Religionsfreiheit wichtiger als andere Menschenrechte?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. August 2012 | 5.299 mal gesehen

Im Juni 2012 hat das Landgericht Köln ein Urteil gefällt, wonach die Beschneidung von Knaben aus religiösen Gründen eine Straftat ist. Dieser Entscheid löste in religiösen Kreisen eine Welle der Empörung aus. Ich begrüsse das Urteil, denn  es macht klar, dass es Menschenrechte gibt, die der Religionsfreiheit Grenzen setzen. Im konkreten Fall ist die Grenze das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit. Nicht nur rituelle Menschenopfer sondern auch die körperliche Verstümmelung aus religiösen Gründen ist ein Verbrechen!

Rechtsanwalt David Gibor setzt sich in einem Artikel, der in der Zeitung „Der Sonntag“ erschienen ist, für Beschneidungen aus religiösen Gründen ein. Damit setzt er die Religionsfreiheit meiner Meinung nach über das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit. Ich halte das für inakzeptabel und unverantwortlich!

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht, welches auch die Schweizerische Bundesverfassung garantiert.  Artikel 10 Absatz 2 der Bundesverfassung garantiert das Recht auf körperliche Unversehrtheit!

Bundesverfassung Artikel 10
2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.

Die Beschneidung eines Knaben aus religiösen Gründen ist eine Körperverletzung. Sie stellt einen Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechte und eine Verletzung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit dar. Sie ist in jedem Falle nicht mehr rückgängig zu machen. Selbst dann nicht, wenn es dem Jungen später gelingt sich von der Religionsgemeinschaft oder einer Sekte zu lösen oder er entscheidet die Religion zu wechseln. Er wird für immer beschnitten bleiben. Es ist daher nicht zu tolerieren, dass Eltern oder Erziehungsberechtigte eines unmündigen Kindes darüber verfügen, dass dieses aus religiösen Gründen beschnitten wird. Eine Beschneidung ist ein Eingriff, bei dem ein Körperteil entfernt wird! Ein solcher Eingriff ist nur dann gerechtfertigt, wenn medizinische Gründe vorliegen.

Ich hoffe, dass die Politiker in der Schweiz ihre Pflicht tun und dem verfassungsmässigen Recht auf körperliche Unversehrtheit gerecht werden. Religiöse Beschneidungen sind ethisch nicht vertetbar und gehören verboten und unter Strafe gestellt.

Ein weiteres wichtiges Menschenrecht, welches von religiösen Kreisen immer wieder in Frage gestellt wird, ist das Menschenrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit. Dieses gibt jedem Menschen das Recht sich frei und ungehindert zu äussern und seine Gedanken, seine Meinungen und seine Ansichten ungehindert zu verbreiten. In der Schweiz werden immer wieder Menschen wegen Rassendiskriminierung angezeigt, weil sie Religionen oder extremistische Vertreter von Religionen kritisieren. Wie im Mittelalter, als noch die Inquisition Religionskritiker als Ketzer auf den Scheiterhaufen brachte, werden in der Schweiz auch heute noch Religionskritiker angezeigt und gerichtet. Hand dazu bietet das Antirassismusgesetz, ein Bundesgesetz, welches im Widerspruch zur Bundesverfassung und dem Menschenrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit steht.

Wer die Meinungs- und Informationsfreiheit nicht achtet, muss sich nicht wundern, wenn Schriftsteller wie Salman Rushdie um ihr Leben fürchten müssen.

Meinungs- und Informationsfreiheit

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. August 2012 | 8.163 mal gesehen

Die Mei­nungs- und In­for­ma­ti­ons­frei­heit ist ein von der UNO geschütztes Men­schen­recht, wel­ches auch von der Schwei­zer Bun­des­ver­fas­sung geschützt wird. Lei­der gibt es auf der Ebene eines Bun­des­geset­zes jedoch eine Einschränkung der Mei­nungs- und In­for­ma­ti­ons­frei­heit, das An­ti­ras­sis­mus­ge­setz. Was gut ge­meint ist, hat böse Fol­gen und birgt eine grosse Ge­fahr für un­sere De­mo­kra­tie.

Laut Artikel 19 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder Mensch das Recht auf freie Meinungsäusserung. Dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. (Quelle)

Auch die Schweizer Bundesverfassung sieht mit Artikel 16 eine Meinungs- und Informationsfreiheit vor. Dieser zufolge hat jeder Bürger das Recht seine Meinung ungehindert zu äussern und zu verbreiten. Genauer Wortlaut:

Bundesverfassung Artikel 16 Meinungs- und Informationsfreiheit (Quelle)

1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.

2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.

3 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und  zu verbreiten.

Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren einer Demokratie. Denn für demokratische Entscheidungsfindungsprozesse ist es wichtig, dass Bürger frei argumentieren dürfen.

Es wäre fatal für unsere Demokratie, wenn Leute aus Angst vor Jobverlust oder Inhaftierung nicht mehr frei reden würden. Die Auswirkungen auf die demokratischen Entscheidungsfindungsprozesse wären fatal. Es würde zu einer Meinungsdiktatur der einzig vom Staat und der herrschenden Klasse erlaubten Gesinnung führen. Gleichzeitig müssten alle, die dieser Gesinnung widersprechen mit Verfolgung rechnen. Das hätte mit einer Demokratie jedoch nichts mehr zu tun, es wäre vielmehr eine Diktatur.

Leider gibt es auch in der Schweiz auf Gesetzesstufe eine Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit. Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs verbietet Rassendiskriminierung. Das hört sich auf den ersten Blick gut an. Denn es ist selbstverständlich nicht in Ordnung, wenn Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Ethnie, Rasse und oder Religion diskiminiert werden. Problematisch an StGB Artikel 261bis ist allerdings, dass es bereits zu einer Verurteilung wegen Rassendiskriminierung führen kann, wenn jemand eine vermeintliche „Herabsetzung“  aufgrund der Herkunft, Ethnie, Rasse oder Religion begangen hat. Denn was konkret  eine  Herabsetzung ist,  kann je nach Sichtweise verschieden beurteilt werden und stellt somit eine Rechtsunsicherheit dar. Dies zumindest für einen juristischen Laien und damit für die Mehrheit der Bevölkerung.

Möglicherweise kann bereits Religionskritik bzw. die Kritik an einem Religionsgründer als Herabsetzung empfunden werden. Oder dass man ein historisches Ereignis zusammen mit einem religiösen Symbol erwähnt. In Österreich kam es bereits vor, dass Leute verurteilt wurden, weil sie den Propheten Mohammed kritisiert hatten. (Quelle) Ich halte das für äussserst problematisch. Es erinnert mich an die Inquisitionsgerichte des Mittelalters, welche Religionskritiker als Ketzer verurteilt haben. Wollen wir die Unantastbarkeit von Religionen wirklich über ein Menschenrecht stellen?

Alleine schon, die Unklarheit, welche der StGB Artikel 261bis schafft, stellt eine Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit dar.  Denn es besteht die Gefahr, dass sich Leute aus Angst sich strafbar zu machen, nicht mehr frei äussern. Das ist ein Unding, welches beseitigt gehört. Mit dieser Ansicht stehe ich nicht alleine da.

Im Juli 2007 reichten die Schweizer Demokraten zusammen mit Vertretern der Freiheits-Partei eine Unterschriftenliste für die Initiative „Für freie Meinungsäusserung – weg mit dem Maulkorb!“ ein.  (Quelle)

Die Initiative sah vor, den Artikel 16 der Bundesverfassung durch den folgenden Zusatz zu ergänzen:

4 Im Rahmen demokratischer Meinungsbildung und Auseinandersetzung ist die Meinungsäusserungsfreiheit in jedem Falle gewährleistet und darf durch keine gesetzlichen Bestimmungen eingeschränkt werden.

Leider scheiterte die Initiative bereits im Sammelstadium. Es konnten nicht genügend Unterschriften gesammelt werden. Trotzdem bleibt ein Hoffnungsschimmer. Denn es kann ja wohl nicht sein, dass jemand, der einen Gedanken oder Kritik äussert, deshalb vor Gericht gezerrt und verurteilt wird. Sowas käme einer menschenrechtswidrigen Gesinnungsdiktatur gleich.

Ich plädiere dafür, dass wir mit der Gesinnungsjustiz aufhören. Die Gesinnungsjustiz kann nicht verhindern, was sie zu verhindern gedenkt. Sie unterdrückt vielmehr die freie Meinungsäusserung. Das wiederum wird dazu führen, dass sich immer mehr Menschen anonym äussern werden. Gerade im Internet ist das überhaupt kein Problem! Mit anonymen Adressaten kann man allerdings keinen seriösen Dialog führen und man kann solche Dialogpartner auch nicht richtig einschätzen. Ist das besser?

Ich finde Aufrichtigkeit und Dialog besser. Das ist allerdings nur mit vernünftigen Gesetzen möglich. Gesinnungsgesetze sind unvernünftig. Leider haben wir kein Bundesverfassungsgericht, welches verfassungswidrige Gesetze aufheben kann. Das haben wir unter anderem auch der SVP zu verdanken, die sich vehement gegen ein Bundesverfassungsgericht wehrt. Das Bundesgericht kann das Antirassismusgesetz jedoch nicht aufheben. Dies obwohl es im Widerspruch zu Bundesverfassungsartikel 16 steht.

Club Helvétique will Volksrechte einschränken

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. August 2010 | 4.417 mal gesehen

Club HelvétiqueLaut einem Bericht der NZZ am Sonntag möchte der linksgerichtete Club Helvétique eine Volksinitiative lancieren, welche die demokratischen Rechte unseres Stimmvolkes einschränken möchte. Schweizer sollen demnach nicht mehr über Initiativen abstimmen dürfen, welche Menschenrechte verletzten. Damit pfeift der Club Helvétique ins gleiche Horn wie der linke Staatsrechtler Alain Griffel. Dieser möchte den Bundesverfassungsartikel 139 mit folgendem Absatz ergänzen:

Eine Volksinitiative, die gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, gegen andere Menschenrechtsgarantien oder gegen die Grundwerte dieser Verfassung verstösst, ist ungültig. 

Ich halte überhaupt nichts von Initiativen, welche Menschen ihrer demokratischen Rechte berauben. Gemäss Bundesverfassung Art. 139 muss eine Volksinitiative dem zwingenden Völkerrecht entsprechen. Das ist völlig ausreichend. Weiterführende Einschränkungen sind aus demokratischer und staatspolitischer Sicht bedenklich. Denn das Stimmvolk kann auf den Inhalt der Menschenrechtskonvention bzw. international definierte Menschenrechte keinen Einfluss nehmen. Ausserdem untergraben solche Initiativen die Souveränität unseres Staates.

Wer eine Einschränkung von Volksrechten fordert, scheint dem Stimmvolk zu misstrauen und von demokratischen Volksrechten nicht viel zu halten.  Hinter dem Club Helvétique verstecken sich Leute, die es dem Stimmvolk übel nehmen, dass es die Verwahrungsinitiative und die Minarett-Initiative angenommen hat. Jetzt misstrauen sie dem Volk und fürchten sich vor einem Ja zur Ausschaffungsinitiative. Um ähnliche Initiativen künftig zu verhindern wollen sie die Volksrechte einschränken. Das ist ein Verrat am Stimmvolk und unserer Demokratie.

Menschenrechte sind nicht einfach in Stein gemeisselte Naturrechte, über die zu befinden in alle Ewigkeit untersagt ist. Mit Sicherheit ist es nicht Universitätsprofessoren und Mitgliedern des Club Helvétique vorbehalten zu bestimmen was man darf und was nicht. Die gleichen Leute, die jetzt unsere demokratischen Volksrechte beschneiden wollen, verteidigten im Kampf gegen die Minarett-Initiative Muslime, welche in unserem Land die Scharia einführen wollen. Diese Leute sind weder seriös noch redlich!

Es ist einfach immer wieder interessant zu sehen wie die möchtegern Eliten unseres Landes (Politiker, Professoren etc.) versuchen das Volk zu entmachten. Offenbar wollen sie alleine regieren.

Muslime klagen gegen Volkswillen!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Mai 2010 | 4.593 mal gesehen

Democracy go to hellIslamische Organisationen haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Teilerfolg erzielt. Eine ihrer Klagen gegen das Bauverbot für Minarette wurde vor Gericht zugelassen. Insgesamt sind 6 Rekurse hängig. Einmal mehr zeigt sich, dass einige Anhänger einer antidemokratischen und totalitären Religion keinen Respekt vor demokratischen Volksentscheiden haben. Nun instrumentalisieren sie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für ihre Zwecke.

Die Schweiz hat sich 1974 mit der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verpflichtet, sich Entscheiden des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu beugen. Die Politiker haben mit der Ratifizierung der EMRK widerrechtlich den Souverän unseres Landes entmachtet und der Herrschaft fremder Richter in Strassburg ausgesetzt.

In der Präambel der Bundesverfassung heisst es klipp und klar:

…im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,…

Wir sollten die ERMK schleunigst kündigen, denn wir brauchen sie nicht! Die Schweiz gewährleistet bereits umfassende Menschen- und Bürgerrechte in ihrer Bundesverfassung. Jene, die jetzt vor dem Gericht in Strassburg klagen gewähren den Anhängern ihrer Religion weit weniger Menschenrechte! Ein Austritt hat keine Nachteile für die Schweiz zur Folge. Bei einer Kündigung der EMRK fällt die Bevormundung unseres Souveräns weg. Muslime klagen gegen Volkswillen! weiterlesen

Roger de Weck ist unglaubwürdig

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Dezember 2009 | 8.907 mal gesehen

Roger De WeckLeute wie Roger de Weck sind unglaubwürdig. Sie geben vor, sich für die Menschenrechte stark zu machen. Dabei wollen sie unsere demokratischen Bürgerrechte einschränken. De Weck war bekanntlich gegen die Minarettinitiative. Da er zu den Verlierern der Abstimmung gehört, will er das Resultat nicht anerkennen. Er ist ein schlechter Verlierer. Jetzt ruft er nach dem Richterstaat und will die Initiative aufheben lassen. Wäre das Resultat in seinem Sinne gewesen, hätte er das Volk in den höchsten Tönen gelobt.

Was soll das? Roger de Weck bekagt sich über ein Bauverbot. Gegen die schweren Menschenrechtsverletzungen in islamischen Ländern unternimmt er nichts. Wieso setzt er sich nicht für die Einhaltung der Menschenrechte in islamischen Ländern ein? In zahlreichen islamischen Ländern werden im Namen der Scharia Menschen gesteinigt, gehängt, geköpft, verstümmelt und verprügelt! Was ist schlimmer, ein Bauverbot oder Folter, Mord und Totschlag?

Wacht auf ihr weltfremden Schriftsteller, Moralisten und Publizisten! Es gibt Schlimmeres auf der Welt, für das sich zu kämpfen lohnt!

Zahlreiche islamische Länder, die seit Jahren Mitglied der UNO sind, missachten das Folterverbot! Dies obschon sämtliche UNO-Mitgliedsstaaten die allgemeine Menschenrechtserklärung der UNO anerkennen müssten. Aber was haben sie getan? Sie haben einfach eine eigene Menschenrechtserklärung geschrieben. Die Kairorer Menschenrechtserklärung, welche die Scharia über die Menschenrechte stellt. Das ist unerhört! Wieso unternimmt die UNO nichts dagegen? Kein einziger von den sauberen Schriftstellern in de Wecks Gefolge hat bisher darüber geschrieben! Das ist es, was sie so unglaubwürdig macht.

Von der Moral des Geldes und Minaretten

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. Oktober 2009 | 8.799 mal gesehen

EnthauptungWirtschaftsvertreter äussern im Vorfeld der Abstimmung über die Minarett-Initiative die Befürchtung, dass ein JA zur Initiative ihre Geschäfte beeinträchtigen könnte. Sie sehen in der Minarett-Initiative eine Gefahr für die Schweizer Wirtschaft.

Doch besteht diese Gefahr wirklich?

Im der heutigen Ausgabe vom Tagesanzeiger durfte SVP-Nationalrat Peter Spuhler seine Meinung zum Besten geben. Er verweist auf die Boykotte islamischer Länder gegen Dänemark als die Geschichte mit den Mohammed-Karikaturen aktuell war. Der Vergleich hinkt jedoch gewaltig. Der Prophet Mohammed ist den Muslimen trotz der Verbrechen, die von ihm überliefert werden, heilig. Minarette sind es nicht. Von der Moral des Geldes und Minaretten weiterlesen

Redeverbot im Namen der Menschenrechte

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. Februar 2009 | 3.638 mal gesehen

Islamkritiker haben es schwer. Die Fatwa gegen den Verfasser des literarischen Werks „Satanische Verse“, den indisch-britischen Schriftsteller Salman Rushdie und die Ermordung des Holländischen Filmemachers Theo van Gogh, nach der Veröffentlichung seines Films Submission machen deutlich, dass sie zuweilen um ihr Leben fürchten müssen.

Doch, und das ist besonders besorgniserregend, auch von Seiten der UNO und der Behörden werden Islamkritiker zusehends unter Druck gesetzt. Repressionen und Einschränkungen wie z.B. die Einreisesperre Englands für den holländischen Islamkritiker Geert Wilders sind keine Seltenheit.

Islamische Staaten haben durchgesetzt, dass der UN-Menschenrechtsrat einem Antrag der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC), welcher nach den 2005 veröffentlichten Mohammed-Karikaturen zum Verbot von öffentlicher Kritik und Diffamierung von Religionen gestellt wurde, zugestimmt hat. So wurde mit 24 gegen 14 Stimmen und 9 Enthaltungen eine entsprechende Resolution angenommen. In der Erklärung des UN-Menschenrechtsrats, in welcher nur der Islam erwähnt wird, werden die UN-Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert öffentliche Kritik bzw. Diffamierungen gegen alle Religionen und ihren Angehörigen zu verbieten und unter Strafe zu stellen. Redeverbot im Namen der Menschenrechte weiterlesen