Email an Stephan Keel von der Zürcher Staatsanwaltschaft

Von Alexander Müller veröffentlicht am 26. Juli 2015 | 1.599 mal gesehen

Bei mir konnte Stephan Keel von der Zürcher Staatsanwaltschaft nicht schnell genug handeln. Er schickte mir auf Druck der Massenmedien die Zürcher Kantonspolizei ins Haus obwohl er keine Beweise gegen mich in der Hand hatte. Wenn die Medien schweigen, scheint es die Zürcher Staatsanwaltschaft hingegen nicht eilig zu haben.

Am 6. Juli 2015 schickte ich eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft. Es ging um einem mutmasslich rassistischen Kommentar im Blick. Ich habe darüber hier und hier berichtet. Bis heute habe ich von der Zürcher Staatsanwaltschaft keine Antwort erhalten. Die Sache ist für die Zürcher Staatsanwaltschaft offenbar nicht so dringend. Möglicherweise wollen sie das Verfahren auch einfach über Jahre hinausschieben und es dann irgendwann einmal einstellen. Diese Praxis soll bei Schweizer Staatsanwälten durchaus häufig zur Anwendung kommen.

Zürcher Staatsanwaltschaft

Im Rechtsstaat Schweiz läuft vieles gründlich schief. Recht und Gerechtigkeit sind in der Schweiz wohl eine Frage des Glücks. Wobei die Gewinnchancen beim Glücksspiel höher sind als die Chancen auf Gerechtigkeit und faire Verfahren beim Schweizer Rechtsstaat.

Rechtsverzögerung bei der Zürcher Staatsanwaltschaft

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. April 2014 | 2.956 mal gesehen

Im Dezember 2013 reichte ich einen Strafantrag bei der Zürcher Staatsanwaltschaft ein. Der zuständige Staatsanwalt sandte mir daraufhin für Schweizer Staatsanwälte überraschend speditiv bereits am 20. Dezember 2013 eine Vorladung für eine Vergleichsverhandlung, die am 20. Januar 2014 hätte stattfinden sollen. Wir er damals schrieb sei das Ziel der Verhandlung ein Abschluss eines Vergleichs. Alleine das ist schon eine Frechheit von Seiten der Staatsanwaltschaft, da eine Vergleichsverhandlung im Sinne von Art. 316 StPO für mich aufgrund der Schwere der Ehrverletzung und Diffamierung inakeptabel ist. Gleichzeitig gab er mir zu verstehen, dass bei einem Nichterscheinen meinerseits, der Strafantrag als zurückgezogen gilt. Somit wäre der Strafantrag von der eigenmächtigen Justizbehörde gegen meinen ausdrücklich erklärten Willen als zurückgezogen betrachtet worden, wenn ich den von der Staatsanwaltschaft diktierten Termin nicht hätte einhalten können.

DK

Ich habe dann Akteneinsicht verlangt, welche mir vom zuständigen Staatsanwalt stinkfrech verweigert wurde. Als ich weiterhin auf meinen Bürgerrechten insistierte und den Staatsanwalt unter Angabe der Gesetzesartikel über meine Rechte belehrte, verlangte er von mir eine schriftliche Anfrage um Akteneinsicht. Nachdem ich mit einem eingeschriebenen Brief Akteneinsicht verlangt hatte, wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft einfach nicht darauf eingegangen. Ich habe bis heute keine Akteneinsicht erhalten.  Weil der Verhandlungstermin vom 20. Januar 2014 immer näher rückte und ich immer noch keine Akteneinsicht hatte, erkundigte ich mich noch einmal nach den Akten. Darauf erhielt ich am Samstag vor dem Verhandlungstermin am Montag eine unbegründete Absage für die Verhandlung. Auf Nachfrage nach dem Grund für die Absage hiess es, dass die Staatsanwaltschaft den selbst festgelegten Termin angeblich aus „terminlichen“ Gründen nicht wahrnehmen könne. Die für den 20. Januar 2014 angesetzte Verhandlung fand also nicht statt. Wohlverstanden ich hätte nicht absagen können, denn sonst hätte die Staatsanwaltschaft meinen Strafantrag als zurückgezogen erklärt. Sie selbst kann den von ihr selbst festgelegten Termin aber ohne Begründung absagen!!!

Was meint ihr was inzwischen gelaufen ist? Natürlich nichts. Ich habe bislang weder eine Vorladung für einen neuen Verhandlungstermin noch Akteneinsicht erhalten. Selbstverständlich habe ich bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, doch ich erhielt einfach keine Antwort. Auch das eine verdammte Frechheit von der Zürcher Staatsanwaltschaft! Der Fall dürfte wieder für die vergangenen drei Monate in einem Aktenschrank der Staatsanwaltschaft geruht haben. Was sonst? Ich habe übrigens auch schon verlangt, dass der Fall an einen anderen Staatsanwalt übergeben wird. Die Staatsanwaltschaft lehnte das ab. Was sonst? Die können offenbar wie die Herrgötter schalten und walten wie sie wollen.

Der Beschuldigte dürfte bis dato übrigens auch noch nicht einvernommen worden sein. Es sind schon fast 5 Monate seit Einreichen meines Strafantrags vergangen. Wie ich darauf komme? Ganz einfach ich habe von der Staatsanwaltschaft ein Formular für die Geltendmachung von Rechten als Privatklägerschaft erhalten. Darauf habe ich angekreuzt, dass ich an Einvernahmen teilnehmen will. Ich wurde bisher noch nie zu einer Einvernahme eingeladen. Das Einzige was ich erhielt, war die Vorladung für die von der Staatsanwaltschaft wieder abgesagte Schlichtungsverhandlung. Der Staatsanwalt wollte also offenbar direkt eine Vergleichsverhandlung ansetzen noch ehe er den Beschuldigten einvernommen hatte. Ja, so läuft das bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat. Für mich ist dieses eigenartige Vorgehen der Staatsanwaltschaft ein Indiz dafür, dass die ihren Job gar nicht richtig machen wollen.

Ich habe der Staatsanwaltschaft klipp und klar zu verstehen gegeben, dass ich an Einvernahmen teilnehmen möchte.
Obwohl ich klar zu verstehen gegeben habe, dass ich als Kläger in dieser Sache an Einvernahmen teilnehmen möchte, wurde ich bislang noch nicht zu einer Einvernahme eingeladen.

Auch hier schert sich die Strafermittlungsbehörde offensichtlich nicht um das Gesetz. Das Beschleunigungsgebot nach Art. 5 der StPO wird jedenfalls grosszügig ignoriert. Was sonst? Sowas ist ja normal in unserem Rechtsstaat. Selbstverständlich kriegt davon auch die von einem Grünen präsidierte Justizkommission des Zürcher Kantonsrats nichts mit. Die Damen und Herren Politiker dieser Kommission sind mir bislang jedenfalls nicht durch Taten aufgefallen. Der Grüne Politiker, welcher der Justizkommission vorsteht, scheint sich mehr für Kultur als für Recht und Ordnung zu interessieren. Ich erwarte nicht, dass der Zürcher Politfilz jemals etwas gegen diese Missstände unternimmt, er ist meiner Ansicht nach eher Teil des Problems.

Die Justizbehörden können in diesem Land herumtrödeln wie sie wollen. Wenn sie aber eine Verfügung erlassen, dann muss der Geschädigte innerhalb von 10 Tagen spuren oder aber die Verfügung wird rechtskräftig oder die Klage gilt als zurückgezogen. Ein fertiger Witz ist das. Auch beim Geld einfordern und einkassieren sind sie sehr schnell. Prozesskostenvorschüsse von 5000 Franken müssen innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden, eine Beschwerde dagegen hat keine aufschiebende Wirkung. Wenn dann gezahlt ist, findet der Gerichtstermin frühestens ein halbes Jahr später statt. So läuft das im Kanton Zürich. Das folgende Bild zeigt noch das mit der Beschwerde gegen zu hohe Prozesskosten, die keine aufschiebende Wirkung haben soll.

Bezirksgericht-Uster

Stellungnahme zur Anklageerhebung wegen Kristallnacht-Tweet

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. Dezember 2013 | 2.221 mal gesehen

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat den Medien heute mitgeteilt, dass sie mich am 16. Dezember 2013 wegen Verstosses gegen die Anti-Rassismusstrafnorm angeklagt hat.

Ich habe die Anklageerhebung erwartet, bin aber nicht erfreut. Den Anklagevorwurf weise ich in aller Form als grotesk zurück und verweise auf meine Stellungnahme im Tagesanzeiger vom 31.01.2013.

Karl Dall wegen Vergewaltigungsvorwurf in Haft

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. November 2013 | 2.533 mal gesehen

Eine Schweizer Journalistin behauptet, sie sei vom deutschen Komiker Karl Dall vergewaltigt worden. Prompt wird Karl Dall von der Zürcher Staatsanwaltschaft verhaftet und für 4 Tage weggesperrt. Dies obwohl er beteuert, dass am Vorwurf der Schweizerin nichts dran ist. Mich erinnert diese Geschichte an den Fall Kachelmann und an die Frau, welche sich vor Jahren in Dübendorf „SVP“ in den Leib geritzt hat um einen Angriff von „Rechtsextremen“ vorzutäuschen.

Kachelmann Freispruch

Der Vorwurf einer Straftat wiegt schwer, insbesondere wenn es sich um ein solch gravierendes und schlimmes Verbrechen wie eine Vergewaltigung handelt. Umso wichtiger ist es, dass Staatsanwälte bei solchen Vorwürfen die Grundsätze unseres Rechtsstaats einhalten sorgfältig und korrekt ermitteln. Sie sollten sich bei ihren Ermittlungen nicht von Karrieregelüsten, Eitelkeit und öffentlichem Druck leiten lassen, denn sie haben die Pflicht dem Recht genüge zu tun!

Vergewaltigungsvorwurf

In Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung steht, dass niemand aufgrund seines Geschlechts diskriminiert werden darf. In Absatz 3 desselben Artikels steht, dass Mann und Frau gleichberechtigt sind und dass das Gesetz für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung sorgt. Laut Artikel 3 der Strafprozessordnung haben Strafermittlungsbehörden das Fairnessgebot zu befolgen und alle Verfahrensbeteiligten gleich und gerecht zu behandeln. Im weiteren haben sie laut Artikel 6 der Strafprozessordnung einen Untersuchungsgrundsatz zu befolgen, der Strafermittlungsbehörden dazu verpflichtet bei ihren Ermittlungen die belastenden und entlastenden Sachverhalte mit gleicher Sorgfalt zu untersuchen.

Vergewaltigungsvorwurf

Es ist ungerecht, wenn ein Mann einzig aufgrund der Behauptung einer Frau einfach so verhaftet wird und dann gleich 4 Tage weggesperrt wird. Strafermittlungsbehörden die voreilig und einseitig handeln, sollten sich für ein solches Vorgehen verantworten müssen. Sie sollten im Falle eines Freispruchs für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen werden. Es ist bekannt, dass es Frauen gibt, die Männer aus Rache, Eifersucht oder einem schlechten Gewissen und weiteren Gründen der Vergewaltigung beschuldigen.

Mir als Aussenstehendem stellen sich folgende Fragen:

  • Was ist gemäss der Frau genau geschehen?
  • Was hatte die Frau im Hotelzimmer von Karl Dall zu suchen?
  • Gibt es Beweise, die auf einen Geschlechtsverkehr hindeuten?
  • Gibt es Beweise, die auf einen gewaltsam erzwungenen Geschlechtsverkehr hindeuten?
  • Was sagt Karl Dall zu den Vorwürfen?
  • Was ergibt die Spurensicherung?
  • Hat sich die Frau im Spital untersuchen lassen? Konnten Spuren von Karl Dall an der Frau gesichert werden?

Diese Fragen müssen zunächst einmal sauber abgeklärt werden bevor einfach jemand verhaftet wird. Davon ausgenommen ist natürlich ein Täter, der in flagranti erwischt wird.

Denkbar ist, dass Karl Dall auch einfach deshalb verhaftet wurde, weil er ausländischer Staatsbürger ist. Dies nicht etwa aus rassistischen Gründen sondern um zu verhindern, dass er nach Deutschland flieht, ehe feststeht was an den Vorwürfen dran ist. Deutschland muss ja keine eigenen Staatsbürger an die Schweiz ausliefern. Dieser Schlussfolgerung steht jedoch ein Rechtshilfeabkommen mit Deutschland entgegen. Deutschland würde zwar keinen deutschen Staatsangehörigen an die Schweiz ausliefern, doch es bestünde die Möglichkeit einer stellvertretenden Strafverfolgung in Deutschland. Das Bundesamt für Justiz müsste dann einfach auf Antrag des Kantons Zürich ein Gesuch um Übernahme der Strafverfolgung an Deutschland stellen. Ob die Zürcher Ermittlungsbehörden das nicht wissen oder aber ob sie den Arbeitsauwand scheuen, weiss ich nicht. Vielleicht wollte sich die Staatsanwaltschaft auch einfach mit einem Verfahren gegen Karl Dall schmücken, aber das ist Spekulation. Ich persönlich halte aus eigener Erfahrung nicht besonders viel von der Zürcher Staatsanwaltschaft.

Rambo-Methoden

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. September 2013 | 3.771 mal gesehen

Ein 21-jähriger Schweizer sitzt am vergangenen Mittwoch vor seiner Stammkneipe. Plötzlich wird er von Polizisten attackiert, zu Boden geworfen, mit Handschellen gefesselt und es werden ihm die Augen verbunden. Dann nehmen ihn die Polizisten mit in seine Wohnung und durchsuchen diese. Die darauffolgende Nacht verbringt er in Untersuchungshaft in einer Gefängniszelle.

Rambo-Polizei

Grund für dieses rabiate Vorgehen der Polizei ist eine Drohung, die am gleichen Tag in einer Berufsschule eingegangen ist. Sie verdächtigt den Verhafteten der Tat.

Auf ihr Vorgehen angesprochen, rechtfertigt sich die Polizei mit fragwürdigen Argumenten. Der Medienchef der Stadtpolizei Zürich wird in Medienartikeln wie folgt zitiert:

«Es war keine brutale Verhaftung, sondern eine konsequente. Wir hatten ­einen dringenden Tatverdacht. Die Verhaftung und die Hausdurchsuchung wurden von der Staatsanwaltschaft angeordnet. Er hat mit seinem Auftritt im Kampfanzug selber dazu beigetragen.»

Diese Rechtfertigung kann ich nicht ernst nehmen. Es kann doch nicht sein, dass die Polizei einen unbescholtenen Bürger vor einer Kneipe angreift, auf grobe Art und Weise verhaftet und ihn anschliessend einfach eine Nacht in Untersuchungshaft steckt. Das Tragen eines Kampfanzugs rechtfertigt dieses Vorgehen jedenfalls mit Sicherheit nicht.

Eine verdächtige Person ist ja noch lange nicht schuldig! Von der Polizei darf man erwarten, dass sie einen Tatverdächtigen auf zivilisierte Weise zur Befragung mit auf den Polizeiposten bringt. Eine Untersuchungshaft ist ebenfalls nicht gerechtfertigt zumal die Beamten bei der Hausdurchsuchung offenbar ja keine Anhaltspunkte gefunden haben, welche ihren Tatverdacht erhärten.

Diese Aktion wirft wieder einmal ein schlechtes Licht auf die Zürcher Staatsanwaltschaft, welche die Verhaftung offenbar angeordnet hatte. Die Zürcher Staatsanwaltschaft kann doch nicht einfach Leute verhaften lassen, ohne dass ernsthafte Gründe für einen dringenden Tatverdacht vorliegen. Das Tragen eines Tarnanzugs ist meiner Ansicht nach jedenfalls noch kein Grund für einen dringenden Tatverdacht.

Sollte der verdächtigte junge Mann tatsächlich unschuldig sein, so rate ich ihm eine Staatshaftungs-klage einzureichen und eine Aufsichtsbeschwerde zu prüfen. Ein solch rabiates Vorgehen der Polizei, wie es in den Medien geschildert wird, ist inakzeptabel!

Zürcher Staatsanwaltschaft laut GPK-Präsident parteiisch

Von Alexander Müller veröffentlicht am 3. Juni 2013 | 2.861 mal gesehen

Laut Claudio Zanetti, dem Präsidenten der Geschäftsprüfungskommission des Zürcher Kantonsrats, ist die Zürcher Staatsanwaltschaft parteiisch. Zanetti wurde in einer Email beschimpft und bedroht. Daraufhin reichte er eine Strafanzeige wegen Drohung und Beschimpfung bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat ein. Diese ging auf seine Anzeige allerdings nicht ein und verfügte eine Nichtanhandnahme.

Auszug aus der Email an Claudio Zanetti:

Zanetti, gottverdammtes Dreckschwein, Mitglied der Menschenhasserpartei SVP! Elendes, riesengrosses Arschloch! Hirnamputierter Waschlappen! (…) Typen Ihres Kalibers gehören an die Wand gestellt und den Fischen zum Frass vorgeworfen. Sie können von Glück reden, dass heutzutage aus Gründen des Gewässerschutzes, von solchen drastischen Massnahmen abgesehen wird. Mit dem Ausdruck der grösstmöglichen Verachtung für den Abschaum der Menschheit!

Laut der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat ist es offenbar erlaubt Emails mit solchem Inhalt zu verschicken. Erstaunlich ist die Begründung des zuständigen Staatsanwalts Patrick Zanolla für die Abweisung der Anzeige von Zanetti. Sie lautet gemäss NZZ wie folgt:

Eine Beschimpfung im Sinne einer Ehrverletzung liege nicht vor, da die in der Mail gewählten Kraftausdrücke wie «hirnamputierter Waschlappen», «gottverdammtes Drecksschwein» und «Abschaum der Menschheit» einen klaren Bezug zur Parteizugehörigkeit und zu der kantonsrätlichen Funktion Zanettis hätten. Sie zielten zudem einzig darauf ab, den SVP-Kantonsrat als Politiker herabzusetzen. Die Absicht, ihn auch als ehrbaren Menschen zu disqualifizieren, sei nicht erkennbar.

 

Eine schwere Drohung im Sinne des Strafgesetzbuches liege nicht vor, weil die Formulierung, Leute wie Zanetti gehörten an die Wand gestellt und den Fischen zum Frass vorgeworfen, sehr vage sei.

Zanetti wirft der Staatsanwaltschaft Parteilichkeit vor und kann sich die Verfahrenseinstellung nur mit Faulheit oder mit politischen Gründen erklären. Diese Einschätzung teile ich aufgrund eigener Erfahrungen mit der Zürcher Staatsanwaltschaft. Gegen SVP-Mitglieder und ehemalige SVP-Mitglieder geht dieselbe Staatsanwaltschaft nach meinem Empfinden weitaus strenger vor. Ich habe deshalb den Eindruck, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft mit zweierlei Mass misst. Wenn dieser Eindruck tatsächlich zutreffen sollte, wäre das aus rechtsstaatlicher Sicht im höchsten Masse bedenklich. Denn damit wäre klar, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit und gegen das Fairnessgebot verstösst. Eine politisch voreingenommene Staatsanwaltschaft schädigt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Staatsanwalt Patrick Zanolla soll übrigens SP-Mitglied sein.

Verständlicherweise kann Zanetti die absurde Begründung des zuständigen Staatsanwalts nicht akzeptieren und erwägt deshalb den Weiterzug seiner Anzeige ans Zürcher Obergericht. Ich habe es in einem ähnlichen Fall genauso gemacht. Beschimpfung und Drohung sind laut dem Schweizerischen Strafgesetzbuch auf Antrag strafbar! Das hat auch die Zürcher Staatsanwaltschaft zu respektieren.

Was man wissen muss, ein Weiterzug ans Obergericht ist in der Regel für den Kläger mit zusätzlichen Kosten und einem zusätzlichen Aufwand verbunden. Einem juristischen Laien ist zu raten für die Beschwerde an das Obergericht einen Rechtsanwalt beizuziehen. Dies weil es empfehlenswert ist die Argumentation der Staatsanwaltschaft fachmännisch zu widerlegen. Es geht dabei um Chancengleichheit. Solche zusätzliche Kosten sind natürlich besonders ärgerlich wenn man sieht mit welchen absurden Begründungen Staatsanwälte zuweilen Nichtanhandnahmen verfügen.

Zürcher Staatsanwälte angezeigt

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. April 2013 | 4.816 mal gesehen

Gestern berichtete die NZZ am Sonntag, dass der Zürcher Kantonsrat Claudio Schmid zwei Staatsanwälte der Zürcher Staatsanwaltschaft angezeigt hat. Die Vorwürfe von Schmid an die Zürcher Staatsanwaltschaft sind schwerwiegend und sollten jeden Befürworter eines Rechtsstaats aufhorchen lassen!

Schmid wirft den Zürcher Staatsanwälten laut NZZ am Sonntag Amtsmissbrauch, Urkundenfälschung, Betrug, Irreführung der Rechtspflege und versuchte Nötigung vor. Einer der beiden Staatsanwälte soll versucht haben ihn zum Akzeptieren eines Strafbefehls zu nötigen. Dabei soll er ihm mit ernstlichen Nachteilen gedroht haben!

Ich bin erstaunt darüber, dass die Medien über die Anzeige von Claudio Schmid relativ zurückhaltend berichten. Wenn es um Tweets oder Facebook-Kommentare von Politikern oder einfachen SVP-Mitgliedern geht, sind die Medien weit weniger rücksichtsvoll. Da werden dann Leute schon einmal mit Name, Vorname und Foto an den Pranger gestellt und vorverurteilt. Hingegen wird im vorliegenden Fall nicht bekannt gegeben welche Staatsanwälte Schmid angezeigt hat. Die NZZ gibt jedoch Hinweise. Es soll sich um den ermittelnden Staatsanwalt in der Hildebrand-Affäre und dessen Vorgesetzten handeln. Der ermittelnde Staatsanwalt in der Hildebrand-Affäre ist bekannt, da er diesbezüglich bereits im Schweizer Fernsehen aufgetreten ist. Es handelt sich um Staatsanwalt Umberto Pajarola. Auf Umberto Pajarola deutet auch ein zweiter Hinweis im NZZ-Artikel hin. Nämlich, dass dieser eine Dissertation über Gewaltanwendung im Verhör geschrieben habe. Darüber hat die NZZ im Jahr 2008 auch einen Artikel verfasst und siehe da, der Verfasser ist Umberto Pajarola. So ein Zufall aber auch.

Für mich ist interessant, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen keine Stellung nehmen will und aus Gründen der Persönlichkeitsrechte auf die Namensnennung der beiden Staatsanwälte verzichten will. Mir sind mindestens drei Fälle bekannt, bei welchen die Zürcher Staatsanwaltschaft bei der Wahrung der Persönlichkeitsrechte weniger zimperlich war. Obwohl auch in diesen Fällen die Unschuldsvermutung gilt. So nannte z.B. Staatsanwalt Pajarola im Schweizer Fernsehen Claudio Schmid namentlich und bezeichnete ihn öffentlich als Tatverdächtigen. Es ist eine Ungeheuerlichkeit, dass nun offenbar genau dieser Pajarola von der Zürcher Staatsanwaltschaft geschützt wird! Hierzu fällt mir der folgende Spruch in George Orwells Roman Animal Farm ein: „All animals are equal, but some animals are more equal than others.“ Soviel zu unserem Rechtsstaat und dem Gleichstellungsartikel (BV Art. 8) in der Schweizerischen Bundesverfassung.

Ich hoffe, dass die Anzeige gegen die betroffenen Staatsanwälte genauso seriös geprüft wird, wie Anzeigen gegen SVP-Politiker. Denn sollte an den Vorwürfen von Claudio Schmid etwas dran sein, dann sind diese Staatsanwälte nicht mehr tragbar. Staatsanwälte, die das Recht beugen, gehören vom Amt suspendiert und aus der Anwaltskammer ausgeschlossen! Ansonsten macht sich der Rechtsstaat lächerlich. Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass  negativ über die Zürcher Staatsanwaltschaft berichtet wird.

Das Schweizer Fernsehen berichtete unlängst darüber, dass Straftatbestände im Erb-Prozess verjähren weil das Gerichtsverfahren aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen bei der Zürcher Staatsanwaltschaft verschoben werden muss. Angeblich sei es aufgrund der Komplexität des Verfahrens nicht möglich gewesen eine Stellvertretung zu organisieren. Das klingt ja so als ob die Frau Staatsanwältin so plötzlich schwanger geworden ist, dass nicht mehr rechtzeitig reagiert werden konnte.