugunsten seiner Glaubensgemeinschaft eingetrieben hat.

Pfaffen beim Eintreiben von Geldern für die Kirchenfürsten, Holzschnitt um 1530 von Jörg Breu d. Älteren
Pfaffen beim Eintreiben von Geldern für die Kirchenfürsten, Holzschnitt um 1530 von Jörg Breu d. Älteren

Ein Glaube und seine Finanzierung hat auf freiwilliger Basis und nicht unter staatlichem Zwang zu erfolgen.

Wunschkonzert bei Zürcher Jugendanwaltschaft

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. August 2013 | 3.161 mal gesehen

Offenbar dürfen sich jugendliche Straftäter bei der Zürcher Jugendanwaltschaft wünschen welche Bestrafung sie haben wollen.

Wie bereits bekannt ist, hat Messerstecher Carlos als Strafe eine 4 1/2 Zimmerwohnung mit Putz- und Kochservice sowie einem Kampfsporttraining bei einem Weltmeister aufgebrummt bekommen. Es gibt offenbar noch mehr solcher Fördermassnahmen bei der Zürcher Jugendanwaltschaft. So soll Jugendanwalt Hansueli Gürber einem jungen Schläger, der seine Mutter verprügelt hat, eine Samurai-Ausbildung auf Staatskosten ermöglicht haben.

SP-Mitglied Hansueli Gürber, Jugendanwalt in leitender Funktion
SP-Mitglied Hansueli Gürber, Jugendanwalt in leitender Funktion

Gut möglich, dass es noch mehr solcher Fälle gibt. SP-Mitglied Gürber ist ja schon seit mehreren Jahren im Amt.

Inzwischen wurde übrigens Bekannt, dass der Kampfsport-Trainer von Messerstecher Carlos wegen Drohung und einfacher Körperverletzung vorbestraft ist. Der Kampfsport scheint ihn nicht vor einer Straftat bewahrt zu haben, dies obwohl er Weltmeister ist. Das bestärkt meine Zweifel daran, dass das Kampfsport-Training für Carlos die richtige Fördermassnahme ist. Meiner Meinung nach wird er dadurch nur noch zur grösseren Gefahr für die Gesellschaft. Ein Anti-Aggressionstraining wäre wahrscheinlich sinnvoller gewesen.

Der Kanton Zürich scheint im Geld zu schwimmen wenn er jugendlichen Straftätern solche Fördermassnahmen bezahlen kann.

Das hat man davon wenn man einen grünen Justizdirektor und rote Jugendanwälte hat. Jetzt ist Justizdirektor Martin Graf von den Grünen gefordert. Wir werden sehen wie er diesen Schlamassel schönredet.

Justizdirektor Martin Graf, Grüne
Justizdirektor Martin Graf, Grüne

Aus meiner Sicht muss das Jugendstrafrecht zwingend verschärft werden. Es braucht härtere Strafen. Ausserdem ist der Jugendanwaltschaft das Budget massiv zu kürzen. Zudem sollten Jugendanwälte anständig mit Anzug und Krawatte bekleidet sowie Kurzhaarfrisur am Arbeitsplatz erscheinen. Sie sind Repräsentanten der Staatsgewalt und haben entsprechend auszusehen. Ein Jugendanwalt macht sich und unseren Staat lächerlich, wenn er sich wie ein alternativer Pädagoge kleidet.

NEIN zum Ausländerstimm- und Wahlrecht im Kanton Zürich

Von Alexander Müller veröffentlicht am 27. August 2013 | 4.664 mal gesehen

Am 22. September 2013 stimmen die Zürcher über eine Volksinitiative mit dem Namen «Für mehr Demokratie» ab. Die Initiative will das Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene auf Ausländer ausdehnen. Konkret sollen Ausländer, die seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz und seit mindestens 3 Jahren in derselben Wohngemeinde leben, das Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene beantragen können.

Initiativtext:
Abs. 2 (neu): Die Gemeinden können die politischen Rechte in Gemeindeangelegenheiten ausserdem für Ausländerinnen und Ausländer vorsehen, die seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz leben und seit mindestens 3 Jahren ununterbrochen in der Gemeinde wohnen und die es persönlich beantragen.

Die Initianten der Initiative sind Linke und kommen aus dem Lager der Alternativen Liste, der JUSO, der Jungen Grünen, den Grünen, der CVP, der CSP, der SP, den Grünliberalen und der Piratenpartei. Zu den Unterstützern gehört die umstrittene Ausländerorganisation Secondos Plus, welche das Anliegen ursprünglich vorgebracht hat. Secondos Plus wollte bereits einmal das Schweizerkreuz abschaffen!

Bereits der Name der Initiative ist irreführend. So geht es eben nicht um mehr Demokratie, wie z.B. mehr basisdemokratische Rechte für Schweizer. Im Gegenteil, bei einer Annahme der Initiative würde das Stimmrecht auf Ausländer ausgedehnt werden. Durch diese Ausdehnung würden die Stimmen von Schweizern verwässert und weniger Gewicht erhalten. Es könnte dazu führen, dass Schweizer in Gegenden mit hohem Ausländeranteil fremdbestimmt werden. Das kann nicht im Interesse von Schweizer Stimmbürgern sein und zeigt welche Interessen die linken Initianten von SP, Grünen, Grünliberalen und der Piratenpartei hier vertreten. Es sind nicht die Interessen von uns Schweizern.

Ich lehne die Initiative ab. Ausländer, die am politischen Leben in der Schweiz teilhaben wollen, sollen sich einbürgern lassen. Durch die Einbürgerung erhalten sie automatisch politische Rechte und damit verbundene Pflichten. Wer mitreden will, der muss dazugehören und die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen. Es darf nicht sein, das in der Schweiz in Gegenden mit hohem Ausländeranteil Schweizer von Ausländern fremdbestimmt werden. Das geht eindeutig zuweit!

Das Initiativkomitee besteht laut Amtsblatt aus folgenden im Kanton Zürich stimmberechtigten Personen:

Markus Arnold Oberrieden, Präsident CVP Kanton Zürich bis 2011, Alt-Kantonsrat
Angelo Barrile Zürich, Kantonsrat SP
Beat Bloch Zürich, Präsident CSP Kanton Zürich, Präsident Travail Suisse, Kantonsrat
Gülizar Cestan Zürich, Mitglied GL SP Stadt Zürich
Salvatore Di Concilio Zürich, Colonie Libere, Alt Gemeinderat SP
Stefan Feldmann Uster, Kantonsrat SP
Peter Frei Zürich, Co-Präsident Solidarité sans Frontières
Claudia Gambacciani Zürich, Kantonsrätin Grüne
Julia Gerber Rüegg Wädenswil, Präsidentin Gewerkschaftsbund Zürich, Kantonsrätin SP
Giovanni Giarrana Horgen, Migrationsbeauftragter Unia Region Zürich-Schaffhausen
Aurel Greter Wädenswil, Mitglied Bürgerrechtskommission, Gemeinderat CVP bis 2011
Simon Jacoby Adliswil, Gemeinderat SP
Andreas Kyriacou Zürich, Initiant Grüne UnternehmerInnen
Fabian Molina Illnau-Effretikon, Co-Präsident Juso Kanton Zürich
Martin Näf Zürich, Nationalrat SP
Alecs Recher Zürich, Geschäftsführer Demokratische JuristInnen Zürich, Gemeinderat AL
Alma Redzic Zürich, Kantonsrätin Junge Grüne Kanton Zürich
Roberto Rodriguez Zürich, Schulpräsident
Lucia Tozzi Kelly Zürich, Ex-Co-Präsidentin Second@s Plus Zürich, Alt Gemeinderätin SP

Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Zürich, ich bitte Sie den linken Initianten dieser unsäglichen Initiative einen Denkzettel zu verpassen und der Initiative eine klare Abfuhr zu erteilen.

Grotesker Widerstand gegen Asylzentrum

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. Juni 2013 | 3.264 mal gesehen

In der Stadt Zürich regt sich ein hartnäckiger Widerstand gegen ein geplantes Asylzentrum des Bundes. Grund ist die Furcht von Anwohnern und Gewerbetreibenden vor Asylbewerbern. Ja, Sie haben richtig gelesen, die fürchten sich tatsächlich vor Notleidenden und Hilfesuchenden.

Wie ist das möglich? Wir leben doch einem Land, mit einer von Linken immer wieder gepriesenen sogenannten humanitären Tradition. Das heisst, es ist Tradition in der Schweiz, dass wir jeden aufnehmen, der sich bei uns niederlassen möchte. Er muss die zuständigen Behörden beim Antragsverfahren lediglich davon überzeugen, dass er direkt von seinem Heimatland in die Schweiz gekommen ist und dort an Leib und Leben verfolgt wird. Soweit so gut, deshalb verstehe ich nicht wo das Problem liegt.

Liebe Stadtzürcher, bitte zeigt doch euer Mitgefühl gegenüber notleidenden Fremden, die eure Hilfe benötigen. Die Stadt Zürich gehört zu den wohlhabendsten Städten der Schweiz, sie ist das Zentrum des Schweizer Finanzplatzes. Folglich muss es doch möglich, dass ihr bei euch ein paar Notleidenden Nothilfe gewährt.

Seid unbesorgt liebe Stadtzürcher, die Asylverfahren werden kürzer, sofern ihr diese mit eurem Widerstand nicht dauernd verzögert indem ihr den Bund behindert. Wenn sich herausstellt, dass Asylbewerber nicht an Leib und Leben verfolgt oder über einen sicheren Drittstaat wie z.B. Italien in die Schweiz gekommen sind, wird deren Antrag abgewiesen. Leute, deren Antrag abgelehnt wurde, werden wieder nach Italien geschickt oder in ihr Heimatland zurückgeflogen.

Ich begrüsse ein Asylzentrum in der Stadt Zürich. So können jene, die gerne die humanitäre Tradition unseres Landes preisen, die Notleidenden persönlich kennen lernen. Das ist eine Bereicherung für die Stadt und ihre Bewohner. Gerade in einer linken Hochburg wie der Stadt Zürich sollten solche Vorhaben doch eigentlich auf Mitgefühl und Verständnis stossen. Umso grotesker ist der Widerstand.

Das folgende Bild zeigt eine Gruppe Notleidender, die um Asyl ersuchen:

Notleidende