Strassenverkehrsunfälle unter Stand von 1953

Von Alexander Müller veröffentlicht am 19. Juli 2011 | 2.707 mal gesehen

Unsere Strassen sind trotz markant höherem Verkehrsaufkommen sicherer als sie es zu Zeiten unserer Grossväter waren! Im Jahr 2010 ereigneten sich in der Schweiz 19’609 Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Das sind weniger als 1953. Damals ereigneten sich bei wesentlich weniger Verkehr und geringerer Verkehrsdichte noch 19’851 Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Noch markanter ist der Unterschied bei den Verkehrstoten. Im Jahr 2010 starben 327 Personen an den Folgen eines Verkehrsunfalls. Im Jahr 1953 waren es noch 911 Personen, also fast dreimal mehr.

Verkehrsunfälle

Die häufigste Unfallursache im Jahr 2010 war Unaufmerksamkeit! Wozu also braucht es noch die Raserinitiative von RoadCross?

Quellen:
Bundesamt für Statistik 
Medienmitteilung von Bundesamt für Statistik vom 30.07.2010
Medienmitteilung von Bundesamt für Statisitk vom 19.07.2011

Raser verhaftet

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. Juni 2011 | 3.780 mal gesehen

Am frühen Samstagmorgen hat die Kantonspolizei Zürich zwei Raser auf der Autobahn A3 bei der Ausfahrt Thalwil aus dem Verkehr gezogen. Dabei wurden die Raser auf der Stelle verhaftet und ihre Fahrzeuge  eingezogen. Es handelt es sich um einen 21 jährigen Schweizer und einen 26 jährigen Mazedonier. Sie lieferten sich ein Rennen mit einer Geschwindigkeit von über 200 km/h. 

In Deutschland sind Geschwindigkeiten von über 200km/h stellenweise erlaubt, in der Schweiz sind jedoch maximal 120km/h auf Autobahnen erlaubt. Bis 1973 gab es auf Schweizer Autobahnen keine Tempolimite. Von 1974-1983 galt eine Tempolimite von 130km/h. Diese wurde aus Umweltschutzgründen unter dem Vorwand des Waldsterbens auf 120 km/h gesenkt. Trotz höheren Sicherheitsstandards und besserer Technik bei den Fahrzeugen wurde die Tempolimite seither nicht mehr erhöht.

Den Rasern drohen eine saftige Busse, ein Führerausweisentzug von mehreren Monaten bis auf unbestimmte Zeit und der Verlust ihres Autos. Der Einzug von Autos ist im Kanton Zürich eine gängige Praxis. Die Zürcher Staatsanwaltschaft stellt im Durchschnitt alle zwei Wochen ein Auto sicher. Dabei handelt es sich neben Autos von Rasern auch um beschlagnahmte Fahrzeuge von Lenkern, die trotz Führerausweisentzug gefahren sind. Die beschlagnahmten Fahrzeuge werden in privaten Garagen von Abschleppdiensten aufbewahrt. Für die Kosten von 250 Franken pro Monat muss der Lenker aufkommen. Die Autos bleiben so lange beschlagnahmt, bis die Staatsanwaltschaft keine Wiederholungsgefahr mehr sieht. Gegen eine Beschlagnahmeverfügung kann bei der Oberstaatsanwaltschaft rekurriert werden. Wird der Rekurs abgelehnt, muss der Lenker zusätzlich die Verfahrenskosten von einigen Hundert Franken zahlen. Bejaht der Staatsanwaltschaft eine Wiederholungsgefahr, wird das Auto im Rahmen des Strafbefehls verwertet und der Erlös für die Verfahrenskosten verwendet. Ein allfälliger Überschuss erhält der Lenker. Kommt der Fall vor Gericht, müssen die Richter über eine definitive Beschlagnahmung und Verwertung entscheiden.

Diese effiziente und knallharte Praxis geht RoadCross jedoch zu wenig weit. RoadCross fordert mit ihrer Raserinitiative mehrjährige Haftstrafen für Schnellfahrer. Die Initianten von RoadCross haben dabei willkürlich Limiten definiert, denen zufolge eine Haftstrafe angemessen erscheint. RoadCross glaubt mit Gefängnisstrafen die Zahl der Verkehrsdelikte senken zu können. Für die Kosten, die inhaftierte Raser während der Verbüssung ihrer Haft verursachen und die Resozialisierung danach, dürfen dann die Steuerzahler aufkommen.

Unbefristeter Führerausweisentzug

Von Alexander Müller veröffentlicht am 19. Juni 2011 | 3.478 mal gesehen

Ein unbefristeter Führerausweisentzug für gemeingefährliche Raser ist bereits nach geltendem Recht möglich. Artikel 16c des Schweizer Strassenverkehrsgesetzes  regelt den Entzug des Führerausweises bei schweren Verkehrsregelverstössen. Wer eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln begeht und damit eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt wird mit Führerausweisentzug bestraft. Und zwar wie folgt:

Nach einer schweren Widerhandlung wird der Lernfahr- oder Führerausweis entzogen für:

a. mindestens drei Monate;

b. mindestens sechs Monate, wenn in den vorangegangenen fünf Jahren der Ausweis einmal wegen einer mittelschweren Widerhandlung entzogen war;

c. mindestens zwölf Monate, wenn in den vorangegangenen fünf Jahren der Ausweis einmal wegen einer schweren Widerhandlung oder zweimal wegen mittelschweren Widerhandlungen entzogen war;

d. unbestimmte Zeit, mindestens aber für zwei Jahre, wenn in den vorangegangenen zehn Jahren der Ausweis zweimal wegen schweren Widerhandlungen oder dreimal wegen mindestens mittelschweren Widerhandlungen entzogen war; auf diese Massnahme wird verzichtet, wenn die betroffene Person während mindestens fünf Jahren nach Ablauf eines Ausweisentzugs keine Widerhandlung, für die eine Administrativmassnahme ausgesprochen wurde, begangen hat;

e. immer, wenn in den vorangegangenen fünf Jahren der Ausweis nach Buchstabe d oder Artikel 16b Absatz 2 Buchstabe e entzogen war.

Die Dauer des Ausweisentzugs wegen einer Widerhandlung nach Absatz 1 Buchstabe f tritt an die Stelle der noch verbleibenden Dauer des laufenden Entzugs.

Hat die betroffene Person trotz eines Entzugs nach Artikel 16d ein Motorfahrzeug geführt, so wird eine Sperrfrist verfügt; diese entspricht der für die Widerhandlung vorgesehenen Mindestentzugsdauer.

Ich frage mich wozu es angesichts eines solchen Strassenverkehrsgesetzes noch eine Raserinitiative braucht. Wie die Unfallstatistik für den Strassenverkehr des Bundesamts für Statistik zeigt, sind unsere Strassen bereits jetzt sehr sicher. Sicherer als in den Jahrzehnten zuvor. Doch damit nicht genug, Schweizer Strassen gehören zu den sichersten auf der ganzen Welt. 100% Sicherheit könnte man nur erreichen indem man jedem Autofahrer einen Polizisten mit ins Auto gibt. Eine höhere Sicherheit als heute wäre erreichbar indem man die Schweiz zu einem Polizeistaat ausbaut und die Anzahl der Verkehrskontrollen massiv erhöht. Doch selbst dann wären tödliche Verkehrsunfälle nicht vermeidbar. Man kann auch ohne Tempoüberschreitung oder betrunken zu sein einen tödlichen Verkehrsunfall erleiden. Indem man ausserorts mit 80 km/h in einen Baum fährt. Zum Beispiel weil einem die Sonne blendet oder weil man abgelenkt war. Für Ablenkung sorgen kann die schöne Landschaft, eine Zigarette, die man sich gerade anzündet, das Radio oder Beifahrer, die mit einem streiten. Müdigkeit, Übelkeit usw. könnten ebenfalls zu einem Unfall führen. 100% Sicherheit ist eine Utopie. Seien wir froh, dass wir in der Schweiz einen der weltweichst höchsten Sicherheitsstandards haben.

Raserinitiative ist falscher Ansatz

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. Juni 2011 | 2.998 mal gesehen

RoadCross will mit der Raserinitiative den Schweizer Strassenverkehr sicherer machen. Die Raserinitiative verlangt höhere Strafen für Raser. Vorgesehen sind mehrjährige Haftstrafen für Geschwindigskeitübertretungen ab 40km in der Tempo 30 Zone, ab 50km/h innerorts und ab 80km/h auf Autobahnen. Zudem soll bereits bei Ersttaten das Fahrzeug beschlagnahmt und der Führerausweis für mindestens 2 Jahre eingezogen werden.

Doch sind diese Strafverschärfungen wirklich nötig?
Das geltende Gesetz sieht bei einer groben Verletzung der Verkehrsregeln für Wiederholungstäter bereits erhebliche Strafverschärfungen vor. Artikel 16 des Strassenverkehrsgesetzes sieht bei einer Ersttat einen Führerausweisentzug von mindestens 3 Monaten vor. Sofern innerhalb von 5 Jahren vor dem Vergehen bereits eine mittelschwere Verletzung der Verkehrsregeln erfolgte, wird der Führerausweis für 6 Monate entzogen. Wenn innerhalb desselben Zeitraums bereits eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln vorlag, wird der Führerausweis für mindestens 12 Monate entzogen. Sofern innerhalb von 10 Jahren mehrere mittelschwere oder grobe Verletzungen der Verkehrsregeln begangen wurden, kann der Führerausweis schon heute auf unbestimmte Zeit oder mindestens 2 Jahre entzogen werden. Offenbar zeigt diese Regelung Wirkung. Im Jahr 2005 wurden lediglich 16.5% der Verurteilten mehr als einmal wegen Verletzung von goben Verkehrsregeln verurteilt. (Quelle)

Hinzu kommt, dass die Zahl der Verkehrsunfälle in den letzten Jahrzehnten markant zurückgegangen ist. Dasselbe gilt für die schweren Verkehrsunfälle und Todesopfer im Strassenverkehr. Siehe folgende Grafik:

Geschwindigkeitsbedingte Unfälle im Strassenverkehr

Quelle: Bundesamf für Statistik

Obwohl das Verkehrsaufkommen zugenommen hat sind die Verkehrsunfälle, die Zahl der Schwerverletzten und die Zahl der Getöteten in den letzten Jahren markant zurückgegangen.

Verkehrsunfälle 1971: 29’455
Verkehrsunfälle 2009: 20’506
1971 im Strassenverkehr Getötete: 1’773
2009 im Strassenverkehr Getötete: 349
1971 im Strassenverkehr Schwerverletzte: 37’177
2009 im Strassenverkehr Schwerverletzte: 4’708
(Quelle)

Wer auf harte Strafen setzt, will entweder eine Sühnestrafe einführen oder aber er setzt auf Abschreckung. Diese Methoden aus dem Mittelalter bringen jedoch nicht viel. Denn es werden immer wieder neue Raser geboren. Ausserdem sollte man wegen kleinen Minderheiten, die mit ihrem Verhalten im Strassenverkehr negativ auffallen keine Verfassungsänderungen vornehmen. Man kann die Sicherheit auch ohne härtere Strafen erhöhen. Man muss nur mehr Kontrollen durchführen. Die geltenden Gesetze reichen aus um einen Wiederholungstäter für lange Zeit aus dem Verkehr zu ziehen.

Raserinitiative ist gefährlich

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. Juni 2011 | 3.192 mal gesehen

Die Schweiz gehört weltweit zu den Ländern mit der höchsten Verkehrssicherheit. Dank verschiedenster Anstrengungen in der Vergangenheit konnte die Verkehrssicherheit in der Schweiz markant verbessert werden. Die Zahlen des Bundesamts für Statistik über die Verkehrsunfällevon 1971 bis heute beweisen dies eindrücklich. Trotzdem fordern RoadCross und ein paar populistische Politiker wegen tragischen Einzelfällen härtere Strafen für Verkehrssünder.

Ich lehne härtere Strafen ab. Man sollte nicht wegen Einzelfällen Strafverschärfungen in die Bundesverfassung aufnehmen. Viel eher sollte man den positiven Trend beachten. Dieser Trend sieht folgendermassen aus: Trotz zunehmendem Verkehrsaufkommen geht die Zahl der Verkehrsunfälle insgesamt zurück. Es gibt markant weniger Schwerverletzte und Tote im Strassenverkehr!

Zudem sollte man wissen, dass härtere Strafen insbesondere bei jungen Menschen die Rückfallquote erhöhen können. Man muss sich nicht wundern wenn Schnellfahrer nach Verbüssung ihrer Haft gefährlicher geworden sind, wenn man sie ins Gefängnis zu Mördern und Vergewaltigern steckt. Von der Gesellschaft geächtet wird so ein Mensch womöglich zur Zeitbombe.  Er kann das im Knast von kriminellen Mithäftlingen erworbene Wissen zum begehen von weiteren Straftaten anwenden. Die Amerikanisierung unseres Rechtsystems ist schlecht. Die US-Gefängnisse sind zum bersten voll und trotzdem wird das Land nicht sicherer. Wir sollten nicht den gleichen Fehler wie die puritanischen Amerikaner machen.

Hier noch ein Statement von Kriminologe Wolfgang Heinz:

«Seit 30 Jahren forsche ich zum Thema Jugendkriminalität. Die Fachwelt ist einig, dass das, was Politiker derzeit an strafverschärfenden Maßnahmen planen, überhaupt nicht mit den Ergebnissen und Fakten der Verbrechensforschung korrespondiert. Diese sind auch in den beiden Sicherheitsberichten der Bundesregierung nachzulesen. Trotzdem erweisen sich leider Teile der Politik als beratungs- und faktenresistent.»

Fazit: Die Raserinitiative taugt nichts. Sie verlangt ein Gesetz für Einzelfälle. Sie fordert härtere Strafen, diese führen jedoch zu einer Eskalation der Straftaten. Weil von der Gesellschaft verstossene Schnellfahrer im Gefängnis von Schwerkriminellen lernen wie man wirklich gefährlich für die Gesellschaft wird.

Die folgende Statistik zeigt den markanten Rückgang von Getöteten und Verletzten bei Verkehrsunfällen mit mutmasslichem Geschwindigkeitseinfluss seit 1992 auf:

Geschwindigkeitsbedingte Unfälle im Strassenverkehr

Quelle: Bundesamt für Statistik

Die Grafik beweist, dass sich die Verkehrssicherheit in den letzten Jahrzehnten markant verbessert hat und die geltenden Gesetze ausreichen. Die populistische Forderung nach härteren Strafen könnte hingegen zu einem Anstieg von Straftaten führen. Fachleute sprechen von der sogenannten Eskalationsleiter bei deviantem Verhalten.

Haftstrafe für 70 innerorts?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. Juni 2011 | 4.173 mal gesehen

Man muss man sich fragen was sich die Befürworter der Raserinitiative eigentlich gedacht haben. Zumindest wenn man sieht, was gemäss der Raserinitiative in die Bundesverfassung aufgenommen werden soll.

So wird z.B. gefordert, dass wer in der Tempo 30 Zone mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h erwischt wird, mit einer Haftstrafe von 1 bis 4 Jahren bestraft werden soll. Dies schon beim ersten Vergehen! Zudem soll sein Fahrzeug beschlagnahmt und eingezogen werden. Siehe Artikel 123c Abs. 1 und 3, der laut Raserinitiative in die Bundesverfassung aufgenommen werden soll.

Art. 123c Schutz vor Raserinnen und Rasern

1 Wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen, wird als Raserin oder Raser mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren bestraft. In jedem Fall gilt als besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Überschreitung um mindestens 40 km/h bei 30 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit, um mindestens 50 km/h innerorts, um mindestens 60 km/h ausserorts und um mindestens 80 km/h auf Autobahnen.

3 Fahrzeuge von Raserinnen und Rasern werden eingezogen. Der Erlös aus der Verwertung des Fahrzeugs fällt an den Staat und dient insbesondere der Unterstützung von Verkehrsopfern. Vorbehalten bleiben schutzwürdige Interessen Dritter.

Im Vergleich zu anderen Vergehen ist diese  übermässige Härte gegenüber devianten Automobilisten völlig unverhältnismässig. So kam z.B. der Muotataler Doppelmörder mit einer bedingten Haftstrafe von 9 Monaten davon. Dieser plante zuvor seine Untat jedoch noch!

Eine derartige Gesetzesverschärfung im Strassenverkehrsbereich ist völlig unverhältnismässig. Trotz Verfünffachung des Verkehrsaufkommens hat sich die Zahl der im Strassenverkehr getöteten drastisch reduziert. Mir ist bewusst, dass ich mit den eindrücklichen aber abstrakten Zahlen nichts gegen die emotionalen Bildern der Einzelfälle, die Roadcross und die Massenmedien in ihren Kampagnen regelmässig publizieren ausrichten kann. Dennoch, ich appelliere daran, den Verstand zu gebrauchen und sich nicht vom Bauchgefühl leiten zu lassen. Guckt euch die Zahlen an!

Denkt nach was eine solche Gesetzesverschärfung für Folgen hat. Es werden mehr Menschen kriminalisiert werden. Man muss nur einmal eine Tempo 30 Tafel übersehen haben, sich in einer Tempo 50 Zone befinden und 20 km/h zu schnell unterwegs sein. Schon landet man im Gefängnis und verliert sein Auto!  Die Verkehrssicherheit wird durch diese unverhältnismässige Härte aber nicht wesentlich erhöht. Wer eine Tempo 30 Tafel übersieht, tut dies ja nicht mit Absicht. Tödliche Unfälle kann es auch bei geringeren Geschwindigkeiten geben.

Muss man wegen jedem Einzelfall eine Strafverschärfung in der Bundesverfassung verankern? Kollektive Bestrafung wegen Einzelfällen? Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Das ist eine puritanische Amerikanisierung unserer Justiz.

Raserinitiative kann man rauchen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. Juni 2011 | 3.934 mal gesehen

In der Schweiz sterben jährlich mehr Leute an den Folgen des Tabakkonsums als im Strassenverkehr umkommen. Der Tabakkonsum ist die Hauptursache für vermeidbare frühzeitige Todesfälle in der Schweiz. 2007 starben laut Bundesamt für Statistik mehr als 9 000 Personen (6427 Männer, 2774 Frauen) frühzeitig an den Folgen des Tabakkonsums. Das sind rund 25 Todesfälle pro Tag. Dies entspricht rund 14% der gesamten Todesfälle in der schweizerischen Bevölkerung. (Quelle)

Im Strassenverkehr sieht die Situation ganz anders aus. Trotz mehr Verkehr gibt es wesentlich weniger Verkehrsunfälle, markant weniger Verkehrstote und Schwerverletzte. Also wieso diese Raserhetze? Wegen der Medienhetze? Jeder schwere Verkehrsunfall wird in den Skandalisierungsmedien hochgebauscht. Die Zahlen sprechen jedoch eine andere Sprache.

Verkehrsunfälle 1971: 29’455   
Verkehrsunfälle 2009: 20’506
1971 im Strassenverkehr Getötete: 1’773
2009 im Strassenverkehr Getötete: 349
1971 im Strassenverkehr Schwerverletzte: 37’177
2009 im Strassenverkehr Schwerverletzte: 4’708

Motorfahrzeuge 1970: 1’666’143
Motorfahrzeuge 2007: 5’186’343
(Quelle: Bundesamt für Statistik)

Wir müssen aufhören für jeden Einzelnen, der ein deviantes Verhalten an den Tag legt, ein massgeschneidertes Gesetz zu schaffen oder gar einen Artikel in der Bundesverfassung zu verankern! Man kann auch mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Fazit: Die Raserinitiative kann man definitiv rauchen!

PS: Die Autopartei wurde von der SVP geschluckt. Heute kämpft mit Adrian Amstutz ein SVP’ler Seite an Seite mit einem Linken für die Raserinitiative.  Amstutz sollte sich schämen!

Interessant: Professor ist gegen geplante Verschärfung des Strafrechts für Raser!

Raserinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. Juni 2011 | 2.839 mal gesehen

Die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Rasern» ist mit 106’395 gültigen Stimmen zustande gekommen. Der Initiativtext lautet wie folgt:

Art. 123c Schutz vor Raserinnen und Rasern

1 Wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen, wird als Raserin oder Raser mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren bestraft. In jedem Fall gilt als besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Überschreitung um mindestens 40 km/h bei 30 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit, um mindestens 50 km/h innerorts, um mindestens 60 km/h ausserorts und um mindestens 80 km/h auf Autobahnen.

2 Verursacht die Raserin oder der Raser den Tod oder die schwere Körperverletzung anderer Menschen, so wird sie oder er entsprechend höher bestraft.

3 Fahrzeuge von Raserinnen und Rasern werden eingezogen. Der Erlös aus der Verwertung des Fahrzeugs fällt an den Staat und dient insbesondere der Unterstützung von Verkehrsopfern. Vorbehalten bleiben schutzwürdige Interessen Dritter.

4 Die Führerausweise von Raserinnen und Rasern werden entzogen:

a. bei Ersttaten: für mindestens 2 Jahre;

b. bei Wiederholungstaten: für immer; das Gesetz kann vorsehen, dass der Ausweis ausnahmsweise wieder erteilt werden kann, jedoch frühestens nach 10 Jahren.

5 Wurde einer Raserin oder einem Raser der Führerausweis entzogen, so kann der Ausweis erst nach positiver verkehrspsychologischer Beurteilung wieder erteilt werden. Das Gesetz kann für die Wiedererteilung weitere Voraussetzungen vorsehen oder bestimmen, dass die Wiedererteilung mit Auflagen verbunden wird.

6 Besteht der dringende Verdacht, dass ein Raserdelikt begangen wurde, so wird der Führerausweis vorsorglich bis zum rechtskräftigen Entscheid entzogen. (Quelle)

Besonders problematisch an dieser Initiative ist, dass Höchstgeschwindigkeiten festgelegt werden. Und zwar unabhängig von den Strassenverhältnissen, dem Verkehrsaufkommen, den Sichtverhältnissen und den Witterungsbedingungen. Das ist reine Willkür. Ausserdem wird suggeriert, dass man mit härteren Strafen schwere Verkehrsunfälle vermeiden kann. Dies ist jedoch nicht erwiesen. So gibt es zum Beispiel trotzt lebenslänglicher Haftandrohung Leute, die einen Mord begehen. Ich befürchte, dass dieses Gesetz Verkehrsteilnehmer unnötig kriminalisiert.

Eine Verschärfung des geltenden Rechts ist unnötig. Die Zahl der schweren Verkehrsunfälle ist seit Jahren rückläufig. Dies trotz zunehmendem Verkehrsaufkommen. Auf den Strassen, auf denen am schnellsten gefahren wird, geschehen die wenigsten tödlichen Unfälle. 2009 ereigneten sich auf Autobahnen gerade einmal 32 Verkehrsunfälle mit getöteten Personen.

Die folgende Statistik zeigt, dass die Verkehrsunfälle mit Getöteten und Schwerverletzten seit 1970 markant zurückgegangen ist. (Quelle)

 

Gleichzeitig ist der Fahrzeugbestand und damit das Verkehrsaufkommen markant angestiegen.

Strassenfahrzeugbestand gemäss Bundesamt für Statistik:
Im Jahr 1970   Total Motorfahrzeuge: 1’666’143    Personenwagen:  1’383’204   Motorräder: 142’107
Im Jahr 2007   Total Motorfahrzeuge: 5’186’343    Personenwagen:  3’955’787   Motorräder: 619’166

Das heisst, dass trotz wesentlich mehr Verkehr, die Zahl der Schwerverletzten und Getöteten stark zurückgegangen ist.

Dank der Skandalisierung in den Massenmedien wird in der Bevölkerung ein Gefühl geschürt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Die Massenmedien berichten prominent über jeden einzelnen schweren Verkehrsunfall. Von Verkehrsunfällen persönlich Betroffene und populistische Politiker nutzen diese künstlich geschürte Hysterie aus um eine Exempel zu statuieren und ein knallhartes Gesetz zu implementieren. Dieses Gesetz ist unnötig. Wie die Statistik zeigt, reichen die bereits ergriffenen Massnahmen zur Förderung der Verkehrssicherheit aus um die Zahl der schweren Verkehrsunfälle zu reduzieren. Ich lehne diese populistische Initiative ab.

Nein zur Raserinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 11. August 2010 | 8.915 mal gesehen

RaserDie Raserinitiative will in der Bundesverfassung festhalten, was ein Raser ist und wie ein Raser zu bestrafen ist. Sie sieht selbst für Autofahrer, die keinen Unfall verursacht haben Gefängnisstrafen vor, wenn diese aufgrund ihres Fahrverhaltens als Raser eingestuft werden. Fahrzeuge von Autofahrern, die als Raser eingestuft werden, sollen beschlagnahmt und verkauft werden. Der Erlös soll Strassenopfern zugeführt werden. Ein Vorbehalt für die Interessen Dritter z.B. von Leasinggesellschaften ist vorgesehen.

Ich lehne die Raserinitiative ab. Unser Land hat bereits einen sehr hohen Standard was die Verkehrssicherheit anbelangt. Die Zahlen der Unfallstatistik sprechen für sich. Seit Jahren nimmt die Zahl der Verkehrstoten trotz steigendem Verkehrsaufkommen kontinuierlich ab. Die Schweiz gehört bereits weltweit zu den sichersten Ländern was den Strassenverkehr anbelangt. In den EU-27 Staaten verloren im Jahr 2008 78 Personen pro Million Einwohner im Strassenverkehr ihr Leben. In der Schweiz waren es 47 Einwohner pro Million Einwohner! BfS-Strassenverkehrsunfälle

Der Rückgang der Verkehrstoten ist hauptsächlich auf die bessere Sicherheitstechnik bei den Fahrzeugen und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zurückzuführen. Todesstrecken und andere gefährliche Strassen-abschnitte wurden durch bauliche Massnahmen wie z.B. Richtungstrennung mit Leitplanken, Kreisel usw. sicherer gemacht.

Härtere Strafen führen nicht zwingend zu einer höheren Verkehrssicherheit. Sie haben höchstens eine abschreckende Wirkung auf Menschen, welche die Gesetze ohnehin bereits achten. Häufige Verkehrs-kontrollen erhöhen die Verkehrssicherheit mehr als drakonische Strafen. Die Initianten betreiben Populismus und spielen mit Emotionen. Sie zeigen schreckliche Bilder und erzählen tragische Geschichten. Im Jahr 2009 starben 349 Personen im Strassenverkehr. Ein Jahr hat 365 Tage. Man kann also statistisch gesehen fast jeden Tag über einen Verkehrunfall mit Todesfolge berichten. Wenn man die Zahl der Verkehrstoten jedoch mit anderen Zahlen vergleicht, relativiert sich das Ganze wieder. Gemäss Angaben von Nichtraucher-Organisationen sterben in der Schweiz pro Verkehrstoten 13 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums! Obwohl der Tabakkonsum wesentlich mehr Opfer fordert als der Strassenverkehr, kommt niemand ernsthaft auf die Idee einem Raucher grobfahrlässiges Handeln zu unterstellen. Im Gegenteil, selbst Richter und Staatsanwälte rauchen Zigaretten.

Wir sollten die Verkehrssicherheit mit intelligenten Massnahmen erhöhen und nicht mit radikalen und sektiererischen Ideen, die an die Taliban und die Scharia erinnern, über das Ziel hinaus schiessen. Siehe auch Raserhetze, die Hexenjagd der Moderne.

Hier noch ein paar Zahlen: Nein zur Raserinitiative weiterlesen