Volksabstimmung – Niederlage für JUSO, SVP und Bund

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. November 2013 | 1.892 mal gesehen

Sehr zu meiner Freude hat das Schweizer Stimmvolk bei der heutigen Volksabstimmung 3xNEIN gestimmt. Damit hat es die 1:12-Initiative der JUSO, die Familieninitiative der SVP und die Vorlage des Bundes zur Preiserhöhung der Autobahn-Vignette abgelehnt. Wie erste Hochrechungen zeigen sogar deutlich! Die Stimmbeteiligung war mit 53,6% überdurchschnittlich hoch.

Die 1:12 Initiative sah einen staatlichen Eingriff in die Freiheitsrechte der Privatwirtschaft vor und hätte den Wirtschaftsstandort Schweiz geschwächt. Mit 65,3% Nein-Stimmen hat das Volk deutlich gemacht, dass es keine staatlichen Eingriffe in die Lohnpolitik privater Unternehmen will.

Die Familieninitiative der SVP hätte einseitig hauptsächlich Reiche sowie ein traditionelles Familienmodell steuerlich begünstigt und die Fremdbetreuung von Kindern gefährdet. Ausschlaggebend für die 58.5% Nein-Stimmen dürfte die Bevorzugung von Reichen, sowie die Angst vor höheren Steuern und tieferen Abzugsmöglichkeiten für die Fremdbetreuung gewesen sein. Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung ist offen für moderne Familienmodelle, welche eine Fremdbetreuung miteinbeziehen.

Die Preiserhöhung für die Autobahnvignette wäre eine Zumutung gewesen. Denn heute werden rund 70% der Abgaben des Individualverkehrs für den öffentlichen Verkehr ausgegeben. Die 60,5% Nein-Stimmen zur Vorlage des Bundes zeigen klar auf, dass die gegenwärtige Umverteilung zugunsten des öffentlichen Verkehrs als ungerecht angesehen wird und korrigiert werden muss. Dann gibt es auch wieder genügend Geld für den Unterhalt und den Ausbau unseres Strassennetzes.

Die JUSO, die SVP und der Bundesrat müssen über die Bücher, sie haben am Volk vorbeipolitisiert.

Anmerkung: Die Preiserhöhung der Autobahnvignette hätte dem Bund rund 300 Millionen Franken gebracht. Diese fehlen dem Bund nun offenbar zur Finanzierung aller seiner Vorhaben. Dieses Problem lässt sich einfach lösen indem die Zweckentfremdung der von Individualverkehr gezahlten Einnahmen von fast 10 Milliarden Schweizerfranken entsprechend korrigiert wird. Eine weitere Möglichkeit wäre die Reduktion der Entwicklungshilfe um 300 Millionen Franken. Damit hätte der Bund genügend Geld zur Finanzierung aller seiner Strassenbauprojekte. Ansonsten kann er natürlich auch Prioritäten setzen, Projekte der Reihe nach gestaffelt angehen und das Budget entsprechend kürzen.

Nein zur 1:12 Initiative der Jungsozialisten!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 27. September 2013 | 3.233 mal gesehen

Am 24. November 2013 stimmen wir über die 1:12 Initiative der Jungsozialisten ab. Die Jungsozialisten wollen mit der 1:12 Initiative die maximale Höhe der Gehälter von Schweizer Unternehmen staatlich festlegen. Ich lehne die 1:12 Initiative ab weil sie ein unnötiger staatlicher Eingriff in die Privatwirtschaft ist und Arbeitsplätze gefährdet.

Der Wortlaut der Initiative lautet wie folgt:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 110a (neu) Lohnpolitik
1 Der höchste von einem Unternehmen bezahlte Lohn darf nicht höher sein als das
Zwölffache des tiefsten vom gleichen Unternehmen bezahlten Lohnes. Als Lohn gilt
die Summe aller Zuwendungen (Geld und Wert der Sach- und Dienstleistungen),
welche im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit entrichtet werden.
2 Der Bund erlässt die notwendigen Vorschriften. Er regelt insbesondere:
a. die Ausnahmen, namentlich betreffend den Lohn für Personen in Ausbildung, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Menschen mit geschützten
Arbeitsplätzen;
b. die Anwendung auf Leiharbeits- und Teilzeitarbeitsverhältnisse.

Die 1:12 Initiative ist nichts weiter als ein staatlicher Eingriff in die Freiheitsrechte der Privatwirtschaft und von uns allen. Dies widerspricht entschieden meiner Auffassung eines liberalen Rechtsstaats. Der Staat hat uns nicht zu diktieren wie viel wir verdienen dürfen. Die Festlegung der Saläre ist Sache der Unternehmen, die sich in der Marktwirtschaft bewähren müssen. Wir brauchen keine Planwirtschaft, in der uns der Staat die Löhne diktiert!

Gerade die Unternehmen, die von der Initiative betroffen sind, können sie umgehen, indem sie ihren Hauptsitz ins Ausland verlagern. Diese Unternehmen sind meist bereits international ausgerichtet und erwirtschaften einen Grossteil ihres Gewinns im Ausland. Die 1:12 Initiative gefährdet damit Arbeitsplätze und den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Ich empfehle daher der 1:12 Initiative der Jungsozialisten am 24. November 2012 mit einem klaren NEIN eine Abfuhr zu erteilen. Dies im Interesse unseres Landes.

NEIN zum Staatlichen Lohndiktat! NEIN zur 1:12 Initiative der Linken!
NEIN zum Staatlichen Lohndiktat! NEIN zur 1:12 Initiative der Linken!

Kommentar zur Volksabstimmung vom 22.09.2013

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. September 2013 | 3.679 mal gesehen

Heute hat das Schweizer Stimmvolk zu meiner grossen Zufriedenheit ganz in meinem Sinne abgestimmt.

Mit Freude nehme ich zur Kenntnis, dass die Volksinitiative zur Abschaffung der Wehrpflicht vom Schweizer Stimmvolk wuchtig verworfen wurde. Die Initiative der Gemeinschaft Schweiz ohne Armee wurde von den Jungen Grünen und den JUSO unterstützt. Sie haben heute eine vernichtende Niederlage erlitten. Über 70% des Schweizer Stimmvolks, also mehr als 2/3 der Stimmberechtigten lehnen die Initiative der  Armeegegner ab! Das Stimmvolk hat sich mit seinem Entscheid somit klar für die Milizarmee ausgesprochen. Ausschlaggebend für diesen Entscheid dürfte die Erkenntnis sein, dass eine auf Freiwilligen beruhende Armee unweigerlich zu einer Berufsarmee führen würde. Dies weil es aufgrund der Situation auf dem Arbeitsmarkt schwierig geworden wäre qualifizierte Freiwillige für die Armee und den Zivildienst zu finden.

Ebenfalls erfreulich ist das deutliche JA zum neuen Arbeitsgesetz, welches eine Liberalisierung der Öffnungszeiten für Tankstellenshops an Hauptverkehrsachsen bringt. Das ist gut für den Schweizer Arbeitsmarkt und stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Auch mit dem klaren Ja des Schweizer Stimmvolks zur längst fälligen Revision des Epidemiengesetzes von 1970 bin ich sehr zufrieden. Impfgegner und Bachblütenromantiker versuchten das Volk mit einer Angstkampagne vor angeblichen Zwangsimpfungen zu verängstigen. Das Volk hat mit dem klaren JA bewiesen, dass es diese Angstmacherei durchschaut hat. Das neue Gesetz bringt eine bessere Koordination der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und ermöglich eine effizientere Bekämpfung von ansteckenden Krankheiten.

Auch die kantonale Vorlage in meinem Wohnkanton wurde ganz in meinem Sinne entschieden. Das Zürcher Stimmvolk lehnt die Initiative mit dem irreführenden Namen „für mehr Demokratie“ der Linken ab. Die Initiative wollte nicht mehr Demokratie sondern sie wollte das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer auf Gemeindeebene einführen. Ich habe die Initiative abgelehnt weil sie die Rechte von Zürcher Stimmbürgern verwässert hätte. Wer mitreden will, der soll sich einbürgern lassen. Dazu muss er die für eine Einbürgerung notwendigen Voraussetzungen erfüllen!

Mit diesem Abstimmungsresultat bin ich sehr zufrieden. Die Mehrheit des Stimmvolkes hat so abgestimmt wie ich. Meine Stimmzettel:

Dailytalk-Abstimmungsempfehlung22092013BundDailytalk-Abstimmungsempfehlung22092013

Opfer wird links liegen gelassen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. August 2013 | 2.341 mal gesehen

Das kann man nicht mehr ernst nehmen. Während das Opfer mit einer Einmalzahlung von lächerlichen 3’500 Franken abgespiesen wird, verhätschelt der Staat den Täter. Der Täter wird vom Staat verwöhnt und mit monatlichen Kosten von 29’000 Franken zur Killermaschine gemacht!

Carlos

Das kann es doch echt nicht sein liebe Schweizerinnen und Schweizer!

Wer jetzt noch links wählt, der ist selber schuld. Dieses Justizsystem haben wir der SP, den Grünen, den JUSO, den Jungen Grünen, der alternativen Liste, der CVP und der EVP zu verdanken. Denkt bei den nächsten Wahlen daran!

Linke Asylindustrie

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. August 2013 | 2.591 mal gesehen

Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Mehrheit der Asylsuchenden Wirtschaftsflüchtlinge sind. Es gibt deshalb immer wieder hitzige Diskussionen weil das Asylwesen viel Geld kostet und es zu unschönen Vorfällen kommt. Schweizern wird zuweilen die Wohnung gekündigt um Asylsuchende einzuquartieren und es gibt eine Zunahme bei den Straftaten, die von Asylsuchenden begangen werden. Linke Asylindustrie weiterlesen

Kommentar zur Stellungnahme von Sarah Wyss

Von Alexander Müller veröffentlicht am 2. Januar 2013 | 3.406 mal gesehen

Die abseits der Massenmedien im Internet in Kritik geratene Basler Grossrätin Sarah Wyss nimmt zu den Vorwürfen ihres Tweets Stellung:

SarahWyss_Stellungnahme

Wyss legt bei ihrer Stellungnahme hauptsächlich Wert darauf zu betonen, dass sie Brunner nicht in ein Lager stecken wollte. Auf die Diffamierung Brunners als „menschenverachtenden Rassisten“ geht sie hingegen nicht ein. Stattdessen setzt sie am Ende ihrer Stellungnahme einen Link zu einer Definition von Rassismus auf der  Webseite von Humanrights.ch. Offenbar hält sie Brunner tatsächlich für einen Rassisten und sieht sich deshalb nicht dazu veranlasst, sich bei Brunner zu entschuldigen.

Wenn ich Toni Brunner wäre, würde ich mir diese Frechheit nicht gefallen lassen und Strafanzeige wegen Diffamierung einreichen.

JUSO-Chefin Sarah Wyss diffamiert Brunner

Von Alexander Müller veröffentlicht am 31. Dezember 2012 | 7.238 mal gesehen

Auf die Frage von Gian Waldvogel* „wer wohl die nächste Minderheit sei, die ins Lager gesteckt werden soll“ antwortete JUSO-Chefin und Grossrätin (=Kantonsrätin) Sarah Wyss mit:

„Ich hoffe,  solche rassistische und menschenverachtende Leute wie Brunner“ (Quelle)

Jusosarah

Sie meinte damit Toni Brunner, den Präsidenten der SVP.

Inzwischen berichtete auch die Online-Plattform von 20min über die Geschichte. Siehe hier! Allerdings sehr zurückhaltend. Die Journalisten von 20min gaben Wyss die Chance ihre Version der Geschichte kundzutun ehe sie darüber berichteten. Eine Chance, die ich bei der Kristallnacht-Geschichte nicht hatte. Zudem verharmlost 20min den Vorfall als „ungeschickte Äusserung“.  Mir unterstellten die Medien im Titel ihrer Artikel noch mit einem Satz, der mit „vielleicht“ begann, einen Aufruf bzw. eine Forderung.

Sarah Wyss rechtfertigt ihren Tweet mittlerweile wie folgt (Quelle):

SarahWyssRechtfertigung
Wyss behauptet, dass ihr Satz eine Frage war. Für mich klingt ein Satz der mit „Ich hoffe“ beginnt indessen eher wie der Ausdruck einer Hoffnung. Im übrigen war ja ihr Tweet wohl eher eine Antwort auf eine Frage. Nämlich die Frage von Gian Waldvogel. (Siehe Bild 1)

Hintergrund der Twitter-Diskussion, in welcher Wyss ihre Aussage machte ist die SVP-Forderung nach geschlossenen Betreuungszentren für Asylbewerber. Demzufolge würde laut dem SVP-Präsidenten Toni Brunner das Asylzentrum nur verlassen, wer einen Grund vorzuweisen hätte.

Ob die Sache für Sarah Wyss Konsequenzen hat, ist zu bezweifeln, denn sie ist JUSO-Mitglied und geniesst somit die Sympathie der Bevölkerung und der Medien. Wenn Brunner eine Strafanzeige gegen Wyss wegen Beleidigung einreicht, könnte es allenfalls Konsequenzen haben. Denn die Aussage von Wyss ist beleidigend. Sie bezeichnet Brunner als „menschenverachtenden Rassisten“. Ob eine Strafanzeige erfolgreich wäre, hängt von der zuständigen Staatsanwaltschaft ab. Wenn die zuständige Staatsanwaltschaft die Ansichten von Wyss teilen sollte, könnte sie die Strafanzeige abweisen oder eine Nichtanhandnahmerklärung verfügen. Brunner müsste dann gegen diesen Entscheid wiederum eine Beschwerde einreichen, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Wobei ich diese Kosten an Brunners Stelle nicht scheuen würde. Denn solche Frechheiten sollte man sich nicht gefallen lassen! Für etwas haben wir ja ein Gesetz, welches hoffentlich auch für Linke gilt.

*Gian Waldvogel ist der Co-Präsident der Jungen Grünen Luzern.

PS: JUSO-Frau Sarah Wyss ist nicht etwa eine kleine Schulpflegerin, sie sitzt für die SP im Grossen Rat (=Kantonsrat) des Kantons Basel-Stadt und ist „neutrale“ Beobachterin bei Asylanhörungen.

Sarah_Wyss

Geloben JUSO Besserung?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Juli 2011 | 2.767 mal gesehen

Seraina Fürer vom Vorstand der JUSO hat auf der Webseite der JUSO folgendes geschrieben:

Der Einsatz von Gewalt als politisches Mittel, sollte längst der Vergangenheit angehören und nicht Teil unserer Gegenwart sein.

Ich hoffe, dass die JUSO den Worten von Seraina Fürer Taten folgen lassen. Denn linksextreme Gewalt ist der Schweiz ein ernstzunehmendes Problem. Sie wird immer brutaler und reicht von gewalttätigen Ausschreitungen jeweils am 1. Mai und an Anti-WEF-Demos bis hin zu Angriffen auf Politiker, Parteien und Unternehmen.

Im Januar 2011 wurde SVP-Nationalrat Hans Fehr an einer Albisgüetli-Veranstaltung von linksextremen Gewaltverbrechern verprügelt. Es war der Höhepunkt einer Entwicklung, die mit Störaktionen und Protesten gegen Veranstaltungen und Delegiertenversammlungen der SVP begann.

Der Briefbomben-Anschlag auf Swissnuclear im März 2011 zeugt von der enormen kriminellen Energie und Gewaltbereitschaft linksextremer Gewaltverbrecher. Bei solchen Anschlägen werden Menschenleben in Kauf genommen.

Weitere Anschläge gegen Parteibüros der SVP, die Werbeagentur GOAL, Banken und der versuchte Bombenanschlag gegen das IBM-Forschungszentrum in Rüschlikon runden das Bild linksextremer Gewaltverbrechen ab.

Gerade die  JUSO  könnten dazu beitragen, dass diese linksextreme Gewalt eingedämmt wird. Gewaltverherrlichende Aussagen von führenden JUSO-Politikern wie David Roth und Linda Bär sind dazu jedoch ungeeignet. Dasselbe gilt für die aktive Teilnahme führender JUSO- und SP-Politiker an Häuserbesetzungen.

Wir werden sehen ob die JUSO und ihre Sympathisanten künftig darauf verzichten mit Gewalt Politik zu machen.

JUSOs auf Abwegen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. Juli 2011 | 3.481 mal gesehen

Heute berichtete der Tagesanzeiger über die dunkle Seite von Linda Bär. Linda Bär ist Gemeinderätin der Stadt Zürich und Nationalrats-Kandidatin der SP.  Offenbar leidet die junge Frau an Zerstörungswut. In einer Kolumne der linken Wochenzeitung «P.S.» schwärmte sie davon wie ihre bessere Hälfte in einer Vorstadt fremdes Eigentum zerstörte.

Gemäss Tagesanzeiger haben sich die SP Schweiz und die JUSO von Linda Bärs Kolumne distanziert. David Roth, Präsident der Juso Schweiz, soll sich wie folgt geäussert haben:

«Ich finde es einen schlecht geschriebenen Text mit einer pubertären Note. Dies entspricht überhaupt nicht der sonst sehr soliden Arbeit von Linda Bär.»

Aber auch dieser David Roth scheint pubertäre Züge zu haben. Auf seinem Twitter-Account schrieb er, dass er am SVP-Grümpelturnier vom 16.07.2011 dem SVP-Nationalratskandidat Thomas Matter eine «reingeknallt» habe.

Wahrscheinlich hat er ein Goal geschossen. Trotzdem, diese zweideutige Aussage ist meiner Ansicht nach genauso primitiv wie die Kolumne von Linda Bär. Mir zeigt das einmal mehr wie leichtfertig Linke Gewalt verherrlichen. Mit solchen Aussagen werden Ausschreitungen am 1. Mai und Angriffe auf Anderstdenkende wie z.B. die Attacke auf  SVP-Nationalrat Hans Fehr am Albisgüetli relativiert. Wer solche Aussagen macht, offenbart damit seinen mangelnden Respekt gegenüber anderen Menschen und deren Eigentum. Sind solch unreife Leute wirklich für den Nationalrat geeignet?

Linke auf Abwegen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 19. Februar 2010 | 3.647 mal gesehen

Cedric Wermuth, der Präsident der JUSO und Vizepräsident der SP Schweiz ist wegen Hausfriedensbruch verurteilt worden. Er kann das Urteil noch anfechten. Ob er dies tut ist jedoch fraglich, denn dank seiner politischen Prominenz kam er mit einer milden Strafe davon. Das Gesetz sieht für Hausfriedensbruch bis zu drei Jahre Haft vor.

StGB Art. 186 – Hausfriedensbruch
Wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, in eine Wohnung, in einen abgeschlossenen Raum eines Hauses oder in einen unmittelbar zu einem Hause gehörenden umfriedeten Platz, Hof oder Garten oder in einen Werkplatz unrechtmässig eindringt oder, trotz der Aufforderung eines Berechtigten, sich zu entfernen, darin verweilt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die linke Kuscheljustiz hatte jedoch erbarmen mit dem ach so armen Linken. Wermuth kassierte für seine Straftat lediglich eine bedingte Geldstrafe und eine Busse von 300 Franken. Wermuth ist kein Einzelfall. Auch andere SP’ler nehmen es mit dem Gesetz nicht so genau. Linke auf Abwegen weiterlesen