Weltmächte lassen Schweiz ins Leere laufen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. Mai 2012 | 2.384 mal gesehen

Beim Beitritt der Schweiz zur UNO hiess es von offizieller Seite, dass die Schweiz als Mitglied mitreden könne. Wie sehr das ein naiver Wunsch blieb, beweist das Scheitern der Schweiz mit ihrem S5-Vorschlag. Dieser forderte mehr Transparenz bei Entscheidungen des UNO-Sicherheitsrats.

In einer «Small Five» oder S5 genannten Gruppe reichte die Schweiz zusammen mit Costa Rica, Singapur, Jordanien und Liechtenstein einen Reform-Vorschlag ein.  Dieser verlangte von den Vetomächten im UNO-Sicherheitsrat eine Begründung für den Gebrauch des Vetos und mehr Rechenschaft und Transparenz gegenüber den übrigen UNO-Mitgliedstaaten. Die Forderung hätte einfach und rasch umgesetzt werden können. Eine Änderung der UNO-Charta wäre nicht nötig gewesen.

Von den Vetomächten aufgebaute prozedurale Hürden zwangen die S5 jedoch zum Rückzug ihrer Initiative. Damit zeigt sich einmal mehr, wie naiv es ist zu glauben, dass Kleinstaaten in grossen supranationalen Organisationen mitreden geschweige denn mitentscheiden können. Bestenfalls hat man ein unverbindliches Anhörungsrecht. In Relation zu den vielen Einschränkungen der eigenen Souveränität, den Auflagen, die ein Mitgliedsstaat erfüllen muss und den Beiträgen, die ein Mitgliedstaat zahlen muss, ist das wenig.

Die Schweizer müssen sich einfach dabei im Klaren sein, dass ein Beitritt zu einer supranationalen Organisation wie z.B. der UNO oder der EU einem Kleinstaat kaum Mitwirkungsmöglichkeiten bietet. Die Mitwirkungsmöglichkeiten von Kleinstaaten beschränken sich auf das, was ihnen von den Grossmächten zugebilligt wird. Dafür müssen sie Auflagen erfüllen, hohe Mitglieder- und Sozialbeiträge bezahlen und eine Einschränkung ihrer Souveränität in Kauf nehmen. Damit verlieren sie ihre Wettbewerbsvorteile und die Grundlage für ihren Wohlstand.

Adolf Ogi

Von Alexander Müller veröffentlicht am 11. März 2012 | 6.719 mal gesehen

Wenn einer  Christoph Blocher kritisiert, ist das für die linken Massenmedien ein gefundenes Fressen. So natürlich auch wenn der Handelsschulabsolvent und Skilehrer Adolf Ogi meint den Rücktritt von Christoph Blocher aus dem Nationalrat fordern zu müssen.

Wer öffentlich Dreck gegen verdiente Parteikollegen wirft (Quelle), der macht einen grossen Fehler. Einen grösseren Gefallen kann man den Linken kaum mehr machen. Diadochenkämpfe bzw. Königsmord macht in aller Regel einen sehr schlechten Eindruck. Zudem ist das unnötig! Die Partei hat neben Christoph Blocher zahlreiche Persönlichkeiten, die in den Medien regelmässig präsent sind. Zudem ist sie längst dabei neue Persönlichkeiten aufzubauen und in höhere Würden zu hieven.

Gerade einer wie Adolf Ogi sollte lieber nicht mit Steinen werfen. Ogi kämpfte in seiner Amtszeit als Bundesrat für den Beitritt der Schweiz zur UNO, dies gegen den Willen seiner Partei. Nach seiner Amtszeit als Bundesrat erhielt er von seinem FREUND Kofi Annan ein Mandat als Sonderberater für Sport bei der UNO. Damit war er direkter Berater des damaligen UNO-Generalsekretärs Kofi Annan. Wie sagt man so schön? Eine Hand wäscht die andere. Solche Mandate sind sicher gut dotiert und die UNO darf die Schweiz seit dem UNO-Beitritt regelmässig wegen angeblicher Menschen-rechtsverletzungen rügen.

Dem Tagesanzeiger werfe ich vor, in seinem Artikel hauptsächlich Kritik über Blocher und die SVP zu publizieren. Von seriösen Journalisten wäre eigentlich zu erwarten, dass sie auch nach den Motiven fragen, die jemand hat, der Dreck wirft. Insbesondere dann, wenn er damit der eigenen Partei schadet.

Ich vermute persönliche Motive von Ogi. Ogi scheint ein verbitterter alter Rentner zu sein, der nichts besseres zu tun hat als seiner eigenen Partei in den Rücken zu fallen. Dabei hat er seiner Partei viel zu verdanken. Jedenfalls ist er nicht aufgrund seines Handelsschuldiplomes Bundesrat geworden.

Die Partei wiederum hat Christoph Blocher viel zu verdanken. Blocher hat die Partei zu wählerstärksten Partei gemacht! Das ist gebührend zu würdigen! Man gibt verdienten Mitgliedern keinen Arschtritt und man verlangt auch nicht öffentlich deren Rücktritt! Das gehört sich nicht.

Blasphemiegesetz von UNO geduldet?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 2. März 2011 | 2.557 mal gesehen

Shahbaz BhattiSchon wieder ist in Pakistan ein Christ von Muslimen getötet worden. Der Christ Shahbaz Bhatti wurde ermordet, weil er sich als Minister für religiöse Minderheiten für eine Lockerung des Blasphemiegesetzes einsetze.  Das Blasphemiegesetz in Pakistan sieht für Beleidigung des Islam, Gotteslästerung und Verunglimpfung des Korans und des Propheten Mohammed die Todesstrafe vor.  Seit 1987 wurden nach Angaben von «Pax Christi» 964 Menschen wegen  Blasphemiegesetzen vor Gericht gestellt. Rund die Hälfte dieser Menschen waren Angehörige religiöser Minderheiten. Dies obwohl diese in Pakistan nur etwa 3% der Bevölkerung ausmachen!

Die UNO bleibt untätig, obwohl sie schon seit Jahren von Menschenrechtsorganisationen auf die Missstände  in Pakistan aufmerksam gemacht wird. Dabei verstösst das Blasphemiegesetz gegen internationales Völkerrecht. Pakistan ist übrigens Mitglied des UNO-Menschenrechtsrats.

Mir drängen sich angesichts der auffälligen Untätigkeit der UNO die folgenden Fragen auf:
Gelten internationale Menschenrechte für Muslime etwa nicht? Wieso unternimmt die UNO nichts?
Wieso ist ein Land wie Pakistan Mitglied des UNO-Menschenrechtsrats?
Wieso wird kein UN-Sonderberichterstatter für religiöse Intoleranz nach Pakistan entsandt?

 Ich halte die Untätigkeit der UNO für einen Skandal, der von den Massenmedien totgeschwiegen wird.

Der Souverän darf über alles abstimmen!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. Mai 2010 | 3.564 mal gesehen

Gessler und die EUDas Volk und die Kantone sind der Souverän unseres Bundesstaats. Der Souverän ist die höchste Instanz im Staat und steht somit über den drei Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative).

In einer Demokratie hat der Souverän das Recht in dem ihm selbst gegebenen Rahmen über alles abzustimmen. Der Rahmen bildet die Bundesverfassung. Der Souverän kann die Bundesverfassung jederzeit ändern.

Durch internationale Verträge und Beitritte zu Bündnissen oder Organisationen, die eine Änderung der Bundesverfassung nach sich ziehen, kann sich die Schweiz binden. Hierfür ist jedoch die Zustimmung von Volk und Ständen notwendig. Volk und Stände können vom Bundesrat jederzeit verlangen, dass er abgeschlossene Verträge, Bündnisse und Mitgliedschaften zu internationalen Organisationen kündigt.

Der Souverän hat auch das grundsätzliche Recht über Menschenrechtsfragen abzustimmen. Menschenrechte werden je nach Gesellschaft verschieden beurteilt. Es gibt jedoch bei Mitgliedstaaten der UNO einen Konsens. Sie haben sich verpflichtet die Menschenrechtskonvention der UNO und das zwingende Völkerrecht anzuerkennen. BV Art. 139 Abs. 3 hält deshalb folgende Rahmenbedingung für Volksinitiativen fest:

Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig.

Doch selbst diese Einschränkung könnte vom Souverän wieder aufgehoben werden.  Denn dieser könnte vom Bundesrat den Austritt aus der UNO und die Kündigung der völkerrechtlich bindenden Abkommen verlangen.

Missionieren in islamischen Ländern

Von Alexander Müller veröffentlicht am 4. April 2010 | 3.376 mal gesehen

Stop Killing ChistiansIn Artikel 18 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO verpflichten sich die Mitgliedstaaten der UNO zur Religionsfreiheit. Gemäss diesem Artikel hat jeder Mensch Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit seine Religion oder Überzeugung zu wechseln. Es umfasst zudem die Freiheit seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus auszuleben.

Obwohl sich alle UNO-Mitgliedsstaaten verpflichtet haben die allgemeine Erklärung der Menschenrechte anzuerkennen, wird sie von den islamischen Ländern missachtet. In allen islamischen Ländern ist christliche Mission verboten. Sie wird als Gefährdung der staatlichen Ordnung und der politischen Stabilität angesehen. Christen drohen harte Strafen, wenn sie in islamischen Ländern mit Muslimen über ihren Glauben sprechen. In Saudi-Arabien verlieren christliche Arbeitskräfte ihre Arbeitsgenehmigung, wenn sie bei der Teilnahme eines Gottesdienstes erwischt werden. In anderen islamischen Ländern mit einer christlichen Minderheit werden christliche Kinder entführt und gezwungen zum Islam überzutreten. Missionieren in islamischen Ländern weiterlesen

Saudi-Arabien lässt 75 jährige Frau auspeitschen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. Dezember 2009 | 11.717 mal gesehen

auspeitschen in Saudi-arabienKhamisa Mohammed Sawadi, eine 75 jährige syrische Staatsbürgerin wurde von einem Gericht in Saudi-Arabien zu 40 Peitschenhieben und vier Monaten Haft verurteilt. Ihr wurde unsittliches Verhalten zur Last gelegt weil sie in Begleitung von zwei Männern, zu denen keine enge verwandtschaftliche Beziehung bestand, angetroffen wurde. Eingelegte Rechtsmittel wurden vom zuständigen Gericht in Riad abgewiesen. Auch der Einspruch beim obersten Gerichtshof blieb erfolglos.

Der Innenminister von Saudi-Arabien hat inzwischen die Anweisung erteilt das Urteil zu vollstrecken. Saudi-Arabien müsste sich als Mitglied der UNO an die allgemeine Menschenrechtserklärung von 1948 halten, tut es aber nicht. In Saudi-Arabien steht die islamische Rechtssprechung, die Scharia, über den allgemeinen Menschenrechten der UNO. Einige islamische Länder haben im Jahr 1990 eine eigene Menschenrechtserklärung formuliert, die Kairoer Menschenrechtserklärung. Diese stellt die Scharia über die Menschenrechte und sieht eine Ungleichbehandlung von Mann und Frau vor. Viele Verurteilte teilen das Schicksal von Frau Sawadi. Mit dem Verhängen der Prügelstrafe verstösst Saudi-Arabien gegen das Folterverbot. Artikel 5 der allgemeinen Menschenrechtserklärung lautet:

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

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Elend im Gazastreifen geht auf Kosten der Hamas

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. Dezember 2008 | 11.473 mal gesehen

Die Palästinenser im Gazastreifen gerieten in den vergangenen Tagen ins Kreuzfeuer zwischen der Hamas und der israelischen Armee und hatten zahlreiche Opfer in der Zivilbevölkerung zu beklagen.

Wie alles begann: Seit Anfang November feuerten radikale Palästinenser immer wieder Raketen in israelische Grenzstädte. Die israelische Armee reagierte auf die Raketenangriffe mit Bombardements im Gazastreifen. Trotz der ausbrechenden Gewalt versuchten die Israelis eine Verlängerung der Feuerpause auszuhandeln. Es war vergeblich, denn die Hamas wollte das nicht. Elend im Gazastreifen geht auf Kosten der Hamas weiterlesen