Demokratie

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. Dezember 2013 | 2.329 mal gesehen

Die attische Demokratie war eine direkte Demokratie. Sie herrschte von 508 v. Chr. bis 322 v. Chr. Die freien Bürger übten die volle Gesetzgebungs-, Regierungs-, Kontroll- und Gerichtsgewalt aus. Sie hatten das Recht der freien Rede und durften in der Politik mitbestimmen. Sie hatten das Recht an den Volksversammlungen und an Gerichtsversammlungen teilzunehmen und durften ein Amt bekleiden. Politik war eine Angelegenheit der Bürger. Diese Rechte waren eng mit dem Recht verbunden, Waffen zu besitzen. Ein freier Bürger, also ein politischer Teilmachthaber, hatte die Pflicht sich mit Waffengewalt an der Verteidigung seines Stadtstaats zu beteiligen. Ein freier Bürger war ein bewaffneter Bürger. Er war ein Mann, der kämpfen konnte.

In einer echten Volksherrschaft haben die Bürger das Waffenrecht, das Recht auf Meinungsäusserungsfreiheit und das Recht auf politische Mitbestimmung! Die Bürger sind die Inhaber der Waffengewalt und die Verteidiger des Staatswesens.

Krieger
Der bewaffnete Wehrbürger als Verteidiger seiner Gemeinde.

In einer Tyrannei hat ein Alleinherrscher, Diktator oder Tyrann die Herrschaft. Er alleine bestimmt die Politik und er alleine ist Inhaber der staatlichen Waffengewalt, die er sich mit bewaffneten Söldnern sichert. Die Meinungsäusserungsfreiheit der Bürger wird von einem Tyrannen als Bedrohung seiner Macht empfunden und daher, wenn er es als nötig erachtet, mit äusserster Gewalt unterdrückt. Um gegen Aufstände gewappnet zu sein, lässt der Tyrann sein Volk überwachen. Er legitimiert die Überwachung mit der Wahrung der inneren Sicherheit seines Staats. In Wahrheit sichert er sich damit den Erhalt seiner Macht.

Verfassungsgerichtsbarkeit

Von Alexander Müller veröffentlicht am 4. Dezember 2012 | 3.207 mal gesehen

Die Schweiz ist eines der wenigen demokratischen Länder, die über kein Verfassungsgericht verfügen. Dabei wäre ein Bundesverfassungsgericht für unsere Demokratie von entscheidender Bedeutung. Ein Bundesverfassungsgericht könnte sicherstellen, dass Bundesgesetze der Bundesverfassung entsprechen müssen. Das wäre wünschenswert, denn bekanntlich wird der Inhalt der Bundesverfassung von Volk und Ständen festgelegt.

Leider hat die Legislative kürzlich eine wichtige Vorlage in Richtung Verfassungsgerichtsbarkeit verworfen. Die Vorlage sah die Streichung des Bundesverfassungsartikels 190 vor. Laut BV Art. 190 sind Bundesgesetze und das Völkerrecht für das Bundesgericht und andere rechtsanwendende Behörden massgebend. Der Entscheid des Parlaments ist bedauerlich, denn BV Art. 190 widerspricht dem Grundsatz das untergeordnete Gesetze im Einklang mit der Bundesverfassung sein müssen. Wir werden folglich noch länger mit Bundesgesetzen leben müssen, die der Bundesverfassung widersprechen.

Die Gegner der Vorlage führten als Argument hauptsächlich die Angst vor einem Richterstaat ins Feld. Diese Angst ist jedoch unbegründet und absurd. Denn Verfassungsrichter müssten sich ja an die Bundesverfassung halten. Der Inhalt der Bundesverfassung wiederum  wird von Volk und Ständen festgelegt. Es wäre als ein Schritt in Richtung mehr Demokratie gewesen.

Einzige Hoffnung bleibt nun wohl eine Volksinitiative. Denn die Legislative wird seine übermässige Macht freiwillig kaum preisgeben. Das haben National- und Ständerat soeben bewiesen. Die Initiative müsste allerdings einfach gehalten sein, denn es wird schwierig werden das Volk zu überzeugen. Befürworter eines Bundesverfassungsgerichts, die bereit sind bei einer Volksinitiative mitzumachen sollen sich bei mir via Kontaktformular melden.

Ja zu einer Verfassungsgerichtsbarkeit, dem Volkswillen zuliebe!

Das Volk hat nicht immer recht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. Oktober 2012 | 2.953 mal gesehen

Ein Volk das nicht richtig informiert ist, kann falsche Entscheide fällen. Deshalb ist die Meinungs- und Informationsfreiheit für eine Demokratie so wichtig.

Im Zusammenhang mit der Durchsetzungsinitiative beklagen SVP-Politiker immer wieder, dass der Volkswille umgesetzt werden müsse. Damit haben Sie natürlich recht. Doch es muss auch einmal gesagt werden, dass das Volk nicht immer recht hat! Selbst SVP-Politiker wie Christoph Mörgeli wissen, dass Volksentscheide nicht immer klug sind. So sagte Mörgeli in einem Interview im Zusammenhang mit der Alpeninitiative folgendes:

Quelle

Eine Demokratie ist auf eine faire und ausgewogene Berichterstattung angewiesen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Leute richtig informiert werden. Deshalb ist die Meinungs- und Informationsfreiheit für ein demokratisches Land auch so wichtig. Sie ist die Grundlage für eine gut funktionierende Demokratie!

Leider haben wir in der Schweiz keine faire Berichterstattung. Wir haben praktisch nur noch linke Hetzmedien und die Weltwoche der SVP. Die Massenmedien beeinflussen mit ihrer Berichterstattung die öffentliche Wahrnehmung. Sie entscheiden über welche Themen sie berichten und welche Themen sie verschweigen. Sie beeinflussen mit der Art, der Häufigkeit, der Dauer und der Intensität ihrer Berichterstattung wie ein Thema wahrgenommen wird. Medien haben eine Gatekeeper-Rolle. Die Medien und PR-Fachleute von Parteien und Verbänden sind es, die mit Agenda-Setting entscheiden welche Themen auf die Agenda kommen und zurzeit diskutiert werden.

In der Schweiz haben die Medien auch die Macht kritische Stimmen mit ihren Hetzkampagnen zum Schweigen zu bringen und ihnen die Staatsanwaltschaft auf den Leib zu hetzen. Die Massenmedien können mit Hetz- und Rufmordkampagnen Karrieren beenden und Konzerne in die Knie zwingen. Die Medienlandschaft Schweiz ist in der Hand weniger grosser Medienkonzerne und des staatlichen Schweizer Fernsehens. Die Unabhängigkeit der Berichterstattung der Massenmedien ist fragwürdig. Dies trifft nicht nur für die der SVP nahen Weltwoche zu. Es trifft auch für die linken Hetzmedien zu. Wer finanziert die WOZ? Wer entscheidet welche Journalisten wo eine Anstellung erhalten? In der Schweizer Medienlandschaft gibt es kaum noch bürgerliche bzw. rechte Journalisten. Die meisten Journalisten sind Linke. Deshalb gibt es in Europa auch keine Shitstorms von rechts. Weil ein Shitstorm auf die Beteiligung der Massenmedien angewiesen ist. Ein Shitstorm kommt in der Regel von links, zumindest in Europa.

Boulevard-Zeitungen wie der Blick erinnern an die Zustände im römischen Reich. Der Blick hält seine Leser, wie die römischen Kaiser ihr Volk, mit Brot und Spielen an der Stange. Ein bisschen Sex, ein paar Skandälchen, ein bisschen Hetze und ein bisschen künstliche Empörung kurz Skandalisierung und Personalisierung und die Blickleser sind glücklich. Was wäre der Blick ohne all die Skandale, die er jeden Tag neu inszeniert? Heute ist der Müller dran, morgen holen wir uns den Mosimann und übermorgen ist der Mörgeli dran. Über den Mustaf Hassan Mulaj, der SVPler vergasen möchte, über den berichten wird nicht. Auch über einen linken Dozenten namens Mike Schwede, der SVPler als Vollidioten bezeichnet oder einen linken Politiker wie Marcel Bührig, der einen SVPler als krankes Schwein bezeichnete, wird nicht berichtet. Weil die linke Medienmafia auf dem linken Auge blind ist. Wissen Sie wieviele Leute auf Facebook und Twitter schon geschrieben haben, den einten oder anderen sollte man an die Wand stellen und erschiessen? Nein, Sie wissen es nicht, weil die Medien nicht darüber berichten. Die Linken suchen sich einfach ein paar Leute heraus, weil sie SVPler sind, stellen diese öffentlich an den Pranger und erschlagen sie mit der Moralkeule. Für mich ein amoralisches Verhalten!

Wir leben in einem Zeitalter, in welchem die Massenmedien mit ihrer unausgewogenen und einseitigen Berichterstattung die Wahrnehmung und Meinung der Stimmbevölkerung manipulieren. Die heutigen Massenmedien sind die Demagogen unserer Zeit! Damit stellen sie letztlich unsere Demokratie in Frage. Denn was sind Entscheide eines Volkes wert, das nicht richtig informiert wurde?

Ist die Meinung von Bürgern wirklich gefragt?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. August 2011 | 2.605 mal gesehen

Lauf offizieller Verlautbarung ist die Schweiz ein demokratisches Land. Daran habe ich jedoch meine Zweifel. Zu einer Demokratie gehört es, dass Bürger ohne Angst offen sagen können, was sie denken. Dies ist in der Schweiz jedoch offenbar nicht der Fall. Ich habe mit mehreren Leuten gesprochen. Aus diesen Gesprächen geht hervor, dass sich viele Geschäftsleute, Angestellte und Wissenschaftler nicht getrauen öffentlich unter Nennung ihres Namens Stellung zu beziehen. Sie fürchten um Aufträge, ihren Arbeitsplatz oder um ihre wissenschaftliche Karriere. Diese Ängste scheinen berechtigt zu sein, wie der mutmassliche Druckversuch von Roger de Weck gegen Natalie Rickli zeigt.

Meiner Meinung nach sind politisch motivierte Druckversuche sehr bedenklich. Sie stellen unsere Demokratie in Frage. Denn dadurch werden politische Entscheide womöglich nicht mehr auf Basis von demokratischen Entscheiden sondern aufgrund von Erpressungen gefällt.

Wer Macht hat, der hat Verantwortung. Er sollte seine Macht zum Wohle aller einsetzen. Wenn er jedoch beginnt seine Macht zu missbrauchen um politische Gegner kaltzustellen, dann handelt er verantwortungslos und antidemokratisch. Gerade in einem demokratischen Land sollten Politiker, Regierungen und Beamte von öffentlichen Unternehmen wie z.B. der SRG im Sinne der Menschenrechte fair handeln. Wer seine Macht oder sein Amt missbraucht um politische Gegner auszuschalten, der handelt unfair, antidemokratisch und unmoralisch.

Ich bin höchst erstaunt darüber, dass der gegen Roger de Weck erhobene Vorwurf keine Konsequenzen hat. Von einem Rechtsstaat erwarte ich zumindest eine Untersuchung. Es kann ja wohl nicht sein, dass einem derart gravierenden Vorwurf eines CEO nicht nachgegangen wird. Ich habe den Eindruck, dass auf diese Weise ein Linker aus den Reihen der Journalisten geschützt werden soll. Denn eines ist klar, wenn De Weck ein Rechter wäre, wäre er mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits von seinem Posten zurückgetreten. Die Massenmedien hätten pausenlos mit aller medialen Gewalt auf ihn eingedrescht.

Die SRG dementiert den Vorwurf gegen Roger de Weck. Zudem scheinen die Kommunikationsstrategen der SRG darauf zu hoffen, dass die Sache dank dem grossen Schweigen der Massenmedien und anderer aktueller Themen bald vergessen geht. Gegen de Weck spricht, dass er keine Ehrverletzungsklage gegen den CEO von Goldbach Media eingereicht hat. Er könnte eine Richtigstellung verlangen, wenn der Vorwurf nicht zutreffen sollte. Aber wenn etwas dran ist und man den Ball flach halten möchte, verzichtet man auf solche Klagen. Diese würden das öffentliche Vergessen erschweren.

Stuttgart 21

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. Oktober 2010 | 4.418 mal gesehen

Stuttgart 21In Baden-Württemberg werden derzeit die Grenzen einer Stellvertreter-Demokratie offenbar. Es geht um das Verkehrs- und Städtebauprojekt Stuttgart 21. Damit will die Regierung von Baden-Württemberg den Eisenbahnknotenpunkt in Stuttgart neu ordnen. Sie setzt sich dabei eigenmächtig über Bürgerproteste hinweg und lässt protestierende Bürger gewaltsam niederknüppeln. Der Streit ist eskaliert. Medienberichte zeigen Szenen, die an das Vorgehen einer Diktatur gegen Dissidenten erinnern.

Inzwischen hat selbst die deutsche Bundeskanzlerin Merkel von den Problemen ihres Statthalters in Baden-Württemberg erfahren. Sie vertröstete die erbosten Bürger auf die kommenden Landtagswahlen. Das wird den Bürgern jedoch nicht viel bringen, da sich die Regierung von Baden-Württemberg weigert das Projekt solange zu sistieren. Dafür soll es nun CDU-Mann Heiner Geissler richten. Er soll „vermitteln“. Böse Zungen sagen, er soll im Auftrag der Regierung das Volk hinhalten und auf Zeit spielen.

In einer „echten“ Demokratie würde man die Bürger über ein derart ambitiöses Grossprojekt abstimmen lassen. Es gäbe dann  einen in der breiten Bevölkerung abgestützten Mehrheitsentscheid. Protestbewegungen könnte man sich dann sparen, da demokratische Entscheide von Demokraten zu akzeptieren sind. Ausserdem würde die Bevormundung mündiger und handlungsfähiger Bürger entfallen.

Um Entscheidungsprozesse nicht mit langwierigen Abstimmungsverfahren zu verzögern, könnte man den Bürgern auch ein Referendumsrecht einräumen. Die Bürger hätten dann das Recht gegen Entscheide der Regierung oder des Landtags (Parlaments) ein Referendum einzureichen.  Ein Referendum benötigt eine bestimmte Anzahl Unterschriften von Wahl- und Stimmberechtigten Bürgern und muss innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist eingereicht werden. In der Schweiz ist das Referendumsrecht auf Bundesebene in der Bundesverfassung geregelt. Beim Zustandekommen eines Referendums muss das Volk per Volksabstimmung über einen Entscheid oder ein Gesetz der Regierung oder des Parlaments befinden. Ein Referendum ist eine Art Notbremse, mit der das Volk unliebsame Entscheide der Machthaber aufheben kann.

Club Helvétique will Volksrechte einschränken

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. August 2010 | 4.417 mal gesehen

Club HelvétiqueLaut einem Bericht der NZZ am Sonntag möchte der linksgerichtete Club Helvétique eine Volksinitiative lancieren, welche die demokratischen Rechte unseres Stimmvolkes einschränken möchte. Schweizer sollen demnach nicht mehr über Initiativen abstimmen dürfen, welche Menschenrechte verletzten. Damit pfeift der Club Helvétique ins gleiche Horn wie der linke Staatsrechtler Alain Griffel. Dieser möchte den Bundesverfassungsartikel 139 mit folgendem Absatz ergänzen:

Eine Volksinitiative, die gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, gegen andere Menschenrechtsgarantien oder gegen die Grundwerte dieser Verfassung verstösst, ist ungültig. 

Ich halte überhaupt nichts von Initiativen, welche Menschen ihrer demokratischen Rechte berauben. Gemäss Bundesverfassung Art. 139 muss eine Volksinitiative dem zwingenden Völkerrecht entsprechen. Das ist völlig ausreichend. Weiterführende Einschränkungen sind aus demokratischer und staatspolitischer Sicht bedenklich. Denn das Stimmvolk kann auf den Inhalt der Menschenrechtskonvention bzw. international definierte Menschenrechte keinen Einfluss nehmen. Ausserdem untergraben solche Initiativen die Souveränität unseres Staates.

Wer eine Einschränkung von Volksrechten fordert, scheint dem Stimmvolk zu misstrauen und von demokratischen Volksrechten nicht viel zu halten.  Hinter dem Club Helvétique verstecken sich Leute, die es dem Stimmvolk übel nehmen, dass es die Verwahrungsinitiative und die Minarett-Initiative angenommen hat. Jetzt misstrauen sie dem Volk und fürchten sich vor einem Ja zur Ausschaffungsinitiative. Um ähnliche Initiativen künftig zu verhindern wollen sie die Volksrechte einschränken. Das ist ein Verrat am Stimmvolk und unserer Demokratie.

Menschenrechte sind nicht einfach in Stein gemeisselte Naturrechte, über die zu befinden in alle Ewigkeit untersagt ist. Mit Sicherheit ist es nicht Universitätsprofessoren und Mitgliedern des Club Helvétique vorbehalten zu bestimmen was man darf und was nicht. Die gleichen Leute, die jetzt unsere demokratischen Volksrechte beschneiden wollen, verteidigten im Kampf gegen die Minarett-Initiative Muslime, welche in unserem Land die Scharia einführen wollen. Diese Leute sind weder seriös noch redlich!

Es ist einfach immer wieder interessant zu sehen wie die möchtegern Eliten unseres Landes (Politiker, Professoren etc.) versuchen das Volk zu entmachten. Offenbar wollen sie alleine regieren.

Bundesratswahlen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. August 2010 | 6.791 mal gesehen

Bei der Diskussion über die bevorstehenden Bundesratswahlen kommt oft die Frage auf, welche Eigenschaften ein Bundesrat haben sollte. Die Meinungen dazu sind so verschieden wie die Kandidaten. Die einen wollen eine Person mit Führungsqualitäten, die sich als starker Departementsführer und Chef de l’État etabliert, andere wollen eine konsensfähige Persönlichkeit, die ihr Parteibuch bei Antritt des Amtes abgibt.

Wollen wir Schweizer wirklich eine starke Führerfigur im Bundesrat, die uns zeigt wo es lang geht? Ich denke nicht. Die Schweiz ist keine präsidiale Demokratie wie die USA und Russland. Die Mehrheit der Schweizer will weder einen Medwedew, einen Putin noch einen Obama. Unsere halbdirekte Demokratie sieht vor, dass das Volk bei Verfassungsfragen das letzte Wort hat und die  Gesetzgebung mit Referenden und Initiativen beeinflussen kann. Das Volk zieht es vor das letzte Wort zu haben, es will mitreden. Eine starke Führerfigur stünde im Widerspruch zu unserem politischen System.

Sollte ein Bundesrat bei Amtsantritt sein Parteibuch abgeben? Ganz klar nein. Unsere Konkordanz sieht vor, dass die bedeutendsten politischen Kräfte des Landes im Bundesrat vertreten sein sollten. Diese Einbindung macht Sinn, da eine Bundespolitik, die von der Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen wird, zu einer gewissen politischen Stabilität führt und Unruhen in der Bevölkerung vermeidet. Bundesräte, die bei Amtsantritt ihr Parteibuch abgeben, begehen bei ihren Wählern einen Vertrauensbruch. Dasselbe gilt für Bundesräte, die gegen den Willen ihrer Parteifreunde und der Wähler der betreffenden Partei ein Amt antreten. Wenn dies geschieht, sind Unruhen vorprogrammiert und es ist mit der politischen Stabilität vorbei.

Bei der Konkordanz geht es nicht darum, dass man eine homogene Regierung nach dem Muster eines Kabinetts in einer präsidialen Demokratie bildet. Bei der Konkordanz geht es darum, dass die Bundesratsparteien sich auf gemeinsame Nenner für die Legislaturperiode einigen. Diesen Zweck erfüllten früher die Von-Wattenwyl-Gespräche. Leider gelingt es den Parteien immer weniger sich auf einen gemeinsamen Nenner zu einigen. Die Konkordanz gerät dadurch in Gefahr und mit ihr die politische Stabilität unseres Landes.

Welche Eigenschaften sollte ein Bundesrat mitbringen? Meiner Meinung nach sollte ein Bundesrat ganz klar die Wähler seiner Partei vertreten und deren Gedankengut in den Bundesrat mitnehmen. Er sollte dennoch kompromissbereit und lösungsorientiert sein. Damit eine Zusammenarbeit mit Vertretern anderer Parteien im selben Gremium möglich ist. Unter Kompromiss verstehe ich, dass man sich bei Lösungen auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigt. Es ist dann Sache der Parteien und Stimmbürger ob sie solche Entscheide und Schlussfolgerungen des Bundesrates mittragen wollen oder nicht.

Ein Bundesrat sollte nicht zu abgehoben sein. Er sollte stets ein Gehör für die Anliegen der Bevölkerung haben und zu seiner politische Herkunft und seinen Überzeugungen stehen. Nur so kann ein Bundesrat das Vertrauen der Mehrheit der Bevölkerung gewinnen. Ebenfalls sollte ein Bundesrat zu unserer halbdirekten Demokratie stehen und nicht versuchen diese in eine präsidiale Demokratie umzuwandeln. Aussenpolitische Abenteuer sollte er meiden und stattdessen wo immer möglich Staatssekretäre und Botschafter ins Ausland entsenden. Ein Bundesrat hat die  Souveränität unseres Staates sowie die demokratischen Rechte unseres Staatsvolkes nach innen- und aussen zu verteidigen. Bundesratswahlen weiterlesen

WikiLeaks zwingt zur Ehrlichkeit

Von Alexander Müller veröffentlicht am 27. Juli 2010 | 4.496 mal gesehen

Barack-Obama, ein Anti-Demokrat?Internetprojekte wie WikiLeaks sind für demokratische Gesellschaften nützlich. Sie zwingen Regierungen und Behörden zur Ehrlichkeit. Es ist daher erstaunlich, dass die demokratische US-Regierung von Präsident Barack Obama gegen Wikileaks vorgehen will, nachdem WikiLeaks Militärdokumente zum Afghanistankrieg veröffentlicht hat.

Die US-Regierung sollte sich besser Gedanken darüber machen wie diese brisanten Dokumente in die Hände von Wikileaks-Mitarbeitern gelangen konnten. Schliesslich geht es um die Sicherheit von US-Militärs und Geheimdienstleuten. Dass WikiLeaks seine Quellen nicht nennen will, ist verständlich. Den Quellen drohen harte Strafen.

Die Enthüllungen selbst überraschen mich nicht, denn es gibt keine sauberen Kriege. Bei Kriegen geht es um die gewaltsame Durchsetzung politischer Interessen. Gräueltaten und Kriegsverbrechen sind praktisch vorprogrammiert. Genau so wenig erstaunt natürlich, dass gerade demokratische Regierungen damit ein grosses Problem haben. Demokratische Regierungen benötigen für einen Angriffskrieg die Gunst der Mehrheit der Wähler. Sonst ist es bei den nächsten Wahlen um sie geschehen. Damit sie diese Gunst nicht verlieren, versuchen sie Erfolge vorzuweisen und die Zahl der Opfer, Misserfolge, Fehler und Kriegsverbrechen herunterzuspielen. Genau das hat Wikileaks nun enthüllt.

Mir zeigt das Vorgehen der US-Regierung, dass es mit der US-Demokratie unter dem Demokraten Barack Obama nicht weit her ist. Eine „echte“ demokratische Regierung versucht nicht, die Wähler mit Fehlinformationen zu manipulieren. Sie versucht vielmehr das Richtige zu tun bzw. die Wähler von diesem Tun zu überzeugen. Wenn dies nicht gelingt, dann muss sich eine demokratische Regierung dem Willen der Mehrheit der Wähler beugen. Tut sie dies nicht, ist es keine Demokratie mehr.

Verzicht auf die allgemeine Volksinitiative?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. September 2009 | 3.569 mal gesehen

DemokratieVorgeschichte: Am 9. Februar 2003 hatte das Volk mit 70.3% Ja-Stimmen (die Stimmbeteiligung lag damals bei 28%) die allgemeine Volksinitiative gutgeheissen.

Mit der allgemeinen Volksinitiative wollte man es dem Stimmvolk ermöglichen mittels einer Anregung oder eines ausgearbeiteten Entwurfs Gesetze einzuführen, abzuändern oder aufzuheben. Es ging dabei also um die Erweiterung des bis damals gültigen Initiativrechts, welches Volksinitiativen nur für Verfassungsänderungen vorsah.

Problematik: Bundesrat und Bundesversammlung (National- und Ständerrat) tun sich bei der Umsetzung der im Jahr 2003 vom Volk mit 70.3% Ja-Stimmen angenommen Vorlage schwer. Nun wollen sie diese ersatzlos und ohne Gegenvorschlag aus der Verfassung streichen und damit das Initiativrecht wieder auf Verfassungsänderungen beschränken. Verzicht auf die allgemeine Volksinitiative? weiterlesen