F-35 ohne Fixpreis: Was der Bericht über das VBS zeigt

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) will mehr Geld für die Armee. Der Bundesrat hat im August 2026 eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer beschlossen: Der Normalsatz soll während zwölf Jahren um 0,5 Prozentpunkte steigen. Die zusätzlichen Einnahmen sollen in einen Rüstungsfonds fliessen und für prioritäre Beschaffungen der Armee verwendet werden.

Grundsätzlich spricht viel dafür, die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz angesichts der verschlechterten Sicherheitslage zu stärken. Wer von der Bevölkerung jedoch zusätzliche Milliarden verlangt, muss auch glaubwürdig darlegen können, dass mit diesem Geld professionell, sorgfältig und verantwortungsvoll umgegangen wird.

Genau daran weckt der am 8. September 2026 veröffentlichte Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) zur F-35-Beschaffung erhebliche Zweifel.

Der versprochene Fixpreis war nicht abgesichert

Jahrelang behauptete das VBS gegenüber Politik und Bevölkerung, für die F-35A-Beschaffung gelte ein garantierter Festpreis. Der GPK-Bericht zeigt nun: Das Versprechen hielt dem Vertrag nicht stand. Zwar gab es eine Preisklausel, einen echten Schutz vor Mehrkosten bot sie jedoch nicht.

Das wiegt schwer. Bei einem Geschäft von rund sechs Milliarden Franken war der garantierte Festpreis ein zentrales Argument des VBS. Dass diese Garantie vertraglich so nicht existierte, erschüttert das Vertrauen.

Warnungen waren vorhanden

Besonders schwer wiegt, dass Zweifel nicht erst heute bekannt sind. Bereits 2022 äusserte die Eidgenössische Finanzkontrolle Bedenken am Verständnis eines pauschalen Fixpreises und empfahl, mögliche Mehrkosten in das Risikomanagement aufzunehmen.

Auch die später eingeholten Rechtsgutachten brachten keine endgültige Entwarnung. Die US-Kanzlei Arnold & Porter schätzte Anfang März 2024 Preiserhöhungen zwar als kaum wahrscheinlich ein, empfahl armasuisse aber ausdrücklich, vom Einsichtsrecht in die Verträge zwischen der US-Regierung und Lockheed Martin Gebrauch zu machen. Damit bestand spätestens zu diesem Zeitpunkt ein konkreter Ansatz, die tatsächliche Preisentwicklung genauer zu überprüfen.

Trotzdem wurden die vertraglichen Preisbestimmungen nicht nochmals grundlegend überprüft. Die GPK-N schreibt ausdrücklich, sie könne nicht nachvollziehen, weshalb das VBS den pauschalen Fixpreis gegenüber Parlament und Finanzkontrolle derart absolut vertreten habe.

Verantwortliche kannten den Vertrag gar nicht oder nur teilweise

Fast noch erstaunlicher ist der Umgang mit dem Vertrag selbst. Laut GPK-N hatte der damalige Stabschef des Generalsekretariats VBS den Vertrag gar nicht gelesen. Der damalige Generalsekretär hatte ihn nicht vollständig gelesen. Die damalige VBS-Vorsteherin Viola Amherd und die zuständige Air2030-Referentin nahmen lediglich Teile des Vertrags selbst zur Kenntnis.

Bei einer Beschaffung dieser Grössenordnung ist das kaum nachvollziehbar. Natürlich muss eine Bundesrätin nicht jedes juristische Detail eines umfangreichen Vertrages persönlich prüfen. Dafür gibt es Fachstellen und juristische Spezialisten. Umso entscheidender wäre jedoch ein funktionierendes System von Kontrollen und Gegenprüfungen gewesen.

Ausgerechnet der eigene Rechtsdienst blieb draussen

Doch auch hier zeigt der Bericht erhebliche Mängel. Der Rechtsdienst von armasuisse wurde nicht in die Vertragsverhandlungen einbezogen und erhielt den finalen Vertrag nicht zur Prüfung. Stattdessen setzte das VBS auf die externe Zürcher Wirtschaftskanzlei Homburger.

Die GPK-N kritisiert den Ausschluss des internen Rechtsdienstes ausdrücklich. Gerade weil bei der F-35-Beschaffung versucht wurde, innerhalb des amerikanischen Foreign-Military-Sales-Systems eine besondere Preisregelung auszuhandeln, wären dessen Fachkenntnisse wichtig gewesen.

Selbst die vom VBS beigezogene Kanzlei Homburger erkannte Widersprüche im Vertrag. In einem Positionspapier vom September 2024 hielt sie fest, dass gewisse Bestimmungen des LOA darauf hindeuteten, dass die USA Preissteigerungen auf die Schweiz überwälzen könnten. Homburger vertrat dennoch die Auffassung, die speziell ausgehandelte Fixpreisklausel habe Vorrang. Bemerkenswert ist dabei, dass armasuisse die Kanzlei ausdrücklich damit beauftragt hatte, die Argumente für den Standpunkt eines vereinbarten Festpreises darzustellen – nicht mit einer ergebnisoffenen Neubewertung der Frage.

Später wurde dieselbe Kanzlei erneut zur Fixpreisproblematik beigezogen, obwohl sie bereits an der ursprünglichen Vertragsgestaltung beteiligt gewesen war. Die GPK-N hält fest, dass für eine echte Zweitmeinung besser eine bisher nicht involvierte Kanzlei hätte beauftragt werden sollen.

Die eigentliche Pointe ist bitter: Das VBS verfügt über eigene Juristen, armasuisse ebenfalls. Zusätzlich wurden externe Kanzleien beigezogen. Allein Homburger erhielt über mehrere Jahre rund 2,5 Millionen Franken für verschiedene VBS-Mandate, später kam mit Arnold & Porter noch eine US-Kanzlei hinzu. Trotz dieses Aufwands wussten die Verantwortlichen noch nach Vertragsunterzeichnung lange nicht, wie viel die F-35-Beschaffung tatsächlich kostet. Wer Millionen für Rechtsberatung ausgibt, sollte eigentlich zumindest Klarheit darüber haben, was er kauft und was es kostet.

Wo waren die Kontrollen?

Der Bericht zeichnet insgesamt das Bild eines erstaunlich schwachen Kontrollsystems. Nur ein kleiner Kreis war eng in die Verhandlungen eingebunden. Das in der Bundesverwaltung übliche Mehraugenprinzip kam bei entscheidenden Teilen der Kommunikation mit den amerikanischen Behörden nicht zur Anwendung. Die GPK-N fand zudem keine Hinweise darauf, dass das Verhandlungsergebnis innerhalb von armasuisse wirksam kritisch überprüft wurde.

Die Kommission spricht bei der damaligen Departementsführung ausdrücklich von ungenügender Führung. Für ein Geschäft über rund sechs Milliarden Franken fehlte unter anderem ein klar definiertes Verhandlungsmandat.

Besonders brisant ist, dass offenbar selbst innerhalb des VBS Zweifel bestanden. Eine von der GPK-N angehörte Person gab an, nicht an den Fixpreis geglaubt zu haben, ihn gegenüber Parlament und Öffentlichkeit aber dennoch verteidigt zu haben.

Die GPK-N geht noch einen Schritt weiter. Bei den eng involvierten Personen stelle sich die Frage, ob die bestehende Zweideutigkeit beim Fixpreis nicht geradezu in Kauf genommen worden sei.

Kein Einzelfall beim Umgang mit Steuergeld

Der F-35 ist nicht der erste Fall, bei dem der Umgang des VBS mit grossen Beschaffungen Fragen aufwirft. Während der Corona-Pandemie erhielt die Armeeapotheke Kredite von insgesamt rund 2,5 Milliarden Franken für die Beschaffung medizinischer Güter. Allein für knapp 300 Millionen Schutzmasken wurden rund 190 Millionen Franken ausgegeben. Einzelne Beschaffungen sorgten später wegen hoher Preise, Qualitätsproblemen und der damaligen Beschaffungspraxis für Kritik.

Auch die starke Abhängigkeit von externen Beratern ist inzwischen innerhalb des VBS selbst zum Thema geworden. Ein interner Revisionsbericht kritisierte 2026 den hohen Umfang externer Beratungs- und Dienstleistungsmandate.

Keiner dieser Fälle ist eins zu eins mit der F-35-Beschaffung vergleichbar. Zusammen zeigen sie jedoch, weshalb eine grundsätzliche Diskussion über Beschaffung, Kontrolle und Verantwortlichkeit im VBS notwendig ist.

Jetzt sollen die Steuerzahler noch mehr bezahlen – wer garantiert, dass das Geld diesmal verantwortungsvoll eingesetzt wird?

Ausgerechnet jetzt verlangt der Bundesrat zusätzliche Mittel für die Armee. Der Normalsatz der Mehrwertsteuer soll für zwölf Jahre um 0,5 Prozentpunkte erhöht werden. Das zusätzliche Geld soll zweckgebunden in einen Rüstungsfonds fliessen. Über die dafür notwendige Verfassungsänderung wird die Bevölkerung entscheiden. Bevor die Steuerzahler jedoch eine Steuererhöhung und damit zusätzliche Milliarden für die Armee gutheissen, müssen beim VBS Konsequenzen gezogen werden.

Mehr Geld für die Landesverteidigung mag sicherheitspolitisch notwendig sein. Doch wer garantiert, dass die zusätzlichen Mittel sinnvoll und verantwortungsvoll eingesetzt werden? Der GPK-Bericht zeigt ziemlich genau, wo Führung und Kontrolle versagt haben. Bevor weitere Milliarden gesprochen werden, muss deshalb konkret aufgezeigt werden, mit welchen organisatorischen, rechtlichen und personellen Massnahmen verhindert wird, dass sich ein solches Versagen bei künftigen Beschaffungen wiederholt.

Quellen

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