Im Strafverfahren ohne Anwalt vor Gericht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. Juni 2017 | 1.254 mal gesehen

Die Rechtsanwälte David Gibor und Matthias Schwaibold haben Strafanträge gegen mich eingereicht. Der eine unterstellt mir Rufschädigung und der andere Urheberrechtsverletzung. Beim Ersten geht es um die Frage ob einer, der sich öffentlich für die Abschaffung des Inzestverbots ausspricht, sich damit für Inzest einsetzt und bei Letzterem geht es um einen rufschädigenden Text über mich, der öffentlich im Internet für jedermann zugänglich ist. Der linksgrüne Staatsanwalt Donat Welti, der aus meiner Sicht aus politischen Gründen voreingenommen ist, hat auf Grundlage dieser Strafanträge Anklage gegen mich erhoben. Nun wird mir beim Bezirksgericht Uster der Prozess gemacht. Ich darf dort als Angeklagter und juristischer Laie ohne Verteidigung antreten. Meine Gegner sind der linksgrüne Staatsanwalt Donat Welti und die Rechtsanwälte David Gibor, der sich von Rechtsanwalt Daniel Kettiger vertreten lässt, und Matthias Schwaibold, der Advokat vom Blick.

Jetzt hat mir das Bezirksgericht Uster 14 Tage Zeit eingeräumt um Beweisanträge zu stellen. Das ist ja ein Witz, denn ich weiss als juristischer Laie gar nicht um was es dabei geht. Und das bei einem Strafverfahren in der Schweiz.

Bei solchen Gerichtsverfahren geht es nach meinen bereits gemachten Erfahrungen nicht um die Fakten sondern einfach darum wessen Argumenten die vorsitzenden Richter eher geneigt sind zu folgen. Dabei spielt gerade in meinen Fällen die politische Ausrichtung der Richter eine grosse Rolle.

Offensichtlich ist man im Kanton Zürich und beim Bundesgericht nicht einmal gewillt, mir wenigstens einen fairen Prozess zu gewähren. Das wäre ja wohl bei aller Antipathie, die mir diese Leute entgegenbringen, das Mindeste, was ich von einem Rechtsstaat erwarten darf. Die Medien, denen ich es zu verdanken habe, dass ich vom Bundesgericht zur Person der Zeitgeschichte erklärt wurde, vertuschen die Sache natürlich. Was sonst?

Bundesgericht stellt Pflichtverteidiger in Frage

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. September 2016 | 3.062 mal gesehen

Das Schweizer Bundesgericht hat mit seinem Entscheid 1B_219/2016 erstmals ein Gesuch für unentgeltliche Rechtspflege von mir gutgeheissen! Der Bundesgerichtsentscheid ist dennoch fragwürdig. Denn er stellt das Institut der amtlichen Strafverteidigung in Frage. Wenn in einem Strafverfahren wie üblich die Verfahrensleitung bei der Staatsanwaltschaft liegt, braucht es laut Bundesgericht keinen amtlichen Verteidiger. Dies, da die Staatsanwaltschaft von Amtes wegen belastende und entlastende Umstände gleichermassen untersuchen müsse.

Strafanzeigen von David Gibor

Das Bundesgericht hatte über eine Beschwerde von mir zu befinden. Es ging um ein Gesuch um amtliche Verteidigung, welches ich in einem Strafverfahren eingereicht habe. Beim Strafverfahren geht es um zwei weitere Strafanzeigen, die Rechtsanwalt David Gibor gegen mich eingereicht hat. Er hatte mich zuvor bereits einmal wegen einem Tweet angezeigt, obwohl er diesen gar nicht gesehen hatte und auch nicht davon betroffen war.

In einer seiner Strafanzeigen behauptete David Gibor, dass der SVP-Politiker und Jurist Hermann Lei bereits in einem ähnlichen Verfahren verurteilt worden sei. Hermann Lei hat dies mir gegenüber schriftlich bestritten. Dennoch hat David Gibor diese Behauptung bei seiner Einvernahme vor dem zuständigen Staatsanwalt wiederholt. Wenn das stimmt, was Lei sagt, hat Rechtsanwalt David Gibor bei seiner Einvernahme gelogen. Ob Lügen im Einklang mit den Standesregeln des Schweizer Anwaltsverbands ist, wage ich zu bezweifeln.  Ich habe über die Sache bereits berichtet.

Weil Rechtsanwalt David Gibor sich durch Rechtsanwalt Daniel Kettiger verteidigen lässt und ich juristischer Laie bin, habe ich angesichts der Schwere der Vorwürfe einen Pflichtverteidiger beantragt. Die Mühlen der Justiz sind keineswegs einfach zu bewältigen und zudem sollte in einem fairen Verfahren Waffengleichheit herrschen. Es kann nicht sein, dass in der Schweiz drei studierte Juristen auf einen juristischen Laien einprügeln und diesem Paragraphen um die Ohren hauen, die jener nicht kennt oder deren Auslegung gemäss Rechtslehre er nicht kennt. Ausserdem weiss ein juristischer Laie oft nicht welche Rechte er in einem Verfahren hat. Ein faires Verfahren ist so nicht möglich.

Gesuch um Amtliche Verteidigung

Mein Gesuch um amtliche Verteidigung wurde von der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft und dem Zürcher Obergericht abgewiesen. Unter anderem mit der Begründung, dass ich als 40 jähriger Schweizer keine amtliche Verteidigung im Strafverfahren benötige.

Bundesgericht verweigert mir Pflichtverteidiger

Auch das Bundesgericht verweigert mir in seinem Entscheid die amtliche Veteidigung. Dies obwohl sich die Richter über alle Instanzen hinweg darin einig sind, dass kein Bagatelldelikt vorliegt und ich als Beschuldigter keine Mittel für einen Verteidiger habe. Immerhin haben sie aber mein Gesuch um untentgeltliche Rechtspflege gutgeheissen, da meine Beschwerde nicht von vorneherein aussichtslos war.

Der Bundesgerichtsentscheid ist verfassungswidrig!

Mit seinem Entscheid verstösst das Schweizer Bundesgericht gegen Artikel 8 BV und Artikel 29 BV. Laut diesen Verfassungsartikeln ist vor dem Gesetz jeder gleich und hat darüber hinaus Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege und amtliche Verteidigung, wenn ihm dazu die nötigen Mittel fehlen. Es geht um Chancengleichheit vor Gericht und darum, dass jeder vor Gericht seine Rechte geltend machen kann. Das sind grundlegende Elemente, die einen Rechtsstaat und ein faires Verfahren ausmachen.

Die Bundesrichter anerkennen, dass ich nicht über die erforderlichen Mittel verfüge und heissen mein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gut. Ebenfalls sind sich die Richter über alle Instanzen hinweg darin einig, dass es sich nicht um ein Bagatelldelikt handelt. Trotzdem verweigern sie mir den Pflichtverteidiger!

Dies mit dem Argument, dass die Verfahrensleitung bei der Staatsanwaltschaft liege, die von Amtes wegen belastende und entlastende Umstände gleichermassen untersuchen müsse. Dieses unseriöse Argument verfängt nicht. Schweizer Staatsanwälte wägen meiner Erfahrung nach nicht zwischen belastenden und entlastenden Argumenten ab. Auch wenn sie das von Gesetzes wegen tun müssten! Ich wurde im Auftrag der Zürcher Staatsanwaltschaft wegen eines gelöschten Tweets um 6 Uhr morgens aus dem Bett geholt und verhaftet obwohl sie keinerlei Beweise gegen mich vorliegen hatte und auch im anschliessenden Verfahren keine Beweise gegen mich vorbringen konnte. Da hat die Staatsanwaltschaft sicher nicht abgewogen sondern aus politischen Gründen voreingenommen und vorschnell gehandelt. Sie hat mich damit überumpelt und unter Druck gesetzt um das Verfahren in ihrem Sinn zu beeinflussen.

Verhaftung
Bild 1: Verhaftung wegen gelöschtem Tweet und ohne Vorliegen von Beweisen auf Anordnung der Zürcher Staatsanwaltschaft. Dies mit dem Zweck belastendes Material zu finden und mich unter Druck zu setzen. Belastendes Material bzw. Beweise haben sie nicht gefunden, verurteilt wurde ich trotzdem. Mein Tweet wurde im Strafverfahren als unpolitisch eingestuft um mir den Schutz durch die Meinungsäusserungsfreiheit im Rahmen einer politischen Aussage zu verweigern. Im Zivilverfahren werten die Richter denselben Tweet aber wieder als politisch um mir den Persönlichkeitsschutz verweigern zu können. Sie entscheiden einmal hü und einmal hott immer zu meinem Nachteil.

Ausserdem könnten die Richter mit dieser Argumentation ja bei allen Strafverfahren einen Pflichtverteidiger verweigern. Was ganz klar vom Gesetzgeber nicht gewünscht ist! Denn in der Regel wird ja jedes Strafverfahren von einem Staatsanwalt geführt. Das Bundesgericht stellt mit seinem unfairen Urteil die amtliche Verteidigung an sich in Frage. Der Bundesgerichtsentscheid ist damit verfassungswidrig.

Zusammengefasst:

Wenn ein Strafverfahren von einem Staatsanwalt durchgeführt wird (wann nicht?) braucht der Beschuldigte laut Bundesgericht keinen Pflichtverteidiger. Warum? Weil ja der Staatsanwalt die belastende und entlastende Umstände gleichermassen prüfen muss. Ja, bei welchem Strafverfahren ist denn dann ein Pflichtverteidiger überhaupt noch nötig? Damit braucht es ja gar keine Pflichtverteidiger mehr! Da können wir die Institution der amtlichen Verteidigung ja gleich mit dem Rechtsstaat über Bord werfen!

Wir brauchen ein Bundesverfassungsgericht!

Schweizer Bundesrichter  haben in meinem Fall wiederholt verfassungswidrige Entscheide gefällt. Dennoch kann ich als Justizopfer nichts dagegen unternehmen, denn Bundesgerichtsentscheide sind in der Schweiz nicht mehr anfechtbar. Es bleibt nur noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wobei dieser 97% aller Beschwerden aufgrund von Überlastung zurückweist und somit als Beschwerdeinstanz faktisch untauglich ist.

Wenn die Schweiz ein Bundesverfassungsgericht hätte, könnte ich als Justizopfer gegen verfassungswidrige Bundesgerichtsentscheide vorgehen. Deshalb braucht die Schweiz ein Bundesverfassungsgericht. Eine Bundesverfassung, die von der Justiz missachtet wird, ist nichts wert! Unsere Bundesverfassung enthält den Schweizer Volkswillen, sie ist auch von den linken Gesinnungsrichtern des Bundesgerichts zu beachten! Ein Bundesverfassungsgericht, das vom Bundesgericht getrennt und mit anderen Richtern besetzt ist, könnte sicherstellen, dass sie das tun. Es würde sicherstellen, dass sowohl die Gesetze und Verordnungen als auch die Rechtsprechung mit der Bundesverfassung übereinstimmen.

Die verantwortlichen Bundesrichter

Die Bundesrichter, die dieses Urteil gefällt haben sind Linke, die allesamt linken Parteien angehören. Es handelt sich um:

Jean Fonjallaz (SP)
Thomas Merkli (Grüne)
Ivo Eusebio (CVP)

Es gibt übrigens auch linke Richter die das Label von rechten Parteien tragen. Auch FDP- und SVP-Richter können verkappte Linke sein. In solchen Fällen handelt es sich um Karrieristen, die Mitglied in diesen Parteien wurden um einen Richtersitz zu bekommen. Sie tragen zwar nach aussen das Label „FDP“ und „SVP“ sind aber im Herzen meist Linke. Selbst wenn bei Gerichtsentscheiden ein echter Bürgerlicher beteiligt ist, will das nichts heissen. Richter sind in der Regel angepasste Figuren, die mit dem Strom schwimmen. Wenn ein bürgerlicher Richter von zwei linken Richtern in die Zange genommen wird, gibt er in der Regel eine schwache Figur ab und passt sich deren Überzeugungen an oder wird überstimmt.

Die politische Rechtssprechung in der Schweiz und die Voreingenommenheit der Richter mir gegenüber zeugen von einer ausgeprägten und vorherrschenden linken Gesinnung des Richterkollegiums. Wahrscheinlich übt auch das Kollegium eine Art Gruppendruck auf die einzelnen Richter aus. Man kennt sich und eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Die wollen sich wahrscheinlich nicht gegenseitig auf die Füsse treten und decken sich gegenseitig. Mein Schicksal und eine faire Rechtssprechung sind unter solchen Umständen zweitrangig.

Zur Schweizer Presse

Ein Bundesgerichtsentscheid, der die amtliche Verteidigung in einem Strafverfahren in Frage stellt, sollte eigentlich von übergeordnetem öffentlichen Interesse sein. Interessanterweise scheint sich das Interesse der Schweizer Presse aber in ganz engen Grenzen zu halten. Schweizer Medien berichten lieber tagelang über einen Tweet, den kaum einer gesehen hat (siehe Bild 2). Für Bundesgerichtsentscheide, die unseren Rechtsstaat aushebeln, interessieren sie sich offensichtlich nicht. Entweder haben sie nicht verstanden um was es geht oder aber es liegt an ideologischen Gründen.

Kristallnacht-Tweet
Bild 2: Tagesanzeiger macht klar, dass keiner der linken Hetzer wirklich wusste, was ich getwittert habe.

Fazit: Wir haben eine Jakobinergesellschaft, die Menschen mit Gesetzen, Verboten, Empörungsjournalismus und einer korrupten Gesinnungsjustiz erziehen will.

Anhang:

Verfassungswidriger BGE 1B_219/2016

Strafanzeige vom 23.06.2015

Strafanzeige 03.11.2015

Einvernahme David Gibor

Wie die Justiz Schweizern einen Pflichtverteidiger verweigert

Von Alexander Müller veröffentlicht am 26. Mai 2016 | 2.598 mal gesehen

Am 5. Juni 2016 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Asylgesetzrevision ab. Das neue Asylgesetz sieht für Asylsuchende einen Anspruch auf unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung vor. Schweizern wollen Politiker und Justizbehörden diesen Anspruch offensichtlich verweigern. Dies obwohl laut Bundesverfassung vor dem Gesetz eigentlich alle gleich sein müssten.

Die Zürcher Justiz verweigert mir ohne Überprüfung meiner Finanzlage die unentgeltliche Rechtspflege. Dies obwohl mir eine solche zur Wahrung meiner Interessen gemäss Art. 132 StPO zusteht. Ein Gesuch von mir wurde von der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft abgewiesen. Meine Beschwerde dagegen wurde vom Zürcher Obergericht ebenfalls abgewiesen. Dies obwohl die von David Gibor vorgeworfenen Straftatbestände von der Zürcher Justiz nicht als Bagatelldelikte eingestuft werden.

Nicht einmal eine Beratung  bekomme ich. Stattdessen darf ich als juristischer Laie auf eigene Faust um einen Pflichtverteidiger kämpfen. Alleine das ist schon eine Zumutung, wenn man bedenkt, dass der Bundesrat Asylbewerbern von sich aus kostenlose Rechtsberater und Rechtsvertreter zur Seite stellen will.

Mir als Schweizer können je nach Verfahrensausgang sogar die Kosten dafür in Rechnung gestellt werden, dass ich um einen Pflichtverteidiger ersucht habe. Ein Gericht, welches einem Angeklagten einen Pflichtverteidiger verweigert, ist nicht fair und aus rechtsstaatlicher Sicht anzuzweifeln. Entsprechend fragwürdig ist bei einem Verfahren ohne Pflichtverteidiger und solch unfairen Richtern natürlich auch der Verfahrensausgang.

Obwohl es ohne Anwalt und Kenntnis der Rechtslehre keineswegs einfach ist, werde ich wahrscheinlich eine Beschwerde in Strafsachen gegen dieses Urteil beim Bundesgericht erheben. Dies in der Hoffnung, dass darüber nicht der grüne Bundesrichter Christian Denys entscheidet. Ich schätze ihn aufgrund meiner Erfahrung als politischen Richter ein, der Parteipolitik auf dem Richterstuhl betreibt. Wenn er entscheidet, ist zu befürchten, dass er mir einfach das Beschwerderecht verweigert. Dazu findet sich sicher irgend eine Formalie, die ich als juristischer Laie nicht kenne und aus der er mir einen Strick drehen kann. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass meine Argumente und Einwände bei der bisherigen Urteilssprechung noch nicht einmal im Ansatz berücksichtigt wurden. Sie wurden entweder komplett ignoriert, als Ausflüchte abgetan oder aber mir wurde einfach das Beschwerderecht abgesprochen. Beim Kristallnacht-Tweet hat mir Denys „Legitimierung des Holocaust“ vorgeworfen, was ein absoluter Schwachsinn ist. Selbst die Zürcher Staatsanwaltschaft wollte auf diesen Blödsinn, den ich ebenfalls Gibor zu verdanken habe, anfänglich gar nicht eingehen. Aber mit so etwas kommen Schweizer Bundesrichter immer wieder durch, da gegen ihre offensichtlichen Fehlurteile mangels Verfassungsgericht nicht wirksam vorgegangen werden kann.

Dass viele Schweizer Bundesrichter verkappte Politiker sind, fällt bei Abstimmungskämpfen immer wieder auf. Dies indem sich Bundesrichter und ehemalige Bundesrichter bei Abstimmungskämpfen immer wieder als Amtspersonen oder ehemalige Amtspersonen in die öffentliche Diskussion einmischen und sich für Abstimmungskampagnen einspannen lassen. Probleme mit der Objektivität scheinen jedoch nicht nur einzelne Bundesrichter zu haben, wie der Beschluss des Zürcher Obergerichts betreffend Pflichtverteidiger zeigt.

Herabsetzende und ehrverletzende Beleidigungen im Beschluss des Zürcher Obergerichts

Wer im Kanton Zürich einen Pflichtverteidiger verlangt, muss offensichtlich mit Beleidigungen rechnen. Weil ich als Beschuldigter in einem von David Gibor gegen mich angestrengten Verfahren einen Pflichtverteidiger verlange, unterstellen mir Richter vom Zürcher Obergericht „psychische Auffälligkeiten“ wie einen „Hang zum trölerischen Prozessieren“ und eine auffällige „Aversion“ gegen Behördenvertreter.

Zürcher_Obergericht
Aus dem Beschluss des Zürcher Obergerichts (Seite 5 oben)

Wie diese frechen Richter darauf kommen mir solches zu unterstellen, ist mir schleierhaft. Der Vorwurf der „Aversion“ gegen Behördenvertreter ist lächerlich. Ich war als Schulpfleger ja selber ein Behördenvertreter. Genauso gut könnten sie einem Zahnarzt eine Aversion gegen Zahnärzte unterstellen. Ich verlange ja nur einen Pflichtverteidiger! In einem Rechtsstaat sollte es üblich sein, dass ein Beschuldigter in einem Strafverfahren einen Pflichtverteidiger bekommt, wenn er sich keinen Anwalt leisten kann! Diese Richter haben offensichtlich ein Problem mit Leuten, die in einem Strafverfahren auf einen Pflichtverteidiger bestehen. Dabei ist es normal, dass jemand, der schwerwiegender Vergehen beschuldigt wird, einen Verteidiger will.

Auffällig ist hier vor allem etwas, die Abneigung und Voreingenommenheit der Zürcher Oberrichter mir gegenüber. Diese ist in Form der völlig unnötigen Beleidigungen und herablassenden Bemerkungen im Beschluss des Zürcher Obergerichts erkennbar. Die Voreingenommenheit dieser Richter scheint so stark zu sein, dass sich mir die Frage stellt ob das Zürcher Obergericht überhaupt in der Lage ist, mir ein faires Verfahren zu gewährleisten.

Die Beleidigungen zeugen von der Emotionalität der Richter und deren Voreingenommenheit mir gegenüber. Sie deuten darauf hin, dass der Beschluss des Zürcher Obergerichts auf einem emotionalen Bauchentscheid beruht. Es hat jedenfalls nichts Sachliches an sich, jemandem, der in einem Strafverfahren einen Pflichtverteidiger verlangt „einen Hang zu trölerischem Prozessieren“ zu unterstellen. Das ist einfach nur eine infame Provokation von Leuten, die wissen, dass sie am längeren Hebel sitzen und sich solche Frechheiten offensichtlich erlauben können.

Ich frage mich aus welcher Motivation heraus diese Leute entschieden haben Richter zu werden. Gutes tun und die Welt verbessern wollen, kann es nicht sein. Die Beleidigungen zeugen davon, dass sie Freude daran haben mich herabzusetzen und zu beleidigen. Das deutet auf einen Hang zu Sadismus und Niedertracht hin.

Empathie für mich, das was mir widerfahren ist und für meine Situation haben sie jedenfalls keine. Diese Richter sollten wegen eines Tweets öffentlich in den Zeitungen fertiggemacht, deswegen entlassen, verhaftet und verurteilt werden. Weiter sollten sie deswegen jahrelang namentlich in den Medien auf rufschädigende Weise genannt werden, weil andere Richter entschieden haben sie seien jetzt wegen des Tweets eine Person der Zeitgeschichte. Dann würden Sie merken, was mir passiert ist und was ich seit bald vier Jahren durchmache. Es waren im Übrigen die Zürcher Justizbehörden, die eineinhalb Jahre brauchten um mich wegen eines Tweets anzuklagen und dann noch ein weiteres halbes Jahr benötigten bis es endlich einmal zur erstinstanzlichen Gerichtsverhandlung kam. Das noch bezüglich dem Wort „trölerisch“!

Ich habe inzwischen starke Zweifel daran, ob die Schweiz noch Rechtsstaat genug ist um faire Verfahren gewährleisten zu können. Wir haben in der Schweiz leider ein Rechtssystem, welches das Unrecht zulässt, welches mir gerade widerfährt.

Nachfolgend findet ihr folgende Unterlagen:

Den Plichtverteidiger benötige ich wegen den zwei folgenden im Auftrag von David Gibor gegen mich eingereichten Strafanträge:

Lügt David Gibor?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. März 2016 | 5.004 mal gesehen

David Gibor hat zwei Strafanträge gegen mich eingereicht und behauptet, dass Hermann Lei in einem Verfahren verurteilt worden sei. Hermann Lei bestreitet das. Lügt David Gibor?

Wenn mich Eduard Ith «Dummkopf par excellence» nennt, weigert sich die St. Galler Staatsanwaltschaft diesen strafrechtlich zu verfolgen. Ein entsprechender Strafantrag von mir wurde mit einer Einstellungsverfügung eingestellt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft ist nicht besser. Sie wies einen Strafantrag von SVP-Nationalrat Claudio Zanetti mit einer Nichtanhandnahmeverfügung ab. Dieser hatte gegen einen Mann geklagt, der ihn unter anderem als «gottverdammtes Drecksschwein» und «hirnamputierten Waschlappen» bezeichnet hat. Die NZZ hat darüber berichtet.

Auf der anderen Seite führt die Zürcher Staatsanwaltschaft wegen zwei an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbietenden Strafanträgen ein Strafverfahren durch. Es geht um zwei Strafanträge, die von Daniel Kettiger im Auftrag von David Gibor am 23. Juni 2015 und am 3. November 2015 gegen mich eingereicht wurden.

Da ich von zwei Anwälten angegriffen werde und es sich um ein Strafverfahren handelt, habe ich einen Pflichtverteidiger beantragt. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.

Rechtsverweigerung par excellence

Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft verweigert mir jedoch einen Pflichtverteidiger. Dies obwohl es sich ihrer Ansicht nach nicht um einen Bagatellfall im Sinne von Art. 132 Abs. 3 StPO handelt. Sie begründet ihren Entscheid damit, dass ich als 40 jähriger Schweizer keinen Pflichtverteidiger für ein Strafverfahren mit schwerwiegendem Vorwurf benötige. Ich halte das für Rechtsverweigerung par excellence. Ich kann jetzt noch innerhalb von 10 Tagen eine Beschwerde dagegen einreichen. Ob ich das tue weiss ich noch nicht, denn ich habe das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren. Aus Erfahrung weiss ich inzwischen, dass sich der Aufwand für Beschwerden nicht lohnt. Ausserdem hat das Zürcher Obergericht einem Medienbericht zufolge eine entsprechende Beschwerde eines Studenten abgeschmettert.  Auch ihm wurde kein Pflichtverteidiger zugestanden. Die Justiz im Schweizer Rechtsstaat ist vor allem eines, eine fertige Willkür- und Gesinnungsjustiz!

Wie ehrlich ist Gibor?

In Gibors Strafantrag vom 3. November 2015 wird auf Seite 3 unter Ziffer 7 behauptet, dass Rechtsanwalt Hermann Lei verurteilt worden sei. Es heisst dort, Zitat:

„In der Zwischenzeit wurde Hermann Lei auch verurteilt.“

David Gibor hat diese Behauptung in seiner Einvernahme vom 17.03.2016 auf Seite 4, Frage 11 wiederholt. Hermann Lei teilte mir auf Nachfrage jedoch mit, dass dies nicht der Wahrheit entspricht. Das Tagblatt veröffentlichte überdies den folgenden Artikel zur Sache Gibor vs. Lei.

David Gibor

Auszuschliessen ist, dass David Gibor und Daniel Kettiger den Sachverhalt nicht kennen. Mich erstaunt es daher, dass Daniel Kettiger und David Gibor dennoch behaupten, Lei sei bereits verurteilt worden.

Strafantrag vom 23. Juni 2015
Strafantrag vom 3. November 2015
Einvernahme David Gibor
Abweisung amtliche Verteidigung

Nachtrag vom 14.05.2016: 

Beschwerde gegen Abweisung amtliche Verteidigung

Strafantrag von David Gibor

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Oktober 2015 | 2.960 mal gesehen

Gefundenes Fressen für jene Medienschaffenden, die mich demontieren wollen! Der Medienbekannte Schweizer Rechtsanwalt David Gibor hat offenbar einen Strafantrag wegen Ehrverletzung gegen mich eingereicht. Ich habe keine Ahnung um was es geht.

Nachdem er, scheinbar im Auftrag der türkischen Gemeinschaft Schweiz, bereits einmal gegen mich vorgegangen ist und sich als Rechtsvertreter der Türken zusätzlich noch selber als angeblich Betroffener am selben Verfahren als Kläger beteiligt hat, strengt er jetzt ein weiteres Verfahren gegen mich an. Er will mich offenbar fertig machen und kriminalisieren.

Beweis:

David-Gibor

Ich finde es noch interessant, wie das mit Ehrverletzungen in der Schweiz gehandhabt wird. Mir darf Eduard Ith gemäss St. Galler Staatsanwaltschaft „Dummkopf par excellente“ sagen und kommt damit straffrei davon. Ich habe darüber hier berichtet. Ich habe Gibor nicht beschimpft und es ist mir auch nicht bewusst, inwiefern ich ihn in seiner Ehre verletzt haben soll. Es ist ja schon interessant wie das die Justiz in der Schweiz handhabt. Offensichtlich ist vor dem Gesetz trotz Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung eben doch nicht jeder gleich.

Nachtrag vom 23.10.2015: Habe soeben von der Polizei erfahren, dass der zuständige Staatsanwalt Donat Welti von den Linksgrünen ist. Die Jungen Grünen haben im Juni 2012 in einer Medienmitteilungen behauptet, sie würden David Gibor gegen mich beauftragen.

David Gibor in der Kritik

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. April 2015 | 4.221 mal gesehen

Der Schweizer Rechtsanwalt Hermann Lei kritisiert in einem Artikel mit dem Titel «Diener gegen Rechts» seinen jüdischen Anwaltskollegen David Gibor. Dieser wehrt sich mit juristischen Mitteln gegen den Artikel und klagt wegen «unlauterem Wettbewerb» gegen Hermann Lei. Vertreten lässt er sich dabei von Daniel Kettiger, einem Rechtsanwalt, der bereits einmal im Minarett-Streit vor dem Bundesgericht abgeblitzt ist und sich wie David Gibor im Klassenkampf gegen Rechts hervorgetan hat.

David Gibor

David Gibor ist ein medienbekannter Jurist, der mit mehreren Strafanzeigen wegen angeblicher Rassendiskriminierung auf sich aufmerksam gemacht hat. So vertrat bzw. vertritt er unter anderem Mitglieder der Türkischen Gemeinschaft Schweiz gegen die SVP-Widen und mich. Ausserdem ist er mit Strafanzeigen gegen die SVP-Politiker Alfred Heer, Toni Brunner, Caspar Baader, Adrian Amstutz, Ulrich Schlüer und Christoph Blocher vorgegangen. Von der NZZ wird er als bekannter Anti-Rassismus-Anwalt bezeichnet.

Obwohl er kein Arzt ist, durfte David Gibor in der Zeitung «Schweiz am Sonntag» als vermeintlicher Experte ein leidenschaftliches Plädoyer gegen ein Verbot der Beschneidung aus religiösen Gründen halten. Dies, nachdem das Kölner Landgericht die Beschneidung von Kindern aus religiösen Gründen zu Recht als Körperverletzung geächtet hatte. Ich berichtete auf diesem Blog hier darüber.

Beschneidung

David-Gibor_Knabenbeschneidung

Der linksgerichtete Tagesanzeiger bot David Gibor eine Bühne für ein Plädoyer gegen ein Inzestverbot.

David Gibor

Hermann Lei hielt deshalb in seinem Artikel völlig zu Recht fest, dass sich David Gibor öffentlich für Inzest und die Beschneidung von Knaben, welche von vielen als Körperverletzung betrachtet wird, einsetzte. Dem zum Trotz gilt David Gibor als Ikone linker Pseudomoralisten. Gerade Linksgrüne, die sich in den 1980er Jahren für Sex mit Kindern einsetzten und sich auch für Inzest einsetzen, dürften in David Gibor einen Helden sehen. Fakt ist, dass die Jungen Grünen in einer Medienmitteilung schon einmal androhten David Gibor gegen mich zu hetzen.

Stroebele

Nach Ansicht von Hermann Lei besteht David Gibors Haupttätigkeit darin, gegen rechts zu kämpfen. Die Aktionen von David Gibor dienen laut Hermann Lei dazu Bürgerliche einzuschüchtern und sie mundtot zu machen. Aufgrund eigener Erfahrungen mit David Gibor, neige ich dazu, diese Ansicht von Hermann Lei zu teilen.

Gibor ist auch in ein Verfahren gegen mich beteiligt und darf deswegen in den Medien seine eigenartigen Ansichten über mich und das Verfahren kundtun. Weil sich das öffentliche Interesse an meinem Fall aufgrund des Tatvorwurfs in engen Grenzen hält, sahen sich die Mandanten von David Gibor wohl zum Handeln genötigt. Anlässlich der erstinanzlichen Gerichtsverhandlung vor einem Jahr kündigte David Gibor dem Bezirksgericht Uster in einem Schreiben an, dass seine Mandanten mit rund 80 Zuschauern rechnen würden. Damit wurde dem Bezirksgericht Uster ein grosses öffentliches Interesse suggeriert. Dieses wurde benötigt um weiterhin zu rechtfertigen mich öffentlich unter namentlicher Nennung in den Massenmedien in den Dreck ziehen zu können. Tatsache ist jedoch, dass die Mandanten von David Gibor Führungsmitglieder der Türkischen Gemeinschaft Schweiz sind. Die Türkische Gemeinschaft Schweiz verfügt über rund 60’000 Mitglieder in der Schweiz und hat ein entsprechendes Mobilisierungspotential. Als ich am 19. Mai 2014 vor dem Bezirksgericht Uster eintraf, sah ich einen Reisecar und zahlreiche Mitglieder der Türkischen Gemeinschaft Schweiz, die sich demonstrativ vor dem Eingang des Gerichts aufstellten. Sie nötigten mich damit zu einem Spiessrutenlauf als ich das Gerichtsgebäude betrat. Für mich ist klar, dass das eine inszenierte Sache war um die Richter und die Medienleute zu beeindrucken bzw. diesen ein grosses öffentliches Interesse vorzugaukeln. Fakt ist, dass abgesehen von den linken Journalisten kaum Schweizer Bürger ohne Migrationshintergrund, am Verfahren gegen mich teilnahmen. Das sagt wohl einiges über das öffentliche Interesse aus. Ebenfalls sagt es etwas über Gibor und die Türkische Gemeinschaft Schweiz aus. So z.B. dass diese schon mehrfach zusammen gegen rechte Politiker und Bürger vorgegangen sind. Das Teamwork zwischen David Gibor und der Türkischen Gemeinschaft Schweiz scheint jedenfalls ausgezeichnet zu funktionieren. Die Türkische Gemeinschaft Schweiz betreibt meiner Meinung nach mithilfe der Schweizer Justiz und Leuten wie David Gibor eine Politik gegen patriotische Schweizer und für ein konservatives türkisch-national orientiertes Türkentum in der Schweiz. Jedensfalls kommt auf der Website dieser grossen Organisation die türkische Nationalflagge noch vor der Schweizerflagge.

Verfahrensverschleppung und gravierender Verstoss gegen das Beschleunigungsgebot

Für jene, die aufgrund der Verfahrensverschleppung von Seiten der Justiz nicht mehr wissen um was es im Verfahren gegen mich eigentlich geht:

Mir wird eine Aussage auf Twitter vorgeworfen. Deswegen wird mir seit bald drei Jahren der Prozess gemacht. David Gibor fordert eine knallharte Strafe und Schadensatz in der Höhe von rund 15’000 Franken. Ich empfinde das als bodenlose Frechheit, denn mir ist nicht klar, inwiefern ich seine Mandanten geschädigt haben soll. Mir ist das schlicht schleierhaft.

Interessant ist auch, dass Medienvertreter der Ansicht sind, mich drei Jahre lang namentlich nennen zu dürfen. Gerechtfertigt wird dies mit der mir vorgeworfenen Aussage auf Twitter. Deswegen wurde ich vom Zürcher Obergericht bereits zur Person der Schweizer Zeitgeschichte erklärt. Mörder, Vergewaltiger, Schläger, Bankräuber usw. haben in der Schweiz mehr Persönlichkeitsrechte als Bürger, die auf Twitter eine Kurzmitteilung schreiben. Wer auf Twitter einen Tweet schreibt, läuft jedenfalls eher Gefahr zur Person der Zeitgeschichte ernannt zu werden, als ein Bankräuber. Das ist von linken Kräften im Schweizer Justizwesen offensichtlich so gewollt. Es geht um die politische Unterdrückung der Meinungsfreiheit durch das linke Establishment der Schweiz.

Die Verfahrensverschleppung von Seiten der Justiz im Verfahren gegen mich dürfte gute Gründe haben. Damit hat mir die Justiz den Kampf gegen die Persönlichkeitsverletzungen zahlreicher linker Dreckwerfer massiv erschwert. Ausserdem hat sie damit dafür gesorgt, dass ich auch noch drei Jahre nach der inszenierten Medienhetze gegen mich, immer noch namentlich in den Medien genannt werde. Denn solange das Verfahren dauert, werde ich natürlich immer wieder namentlich genannt. Ich bin überzeugt, dass das politisch so gewollt ist. Das linke Establishment der Schweiz will damit ein Exempel statuieren. Es will seine Opfer davor abschrecken, sich gegen linke Unterdrückung zu wehren. Die Botschaft lautet: „Wehr dich nicht, sonst wirst du jahrelang in den Medien durch den Dreck gezogen!“ Die Leute der SVP-Widen haben deshalb einen Strafbefehl akzeptiert und damit David Gibor und seinen Mitstreitern ein rechtsstaatliches Verfahren erspart. Ich lasse mir das hingegen nicht bieten, da es meinem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit grundlegend widerspricht. Mich erinnert ein solches Gebaren an das Verhalten diktatorischer Unterdrückungsdiktaturen. Das ist für mich völlig inakzeptabel und widerspricht meinem innersten Geist von Freiheit und Gerechtigkeit.

Email von David Gibor

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. Februar 2015 | 2.625 mal gesehen

David Gibor hat sich mehrfach namentlich über mich in den Massenmedien geäussert. Er ist Vertreter zweier Türken, die gegen mich eine Strafanzeige wegen eines Tweets eingereicht haben. Sie werfen mir vor, in einem Tweet das Wort „Kristallnacht“ zusammen mit dem Wort „Moscheen“ erwähnt zu haben. Die beiden Türken verstehen dies offenbar als generellen Angriff gegen den Islam und gegen Muslime und fühlen sich als Vertreter eines türkischen Kulturvereins dazu legitimiert, gegen mich zu klagen. Zwischenzeitlich sah sich auch David Gibor als Jude dazu berufen sich im selben Verfahren als Privatkläger zu betätigen. Offenbar weil in dem mir zur Last gelegten Tweet das Wort „Kristallnacht“ vorkam. So soll er ja laut NZZ-Artikel alleine schon die Erwähnung des Wortes „Kristallnacht“ als rassistisch empfunden haben. Inzwischen ist er nicht mehr Privatkläger sondern nur noch Vertreter der beiden Türken.

Auszug aus einem NZZ-Artikel vom 19. Mai 2014
Auszug aus einem NZZ-Artikel vom 19. Mai 2014

Das Verfahren wegen diesem Tweet hält die Schweizer Justiz schon seit bald drei Jahren in Atem. Mir wird eine drakonische Strafe angedroht. Dies wohl um ein Exempel gegen all jene zu statuieren, die meinen, sie dürften in der Schweiz vom Recht auf freie Meinungsäusserung Gebrauch machen. Die linken Rufmörder werden hingegen trotz ihrer üblen Nachrede mit den absurdesten Ausflüchten, die ich je gehört habe, geschützt. Wenn keine Ausflucht möglich ist, wird mir einfach das Beschwerderecht verweigert. So einfach macht es sich die Schweizer Justiz.

Ich finde, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat zu erfahren, wie David Gibor hinter den Kulissen gegen einen meiner Blogartikel vorgeht. Er, der in der Öffentlichkeit gerne Auftritt um über jene zu urteilen, gegen welche er vor Gericht vorgeht. Die nachfolgend abgebildete Email von David Gibor lässt erahnen, wie er zur freien Meinungsäusserung steht. Er verfasste die Email, weil ihm offenbar dieser Blogartikel missfällt.

Email von David Gibor
Email von David Gibor

Inwiefern ich mich mit dem besagten Blogartikel an Gibors Namen vergehe, wie er behauptet, ist mir schleierhaft. Ich halte seine Geldforderung für eine fertige Frechheit und dazu stehe ich. Er kann mir meine Meinung nicht verbieten, selbst wenn er es möchte. Er muss von sich eine grosse Meinung haben, wenn er ernsthaft glaubt, dass ich ihn bewundere. Seine Einbildung ist fehl am Platz. Ich bewundere keine anderen Leute und schon gar nicht solche, die mir zuwider sind. Das Verfahren wegen des Tweets beschäftigt den Schweizer Rechtsstaat nun schon fast drei Jahre lang und Gibor ist einer der Hauptbeteiligten daran. Wenn er meint, er müsse von mir rund CHF 15’000 fordern, kann er nicht ernsthaft erwarten, dass ich ihn vergesse. Wahrscheinlich ist, dass seine Schreibweise provozieren und foppen soll.

David Gibor erwähnt in seiner Email, dass der Rechtsweg vielerlei geeignete Instrumente kenne um sich zu wehren. Ich bezweifle das, da ich aus eigener Erfahrung feststellen musste, dass man in der Schweiz, selbst wenn man im Recht ist, praktisch keine Chance hat sich zu wehren. Wenn man z.B. auf der Website des linksgrünen Politikers Hans Stutz unter der Rubrik „Rechtsextremismus und Rassismus“ aufgeführt wird, obwohl man weder rechtsextrem noch Rassist ist.

Es ist hingegen schon möglich, dass David Gibor im Schweizer Rechtsstaat mehr Rechte hat als ich. Auch auf dem Richterstuhl gibt es schliesslich Idioten. Mir wurden in der Schweiz jedenfalls schon mehrfach faire Verfahren verweigert. Die Richter nutzen ihren Interpretationsspielraum von interpretationsbedürftigen Gesetzesartikeln mehrheitlich einseitig zu meinen Ungunsten aus. Das führt dazu, dass ich gegen viele Diffamierer gar nicht vorgehen kann, weil mir das Geld für Prozesskostenvorschüsse fehlt. Oder aber ich muss ohne Anwalt gegen die Anwälte grosser Medienhäuser vorgehen, in deren Artikeln ich aufs gröbste verleumdet wurde. So miserabel und ungerecht sieht die Realität im Schweizer Rechtsstaat aus.

Aber diese Unrechtsjustiz kratzt mich nicht mehr. Ich lasse mich nicht einschüchtern, auch wenn schon mehrfach versucht wurde mich einzuschüchtern. Die aus Quellenschutzgründen nachfolgend bloss zitierte Email ist ein Beispiel dafür. Der Anruf des LStA fand im Übrigen statt ehe dieser die Zeugenbefragungen vorgenommen hatte. Konkret von mir auf das Telefonat angesprochen, sagte er mir später am Telefon, dass er damals noch keine Aktenkenntnis gehabt habe. So etwas ist meiner Ansicht nach einfach eine Schweinerei sondergleichen!

Sehr geehrter Herr Müller

 

LStA Maurer hat mich nochmals angerufen. Er wollte wissen, ob ich Kenntnis von Ihrer Strafanzeige gegen Gibor habe. Er hat zunächst gesagt, dass er der Meinung sei, dass in strafrechtlicher Hinsicht „nicht viel dran sei“ – er meine, die Aussage von Gibor sei eher keine Drohung gewesen. Er überlegte sich, wie er das Verfahren erledigen könne und erwähnte eine Einstellungsverfügung. Falls diese weitergezogen werde, müsse das OGer entscheiden, ob das Strafverfahren geführt werden solle. Schliesslich gab er mir – ziemlich unverhohlen – zu bedenken, dass er Gibor kenne und eine Strafanzeige ihn wohl provozieren würde. Sie müssten mit harten Reaktionen von Gibor rechnen; insbesondere müsse man bedenken, dass Gibor über „exzellente“ Kontakte zu den Medien verfüge.

 

Abschliessend wollte er wissen, ob Sie die Strafanzeige zurückziehen würden. Ich habe ihm Ihren Standpunkt erklärt und ihm auch mitgeteilt, dass sowohl Sie, aber auch ich der Auffassung seien, dass die StA mit zwei Ellen messe. Ich habe ihm gesagt, dass ich Sie frage, ob Sie zurückziehen wollen und mich danach wieder bei ihm melden werde.

 

Zusammenfassend: Nichts Neues im Westen. Die StA verhält sich wie vermutet. Ich bin der Auffassung, dass die StA mit zwei Ellen misst: Während man gegen Sie ein Verfahren führt, das auf wackeligen Beinen steht, werden Strafanzeigen von Ihnen nicht einmal behandelt. Über die möglichen Retorsionsmassnahmen von Gibor haben wir hinlänglich gesprochen.

 

Ich werde ohne Ihren Gegenbericht Maurer mitteilen, dass Sie die Strafanzeige und den Strafantrag nicht zurückziehen. Er wird dann entweder eine Nichtanhandnahme- oder Einstellungsverfügung erlassen, oder aber Gibor und andere Beteiligte zu Einvernahmen vorladen.

 

Mit freundlichen Grüssen

Sollen sich mich doch einsperren oder ans Kreuz nageln wenn sie sich damit einen herunterholen können, die Vertreter unseres Rechtsstaats. Ich habe nichts mehr zu verlieren, sie haben mein Leben bereits nachhaltig zerstört, die Schweizer Justizbehörden. Wegen dieser Geschichte habe ich bereits ein Trauma und einen Schaden von mehreren hunderttausend Franken erlitten.

Schon Johann Wolfgang von Goethe sagte völlig zu Recht: „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ Je gemeiner, hinterhältiger und unfairer sie mit mir umgehen, desto weniger werde ich locker lassen. Wie es schon in einer religiösen Schrift aus der Steinzeit heisst: „Aug um Aug, Zahn um Zahn.“ Das können sie haben, denn ich halte nicht auch noch die andere Wange hin.

Urteil der Politschickeria über Alexander Tschäppät

Von Alexander Müller veröffentlicht am 8. Januar 2014 | 2.287 mal gesehen

Vor einigen Tagen berichteten die Medien über den Berner SP-Spitzenpolitiker Alexander Tschäppät.

Rassendiskriminierung

Tschäppät wurde wegen Rassendiskriminierung angezeigt, weil er laut Medienberichten Sätze wie den folgenden über Italiener geäussert haben soll:

«Könnt ihr euch das vorstellen? Ein Süditaliener, der zu viel arbeitet.»

Jetzt sind sich die Politschickeria und von den Massenmedien ausgesuchte Anwälte darin einig, dass sich Tschäppät mit diesen Äusserungen nicht des Rassismus strafbar gemacht haben soll. Ich lasse das einmal so stehen, da es jetzt an der Justiz liegt diesen Sachverhalt zu klären. Bemerkenswert ist jedoch wie verschieden einzelne Sachverhalte wahrgenommen werden. Beim berühmten Kosovaren-Inserat der SVP waren sich die Juristen noch nicht einig. Erinnert ihr euch noch?

Die SVP machte mit diesem Inserat Stimmung für die Masseneinwanderungsinitiative. Dabei nutzte sie einen tragischen Vorfall für ihre Zwecke. Ein Schwinger wurde von zwei Kosovaren angegriffen. Dabei wurde ihm die Kehle aufgeschlitzt. Es ist die Geschichte von Kari Zingrich. In ihrem Inserat erwähnte die SVP diese Geschichte und versah diese mit dem Titel „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“. Aus meiner Sicht ist das nicht rassistisch, denn es waren ja laut Medienberichten „zwei Kosovaren“ die Zingrich angegriffen haben, worauf er anschliessend lebensgefährlich am Hals verletzt worden ist. Es waren also nicht Kosovaren insgesamt gemeint sondern eben jene, die an der tragischen Verletzung von Zingrich beteiligt waren. Der Kontext ist im Fall des Inserats eben von grosser Bedeutung, da ja im Inserat sogar unmittelbar auf die Geschichte von Zingrich Bezug genommen wird.

Trotzdem reichte Rechtsanwalt Dr. iur. David Gibor eine Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung gegen die SVP ein. Sogar die Schweizer Bischofskonferenz meinte damals, sie müsste dieses Inserat zum Anlass nehmen um ihren Senf dazu zu geben.

Communiqué der Schweizer Bischofskonferenz
Communiqué der Schweizer Bischofskonferenz

Die Berner Staatsanwaltschaft war dann offensichtlich wie ich der Auffassung, dass das Inserat nicht rassistisch ist und wollte das Strafverfahren gegen die SVP einstellen. Das Berner Obergericht, also das höchste Gericht des Kantons Bern, entschied dann aber aufgrund einer Beschwerde von David Gibor, dass sie es durchführen muss.

KosovarenAlso halten wir fest, wenn ein SP-Politiker sich mutmasslich herabwürdigend über Italiener äussert, so soll das nach Ansicht der von den Massenmedien zitierten Juristen nicht rassistisch sein. Hingegen soll es rassistisch sein, wenn in einem SVP-Plakat erwähnt wird, was sich tatsächlich ereignet hat. Es ist eine Tatsache, das Kari Zingrich von Kosovaren angegriffen wurde. Er wurde konkret von zwei Kosovaren angegriffen. Dabei wurde ihm am Hals eine lebensbedrohliche Schnittwunde zugefügt.

Meiner Meinung nach haben einige Leute in diesem Land eine selektive bzw. eine befangene Sichtweise. Ich bin sogar der Meinung, dass es einigen am Sinn für Gerechtigkeit und Recht mangelt. Dies führt zu unterschiedlichen Sichtweisen darüber ob etwas rassistisch ist oder nicht. Wahrscheinlich hat auch die Parteizugehörigkeit des Beschuldigten einen Einfluss darauf ob etwas als Rassismus empfunden wird oder nicht. Konkret habe ich den Verdacht, dass bei einem SPler oder Grünen eher zugunsten des Beschuldigten entschieden wird und bei einem SVPler eher zulasten des Beschuldigten.

Mich würde ja interessieren wie Rechtsanwalt Dr. iur David Gibor den Sachverhalt einschätzt, der Alexander Tschäppät zur Last gelegt wird. Vielleicht kommt es dem Tagi oder 20min ja noch in den Sinn ihn zum Sachverhalt zu befragen. Er wurde ja von diesen Zeitungen zu Sachverhalten, die SVP betreffend, auch schon befragt.