Über Kosovaren und Schweizer

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Mai 2015 | 2.489 mal gesehen

Über die Gesinnungspolitische Rechtssprechung in der Schweiz

Wenn Kosovaren eine Ethnie sind, dann sind es Schweizer auch! Denn als Kosovaren bezeichnet man die Bewohner des Kosovo. Im Kosovo leben hauptsächlich Albaner (auch Kosovo-Albaner genannt), Serben und Roma. So wie in der Schweiz eben Schweizer leben. Insofern ist es überhaupt nicht einzusehen, weshalb Schweizer nicht ebenfalls wie “Kosovaren” als Ethnie angesehen werden. Die Unterscheidung in der Rechtssprechung der Schweizer Gesinnungsjustiz ist spitzfindig, nicht nachvollziehbar und ungerecht. Die Schweizer Gesinnungsjustiz agiert durch und durch politisch.

Aus der Praxis:

Kürzlich wurden der SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär erstinstanzlich wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Es ging dabei um ein Inserat mit dem Titel „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“. Das anlässlich der Masseneinwanderungsinitiative der SVP lancierte Inserat thematisierte den Angriff zweier Kosovaren auf einen Schweizer.

Rechtsprofessor Gehard Fiolka von der Universität Freiburg äusserte sich zum Urteil in einem NZZ-Artikel mit dem Titel “SVP bezeichnet Berner Urteil als politisch”. Aus dem Artikel ging hervor, dass er über das Urteil nicht überrascht sei. Er begründete dies damit, dass Kosovaren von der SVP pauschal als Gewaltverbrecher bezeichnet würden und im Inserat gleichzeitig dazu aufgerufen werde, diese Gruppe nicht mehr ins Land zu lassen. Damit werde Kosovaren das Recht abgesprochen in der Schweiz gleichberechtigt zu leben.

Aufgrund dieses Artikels habe ich Herrn Professor Fiolka am 4. Mai 2015 eine Email mit dem folgenden Wortlaut geschickt:

Sehr geehrter Herr Fiolka

Am vergangenen Samstag erschien in der NZZ  ein Artikel mit dem Titel “SVP bezeichnet Berner Urteil als politisch”. Im Artikel wird erwähnt, dass Sie sich über das Urteil nicht überrascht zeigen würden, da die Kosovaren von der SVP pauschal als Gewaltverbrecher bezeichnet würden.

Diesbezüglich möchte ich Sie auf einen Fall in St. Gallen aufmerksam machen, bei dem ein Vermieter seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten wollte. Gegenüber den Medien sagte der Mann als Begründung:

«Ich habe eine Immobilie mit mehreren Wohnungen. Mit Ausländern hatte ich noch nie Probleme. Mit den Schweizern schon! Die bezahlen einfach nicht.»

«Schon acht Mal ist mir das jetzt mit Schweizern passiert! Ausländer sind ruhig und bezahlen regelmässig.»

Bei der polizeilichen Befragung sagte er dann, dass er mit drei Sozialhilfeempfängern Probleme hatte. Das verleitete ihn dazu seine Wohnung nicht mehr an Schweizer vermieten zu wollen und die entsprechenden eben zitierten Aussagen in den Medien zu machen.

Hier finden Sie die Details über den Fall:

http://www.dailytalk.ch/rassendiskriminierung-im-rheintaler-boten/

Es wurde in diesem Fall trotz zweier Strafanzeigen nicht einmal ein Strafverfahren eröffnet und einem Schweizer Privatkläger, welcher den Fall bis vors Bundesgericht gebracht hatte, wurde das Beschwerderecht abgesprochen obwohl dieses ihm von den Vorinstanzen ausdrücklich eingeräumt worden war und er von diesen als Privatkläger anerkannt wurde. Ich sende Ihnen im Anhang die Details dazu.

Bundesgerichtsentscheid BGE 6B_260/2015

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bger/150326_6B_260-2015.html

Was halten Sie davon? Über eine Stellungnahme von Ihnen würde ich mich freuen.

Ich bin zur Auffassung gelangt, dass auch bei diesem Fall zumindest ein Strafverfahren hätte eröffnet werden müssen um den Sachverhalt abzuklären. Leider ist dies nicht geschehen.

Freundliche Grüsse

Alexander Müller

Herr Fiolka antwortete mir am 14. Mai 2015 wie folgt:

Gerhard-Fiolka

Ich habe Herrn Fiolka heute wie folgt geantwortet:

Gerhard-Fiolka2

Auch von der Universität Zürich hätte ich gerne eine Stellungnahme zu dieser Sache erhalten, doch ich wurde abgewimmelt. Es gibt eben in der Schweiz offensichtlich immer noch Lehrstuhlinhaber, die sich lieber im Elfenbeinturm verstecken als öffentlich Position zu beziehen. Auch wenn ich die Ansichten von Herrn Fiolka nicht teile, rechne ich es ihm hoch an, dass er mir geantwortet hat.

Für mich ist klar, dass die Antirassismusstrafnorm ein gesinnungspolitischer Gummiparagraph ist, der beliebig interpretiert und ausgelegt werden kann. Entsprechend unseriös, unfair und ungerecht wird dieser unklare und missverständliche Paragraph in der Praxis ausgelegt und eingesetzt. Das heimliche Ziel der Antirassismusstrafnorm ist wohl die Unterwanderung der verfassungsmässig garantierten Meinungsäusserungsfreiheit. Die Antirassismusstrafnorm ist nichts weiter als ein gesinnungspolitisches Instrument um Menschen mit exemplarischen Strafen zu stigmatisieren, einzuschüchtern, abzuschrecken und zum Schweigen zu bringen. Die Antirassismusstrafnorm ist somit nichts anderes als ein menschenverachtendes Unterdrückungsgesetz. So wie die Inquisition im Mittelalter einst versuchte die katholische Glaubenslehre mit Folter und Hinrichtungen zu verteidigen, so versuchen die Befürworter der Gesinnungsjustiz mit der Antirassismusstrafnorm ihre gesinnungspolitischen Ansichten durchzusetzen. Es endet damit, dass letztlich nur noch die Befürworter der Gesinnungsjustiz ihre Meinung sagen dürfen und die anderen aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung und gesellschaftlicher Ausgrenzung schweigen müssen. Dies zumindest sofern sie nicht gerade ihren Anwalt an der Seite haben, den sie fragen können ob sie das, was sie sagen wollen, sagen dürfen oder nicht.

Die SVP macht sich unglaubwürdig

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. November 2014 | 3.099 mal gesehen

Als ich vor zwei Jahren Opfer einer Medienhetzkampagne wurde, fiel mir die Bande um Roger Liebi heimtückisch in den Rücken und legte mir via Medienmitteilung den Rücktritt nahe. Dies, noch ehe ich angeklagt war! Sie waren sogar zu feige es mir persönlich mitzuteilen.

Medienmitteilung
Diese Bande beschmutzte mich sogar noch öffentlich. Dabei wussten sie ganz genau, dass ich nichts mit Nationalsozialismus am Hut habe. Ich war ja 7 Jahre Mitglied in dieser Partei und ich war ihnen gut genug fürs Schulpflegeramt.

Anderen halten sie offensichtlich die Stange. Was für eine lächerliche und unglaubwürdige Partei die SVP doch ist.

SVP-Facebook

Es ist bedenklich wie verlogen, feige und heimtückisch unsere Gesellschaft doch ist. Jene, die damals eine grosse Fresse hatten, als es darum ging im Rudel auf mich einzudreschen, sind verstummt.

Sozial-Irrsinn im Kanton Zürich

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. September 2014 | 2.069 mal gesehen

Und wieder ein Fall von Sozial-Irrsinn im Kanton Zürich. Einem Medienbericht zufolge kostet eine Flüchtlingsfamilie die Zürcher Steuerzahler rund 60’000 Franken im Monat. Das ist angesichts der Tatsache, dass die Mehrheit der Zürcher Steuerzahler wahrscheinlich nicht 60’000 Franken im Monat verdient, inakzeptabel. Denn somit sind bestimmte Sozialhilfeempfänger besser gestellt als die Mehrheit der Steuerzahler. Doch was tun die beiden Zürcher SVP-Regierungsräte als Mitglieder einer Kollegialbehörde dagegen? Nichts?

Mich erinnert diese Sache an den Fall Carlos. Der Vorgesetze des linken Jugendanwalts, Oberjugendanwalt Marcel Riesen, ist ein SVPler. Er war sogar einmal Präsident der Jungen SVP des Kantons Zürich. Er hat nichts gegen die später von der SVP heftig kritisierten Massnahmen unternommen. Im Gegenteil, er ist in Bezug auf Therapien offenbar eher mit den Fachleuten aus der Sozialdienst-Industrie einig als mit den schlecht durchdachten und dilettantischen Lösungsansätzen seiner Partei. Doch damit ist er offensichtlich nicht alleine. Die Massnahmen im Fall Carlos wurden sogar von zwei SVP-Richtern bewilligt!

Weiss die Zürcher SVP-Parteispitze eigentlich, was ihre Amtsträger tun?
Weiss die Zürcher SVP-Parteispitze eigentlich, was ihre Amtsträger tun?

Die SVP-Wähler lassen sich von der SVP-Parteiführung doch stets wieder von neuem an der Nase herumführen. Wann merken diese Leute eigentlich, dass sie von der SVP nach Strich und Faden verarscht werden?

SVP wegen Rassendiskriminierung vor Gericht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. September 2014 | 1.600 mal gesehen

Das Verfahren gegen die SVP wegen Rassendiskriminierung im Zusammenhang mit derem Kosovaren-Inserat wir fortgesetzt. Dies entschied kürzlich das Berner Obergericht. Zuvor hatte die Berner Staatsanwaltschaft das Verfahren bereits zweimal eingestellt. Anwalt David Gibor, der die Interessen von in der Schweiz lebenden Kosovaren vertritt, erwirkte daraufhin, dass die Verfahren fortgeführt werden müssen.

Bei der ersten Einstellung wollte die Berner Staatsanwaltschaft keinen Verstoss gegen die Antirassismusstrafnorm erkennen. Dies laut dem Berner Obergericht zu Unrecht. Bei der zweiten Einstellungsverfügung argumentierte die Berner Staatsanwaltschaft mit der billigen Ausrede, dass sie keine Täterschaft erkennen könne. Auch diese Ausflucht der Staatsanwaltschaft wurde vom Berner Obergericht nicht anerkannt. Jetzt geht es der SVP-Führung rund um SVP-Generalsekretär Martin Baltisser an den Kragen. SVP-Präsident Toni Brunner dürfte jedoch, wie einst SVP-Nationalrat Alfred Heer in einem ähnlichen Verfahren, in den Genuss der parlamentarischen Immunität kommen und somit vor der Strafverfolgung geschützt bleiben.

Das Verfahren gegen die SVP im Zusammenhang mit dem Kosovaren-Inserat ist auch für andere Verfahren von Interesse. So läuft im Kanton St. Gallen seit über einem Jahr bereits ein Verfahren gegen einen Vermieter, der eine Wohnung nicht an „Schweizer“ vermieten wollte. Die St. Galler Staatsanwaltschaft wollte einem Schweizer Privatkläger daraufhin die Privatklägerschaft verweigern, da dieser als „Schweizer“ nicht unmittelbar vom Inserat des beschuldigten Vermieters betroffen sei. Ich habe darüber berichtet. Nachdem einer der Privatkläger die St. Galler Staatsanwaltschaft unter anderem auf das Verfahren gegen die SVP bezüglich Kosovaren-Inserat aufmerksam gemacht hatte, wurde ihm die Privatklägerschaft erteilt. Im Moment ruht das Verfahren in St. Gallen jedoch und dürfte in einer Schublade der St. Galler Staatsanwaltschaft verschwunden sein. Ich gehe davon aus, dass dies im Schweizer Rechtsstaat die Standardprozedur ist, wenn Ermittlungsbehörden ihren Job nicht machen wollen. Das in der Strafprozessordnung vorgeschriebene Beschleunigungsgebot wird von Schweizer Ermittlungsbehörden meiner Ansicht nach systematisch und wissentlich ignoriert. Es ist jedenfalls eine Tatsache, dass Verfahren in der Schweiz von Seiten der Strafermittlungsbehörden und der Gerichte unbegründet in die Länge gezogen werden. Ein Verfahren gegen einem Mann, dem vorgeworfen wird einen Tweet auf Twitter geschrieben zu haben, dauert schon seit über zwei Jahren an. Man stelle sich das einmal vor.

Weltbewegendes aus der „toleranten“ Weltstadt Zürich

Von Alexander Müller veröffentlicht am 11. März 2014 | 1.848 mal gesehen

Der Tagesanzeiger nimmt eine bürgerliche Zürcher Politikerin aufs Korn. Wegen einer Aussage, die sie gemacht haben soll.

Tagi_Pranger

Welche Absicht wohl hinter dem Tagi Artikel steckt? Geht es bei der kleinkarierten Anprangerung darum ein Exempel zu statuieren um andere durch mediale Einschüchterung davon abzuhalten ihre Gedanken frei zu äussern? Wer gehört eigentlich zu den „Verwunderten“ und „Empörten“, von denen im Tagi-Artikel die Rede ist? Auf Twitter hat sich der Mediensprecher der Grünen Partei der Stadt Zürich zur Sache zu Wort gemeldet. Über mich hat er sich übrigens auch schon vor laufender Kamera von Tele Züri geäussert. Er schrieb auf Twitter:

Mit solchen Aussagen empfiehlt sich Schoch als Nachfolgerin von #Gewerbeverband-Bigler wenn dieser mal zurückttritt.

Gerade die Grünen der Stadt Zürich sollten sich mit Kritik jedoch zurück halten. In ihren Reihen befindet sich ein wegen Tweets vorbestraftes Vorstandsmitglied.

Offenbar wurde auch SVP-Stadtparteipräsident Roger Liebi vom Tagi zur Sache befragt. Dies obschon er sich angeblich nicht vertieft mit der Diskussion beschäftigt hat. Er hat scheinbar einen guten Ruf beim Tagi, wenn es darum geht Aussagen von Bürgerlichen zu kommentieren. Doch wen interessiert es eigentlich, was Roger Liebi denkt? Etwa jene, welche die FDP-Politikerin an den Pranger gestellt haben? Roger Liebi sollte besser auf seine eigenen Äusserungen z.B. auf Twitter achten anstatt Aussagen anderer abzuwerten! Ob Roger Liebi jetzt wieder eine Einladung zu einer Talksendung von Roger Schawinski bekommt?

Roger_Liebi

Noch etwas zur Aussage der bürgerlichen Politikerin. Fakt ist, dass Kriege Forschung, Entwicklung und Innovationen im Rüstungsbereich vorangetrieben haben. Inwiefern diese der Menschheit genutzt haben, ist wieder eine andere Frage. Demjenigen, der mit dem Eisenschwert gegen einen Gegner mit Bronzeschwert gekämpft hat, hat es wahrscheinlich schon genützt.

PS: Das mit der „Weltstadt“ im Titel dieses Artikels war ein Witz. Zürich ist ein Dorf und das widerspiegelt sich auch im Denken einiger seiner „lieben“ und „netten“ Bewohner wieder.

Günstige Stadtwohnungen in Zürich

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Januar 2014 | 2.450 mal gesehen

Kurz vor den Wahlen im Februar machten die mehrheitlich linken Medien auf die Zweitwohnung der SVP-Gemeinderätin Hedy S. aufmerksam. Die Frau hat offenbar ein Haus in Uster und eine günstige Mietwohnung in der Stadt Zürich, die der Stadt gehört. Als das publik gemacht wurde, zeigte der SVP-Stadtparteipräsident Roger L. in gewohnter Manier was für ein Politiker er ist. Dies indem er, auf die Stadtwohnung von Hedy S. angesprochen, gegenüber den Medien sagte, dass er das persönlich nicht gut finde. Es ist immer wieder interessant zu sehen wie er sich verhält, wenn Parteikollegen in die Kritik geraten. Ich gehe davon aus, dass er schon vor der Medienberichterstattung wusste wo seine Parteikollegin wohnt.

Fakt ist, dass das, was Hedy S. tut, laut Gesetz erlaubt ist und somit auch nicht zu beanstanden ist. Wer etwas dagegen hat, der soll sich für eine Änderung der Gesetze einsetzen.

Von den Medien erwarte ich jetzt, dass sie aufdecken welche anderen Politiker noch in günstigen Wohnungen leben, die der Stadt Zürich gehören. Ganz offensichtlich leben ja nicht nur reiche SVP-Politiker in günstigen Wohnungen, die der Stadt Zürich gehören.

CVP-Millionaerin

Meiner Meinung nach sollte die Stadt offen legen wer zu welchen Mietkonditionen in Wohnungen lebt, die der Stadt gehören.

Asylmissbrauch bei Hans Fehr?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 9. Dezember 2013 | 2.110 mal gesehen

Sollen Asylbewerber arbeiten dürfen oder ist das Förderung von Wirtschaftsflüchtlingen? Diese Frage scheint der SVP-Hardliner Hans Fehr für sich privat bereits beantwortet zu haben. Er hat offenbar eine Asylbewerberin aus Serbien in seinem Haushalt beschäftigt, so zumindest der Vorwurf in den Medien. Als wäre das nicht schon peinlich genug, haben die Fehrs offenbar dazu noch vergessen die Haushaltshilfe bei der Sozialversicherung anzumelden. Haushaltshilfen sind laut Gesetz unabhängig von der Höhe ihres Verdienstes bei der Sozialversicherung anzumelden. Fehr nimmt dazu auf seiner Website wie folgt Stellung:

Hans-Fehr_SVP

Die Fehrs geben zur Verteidigung an, einem Irrtum unterlegen zu sein. Für SVP-Mitläufer und die Kameraden von Hans Fehr scheint die Welt damit wieder in Ordnung zu sein. Wahrscheinlich klopfen sie sich jetzt gegenseitig auf die Schulter. Ob das auch so wäre, wenn ein SP-Mitglied so gehandelt hätte, ist wieder eine andere Frage.

Mich erstaunt es, dass ausgerechnet Hans Fehr eine Asylbewerberin bei sich zuhause beschäftigt hat und noch dazu vergas abzuklären ob die Pflicht einer Anmeldung bei der Sozialversicherung besteht. Immerhin ist Hans Fehr Nationalrat und seine Frau Gemeindepräsidentin von Eglisau sowie Bezirksrichterin beim Bezirksgericht Bülach. Ich frage mich ob es noch andere SVPler und Befürworter der Masseneinwanderungsinitiative gibt, die bei sich zuhause Asylbewerber beschäftigen. Wenn ja, könnte das Wort Asylmissbrauch möglicherweise eine neue Bedeutung erhalten und zwar im Sinne von Missbrauch von Asylbewerbern durch ausnützen ihrer Notlage.

Mich erinnert dieser Fall etwas an den Fall Mörgeli. Mörgelis Anwalt hat sich ja auf das Völkerrecht und die EMRK berufen. Dies wenige Monate nachdem Toni Brunner, der Präsident von Mörgelis Partei, sich für die Kündigung der EMRK ausgesprochen hat. Das erinnert etwas an Wasser predigende Weintrinker.

Volksabstimmung – Niederlage für JUSO, SVP und Bund

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. November 2013 | 1.909 mal gesehen

Sehr zu meiner Freude hat das Schweizer Stimmvolk bei der heutigen Volksabstimmung 3xNEIN gestimmt. Damit hat es die 1:12-Initiative der JUSO, die Familieninitiative der SVP und die Vorlage des Bundes zur Preiserhöhung der Autobahn-Vignette abgelehnt. Wie erste Hochrechungen zeigen sogar deutlich! Die Stimmbeteiligung war mit 53,6% überdurchschnittlich hoch.

Die 1:12 Initiative sah einen staatlichen Eingriff in die Freiheitsrechte der Privatwirtschaft vor und hätte den Wirtschaftsstandort Schweiz geschwächt. Mit 65,3% Nein-Stimmen hat das Volk deutlich gemacht, dass es keine staatlichen Eingriffe in die Lohnpolitik privater Unternehmen will.

Die Familieninitiative der SVP hätte einseitig hauptsächlich Reiche sowie ein traditionelles Familienmodell steuerlich begünstigt und die Fremdbetreuung von Kindern gefährdet. Ausschlaggebend für die 58.5% Nein-Stimmen dürfte die Bevorzugung von Reichen, sowie die Angst vor höheren Steuern und tieferen Abzugsmöglichkeiten für die Fremdbetreuung gewesen sein. Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung ist offen für moderne Familienmodelle, welche eine Fremdbetreuung miteinbeziehen.

Die Preiserhöhung für die Autobahnvignette wäre eine Zumutung gewesen. Denn heute werden rund 70% der Abgaben des Individualverkehrs für den öffentlichen Verkehr ausgegeben. Die 60,5% Nein-Stimmen zur Vorlage des Bundes zeigen klar auf, dass die gegenwärtige Umverteilung zugunsten des öffentlichen Verkehrs als ungerecht angesehen wird und korrigiert werden muss. Dann gibt es auch wieder genügend Geld für den Unterhalt und den Ausbau unseres Strassennetzes.

Die JUSO, die SVP und der Bundesrat müssen über die Bücher, sie haben am Volk vorbeipolitisiert.

Anmerkung: Die Preiserhöhung der Autobahnvignette hätte dem Bund rund 300 Millionen Franken gebracht. Diese fehlen dem Bund nun offenbar zur Finanzierung aller seiner Vorhaben. Dieses Problem lässt sich einfach lösen indem die Zweckentfremdung der von Individualverkehr gezahlten Einnahmen von fast 10 Milliarden Schweizerfranken entsprechend korrigiert wird. Eine weitere Möglichkeit wäre die Reduktion der Entwicklungshilfe um 300 Millionen Franken. Damit hätte der Bund genügend Geld zur Finanzierung aller seiner Strassenbauprojekte. Ansonsten kann er natürlich auch Prioritäten setzen, Projekte der Reihe nach gestaffelt angehen und das Budget entsprechend kürzen.

Mörgelis Anwalt beruft sich auf das Völkerrecht!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. November 2013 | 3.086 mal gesehen

Einem Medienbericht zufolge beruft sich Mörgelis Anwalt, der Solothurner SVP-Kantonsrat Manfred Küng, auf Artikel 14 der Menschenrechtskonvention. Bei diesem Artikel geht es um das Diskriminierungsverbot! Küng ist der Ansicht, dass Christoph Mörgeli politisch diskriminiert wird und fordert Mörgelis Wiedereinstellung an seinem ehemaligen Arbeitsplatz.

Wortlaut von Artikel 14 der Menschenrechtskonvention:

Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.

Ich finde es ja erstaunlich, dass sich Mörgelis Anwalt, der ja selber SVP-Kantonsrat ist auf diesen Artikel beruft. Noch im Februar 2013 verkündeten Medien, dass SVP-Präsident Toni Brunner die EMRK kündigen will.

SVP-EMRK

Auch bei der Ausschaffungs- und bei der Durchsetzungsinitiative zeigen sich SVP-Vertreter nicht gerade von einer dem Völkerrecht gegenüber freundlich eingestellten Haltung. Tja, was sagt man dazu?

Warum ich gegen die Masseneinwanderungsinitiative bin

Von Alexander Müller veröffentlicht am 9. November 2013 | 5.663 mal gesehen

Am 9. Februar 2014 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die SVP-Initiative «Gegen Masseneinwanderung» ab. Die Masseneinwanderungsinitiative stellt eine Gefahr für die bilateralen Verträge und im besonderen für die Personenfreizügigkeit dar. Bei einer Annahme der Initiative müsste das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU gekündigt werden. Der Bundesrat und seine Einflüsterer von der Wirtschaft sowie linke und religiöse Organisationen sind gegen die Initiative. Der Bundesrat erkennt offenbar jedoch an, dass es aufgrund der Personenfreizügigkeit zu Inländer-Diskriminierung gekommen ist und schlägt deshalb eine Fachkräfteinitiative vor. Diese sieht eine bessere Nutzung des inländischen Potentials an Fachkräften vor. Ich bin gegen die SVP-Masseneinwanderungs-Initiative und werde in den folgenden Zeilen erläutern weshalb.

Zunächst einmal lohnt es sich einen Blick auf den Inhalt der Initiative «Gegen Masseneinwanderung» zu werfen. Die Initiative hat folgenden Wortlaut:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 121 Sachüberschrift (neu) Gesetzgebung im Ausländer- und Asylbereich

Art. 121a (neu) Steuerung der Zuwanderung

1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.

2 Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.

3 Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.

4 Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.

5 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

Zunächst einmal bin ich wie die SVP in Ziffer 1 der Ansicht, dass die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuern sollte. Das ist eine Voraussetzung für eine intelligente Einwanderungspolitik. Natürlich ist mir klar, dass dies Probleme in Bezug auf das Personenfreizügigkeitsabkommen und die Bilateralen Verträge mit der EU mit sich bringt. Das sollte uns Schweizer jedoch nicht davon abhalten über intelligentere Migrationslösungen nachzudenken. Um es kurz zu machen, mit den Ziffern 1, 4 und 5 könnte ich gut leben. Hingegen bin ich gegen die Ziffern 2 und 3 der SVP-Initiative. Auf Höchstzahlen und Kontingente basierende Einwanderungsbeschränkungen sind unklug. Es gibt intelligentere Lösungen. Ebenfalls problematisch ist der Einbezug des Asylwesens. Asylbewerber, deren Gesuche bewilligt werden, sollten ja tatsächlich an Leib und Leben verfolgt sein. Es handelt sich hierbei also nicht um Wirtschaftsflüchtlinge wie es bei einigen abgewiesenen Asylbewerbern der Fall ist.

Wie eine intelligente Einwanderungspolitik aussehen könnte
Länder wie Australien und Kanada zeigen wie es geht. Migranten mit Qualifikationen, die im Inland selten und gefragt sind, haben höhere Chancen für eine Aufenthaltsbewilligung als solche mit Qualifikationen, die im Inland bereits im Übermass vorhanden sind. So kann man Inländer-Diskriminierung und Lohndumping vermeiden und dennoch dringend benötigtes ausländisches Personal importieren. Basis für die Feststellung des Bedarfs an Fachkräften kann die Arbeitslosenstatistik des SECO und ein Nachweis von Seiten eines Arbeitgebers betreffend Fachkräftemangel sein. Saisonale Schwankungen können mit Kurzaufenthaltsbewilligungen abgedeckt werden. Diese Lösung begrenzt die Zuwanderung bedarfsgerecht und nicht einfach auf Basis von willkürlich festgelegten Höchstzahlen.

Fazit: Ich lehne die SVP-Initiative gegen Masseneinwanderungen ab. Ich bin für eine intelligente Einwanderungspolitik, die eine bedarfsgerechte Einwanderung ermöglicht und Inländer-Diskriminierung, Masseneinwanderung und Lohndumping verhindert.