Regierungrat will Schweizer Pass verschenken

Von Alexander Müller veröffentlicht am 19. Dezember 2009 | 5.534 mal gesehen

Der Zürcher Regierungsrat hat dem Kantonsrat ein neues Bürgerrechtsgesetz zur Abstimmung vorgelegt. Wenn es nach dem Willen des Regierungsrats geht, sollen Ausländer künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Einbürgerung haben. Sogar Verbrecher sollen in den Genuss der neuen Regelung kommen!

Diese kantonale Regelung geht weiter als vom Bund vorgeschrieben. Bei Einbürgerungsentscheiden müssen zwar Regeln eingehalten werden, doch ein Recht auf Einbürgerung, wie dies im neuen Bürgerrechtsgesetz vorgesehen ist, besteht keines.

Die nachfolgenden Paragraphen sollen nach dem Willen des Regierungsrats ins neue Bürgerrechtsgesetz:

§ 3. Ausländerinnen und Ausländer werden auf Gesuch hin in das Kantonsbürgerrecht und das Gemeindebürgerrecht aufgenommen, wenn sie die Voraussetzungen für die Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes und die Voraussetzungen nach diesem Gesetz erfüllen.

Gemeinden dürfen also nur noch überprüfen ob die Anforderungen für eine Einbürgerung erfüllt sind. Ob sie jemanden einbürgern wollen oder nicht steht gar nicht mehr zu Debatte. Der Wille der betroffenen Bürger und der Gemeinde bleibt auf der Strecke. Mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun. Diese ist ohnehin in Gefahr, wenn immer mehr Leute aus fremden antidemokratischen Kulturkreisen eingebürgert werden. Regierungrat will Schweizer Pass verschenken weiterlesen