Seit letztem Montag ist das Tragen einer Ganzkörper-verschleierung in Frankreich verboten. Wer gegen das Verbot verstösst, muss mit einer Busse bis 150 Euro und einem Pflichtkurs in Staatskunde rechnen. Männer, die ihre Frauen zwingen eine Burka zu tragen, können mit einer Busse bis zu 30’000 Euro oder einer Haftstrafe geahndet werden.
Kaum in Kraft gesetzt, sorgt das Gesetz bei radikalen Muslimen für Aufruhr. Eine 32 Jährige Muslima will eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen. Sie fühlt sich in ihren Freiheitsrechten, was die Ausübung ihrer Religion anbelangt, eingeschränkt.
Doch wie sieht es eigentlich beim umgekehrten Extrem aus? Kann ein Anhänger einer Naturreligion einfach nackt in der Öffentlichkeit herumlaufen wenn seine Religion Nacktheit als Gebot und Vorschrift für Gläubige vorsieht? Oder gilt das dann als Erregung eines öffentlichen Ärgernisses? Vielleicht sollten auch Nacktwanderer beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen. Schliesslich werden auch ihre Freiheitsrechte eingeschränkt.
Wie würden religiöse Menschen reagieren wenn vor ihrem Gebetshaus nackte Menschen herumlaufen? Würden sie dann die Toleranz walten lassen, die sie von der Gesellschaft fordern? Ich glaube nicht. Religiöse Kreise fordern immer wieder härtere Gesetze und mehr Einschränkungen für die Erotikindustrie.