Mehrwertsteuererhöhung für die AHV: Wie oft denn noch?

Die AHV steht vor einer strukturellen Herausforderung. Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner wächst stärker als die Zahl der Erwerbstätigen, die mit ihren Beiträgen das System finanzieren. 1970 kamen in der Schweiz auf 100 Personen im Erwerbsalter rund 24 Personen im Rentenalter. 2024 waren es bereits rund 34. Die Zahl der Rentner im Verhältnis zu den Erwerbstätigen wächst weiter.

Um dem demografischen Druck auf die AHV zu begegnen, wurde die Mehrwertsteuer bisher zweimal zugunsten der AHV erhöht. 1999 stieg der Normalsatz zugunsten von AHV und IV um einen ganzen Prozentpunkt von 6,5 auf 7,5 Prozent. 2022 stimmten Volk und Stände im Rahmen der Reform AHV 21 einer weiteren Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte zu. Seit 2024 gilt deshalb ein Normalsatz von 8,1 Prozent.

Danach stimmte das Volk der Einführung einer 13. AHV-Rente zu, ohne dass deren Finanzierung geregelt war. Deshalb stimmen wir am 29. November 2026 erneut über eine Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der AHV ab. Der Normalsatz soll zur Teilfinanzierung der 13. AHV-Rente diesmal von 8,1 auf 8,5 Prozent steigen.

Wie oft soll die Mehrwertsteuer denn noch erhöht werden, um die AHV zu finanzieren?

Die 13. AHV-Rente verschärft den Finanzierungsdruck

Das demografische Problem der AHV war längst bekannt, als die Stimmberechtigten am 3. März 2024 die 13. AHV-Rente annahmen. Die Initiative regelte jedoch nicht, wie diese zusätzlichen Ausgaben finanziert werden sollen.

Die zusätzliche Rente wird im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt und verursacht bereits im Einführungsjahr Mehrkosten von rund 4 Milliarden Franken. Damit wurde eine neue dauerhafte Leistung beschlossen, die das langfristige Finanzierungsproblem der AHV zusätzlich verschärft.

Am 29. November stimmen wir über eine weitere Mehrwertsteuererhöhung um 0,4 Prozentpunkte ab

Zur Teilfinanzierung der 13. AHV-Rente soll die Mehrwertsteuer erneut erhöht werden. Am 29. November 2026 stimmen Volk und Stände darüber ab.

Der normale Mehrwertsteuersatz soll ab 2028 von derzeit 8,1 auf 8,5 Prozent steigen. Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen soll von 3,8 auf 4,0 Prozent erhöht werden. Der reduzierte Satz von 2,6 Prozent für Güter des täglichen Bedarfs bleibt unverändert.

Doch selbst diese Erhöhung löst das Finanzierungsproblem nicht vollständig. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hält ausdrücklich fest, dass die vorgesehene Finanzierung nicht ausreicht und zusätzliche Massnahmen im Rahmen der Reform AHV 2030 notwendig werden. Denkbar sind eine weitere Mehrwertsteuererhöhung oder zusätzliche Lohnprozente zur Finanzierung der AHV.

Mehrwertsteuererhöhungen für die AHV: seit 1999 immer wieder Thema

Wer den Eindruck hat, über höhere Mehrwertsteuern zugunsten der AHV schon mehrfach abgestimmt zu haben, täuscht sich nicht.

1. Januar 1999: Der Normalsatz der Mehrwertsteuer stieg zugunsten von AHV und IV um einen ganzen Prozentpunkt von 6,5 auf 7,5 Prozent.

16. Mai 2004: Volk und Stände lehnten eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten von AHV und IV deutlich ab.

24. September 2017: Im Rahmen der Reform Altersvorsorge 2020 wurde erneut über eine Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer abgestimmt. Die Vorlage scheiterte äusserst knapp mit 49,95 Prozent Ja-Stimmen.

25. September 2022: Im Rahmen der Reform AHV 21 stimmten Volk und Stände einer weiteren Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der AHV zu. Seit 2024 gilt deshalb der höhere Normalsatz von 8,1 Prozent.

29. November 2026: Nun stimmen Volk und Stände erneut über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV ab. Diesmal soll der Normalsatz zur Teilfinanzierung der 13. AHV-Rente um weitere 0,4 Prozentpunkte auf 8,5 Prozent steigen.

Die einzelnen Vorlagen waren unterschiedlich ausgestaltet. Gemeinsam ist ihnen aber, dass die Mehrwertsteuer seit 1999 immer wieder als Finanzierungsinstrument für die AHV eingesetzt wird.

Und selbst mit der geplanten Erhöhung von 2026 ist die Finanzierung nicht abschliessend gesichert. Deshalb ist damit zu rechnen, dass weitere Erhöhungen der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV auch in Zukunft wieder zur Diskussion stehen werden.

Salamitaktik statt langfristiger Lösung?

Jede einzelne Erhöhung kann für sich betrachtet überschaubar erscheinen. Ein paar Zehntelprozent hier, einige Zehntel dort. Doch jede zusätzliche Erhöhung schmälert die Kaufkraft weiter.

2022 wurde den Stimmberechtigten eine Reform vorgelegt, welche die Finanzierung der AHV bis 2030 stabilisieren sollte. Nur zwei Jahre später wurde die 13. AHV-Rente beschlossen. Und wiederum zwei Jahre danach stimmen wir bereits über die nächste Mehrwertsteuererhöhung ab.

Doch auch damit ist die Finanzierung nicht abschliessend gesichert. Im Rahmen der Reform AHV 2030 werden bereits weitere Massnahmen vorbereitet. Damit ist absehbar, dass spätestens rund um 2030 erneut über zusätzliche Einnahmen für die AHV diskutiert werden dürfte – darunter auch über eine weitere Mehrwertsteuererhöhung.

Das strukturelle Problem der AHV bleibt dabei bestehen. Die Bevölkerung altert weiter. Mehr Menschen beziehen Renten, und sie beziehen diese im Durchschnitt über einen längeren Zeitraum, während relativ weniger Erwerbstätige das System finanzieren müssen. Eine zusätzliche Mehrwertsteuer kann Zeit kaufen und zusätzliche Einnahmen bringen. Sie ändert aber nichts an dieser Entwicklung.

Die Mehrwertsteuer trifft den Konsum

Die Mehrwertsteuer ist eine Konsumsteuer. Sie wird beim Kauf von Waren und Dienstleistungen bezahlt und verteuert damit direkt den Konsum. Jede Erhöhung nimmt den Haushalten einen Teil ihrer Kaufkraft.

Besonders ins Gewicht fällt das bei Haushalten mit tieferen und mittleren Einkommen. Sie geben einen grösseren Anteil ihres Einkommens für den täglichen Konsum aus und können entsprechend weniger sparen.

Die Mehrwertsteuer hat aus Sicht des Staates einen grossen Vorteil: Sie erfasst praktisch die gesamte Bevölkerung und generiert zuverlässig hohe Einnahmen. Genau deshalb ist sie politisch so verlockend. Doch was für die Staatskasse bequem ist, belastet die Konsumenten.

Die nächste Mehrwertsteuererhöhung ist bereits in der Pipeline

Noch bevor über die erneute Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der AHV abgestimmt worden ist, plant der Bundesrat bereits die nächste. Für die Armee soll der Normalsatz während zwölf Jahren um 0,5 Prozentpunkte steigen.

Dabei ist die Befristung auf zwölf Jahre kritisch zu betrachten. Einmal eingeführte Steuererhöhungen lassen sich politisch nur schwer wieder zurücknehmen. Das Risiko besteht, dass eine ursprünglich befristete Zusatzbelastung später verlängert oder durch eine neue Steuererhöhung ersetzt wird.

Zwei Ständeratskommissionen wollen die Erhöhung zwar auf 0,2 Prozentpunkte begrenzen. Trotzdem zeigt die Debatte, dass die Mehrwertsteuer zunehmend als Finanzierungsinstrument für zusätzliche Bundesausgaben eingesetzt wird.

Welche Alternativen gibt es zur Mehrwertsteuererhöhung?

Die zusätzlichen Kosten der AHV müssen finanziert werden. Eine höhere Mehrwertsteuer ist dafür nur eine Möglichkeit. Andere Wege hätten aber ebenfalls Nachteile:

  • Höhere Lohnbeiträge: Sie würden Erwerbstätige und Arbeitgeber stärker belasten. Für die Arbeitnehmer sinkt damit das verfügbare Einkommen und somit die Kaufkraft.
  • Höheres Rentenalter: Dadurch würden länger Beiträge einbezahlt und Renten später bezogen. Problematisch ist, dass ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt bereits heute teilweise Mühe haben, eine neue Stelle zu finden. Hinzu kommt, dass Menschen in körperlich belastenden Berufen oft nicht gleich lange arbeiten können wie Personen in weniger belastenden Tätigkeiten.
  • Rentenalter nach Beitragsjahren statt nach Lebensalter: Mein eigener Reformvorschlag wäre, den vollen Rentenanspruch an eine Mindestanzahl von Beitragsjahren zu knüpfen, beispielsweise an 40 Erwerbs- bzw. Beitragsjahre. Wer früh ins Berufsleben einsteigt und körperlich arbeitet, könnte dadurch früher in Rente gehen. Wer lange studiert und erst spät ins Erwerbsleben eintritt, würde entsprechend länger arbeiten. Das könnte die unterschiedlichen Belastungen verschiedener Berufsbiografien besser berücksichtigen als ein einheitliches Rentenalter von 65.
  • Höhere Bundesbeiträge: Der Bund könnte einen grösseren Teil der AHV-Kosten übernehmen. Damit stellt sich aber sofort die nächste Frage: Woher soll dieses Geld kommen? Höhere Steuern oder Einsparungen bei anderen Bundesaufgaben wären dann kaum zu vermeiden.
  • Höhere Mineralölsteuer oder andere Verbrauchssteuern: Auch damit könnten zusätzliche Einnahmen erzielt werden. Solche Steuern verteuern jedoch Mobilität und Konsum und belasten ebenfalls die Kaufkraft.
  • Andere Steuererhöhungen: Denkbar wären etwa höhere Einkommens-, Vermögens- oder Unternehmenssteuern. Auch diese verlagern die Kosten lediglich auf andere Gruppen und können wirtschaftliche Nebenwirkungen haben.

Fazit: Es geht nicht nur um 0,4 Prozentpunkte

Am 29. November geht es nicht nur um weitere 0,4 Mehrwertsteuerpunkte zugunsten der AHV. Es geht um die Frage, ob eine weitere Erhöhung der Konsumsteuer der richtige Weg ist, um die zusätzlichen Kosten der 13. AHV-Rente zu finanzieren.

Jede Erhöhung der Mehrwertsteuer schmälert die Kaufkraft – auch jene der Rentner selbst. Steigen die Preise wegen der höheren Mehrwertsteuer, können sie sich mit ihrer Rente weniger leisten. Einen Teil der zusätzlichen AHV-Leistung finanzieren sie damit über höhere Konsumpreise selbst wieder mit.

Der Bundesrat macht es sich zu einfach, wenn er die Finanzierungslücke der AHV immer wieder mit Mehrwertsteuererhöhungen lösen will. Es muss stärker über alternative Lösungsansätze nachgedacht werden.

Quellen

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