Keine unentgeltliche Rechtspflege obwohl überschuldet

Von Alexander Müller veröffentlicht am 27. Juli 2016 | 1.628 mal gesehen

Mir wurde in der Schweiz ein Prozess wegen eines Tweets mit dem folgenden Wortlaut gemacht: „Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“ Der Tweet gleicht sinngemäss der folgenden Aussage von Slavoj Zizek: „Vielleicht brauchen wir eine grössere Flüchtlingskrise, schlimmere Kriege und noch mehr Terror, damit wir endlich aufwachen.“ Zizek, darf seine Aussage machen, meine Aussage wurde von linken Richtern als strafbar eingestuft. Der Prozess über den Tweet wurde von den verantwortlichen Justizbehörden und dem Vertreter der Nebenkläger unnötig in die Länge gezogen und dauerte fast vier Jahre. Mir sind dadurch Kosten in der Höhe des Werts eines Schweizer Einfamilienhauses entstanden. Deshalb bin ich überschuldet und befinde mich in einer Schuldensanierung.

Klagen von mir gegen den Kanton Zürich und Medien, die meine Persönlichkeitsrechte verletzt haben, werden von der Justiz mit hohen Prozesskostenforderungen abgeblockt. Obwohl die Schweizer Justizbehörden wissen, dass ich kein Geld mehr habe und mich in einer Schuldensanierung befinde, verweigern sie mir konsequent die unentgeltliche Rechtspflege und treten damit Artikel 8 und Artikel 29 Absatz 3 der Schweizerischen Bundesverfassung mit Füssen. Laut Artikel 8 BV sollte vor dem Gesetz eigentlich jeder gleich sein. Mir wird aber im Gegensatz zu Asylbewerbern die unentgeltliche Rechtspflege verweigert. Einzig deshalb, weil ich Schweizer bin. Vielleicht wird mir die unentgeltliche Rechtspflege ja gewährt, wenn ich einen Asylantrag wegen politischer Verfolgung einreiche. Laut Artikel 29 BV hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wer nicht über die erforderlichen Mittel für die Verfahrenskosten verfügt. Ich verfüge nachweislich nicht über die erforderlichen Mittel. Dennoch verweigern mir linke Richter die unentgeltliche Rechtspflege.

Ich kann mich leider nicht dagegen wehren, da die Schweiz ein Pseudorechtsstaat ist, in welchem linke Richter tun und lassen können was sie wollen. Da es in der Schweiz kein Verfassungsgericht gibt, gibt es niemanden, der den Richtern auf die Finger schaut und ihre Arbeit kontrolliert. Die Medien versagen in dieser Sache hinsichtlich Gewährleistung der öffentlichen Kontrolle komplett, da sie selber an der Geschichte über meinen Tweet als Täter beteiligt und somit befangen sind.

Aussage von Slavoj Zizek, Quelle
Aussage von Slavoj Zizek, Quelle

Dokumente:

 

Über die Meinungsäusserungsfreiheit in der Schweiz

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. Juni 2015 | 1.757 mal gesehen

Wer gekündigt wird, weil er auf Twitter eine ironische Aussage machte und deswegen von den Medien an die Öffentlichkeit gezerrt wurde, hat in der Schweiz Pech gehabt. Er muss damit rechnen, dass er von der Arbeitslosenkasse wegen angeblich selbstverschuldeter Kündigung bestraft wird.

Dies selbst dann, wenn er seine Aussage während seiner Freizeit gemacht hat, sein Name nicht mit dem Arbeitgeber in Verbindung gebracht werden kann und er sich weder über den Arbeitgeber noch über etwas Berufliches geäussert hat.

Dies zumindest gemäss dem kürzlich gefällten Bundesgerichtsentscheid 8C_165/2015. Das Bundesgericht tritt damit das verfassungsmässige Recht auf freie Meinungsäusserung gemäss Art. 16 Absatz 2 der Schweizerischen Bundesverfassung sowie die Art. 10 der EMRK mit Füssen. Ausserdem setzt es sich damit über Art. 336a Abs. 1 lit. b des Obligationenrechts hinweg.

Zu den Artikeln, welche vom Bundesgericht mit Füssen getreten wurden:

Laut Art. 16 der Schweizerischen Bundesverfassung hat jede Person das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.

Laut Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention hat jede Person das Recht auf freie Meinungsäusserung. Dieses Recht schliesst die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.

Laut Art. 336 a Abs. 1 lit. b ist eine Kündigung missbräuchlich wenn sie erfolgt, weil die andere Partei ein verfassungsmässiges Recht aussübt. Dies allerdings mit einer bei Schweizer Gesetzen üblichen Einschränkung. Wenn die Rechtsausübung eine Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis verletzt oder die Zusammenarbeit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt, darf gekündigt werden. Im Konkreten Fall lag jedoch weder eine Verletzung einer Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis vor, noch war die Zusammenarbeit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt. Dass ist alleine schon dadurch belegt, dass ich wieder im selben geografischen Gebiet im gleichen Beruf tätig bin. Das wäre ja nicht möglich, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegen würde.

Zum Fall:

Ich hatte auf Twitter eine ironische Äusserung zu einem politischen Thema gemacht, die anschliessend von Dritten gedreht und unvollständig sowie aus dem Zusammenhang gerissen gegen mich verwendet wurde. Die Medien griffen das Thema auf und prangerten mich an ohne vorher sauber recherchiert zu haben bzw. mir die Gelegenheit zu geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Anschliessend wurde mir aufgrund der Medienberichterstattung gekündigt. Die deutsche Journalistin Carolin Neumann begrüsste meine Entlassung auf dem Swisscom-Portal mit einem hämischen und niederträchtigen Artikel mit dem Titel: „Wegen eines Tweets den Job verloren? Gut so!“ Der Artikel von Frau Neumann und auch andere zeigen auf, welche Absicht hinter der Medienberichterstattung einiger Journalisten steckte. Für mich ist klar, sie wollten mir schaden und fanden es gut, was sie mir angetan haben.

Screenshot des Titels von Carolin Neumanns Artikel

Swisscom

Auszug aus dem Bundesgerichtsentscheid (BGE 8C_165/2015):

BGE 8C 165 2015

Nach meiner Entlassung meldete ich mich bei der Arbeitslosenkasse. Die Arbeitslosenkasse kam daraufhin zum Schluss, dass ich selbstverschuldet gekündigt worden sei, was einfach nur grotesk ist. Sie warf mir, die mir in den Medien vorgeworfene Aussage vor und leitete daraus eine Verletzung einer nicht vorhandenen Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis ab. Damit sparte sich die Arbeitslosenkasse zulasten von mir Geld im fünfstelligen Bereich. Das Bundesgericht stützt mit seinem fragwürdigen Urteil diese Praxis. Es offenbart damit gravierende Mängel in der Schweizer Rechtssprechung und zeigt den geringen Stellenwert von verfassungsmässigen Rechten in der Schweiz auf.

Mein Anwalt äusserte sich über den Bundesgerichtsentscheid wie folgt:

Das Gericht hatte offensichtlich keine grosse Lust, sich detailliert mit ihrem Fall auseinanderzusetzen. Es scheint auch hier so, dass mit dem Buzzword “Kristallnacht“ kein (Rechts-)Staat zu machen ist.

Der Anwalt stellt mit seiner Aussage den Schweizer Rechtsstaat in Frage. Ich auch. Ich habe aufgrund dieser Twitter-Geschichte wiederholt erfahren wie perfid und unfair in der Schweiz Recht gesprochen wird.

Im konkreten Fall wäre ein Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte denkbar. Denn das Bundesgericht tritt mit seinem Urteil auch die Menschenrechtskonvention mit Füssen. Leider zeigt die Erfahrung jedoch immer wieder, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nichts taugt.  Offenbar weist er rund 97% der Beschwerden ohne fundierte Begründung aufgrund von Überlastung als angeblich unzulässig zurück (Quelle). Damit bestätigt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die EMRK im Grunde genommen nichts taugt und es völlig egal ist ob die Schweiz die EMRK kündigt oder nicht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird bei Schweizer Bürgern selten tätig. Er wird hauptsächlich dann tätig, wenn es um die Abschiebung krimineller Ausländer oder von abgewiesenen Asylbewerbern geht. Richter sind eben doch verkappte Politiker und sie betreiben mit ihrer Rechtssprechung Gesinnungspolitik!

Fazit aus der ganzen Geschichte: Die allermeisten, die über die Twitter-Geschichte geschrieben haben, taten dies in der bösartigen Absicht mir zu schaden. Einige freuten sich ja sogar offen darüber, als sie sahen, wie sie mir geschadet haben. Es ist ihnen mit der tatkräftigen Unterstützung der Schweizer Gesinnungsjustiz gelungen, mir massiv zu schaden. Ich stehe wegen der Twitter-Geschichte mit einem Schaden im Wert eines Schweizer Einfamilienhauses und hohen Schulden da und meine Rentenversicherung wurde massiv verschlechtert. Der Schweizer Unrechtsjustiz, die alles ihr mögliche tut um die Täter zu schützen, sei dank.

Ukraine: Gesichtsverlust für USA und EU

Von Alexander Müller veröffentlicht am 3. September 2014 | 2.408 mal gesehen

Die USA und ihr Juniorpartner in Europa, die EU, haben im Kampf um die Ukraine eine Niederlage erlitten. Russland hat gehandelt und die Kriegstreiber in den USA mitsamt den zaudernden Bürokraten in Europa vor vollendete Tatsachen gestellt.

Ukraine
Sieger

Die Sanktionen gegen Russland schaden europäischen Unternehmen und heizen den Konflikt weiter an. Europa verspielt damit die Chance auf erfolgreiche Verhandlungen mit Russland. Auch Waffenlieferungen in die Ukraine sind brandgefährlich. Es besteht die Gefahr, dass sich der Konflikt dadurch zu einem Flächenbrand ausweitet.

Verlierer
Verlierer

Der Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine mag völkerrechtswidrig sein. Doch wir können nicht bei jeder Völkerrechtsverletzung einen Weltkrieg riskieren. Sonst hätten wir ja den USA und der NATO bei der Invasion des Iraks und von Afghanistan ebenfalls den Krieg erklären müssen.

Deutschland und Frankreich empfehle ich, sich um eine Deeskalation zu bemühen. Sowohl die Franzosen als auch die Deutschen haben sich in Russland schon eine blutige Nase geholt. Gegen das heutige Russland, kann weder das heutige Frankreich noch das heutige Deutschland gewinnen.

Ich empfehle der Schweiz zur Neutralität zurückzukehren und die Sanktionen gegen Russland fallen zu lassen. Die Schweiz sollte ihre eigenen Interessen verfolgen und ihre politische Eigenständigkeit und Mündigkeit bewahren. Sie ist kein Juniorpartner der EU und der USA. Ein wirklich neutrales Land geniesst das Vertrauen beider Seiten . Ein neutraler Staat könnte vermitteln. Denkbar wäre z.B. eine föderale Ukraine mit autonomen Gebieten. Ein Staat, der sich jedoch wie die Schweiz einseitigen Sanktionen anschliesst, denen noch nicht einmal eine UNO-Resolution zugrundeliegt, verspielt jegliche Vertrauensgrundlage.

Der Bundesrat hat mein Vertrauen mit seinem unbedachten und kurzsichtigen Handeln schon längst verspielt. Er hat sich wie eine Marionette von Washington und Berlin aufgeführt.

Die Schweiz hat ihre Neutralität aufgegeben

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. August 2014 | 1.933 mal gesehen

Das Boykott von Washington und Berlin erfolgte ohne UNO-Resolution. Indem sich die Schweiz an den Sanktionen von Washington und Berlin gegen Russland beteiligt, ergreift sie Partei. Nach gesunden Menschenverstand ist ein Land, das Partei für eine Seite ergreift nicht mehr neutral. Dabei spielt es keine Rolle ob es an Kampfhandlungen mitmacht oder bloss Waffen und Munition liefert und sich an Sanktionen beteiligt. Die Schweiz hat somit ihre Neutralität leichtfertig aufgegeben.

Wer die Regeln der strikten Neutralität nicht befolgt, der verspielt sein Vertrauen. Wer so handelt, der handelt unaufrichtig und opportunistisch. Leider mangelt es in unserem Land an starken Politikern mit Rückgrad, die das begreifen. Das liegt am politischen System und dessen Organisation. Das politische System und die Medienlandschaft Schweiz halten viele fähige Menschen davon ab, sich politisch zu engagieren.

Das Rütli ist nicht die Geburtsstätte der Schweiz!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 1. August 2014 | 3.141 mal gesehen

Nach der Gründung des Bundesstaats Schweiz am 12. September 1848 wurden Mythen verbreitet. Mit ihnen wollten die damaligen Mächtigen ein Gemeinschaftsgefühl bei der Bevölkerung des neuen Bundesstaats erzeugen. Das war wahrscheinlich nötig, denn der Gründung des Bundesstaats ging ein Bürgerkrieg voraus, der Sonderbundskrieg. Ausserdem sah sich der neu gegründete Bundesstaat mit Bedrohungen von Aussen konfrontiert. Die Mächtigen wollten die Bevölkerung im Land daher so schnell wie möglich einigen und zu einem Volk machen. Dies um möglichst geeint den Gefahren von Aussen begegnen zu können.

Zum Gründungsmythos der Schweiz gehört das Märchen vom Rütlischwur. Der Rütlischwur wird erstmals im Weissen Buch von Sarnen erwähnt. Dieses Buch wurde 1470-72 vom Obwaldner Hans Schriber verfasst. Das Rütli wird deshalb gerne als Gründungsstätte der Schweiz bezeichnet. Das ist es jedoch nicht. Die Schweiz gab es im Mittelalter noch nicht und das Rütli liegt im Kanton Uri, einem ehemaligen Sonderbundskanton. Die Sonderbundskantone paktierten mit Österreich und Frankreich und wollten den heutigen Bundesstaat verhindern. Es ist geradezu grotesk, dass ausgerechnet eine Kuhwiese die Gründungsstätte der Schweiz sein soll, die in einem Kanton liegt, der unseren Bundesstaat verhindern wollte!

Auch der Bundesbrief von Anfang August 1291 ist keine Gründungsurkunde unseres Bundesstaats. Den Bundesstaat Schweiz gibt es nämlich erst seit 1848. Der Bundesbrief von 1291 wurde zwischen den drei Sonderbundskantonen Uri, Schwyz und Unterwalden geschlossen. Wenn es nach diesen drei Kantonen gegangen wäre, wäre der heutige Bundesstaat im Jahr 1848 nicht gegründet worden. Bevor der Bundesstaat gegründet werden konnte, mussten ja erst die Sonderbundskantone im Sonderbundskrieg besiegt werden!

Sonderbundskrieg

Die Gründung der Schweiz haben wir den liberalen Kantonen unseres Landes zu verdanken und nicht den konservativen Innerschweizer Kantonen!

Wichtig, der Geburtstag der Schweiz ist der 12. September 1848! Der Bundesstaat konstituierte sich auf der Grundlage der 1. Bundesverfassung vom 12. September 1848. Der 1. August ist lediglich der politisch festgelegte Bundesfeiertag. Man lehnte sich dabei auf den Bundesbrief vom August 1291 zwischen drei späteren Sonderbundskantonen an und wollte damit Mythen pflegen und ein Gemeinschaftsgefühl bilden.

Der Hitlergruss ist in der Schweiz erlaubt

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Mai 2014 | 4.142 mal gesehen

Die Schweiz ist ein liberales und demokratisches Land. Deshalb ist es erwünscht, dass jeder seine politische Meinung frei äussern und öffentlich kundtun darf. Einige Leute in der Schweiz haben damit jedoch ein Problem. Sie missbrauchen den Antirassismusartikel um andere Menschen mit Prozessen einzudecken und ihnen zu schaden. Diese Leute wollen Menschen, die ihnen nicht genehm sind zum Schweigen bringen und sie gesellschaftlich ächten. Dazu wurde der Antirassismusartikel jedoch nicht eingeführt! Er ist weder als Maulkorbgesetz noch als ideologische Waffe zur Bekämpfung von Andersdenkenden gedacht.

Dennoch werden immer wieder Menschen vor Gericht gezerrt, die weder jemandem ein Haar gekrümmt haben noch jemanden diskriminiert haben. So wurde schon ein bekannter Tierschützer wegen Rassendiskrimierung angeklagt, weil er das Schächten von Tieren kritisiert hatte. Im Fall, welcher dem aktuellen Bundesgerichtsentscheid zugrunde liegt, hatte ein Mann am 8. August 2010 beim Aufsagen von Schillers Rütlischwur während etwa 20 Sekunden den Arm zu einem faschistischen Gruss erhoben, der auch Hitlergruss genannt wird. Dafür wurde er denunziert und angeklagt. Auch dieser Fall beschäftigte die Gerichte jahrelang. Das Bundesgericht sprach den Mann schliesslich frei und hielt in seiner Medienmitteilung folgendes fest:

Die öffentliche Verwendung des Hitlergrusses ist keine strafrechtliche Rassendiskriminierung, wenn damit lediglich die eigene nationalsozialistische Gesinnung bekundet werden soll. Strafbar macht sich erst, wer mit der Geste bei Dritten Werbung für den Nationalsozialismus betreiben will. (…)

Gemäss Gesetz stellt das Verbreiten einer rassistischen Ideologie wie des Nationalsozialismus eine strafbare Rassendiskriminierung dar. Mit „Verbreiten“ ist dabei Werbung oder Propaganda gemeint. Wer den Hitlergruss in der Öffentlichkeit lediglich verwendet, um damit gegenüber Gleichseinnten oder unbeteiligten Dritten seine eigene rechtsextreme Haltung zu bekunden, macht sich dehsalb noch nicht strafbar. Erforderlich ist vielmehr, dass mit der Geste Drittpersonen werbend zu Gunsten des Nationalsozialismus beeinflusst werden sollen.

Der Entscheid des Bundesgerichts ist angesichts der derzeit vorherrschenden Medienberichterstattung mutig und richtig. Gerade durch die Meinungsäusserungsfreiheit unterscheidet sich unser demokratischer Rechtsstaat vor Unterdrückungsdiktaturen. Deshalb ist es wichtig die Meinungsfreiheit auch in diesem Fall zu verteidigen. Auch Menschen, deren Meinung von einer Mehrheit oder den Mächtigen in unserem Land nicht geteilt wird, sollen sich in einem demokratischen und liberalen Rechtsstaat äussern und ihre Gesinnung ausdrücken dürfen. Ein blosser Gruss ist zudem ganz gewiss auch noch keine Rassendiskriminierung! Siehe auch das folgende Bild, welches Frauenrechtlerinnen zeigt, die ihre Arme zum Hitlergruss erhoben haben und damit weder eine Rassendiskriminierung begehen noch eine rassistische Ideologie verbreiten:

Drei Aktivistinnen der Menschenrechtsorganisation Femen demonstrieren in Hamburg mit Hitlergruss gegen Prostitution.
Drei Aktivistinnen der Menschenrechtsorganisation Femen demonstrieren in Hamburg mit Hitlergruss gegen Prostitution.

Wie im Bild klar erkennbar, handelt es sich bei diesen Frauen um erklärte Antifaschistinnen. Es wäre vollkommen idiotisch, sie wegen Rassendiskrimierung oder der Verbreitung einer rassistischen Ideologie anzuklagen, weil sie ihre Arme zum Hitlergruss erhoben haben. Hier ist einfach gesunder Menschenverstand notwendig.

Zum Antirassismusartikel

Der Antirassismusartikel wurde am 25. September 1994 von einer relativ knappen Mehrheit der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Die Mehrheit der Bürger, die damals JA zu diesem Artikel gestimmt haben, wollten damit Rassendiskriminierung bekämpfen. Die Realität zeigt jedoch, dass dieses Gesetz immer wieder von gewissen Kreisen missbraucht wird. Ich bezweifle deshalb, dass heute noch eine Mehrheit für den Antirassismusartikel zustande käme. Das Bundesgericht handelt richtig, wenn es dem absurden Treiben einiger Leute Grenzen setzt, die meinen das Antirassismusgesetz für einen persönlichen Kreuzzug oder die eigene Profilierung missbrauchen zu müssen.

Die Schweiz ist kein liberales Land

Von Alexander Müller veröffentlicht am 19. Dezember 2013 | 2.045 mal gesehen

Die Schweiz wurde einst von Liberalen gegründet. Inzwischen hat sich das liberale Gedankengut jedoch weitgehend aus unserer Gesellschaft und der Politik verabschiedet. Echte Liberale sind in der Schweiz eine Minderheit. Wie die Rüge des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zeigt, geht die Schweiz sogar mit der Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit zu weit!

Meinungsfreiheit-Schweiz

Die Meinungsäusserungsfreiheit ist jedoch bei weitem nicht das Einzige, was in der Schweiz mit Füssen getreten wird. Auch andere Freiheiten werden uns Schweizern verweigert.

In unserem Land werden Unternehmen sogar gezwungen Kirchensteuern zu zahlen! Dies obwohl es laut Bundesverfassung eigentlich ein Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit gibt. Diesem Recht zufolge darf niemand gezwungen werden einer bestimmten Religionsgemeinschaft anzugehören. Das hindert die Kantone jedoch nicht daran, für bestimmte Religionsgemeinschaften Geld von Unternehmen einzutreiben, die diesen gar nicht angehören. Ein Widerspruch der eher zu einem Gottesstaat als zu einem liberalen Rechtsstaat passt!

Betreiber von Schweizer Erotik-Websites werden gezwungen, Jugendlichen bis 16 Jahren den Zugang auf ihre Seite zu verweigern. Etwas, was im Grunde genommen ein Ding der Unmöglichkeit ist und zudem nichts bringt. Im Zeitalter von Websites wie Youporn und Smartphones, kann jedes Kleinkind trotz rigider Schweizer Gesetze problemlos Pornografie auf ausländischen Websites konsumieren. Das Internet endet zum Glück nicht an der Schweizer Grenze! Auch nicht an der Chinesischen und Syrischen!

Die NZZ berichtete vor ein paar Monaten gar über eine Vorlage im Parlament, der zufolge bereits das blosse Anschauen von Pornografie strafbar werden soll. Das erinnert an die Zustände in Afghanistan unter den Taliban. Mittlerweile gibt es in der Schweiz sogar wieder Vorstösse zur Bekämpfung der Prostitution.

Taliban
15 Männer und 2 Frauen von Taliban enthauptet weil sie zusammen Musik hörten und tanzten. (Straftatbestand: Teilnahme an gemischtgeschlechtlicher Feier mit Musik und Tanz.)

Meiner Meinung nach gehen diese Verbote und Vorstösse entschieden zu weit. Verboten sollte nur sein, was Dritte zweifellos und wissenschaftlich erwiesen schädigt. Verbote, die auf Bauchgefühl, Moralvorstellungen und religiösen Ansichten beruhen, sind Fehl am Platz. Solche Verbote sind ein alter Zopf, der abgeschnitten gehört.

Es ist, wie es Friedrich Dürrenmatt zu Recht erkannte. Die Schweiz ist ein Gefängnis! Mit der Freiheit ist es in der Schweiz nicht all zu weit her. Ich wünschte mir eine liberalere Schweiz. Es gibt mir zuviel Engstirnigkeit in diesem Land.

Zum Schweizer Bundesfeiertag

Von Alexander Müller veröffentlicht am 31. Juli 2013 | 1.679 mal gesehen

Morgen ist erster August. Der erste Bundesfeiertag an einem ersten August fand 1891 anlässlich des 600 jährigen Jubiläums des Bundesbriefs von 1291 statt. 1899 wurde der erste August vom Bundesrat definitiv zum Bundesfeiertag erhoben. Der Bundesbrief vom August 1291 ist ein Verteidigungsbündnis, welches zwischen den ehemaligen Sonderbundskantonen Uri, Schwyz und Unterwalden geschlossen wurde. Der Bundesfeiertag ist nicht der Geburtstag der heutigen Schweiz! Die heutige Schweiz besteht aus 26 Kantonen und nicht nur aus drei ehemaligen Sonderbundskantonen. Unser Bundesstaat konstituierte sich mit Inkrafttreten seiner ersten Bundesverfassung am 12. September 1848. Ich betone das mit den Sonderbundskantonen deshalb, weil die Sonderbundskantone den heutigen Bundesstaat verhindern wollten! Deshalb gab es 1847 den Sonderbundskrieg, in welchem die Sonderbundskantone unterlagen. Zum Schweizer Bundesfeiertag weiterlesen

Rechtsstaat Schweiz – Quo vadis?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. April 2013 | 2.727 mal gesehen

Der Fall SVP-Widen zeigt, dass in unserem Land etwas schief läuft. Bei Bildern, die sich seit Jahren im Internet befanden, wurde die Justiz erst aktiv nachdem diese von einer SVP-Ortspartei auf die eigene Website gestellt wurde. Dies obwohl die Bilder ursprünglich von Linken ins Internet gestellt wurden.

Plötzlich war die Sache für die mehrheitlich linken Massenmedien, die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) und obskure Organisationen ein riesen Thema. Die Medien boten linksextremen Figuren willig eine Plattform um als selbsternannte Rechtsextremismus-Experten gegen die von ihnen verhasste SVP zu hetzen. Dabei  verschwiegen die Medien bewusst die politischen Hintergründe dieser angeblichen Experten. Für die zuständige Staatsanwaltschaft bot sich in diesem Trubel eine gute Gelegenheit um sich in Szene zu setzen. Möglicherweise wurde sie aber auch mit Anzeigen oder Anfragen der Medien dazu gedrängt.

Leider kam es zu einer Verurteilung ohne Gerichtsverfahren. Dies weil die in die Mangel genommenen Verantwortlichen der SVP-Widen offenbar den Weg des geringsten Widerstands wählten und einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft akzeptierten. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist das bedenklich und es führt dazu, dass wichtige Fragen unbeantwortet bleiben.

Offen bleibt zum Beispiel die Frage, weshalb die Massenmedien, die EKR, die Privatkläger und die Staatsanwaltschaft nichts gegen die Urheber der Bilder unternommen haben.  Fraglich ist auch, wieso nur die SVP-Ortspartei für die Publikation der Bilder büssen musste. Wieso dürfen die Medien, Google und die Urheber der Bilder, diese weiterhin auf ihren Websites zeigen? Was ist das für ein Rechtsempfinden? Wenn die Bilder rechtswidrig sind, dann dürfen sie doch auf keinen Websites mehr erscheinen! Man kann in solchen Fällen nicht einfach nur die Betreiber der Websites von SVP-Ortsparteien büssen. Das ist ein klarer Verstoss gegen den Gleichstellungsartikel in der Schweizerischen Bundesverfassung. Hier werden nach meiner Ansicht eindeutig Leute aufgrund ihrer Parteimitgliedschaft diskriminiert.

Das einseitige Vorgehen gegen die SVP-Widen wirft ein schlechtes Licht auf den Schweizer Rechtsstaat. Es hat nichts mehr mit Rechtsprechung zu tun, sondern es ist reine Politik, die gegen die SVP gerichtet ist. Diese Politik erinnert an stalinistische Schauprozesse in der ehemaligen Sowjetunion. Politische Gegner werden zu Verbrechern gemacht und aus dem Verkehr gezogen. Gerade Bürgerrechtler, Menschenrechtler und Demokraten sollten hier hellhörig werden.

Bedenklich ist auch, dass sich führende SVP-Exponenten nicht hinter ihre eigenen Leute stellen. Loyalität gegenüber Parteikollegen sieht anders aus. Leider ist es offenbar auch so, dass sich Staatsanwälte zusehends für solche politischen Spielchen instrumentalisieren lassen. Es hat den Anschein, dass der politische Filz auch in der Justiz vorhanden ist.

Staatsanwälte haben die Möglichkeit, die Rechtspflege zu behindern und zu  verunmöglichen. Sie können Anzeigen mit absurden Begründungen von sich weisen. Zum Beispiel indem sie einem Kläger etwas vorwerfen, was sie aufgrund der Unschuldsvermutung gar nicht dürften. Trotz Beschleunigungsgebot wie es z.B. in der Strafprozessordnung vorgegeben ist, können Staatsanwälte Verfahren absichtlich in die Länge ziehen. Dies indem Sie erst einmal ein paar Monate warten bis sie mit den Ermittlungen beginnen. Das kann insbesondere dann ein Problem sein, wenn es Zeugen zu befragen gilt. Wenn sie dann mit diesen Vorwürfen konfrontiert werden, haben sie zahlreiche Ausreden auf Lager. Auch gerne wird mit subtilen Methoden und Einschüchterung gearbeitet. Diese kommen natürlich mündlich und nicht schriftlich zur Anwendung, dies um die Beweisführung zu vereiteln. Es gibt Mittel und Wege, wie Anliegen von Bürgern bewusst torpediert und vereitelt werden.

Dagegen sollte auf politischer Ebene etwas unternommen werden. Doch leider ist es schwer solche Dinge nachzuweisen und zu thematisieren. Dies ist auch deshalb so weil neben den Akteuren meist nur die Betroffenen von solchen Vorgängen Kenntnis haben. Es liegt aber möglicherweise auch am fehlenden politischen Willen etwas an diesen Missständen zu ändern. Auch die Medien haben ganz offensichtlich kein Interesse daran, diese Missstände aufzudecken.

So kommt es, dass die breite Masse der Bevölkerung und theoretische Think-Thanks abgehoben über Menschenrechte sprechen. Dabei bleiben viele echte Missstände auf der Strecke. Gerade bei der Umsetzung von Gesetzen gibt es viele Missstände, über die zu wenig diskutiert wird. Es mangelt vielen Theoretikern von Think-Thanks schlicht an praktischer Erfahrung und praktischem Wissen. Am Ende werden Menschenrechte unter Berufung auf die Menschenrechte mit Füssen getreten. Schilda und seine Bürger lassen grüssen.

Nachtrag vom 25.04.2013: Ich habe im Artikel geschrieben, dass die Exponenten der SVP-Widen offenbar den Weg des geringsten Widerstands gegangen sind, weil sie den Strafbefehl des Staatsanwalts akzeptiert haben. Indem sie den Strafbefehl des Staatsanwalts akzeptierten, kam es zu keinem Gerichtsverfahren. Eine Strafe bei einem schwerwiegenden Vorwurf ohne Gerichtsverfahren ist aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich. Wie ich inzwischen erfahren habe, scheinen die Beschuldigten den finanziellen Aufwand für die Verteidigung gescheut zu haben. Die SVP hat ihre Leute offensichtlich nicht finanziell unterstützt. Das ist bedenklich, denn es ist offensichtlich, dass es nur zu einem Strafverfahren kam, weil es sich  bei den Beschuldigten um SVP-Mitglieder gehandelt hat. Denn die Bilder, welche die SVP-Widen auf ihrer Website hatte, waren schon seit Jahren im Internet und wurden von Linken ins Netz gestellt. Trotzdem kam es in all den Jahren nie zu einer Anklage. Die linken Urheber, Google und die Medien verbreiten die Bilder immer noch ungestraft weiter. Die EKR und die Justiz sowie viele Journalisten wurden erst aktiv nachdem die Bilder auf der Website der SVP-Widen zu sehen waren.