Über Kosovaren und Schweizer

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Mai 2015 | 2.470 mal gesehen

Über die Gesinnungspolitische Rechtssprechung in der Schweiz

Wenn Kosovaren eine Ethnie sind, dann sind es Schweizer auch! Denn als Kosovaren bezeichnet man die Bewohner des Kosovo. Im Kosovo leben hauptsächlich Albaner (auch Kosovo-Albaner genannt), Serben und Roma. So wie in der Schweiz eben Schweizer leben. Insofern ist es überhaupt nicht einzusehen, weshalb Schweizer nicht ebenfalls wie “Kosovaren” als Ethnie angesehen werden. Die Unterscheidung in der Rechtssprechung der Schweizer Gesinnungsjustiz ist spitzfindig, nicht nachvollziehbar und ungerecht. Die Schweizer Gesinnungsjustiz agiert durch und durch politisch.

Aus der Praxis:

Kürzlich wurden der SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär erstinstanzlich wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Es ging dabei um ein Inserat mit dem Titel „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“. Das anlässlich der Masseneinwanderungsinitiative der SVP lancierte Inserat thematisierte den Angriff zweier Kosovaren auf einen Schweizer.

Rechtsprofessor Gehard Fiolka von der Universität Freiburg äusserte sich zum Urteil in einem NZZ-Artikel mit dem Titel “SVP bezeichnet Berner Urteil als politisch”. Aus dem Artikel ging hervor, dass er über das Urteil nicht überrascht sei. Er begründete dies damit, dass Kosovaren von der SVP pauschal als Gewaltverbrecher bezeichnet würden und im Inserat gleichzeitig dazu aufgerufen werde, diese Gruppe nicht mehr ins Land zu lassen. Damit werde Kosovaren das Recht abgesprochen in der Schweiz gleichberechtigt zu leben.

Aufgrund dieses Artikels habe ich Herrn Professor Fiolka am 4. Mai 2015 eine Email mit dem folgenden Wortlaut geschickt:

Sehr geehrter Herr Fiolka

Am vergangenen Samstag erschien in der NZZ  ein Artikel mit dem Titel “SVP bezeichnet Berner Urteil als politisch”. Im Artikel wird erwähnt, dass Sie sich über das Urteil nicht überrascht zeigen würden, da die Kosovaren von der SVP pauschal als Gewaltverbrecher bezeichnet würden.

Diesbezüglich möchte ich Sie auf einen Fall in St. Gallen aufmerksam machen, bei dem ein Vermieter seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten wollte. Gegenüber den Medien sagte der Mann als Begründung:

«Ich habe eine Immobilie mit mehreren Wohnungen. Mit Ausländern hatte ich noch nie Probleme. Mit den Schweizern schon! Die bezahlen einfach nicht.»

«Schon acht Mal ist mir das jetzt mit Schweizern passiert! Ausländer sind ruhig und bezahlen regelmässig.»

Bei der polizeilichen Befragung sagte er dann, dass er mit drei Sozialhilfeempfängern Probleme hatte. Das verleitete ihn dazu seine Wohnung nicht mehr an Schweizer vermieten zu wollen und die entsprechenden eben zitierten Aussagen in den Medien zu machen.

Hier finden Sie die Details über den Fall:

http://www.dailytalk.ch/rassendiskriminierung-im-rheintaler-boten/

Es wurde in diesem Fall trotz zweier Strafanzeigen nicht einmal ein Strafverfahren eröffnet und einem Schweizer Privatkläger, welcher den Fall bis vors Bundesgericht gebracht hatte, wurde das Beschwerderecht abgesprochen obwohl dieses ihm von den Vorinstanzen ausdrücklich eingeräumt worden war und er von diesen als Privatkläger anerkannt wurde. Ich sende Ihnen im Anhang die Details dazu.

Bundesgerichtsentscheid BGE 6B_260/2015

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bger/150326_6B_260-2015.html

Was halten Sie davon? Über eine Stellungnahme von Ihnen würde ich mich freuen.

Ich bin zur Auffassung gelangt, dass auch bei diesem Fall zumindest ein Strafverfahren hätte eröffnet werden müssen um den Sachverhalt abzuklären. Leider ist dies nicht geschehen.

Freundliche Grüsse

Alexander Müller

Herr Fiolka antwortete mir am 14. Mai 2015 wie folgt:

Gerhard-Fiolka

Ich habe Herrn Fiolka heute wie folgt geantwortet:

Gerhard-Fiolka2

Auch von der Universität Zürich hätte ich gerne eine Stellungnahme zu dieser Sache erhalten, doch ich wurde abgewimmelt. Es gibt eben in der Schweiz offensichtlich immer noch Lehrstuhlinhaber, die sich lieber im Elfenbeinturm verstecken als öffentlich Position zu beziehen. Auch wenn ich die Ansichten von Herrn Fiolka nicht teile, rechne ich es ihm hoch an, dass er mir geantwortet hat.

Für mich ist klar, dass die Antirassismusstrafnorm ein gesinnungspolitischer Gummiparagraph ist, der beliebig interpretiert und ausgelegt werden kann. Entsprechend unseriös, unfair und ungerecht wird dieser unklare und missverständliche Paragraph in der Praxis ausgelegt und eingesetzt. Das heimliche Ziel der Antirassismusstrafnorm ist wohl die Unterwanderung der verfassungsmässig garantierten Meinungsäusserungsfreiheit. Die Antirassismusstrafnorm ist nichts weiter als ein gesinnungspolitisches Instrument um Menschen mit exemplarischen Strafen zu stigmatisieren, einzuschüchtern, abzuschrecken und zum Schweigen zu bringen. Die Antirassismusstrafnorm ist somit nichts anderes als ein menschenverachtendes Unterdrückungsgesetz. So wie die Inquisition im Mittelalter einst versuchte die katholische Glaubenslehre mit Folter und Hinrichtungen zu verteidigen, so versuchen die Befürworter der Gesinnungsjustiz mit der Antirassismusstrafnorm ihre gesinnungspolitischen Ansichten durchzusetzen. Es endet damit, dass letztlich nur noch die Befürworter der Gesinnungsjustiz ihre Meinung sagen dürfen und die anderen aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung und gesellschaftlicher Ausgrenzung schweigen müssen. Dies zumindest sofern sie nicht gerade ihren Anwalt an der Seite haben, den sie fragen können ob sie das, was sie sagen wollen, sagen dürfen oder nicht.

Neues von der Staatsanwaltschaft St. Gallen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 23. Dezember 2013 | 2.539 mal gesehen

Am 20. Dezember 2013 erhielt ich von der Staatsanwaltschaft St. Gallen ein Schreiben betreffend meiner Strafanzeige vom 11.09.2013. Der zuständige St. Galler Staatsanwalt teilt mir darin mit, dass er mir die Parteistellung verweigern will. Im zweiten Absatz seines Schreibens lässt er durchblicken wie er das begründet. Er ist der Ansicht, dass ich kein unmittelbar Betroffener sei.

Staatsanwaltschaft Altstätten
Anmerkung zum Bild: Ich erhielt einen schiefen Druck, es liegt also nicht am Screenshot! Was solls, es passt zum schrägen Inhalt des Schreibens.

Ich bin über die Absicht des Staatsanwalts erstaunt. Denn im Verfahren gegen das Kosovaren-Inserat der SVP wurden Kosovaren als Privatkläger zugelassen.

Kosovaren

Dies obwohl unter dem Sammelbegriff Kosovaren eigentlich einfach die Bewohner bzw. die Staatsbürger des Kosovo gemeint sind. Es handelt sich dabei mehrheitlich um Albaner, Serben und Roma. Wenn in der Schweiz Kosovaren aufgrund eines Inserats über Kosovaren als Privatkläger zugelassen werden, dann müssten das eigentlich auch Schweizer. Denn immerhin gilt laut Artikel 8 der Bundesverfassung Rechtsgleichheit! Niemand darf in der Schweiz aufgrund seiner Herkunft, also z.B. weil er Schweizer ist, von Gesetzes wegen diskriminiert werden. Ich habe dem Staatsanwalt in Altstätten daher wie folgt geantwortet:

Meine Antwort an den Staatsanwalt
Meine Antwort an den Staatsanwalt

Sobald ich die beschwerdefähige Verfügung erhalten habe, werde ich über das weitere Vorgehen befinden.

Schweizer im Mittelalter

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. November 2013 | 3.920 mal gesehen

In der Sendung DIE SCHWEIZER, welche derzeit im Schweizer Fernsehen ausgestrahlt wird, werden viele bärtige Männer gezeigt. Mittelalterliche Chroniken wie jene von Diepold Schilling und Benedikt Tschachtlan sowie Radierungen von Urs Graf zeigen aber, dass längst nicht alle Schweizer einen Neandertalerbart trugen.

Ab dem 11. Jahrhundert erliess die katholische Kirche Edikte gegen lange Haare bei Männern und gegen das Tragen eines Schleiers bei Frauen. 1073 verbot Papst Gregor VII  dem Klerus das Tragen von Bärten und Schurrbärten. Um diese Zeit begann der Klerus Männern zu raten ihre Bärte zu rasieren, um bessere Christen zu werden. Auf diese Weise sollten sie sich von anderen Kulten (z.B. der Ostkirche) unterscheiden. 1096 drohte Erzbischof Rouen Männer mit Bärten aus der Kirche zu werfen. Es ist denkbar, dass dies auch auf die Mode in der Schweiz einen Einfluss hatte.

Papst Gregor VII.
Papst Gregor VII.

Ausserdem dürften zu lange Haare und Barthaare auch beim Tragen von Rüstungen nachteilig gewesen sein und es gab natürlich auch hygienische Gründe für kurze Haare und rasierte Gesichter.

Bartlose Kreuzritter und bärtige Muslime
Bartlose Kreuzritter und bärtige Muslime

Aus der Chronik des Diebold Schilling:

Diebold_schilling

Aus der Chronik von Tschachtlan:

Tschachtlan

Ebenfalls aus der Chronik von Tschachtlan

Tschachtlan2

Bartloser Reisläufer

Reislaeufer

Schweizer waren in der Lage hochentwickelte Schwerter wie das Flammenschwert (auch Flamberg) herzustellen. Es ist daher anzunehmen, dass sie sich auch Rasiermesser anfertigen konnten.

Flamberg

Zumindest einige Frauen kleideten sich damals durchaus auch aufreizend, wie eine Radierung des Solothurners Urs Graf (um 1485) zeigt. Mit einem solchen Dekolleté dürfte eine Frau heute in keiner Bank und bei keiner Versicherung arbeiten. VG = Urs Graf

radierung_urs_graf_1485

Radierung von Martin Schongauer (er lebte von 1445/50-1491) MS = Martin Schongauer
Martin-Schongauer

Verhältnis zwischen Schweizern und Deutschen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. Mai 2012 | 3.491 mal gesehen

Nachdem SVP-Nationalrätin Natalie Rickli in einer Fernsehdebatte eine umstrittene Aussage über die Zuwanderung von Deutschen gemacht hatte, wurde von den Medien eine ungeheure Debatte über das Verhältnis zwischen Deutschen und Schweizern entfacht.

Sinngemässe Aussage von Natalie Rickli in der Sendung Sonntalk vom 22.04.2012:

Nicht die Polen sind das Problem, sondern die Zuwanderung aus Deutschland. Daher sollte es auch eine Ventilklausel für unsere Nachbarn im Norden geben.

Die Aussage bezog sich auf den kurz zuvor gefällten Beschluss des Bundesrats die Ventilklausel auf die EU-Staaten Estland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik anzuwenden. Damit dürfte sich der Zustrom auf den Schweizer Arbeitsmarkt um geschätzte 4000 Personen reduzieren.  Ricklis Aussage dürfte daraufhin angespielt haben, dass der Stellenmarkt durch diese Massnahme nicht massgeblich entlastet wird, da der grösste Zustrom an Arbeitskräften aus Deutschland kommt. Folglich müsste man die Ventilklausel auch auf Länder wie Deutschland anwenden, wenn man den Stellenmarkt wirklich entlasten wollte und nicht nur Kosmetik betreiben wollte.

Die Medien haben daraus dann eine Riesengeschichte über das Verhältnis zwischen Deutschen und Schweizern gemacht, die zu einer regelrechten Hassdebatte geführt hat. Der in Deutschland lebende Schweizer Moderator Dieter Moor liess in der Folge verlauten, dass er den Schweizer Pass abgeben würde und die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen werde. Angeblich weil er sich für die „Schweizer“ schämt.

Ich finde Verallgemeinerungen wie  „die Deutschen“ bzw. die „Schweizer“ dumm. Man sollte die Sache differenziert betrachten. Es gibt in der Schweiz Leute, die sich über die hohe Nachfrage für Wohnungen und den Zustrom von preiswerten und gutqualifizierten Arbeitskräften freuen. Das sind Vermieter und Arbeitgeber. Die einen freuen sich, weil sie höhere Mieten kassieren können und die anderen weil sie Löhne drücken können. Es gibt aber auch Leute, die sich nicht so sehr über die Zuwanderung von Arbeitskräften freuen. Das sind jene Leute, die höhere Mieten bezahlen müssen und weniger Lohn erhalten oder gar arbeitslos sind. Selbstverständlich kommt es dann auch noch auf die Branchen an. Es gibt Branchen, die Mühe haben ausreichend Personal zu finden und froh über die Zuwanderung sind. Dies dürfte z.B. im Gesundheits- und teilweise im Bildungswesen der Fall sein. Dann gibt es aber wiederum Branchen, bei welchen die Zuwanderung zur Verdrängung von anderen Arbeitskräften geführt hat. So werden z.B. in der Gastronomie Arbeitskräfte aus dem Balkan durch deutsche Arbeitskräfte ersetzt. Das führt bei den Betroffenen zu Unmut.

Meiner Meinung nach haben die Medien einmal mehr komplett versagt. Anstatt differenziert aufzuzeigen welchen Ursachen vorhandener Unmut zugrunde liegt, haben sie eine unsinnige Deutschen-Hass-Debatte angezettelt. Dabei haben sie bewusst auch auf das angespannte politische Verhältnis in Sachen Steuerstreit und Luftverkehrsabkommen angespielt.

Diese Debatte ist jedoch alleine schon deshalb unsinnig weil Natalie Rickli mit ihrer Aussage letztlich lediglich ihre Meinung sagt. Es ist doch gut, wenn sich Politiker positionieren. Dann kennen die Wähler wenigstens deren Profil, was ihnen beim Wählen hilft. Ricklis Aussagen werden ohnehin nicht einfach so ohne weiteres von anderen Menschen geteilt. Kein Bürger muss Rickli wählen, wenn er ihre Meinung nicht teilt. Ich finde es völlig daneben, wenn Medien jeden Furz, den ein Politiker von sich gibt gleich zur Lancierung einer undifferenzierten Hassdebatte nutzen. Medien sollen vielmehr Ursachen ergründen und aufzeigen wo Probleme existieren.

Schweizer Politiker auf Youtube

Von Alexander Müller veröffentlicht am 11. September 2011 | 2.874 mal gesehen

Im Oktober sind National- und Ständeratswahlen. Viele Kandidaten nutzen Youtube um sich und ihre politische Position vorzustellen:

Wichtig ist, dass man die Videos findet. Deshalb bitte darauf achten, dass man sie mit Suchwörtern wie „Nationalrat“, „Ständerat“, „Schweiz“, „Wahlen“ usw.  findet. Zudem sollte auch via eigene Webseite, Blog, Facebook und Twitter auf den Film hingewiesen werden.

Natürlich stellen sich Politiker auch Diskussionen. Wie z.B. hier:

Bei dieser Diskussion fällt auf, dass insbesondere Cedric Wermuth mit rhetorischen Tricks arbeitet und mit Schlagworten um sich wirft. Wermuth nutzt Seitenhiebe gegen die Partei seines Kontrahenten um diesen zu provozieren und dessen Argumente zu entkräften. Mich überzeugt dieser aggressive Diskussionsstil nicht.

SVP-Plakate eine Gotteslästerung?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 26. August 2011 | 3.521 mal gesehen

Die Schweizer Bischofskonferenz hält das SVP-Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» für ein Hetzinserat und eine gotteslästerliche Menschenverachtung. Deshalb fordert sie in ihrem Communiqué die Medien auf, es nicht mehr zu veröffentlichen. Die Tat der zwei Kosovaren, welche einem Schweizer die Kehle aufschlitzten, verurteilten die Bischöfe hingegen nicht.

Was ist bloss mit der katholischen Kirche los? Hochrangige Vertreter dieser Kirche spielen sich als Moralapostel auf. Dies obwohl ihre Organisation, seit ihrer Existenz, eine menschenverachtende Gotteslästerung nach der anderen zu verantworten hat. Die Untaten der katholischen Kirche begannen mit  Hetzjagten auf Christen, die nicht der katholischen Kirche angehörten. Mehrere Päpste riefen zu Kreuzzügen gegen Ketzer und Ungläubige auf, angebliche Hexen wurden verbrannt und ganze Völker wurden von Jesuiten und der Inquisition gepeinigt. Die katholische Kirche hat Blut an ihren Händen. Es ist eine Organisation, die mit Gewalt gegen vermeintliche Gotteslästerer und Ketzer vorgegangen ist. Nun versucht die katholische Kirche erneut mit dem Killerargument „Gotteslästerung“ gegen Ideen vorzugehen, die den Kirchenoberen nicht passen.

Meiner Meinung nach sollten die Bischöfe  ihrem Gott danken, dass es die katholische Kirche überhaupt noch gibt. Denn dies ist nach all den Gräueltaten und all dem Leid, welches diese Kirche zu verantworten hat, ein wahres Wunder.

Die katholische Kirche ein Unschuldslamm? Katholische Priester heben rechten Arm zum Hitlergruss