Christoph Blocher gehen Sie in den Ruhestand!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. November 2013 | 3.696 mal gesehen

Christoph Blocher wirft dem Bundesrat in seiner Hofberichterstattung auf Blocher TV vor, bei der Umsetzung der  Ausschaffungsinitiative nicht vorwärts zu machen und rät zum Rücktritt.

Christoph-Blocher

Zitat Christoph Blocher:

«Wenn man etwas nicht machen will, obwohl man müsste, dann muss man zurücktreten.»

Ich bin anderer Ansicht als Christoph Blocher. Das Schweizer Stimmvolk hat die Ausschaffungsinitiative am 28.11.2010 angenommen. Gemäss den Übergangsbestimmungen der Initiative, hat der Bundesrat für die Umsetzung 5 Jahre Zeit. Es ist völlig daneben dem Bundesrat bereits 2 Jahre vor Ablauf der Frist vorzuwerfen, er wolle die Initiative nicht umsetzen. Denn das ist einfach ein blanker Unsinn. Es ist völlig normal, dass die Umsetzung einer Initiative eine gewisse Zeit dauert, deshalb wurde dem Bundesrat ja auch eine Übergangsfrist von 5 Jahren für die Umsetzung zugestanden.

Die Problematik bei der Umsetzung ist eben, dass der Bundesrat dabei zwingendes Völkerrecht einhalten muss. Das ist übrigens auch im Sinne des Stimmvolks. In der Bundesverfassung gibt es ein mehrfaches Bekenntnis unseres Volkes zum Völkerrecht und bei der Abstimmung über die Ausschaffungsinitiative war jedem klar, dass das zwingende Völkerrecht eingehalten werden muss.

Mehrfaches Bekenntnis unseres Volkes zum Völkerrecht:

Artikel 5 Absatz 4 der Schweizerischen Bundesverfassung lautet:

Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.

Artikel 139 Absatz 3 der Schweizerischen Bundesverfassung lautet:

Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig.

Artikel 190 der Schweizerischen Bundesverfassung lautet:

Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend.

Zur Durchsetzungsinitiative

Die Durchsetzungsinitiative enthält einen Vorschlag der SVP wie die Ausschaffungsinitiative umgesetzt werden soll und eine eigenwillige Definition des zwingenden Völkerrechts. Sie definiert wegen welcher Straftaten straffällig gewordene Ausländer ausgeschafft werde sollen. Wichtig: Das Volk hat noch nicht über die Durchsetzungsinitiative abgestimmt! Es ist daher eine ungeheuerliche Anmassung zu behaupten, dass die Durchsetzungsinitiative dem Volkswillen entspreche.

Für mich ist die Durchsetzungsinitiative ein fertiger Unsinn und ich werde sie ablehnen. Die Schweiz kann das zwingende Völkerrecht nicht alleine definieren, denn Völkerrecht ist eben Völkerrecht (Mehrzahl) und nicht Landesrecht. Die Schweiz hat gar nicht die Kompetenz das Völkerrecht alleine zu definieren! Folglich ist es ein fertiger Unsinn eine eigenwillige Definition des zwingenden Völkerrechts in die Bundesverfassung zu schreiben.

Anstatt anderen zu raten zurückzutreten sollte sich der 73 jährige Christoph Blocher lieber selber Gedanken darüber machen aus Altersgründen zurückzutreten. Wir kommen auch ohne ihn zurecht.

Die Massenmedien sind auf dem linken Auge blind

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. November 2010 | 3.382 mal gesehen

Die Massenmedien spielen bei der politischen Meinungsfindung eine wichtige Rolle. Mit ihrer Berichterstattung können sie die Meinungsbildung ihrer Leser beeinflussen. Sie können den Lesern z.B. bestimmte Informationen vorenthalten (Gatekeeper-Funktion) oder mittels Agenda-Setting (priorisieren von bestimmten Themen) und Framing (subjektive Interpretation von Ereignissen) die Öffentliche Diskussion mitbestimmen bzw. mitbeeinflussen.

Ein aktueller Fall zeigt wie Massenmedien das politische Geschehen beinflussen. Linksextreme veranstalteten gestern in Zürich eine unbewilligte Demonstration gegen die Ausschaffungsinitiative. Dabei kam es zu Ausschreitungen und die Polizei musste einschreiten. In den Online-Ausgaben von 20min und Tagi (Tamedia) und Blick (Ringier) sowie der NZZ kann man jedoch keine Berichterstattung über dieses Ereignis finden.

Anders war es als am 11.10.2010 Rechte in Langenthal gegen den Bau eines umstrittenen Minaretts protestierten. Darüber wurde in den genannten Medien berichtet. Dies obschon es nicht zu Ausschreitungen kam!

Ich frage mich was das für eine Prioritätensetzung bei der Berichterstattung ist. Könnte es sein, dass die Medien deshalb kaum bis gar nicht über die unbewilligte Demo von gestern berichten weil das im Vorfeld der Abstimmung die Befürworter der Ausschaffungsinitiative stärken könnte?

Ich meine bei solchen Bildern muss sich ein Schweizer Stimmbürger doch wirklich fragen, wen die Linken vertreten:

Demo gegen Ausschaffungsinitiative

Auf einem der Transparente steht: „LASST UNS NICHT MIT DEN SCHWEIZERN ALLEIN!“ Auf einem weiteren steht „AUSSCHAFFEN ABSCHAFFEN“. Offensichtlich setzten sich die Linken für die Interessen von ausländischen Schwerverbrechern ein.  Jedenfalls wohl kaum für die Interessen von Schweizer Stimmbürgern.

CVP und FDP kämpfen gegen Ausschaffungsinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. November 2010 | 3.821 mal gesehen

CVP und FDP erweisen ihrem Ruf als Wischiwaschi-Parteien einmal mehr alle Ehre. Die beiden Parteien haben eine Kampagne gegen die Ausschaffungsinitiative der SVP lanciert. Die Kampagne hat zum Ziel die Unterschiede zwischen Gegenvorschlag und Auschaffungsinitiative aufzuzeigen. Leider bleibt die Wahrheit dabei auf der Strecke. Die Kampagne von FDP und CVP ist genauso falsch wie der Gegenvorschlag.

Gegenvorschlag ist eine Mogelpackung

Die Ausschaffungsinitiative will Ausländern, die ein Schwerverbrechen begangen haben oder unsere Sozialwerke missbrauchen die Aufenthaltsbewilligung entziehen und sie zurück in ihre Heimat schicken. Niemand muss in die Schweiz kommen um hier Schwerverbrechen zu begehen oder die Schweizer Sozialwerke zu missbrauchen.

Der Gegenvorschlag ist abzulehnen. Er enthält einen unnötigen Integrationsartikel und gesetzliche Bestimmungen, die Ausschaffungen unter bestimmten Umständen unmöglich machen. Die Befürworter des Gegenvorschlags behaupten in ihrer Kampagne, dass die Ausschaffungsinitiative nicht alle Schwerverbrechen abdecken würde. Sie verschweigen dabei, dass die Ausschaffungsinitiative dem Gesetzgeber ermöglicht den Strafenkatalog durch weitere Straftatbestände zu erweitern. Alle, die für Ausschaffungen sind, sollten den Gegenvorschlag ablehnen und die Ausschaffungsinitiative annehmen. Der Gegenvorschlag ist eine Mogelpackung, hinter welcher sich ein zahnloser Papiertiger verbirgt.

Demo gegen Ausschaffungsinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. November 2010 | 5.684 mal gesehen

Linksextreme veranstalteten heute in Zürich eine unbewilligte Demo gegen die Ausschaffungsinitiative. Dabei kam es zu Ausschreitungen und die Polizei musste einschreiten. Die Demonstranten disqualifizierten sich bei der Demo selbst. Neben den Ausschreitungen zeigten sie ein Transparent, auf dem Stand: „Lasst uns nicht mit den Schweizern allein„. (Siehe Bild) Wie blöd muss eigentlich sein um einen solchen Text auf ein Transparent zu schreiben?

Demo gegen Ausschaffungsinitiative

Den Linksextremen scheinen Schwerverbrecher und Sozialhilfe-Betrüger lieber zu sein als Schweizer. Man sollte diese Leute einmal ein paar Tage zusammen mit Kinderschändern, Mördern, Vergewaltigern und anderen Schwerverbrechern in eine Zelle sperren. Mal schauen ob diesen verblendeten Sozialromantikern danach ausländische Schwerverbrecher immer noch lieber als Schweizer sind. Möglicherweise könnte eine serienvergewaltigte Linksextreme dann anders denken. Dasselbe gilt für einen linken Schwarzblock-Chaoten, der von schwulen Schwerverbrechern vergewaltigt worden ist. Vielleicht würden nach solchen Erfahrungen auch einmal an die Opfer und nicht nur an die Täter denken.

Diese Demo zeigt einmal mehr, dass es ein JA zur Ausschaffungsinitiative braucht. Zumindest diesen Gegnern der Ausschaffungsinitiative sind Schwerverbrecher lieber als Schweizer.

Vor die Tür?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. Oktober 2010 | 4.929 mal gesehen

Der folgende Film ist Teil einer Kampagne gegen die Ausschaffungsinitiative der SVP .

Handlung des Films: Ein ausländischer Schüler schneidet im Gesangsunterricht eine Grimasse und wird deshalb vom Lehrer aus dem Kassenzimmer geschickt. Kurz danach schickt der Lehrer auch gleich noch ein Mädchen aus dem Klassenzimmer, weil sie die Cousine des ausländischen Schülers ist.

Mit Filmen wie diesem  kämpft eine Gruppe von Schweizer Künstlern gegen die Ausschaffungsinitiative und den Gegenvorschlag. Die Künstler wollen, dass Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung gleich behandelt werden wie Schweizer mit Bürgerrecht. Dabei verkennen Sie den Unterschied zwischen Ausländern und Staatsbürgern.

Es ist legitim eine Aufenthaltsbewilligung für Ausländer, die sich in  unserem Land niederlassen, mit Auflagen zu verbinden. Eine denkbare Auflage könnte z.B. sein, dass man von Ausländern verlangt, sich an die in unserem Land geltenden Gesetze zu halten. Sanktionen gegen Verstösse dieser Auflage sind legitim. Es ist legitim Ausländern die gewährte Aufenthaltsbewilligung wieder zu entziehen, wenn diese schwere Verbrechen begangen haben. Die Schweiz hat nicht die Pflicht Schwerverbrecher von anderen Staaten aufzunehmen und damit die eigenen Bürger zu gefährden.

Natürlich gibt es auch kriminelle Staatsbürger. Ihnen kann man aber schlicht keine Aufenthaltsbewilligung entziehen. Zudem liegt ihre Heimat nicht im Ausland. Man kann kriminelle Staatsbürger nirgends hinschicken. Sie sind nicht aus dem Ausland in die Schweiz gekommen. Für mich ist klar, dass man in diesem Fall Ungleiches nicht gleich behandelt. Auch in anderen Bereichen gibt es eine Ungleichbehandlung. So müssen Ausländer z.B. keinen Militärdienst in der Schweiz leisten und haben dadurch bei Arbeitgebern Vorteile gegenüber Schweizer Staatsbürgern.

Was mich an der Kampagne dieser Künstlergruppe stört ist, dass sie falsche Tatsachen vorgaukelt. Rechtschaffende Ausländer, haben von der Ausschaffungsinitiative nichts zu befürchten. Einzig Ausländer, die schwere Verbrechen begangen haben oder unsere Sozialwerke missbrauchen, müssen sich vor der Ausschaffungsinitiative fürchten.

Diese Kampagne gegen die Ausschaffungsinitiative ist jedoch nicht nur wegen den vorgegaukelten falschen Tatsachen daneben. Sie vergleicht Mörder, Vergewaltiger, Schlägertypen und Räuber mit kleinen Kindern. Das ist äusserst geschmacklos. Mich erinnert diese Geschmacklosigkeit, an die Pinkelattacke des Schweizer Künstlers Thomas Hirschhorn. Auch diese war politisch motiviert und völlig daneben. Liebe Künstler, es ist eure Sache, wenn ihr euch mit Mördern, Kinderschändern, Vergewaltigern, Räubern und Sozialschmarotzern solidarisiert, doch lasst doch bitte die kleinen Kinder aus dem Spiel!

10 vor 10 Sendung vom 28.10.2010

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. Oktober 2010 | 5.693 mal gesehen

Die Sendung 10 vor 10 vom 28.10.2010 betrachtete die Urteile der Raser von Schönenwerd im Hinblick auf die bevorstehende Volksabstimmung zur Ausschaffungsinitiative. Es handelt sich bei den verurteilten Rasern um einen Griechen, einen Türken und einen Kroaten. 10vor10 ging der Frage nach ob diese drei Männer im Falle einer Annahme der Raserinitiative oder des Gegenvorschlags ausgeschafft werden müssten. Diese Frage lässt sich einfach beantworten.

Bei einer Annahme der Ausschaffungsinitiative müsste der Haupttäter das Land verlassen. Die Aus-schaffungsinitiative sieht den Straftatbestand „Vorsätzliche Tötung“ vor. Der Hauptangeklagte wurde der vorsätzlichen Tötung und der vorsätzlichen schweren Körperverletzung für schuldig befunden. (Quelle) Die beiden Mitangeklagten würden gemäss dem aktuellen Initiativtext nicht ausgeschafft werden. Die Ausschaffungsinitiative sieht jedoch vor, dass der Gesetzgeber Straftatbestände ergänzen kann. Er kann also weitere Straftatbestände hinzufügen. Damit könnte man dann auch Leute ausschaffen, die Vergehen wie die Mitangeklagten begangen haben.

Der Gegenvorschlag sieht vor, dass man Ausländer ausschaffen kann, wenn sie eine mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedrohte Straftat begangen haben und dafür rechtskräftig verurteilt wurden. Somit könnte man grundsätzlich alle drei Verurteilten ausschaffen. Leider wird beim Gegenvorschlag aber im gleichen Artikel gleich wieder ein Rückzieher gemacht. So steht dort:

Beim Entscheid über die Aus- und Wegweisung sowie den Entzug des Aufenthaltsrechts sind die Grundrechte und die Grundprinzipien der Bundesverfassung und des Völkerrechts, insbesondere der Grundsatz der Verhältnismässigkeit, zu beachten.

Die Praxis hat gezeigt, dass man mit der Begründung der Verhältnismässigkeit und den Grundprinzipien des Völkerrechts so manche Ausschaffung verhindern kann. Die Interpretation über die Verhältnismässigkeit und die Grundprinzipien des Völkerrechts liegt im Ermessen des Richters. Von den Rasern von Schönenwerd ist bekannt, dass sie in der Schweiz aufgewachsen sind. Die Schweiz wurde bereits einmal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt, weil sie einen kriminellen Türken ausgeschafft hat. Es ist daher davon auszugehen, dass bei einer Annahme des Gegenvorschlags keiner der Täter ausgeschafft werden würde.

Ebenfalls gegen den Gegenvorschlag spricht der Integrationsartikel, der im Gegenvorschlag vorgesehen ist. Bei diesem Artikel geht es um die Integration von Ausländern. Was Integration mit der Ausschaffung von kriminellen Ausländern zu tun hat ist schleierhaft.

Gründe für ein JA zur Ausschaffungsinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. Juli 2010 | 12.023 mal gesehen

Am 28. November 2010 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Ausschaffungsinitiative der SVP ab. In diesem Artikel erfahren Sie was die Ausschaffungsinitiative will und was für sie spricht.

Ausschaffungsinitiative

Was die Ausschaffungsinitiative will

Die Ausschaffungsinitiative will, dass kriminelle Ausländer und solche, welche die Sozialwerke missbrauchen die Schweiz verlassen müssen. Ausländern soll der ausländerrechtliche Status und das Aufenthaltsrecht entzogen werden, wenn sie wegen einem der folgenden Delikte rechtskräftig verurteilt worden sind:

  • Vorsätzliche Tötung
  • Vergewaltigung
  • ein schweres Sexualdelikt
  • ein Gewaltdelikt
  • Raub
  • Menschenhandel
  • Drogenhandel
  • ein Einbruchsdelikt

Die Initiative überlässt es dem Gesetzgeber die Liste durch weitere Tatbestände zu ergänzen.  Ausländer, die missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben, sollen ihr Aufenthaltsrecht ebenfalls verlieren. Zudem ist eine Einreisesperre von 5-15 Jahren und im Wiederholungsfall bis zu 20 Jahren vorgesehen.  Der Gesetzgeber  soll ausserdem innerhalb von fünf Jahren nach Annahme der Ausschaffungsinitiative Strafbestimmungen für Verstösse gegen das Einreiseverbot erlassen. (Quelle) Gründe für ein JA zur Ausschaffungsinitiative weiterlesen

Die Ausschaffungsinitiative muss vors Volk!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. Dezember 2009 | 4.940 mal gesehen

AusschaffungsinitiativeEingeschüchtert vom Ausgang der Minarettinitiative hat der Ständerrat entschieden die Ausschaffungsinitiative der SVP noch einmal zu überprüfen. Damit ist er dem Antrag seiner Staatspolitischen Kommission (SPK) gefolgt. Laut Hansheiri Inderkum, dem Präsidenten der SPK, soll nochmals die Frage diskutiert werden, wie mit Initiativen umgegangen werden soll, deren Umsetzung mit Verfassungs- oder Menschenrechten kollidieren könnte.

Brisant: Die SPK war vor der Abstimmung über die Minarettinitiative der Ansicht, dass die Ausschaffungsinitiative gültig ist.

Was wir hier erleben, ist der Versuch von Politikern aus den Reihen der CVP, der FDP, der SP und der Grünen dem Volk unliebsame Abstimmungsvorlagen vorzuenthalten. Das Volk hat aber ein Recht darauf über die Ausschaffungsinitiative abzustimmen! Laut Ständerat Maximilian Reimann (SVP) ist das Vorgehen des Ständerats reine Verzögerungstaktik. Ihm zufolge geht es dem Ständerat nur darum die Ausschaffungsinitiative erst nach den eidgenössischen Wahlen 2011 zur Urne zu bringen. Offenbar wollen die anderen Parteien kurz vor den nächsten Wahlen einen weiteren Abstimmungserfolg der SVP verhindern. Die Ausschaffungsinitiative muss vors Volk! weiterlesen