Meinungsfreiheit in Deutschland ein frommer Wunsch?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 11. Januar 2015 | 2.539 mal gesehen

Nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo solidarisierten sich deutsche Politiker mit den Opfern. Wahrscheinlich taten sie es nur zum Selbstzweck um sich besser darzustellen und um mit dem Strom zu schwimmen. In Tat und Wahrheit ist die Regierung Merkel nicht für die Meinungsfreiheit. Dafür liefert die Regierung Merkel Waffen in islamische Unterdrückungsdiktaturen.

Ein ehemaliger Aussenminister der Regierung Merkel äusserte sich noch im September 2012 wie folgt:

Guido Westerwelle zur Meinungsfreiheit
Guido Westerwelle, äusserte sich als Mitglied der Regierung Merkel zur Meinungsfreiheit

Gleichzeitig hatte die Regierung Merkel keine Skrupel Waffen an Saudi-Arabien zu liefern. Saudi-Arabien ist eine islamische Unterdrückungsdikatur. In Saudi-Arabien gibt es einen von der Regierung verordneten Staatsterror.

Der deutsche Sozialist Sigmar Gabriel bewilligt Waffenlieferungen an Saudi-Arabien
Das Mitglied der Regierung Merkel, der deutsche Sozialist Sigmar Gabriel bewilligt Waffenlieferungen an Saudi-Arabien

Nicht nur im Islamischen Staat werden Menschen enthauptet, auch in Ländern wie Saudi-Arabien geschieht dies! Der folgende Film zeigt die Enthauptung von mehreren Personen in Saudi-Arabien. Warnung, nichts für sensible Gemüter!

Wie kann die Regierung Merkel angesichts dieser Barbarei noch mit einem Land wie Saudi-Arabien Geschäfte machen und gar noch Waffen liefern? Hier offenbart sich die Verlogenheit der deutschen Bundesregierung unter dem Regime von Kanzlerin Merkel. Offenbar benötigt die deutsche Bundesregierung das Blutgeld aus Saudi-Arabien.

Angesichts der Tatsache wie die Regierung Merkel die Meinungsfreiheit einschränkt, erstaunt es nicht, dass dies auch deutsche Lokalbehörden tun. So tritt die Stadt Leipzig die Meinungsfreiheit mit Füssen:

Die Stadt Leibig tritt die Meinungsfreiheit mit Füssen
Die Stadt Leipzig tritt die Meinungsfreiheit mit Füssen

Mohammed-Karikaturen werden also untersagt. Auf der anderen Seite sind die Behörden in Europa aber wesentlich toleranter. Hier wurde nicht eingeschritten:

Demo wegen Mohammed-Karikaturen in London im Jahr 2006. Ganz links sieht man noche eine gelbe Weste eines Polizisten, der mitläuft.
Demo wegen Mohammed-Karikaturen in London im Jahr 2006. Ganz links sieht man noch die gelbe Weste eines Polizisten, der die DEMO schützend begleitet.

Fazit: In Deutschland ist es mit der Meinungsfreiheit nicht weit her. Viele, die nach dem Attentat auf Charlie Hebdo bekundeten, dass sie Charlie sind, sind es in Tat und Wahrheit nicht. Es sind Heuchler, die sich jetzt im Nachhinein solidarisch mit Charlie Hebdo bekunden. Vorher standen sie diesem Magazin kritisch gegenüber und hätten ein ähnliches Satiremagazin in Deutschland bekämpft.

In Deutschland wird die Meinungsfreiheit genauso unterdrückt wie in Saudi-Arabien. Saudi-Arabien gehört zu den besten Waffenkunden von Deutschland. Das ist wohl kein Zufall. Die Regierung Merkel ist eine Marionettenregierung, die von den USA gelenkt wird.

Meinungsfreiheit versus Tugendterrorismus und Pseudoempörung

Von Alexander Müller veröffentlicht am 4. Januar 2015 | 1.586 mal gesehen

Thilo Sarazzin, Michael Fleischhacker, Werner Schneyder und Erhard Busek zu Gast bei der gut aussehenden Imke Köhler. Beim sehenswerten Gespräch geht es um eine berüchtigte Geissel der heutigen Zeit, den Tugendterrorismus. Er gilt als Wegbereiter für die Beschimpfung und Pathologisierung von Islamkritikern als Islamophobe.

Niemandem kommt es in den Sinn Kritiker des Christentums als pathologisch Kranke zu bezeichnen. Beim Islam ist das hingegen anders. Ihm wird in der westlichen Gutmenschengesellschaft eine Sonderbehandlung zuteil. Die sogenannten Gutmenschen bedienen sich gerne der Nazi- und Rassismuskeule um damit Andersdenkende zu verleumden und zu diskreditieren. Indem sie Andersdenkende als Kranke, Nazis und Rassisten abstempeln, ersparen sie sich eine tiefgründige Auseinandersetzung mit deren Argumenten. So billig agieren diese lautstarken Empörungsfanatiker der heutigen Zeit. Die Empörungsfanatiker werden dabei tatkräftig von der überwiegend linken Presse unterstützt, welche die öffentliche Wahrnehmung massgeblich dominiert.

Viele Bürger getrauen sich deshalb gar nicht mehr öffentlich ihre Meinung zu sagen. Sie haben Angst damit gegen die Konventionen zu verstossen, welche mithilfe der Presse von einer kleinen linksradikalen Klicke von Empörungsfanatikern und Tugendterroristen aufgestellt wurden.

Die Passion Christi

Von Alexander Müller veröffentlicht am 19. April 2014 | 1.863 mal gesehen

Der Film „Die Passion Christi“ von Mel Gibson zeigt eindrücklich wohin es führen kann wenn ein Mensch diffamiert und vorverurteilt wird und der Rechtsstaat versagt. Er zeigt weshalb Meinungsfreiheit wichtig ist und er zeigt wessen Geistes Kinder jene sind, welche gegen die Meinungsfreiheit sind!

Zur Urteilskraft des Pöbels, dem Mörder Barabbas haben sie die Freiheit gegeben und Jesus haben sie zum Tod verurteilt.

Die folgende Szene zeigt wie der oberste Priester und Rechtsvertreter des Tempels die Verkündung des Evangeliums verhindern will. Zitat: „Ihr werdet schweigen oder ihr werdet zum Schweigen gebracht.“ Auch heute gibt es noch Rechtsvertreter, mit einem solchen Charakter, auch in der Schweiz.

Auch heute noch werden Menschen aus niederträchtigen Gründen diffamiert, verraten und öffentlich vorverurteilt. Auch heute ist Meinungsfreiheit nach wie vor keine Selbstverständlichkeit. Wer sich öffentlich äussert riskiert je nachdem wie er sich äussert viel, damals wie heute. Die Passionsgeschichte von Jesus Christus zeugt davon.

Demokratie

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. Dezember 2013 | 2.346 mal gesehen

Die attische Demokratie war eine direkte Demokratie. Sie herrschte von 508 v. Chr. bis 322 v. Chr. Die freien Bürger übten die volle Gesetzgebungs-, Regierungs-, Kontroll- und Gerichtsgewalt aus. Sie hatten das Recht der freien Rede und durften in der Politik mitbestimmen. Sie hatten das Recht an den Volksversammlungen und an Gerichtsversammlungen teilzunehmen und durften ein Amt bekleiden. Politik war eine Angelegenheit der Bürger. Diese Rechte waren eng mit dem Recht verbunden, Waffen zu besitzen. Ein freier Bürger, also ein politischer Teilmachthaber, hatte die Pflicht sich mit Waffengewalt an der Verteidigung seines Stadtstaats zu beteiligen. Ein freier Bürger war ein bewaffneter Bürger. Er war ein Mann, der kämpfen konnte.

In einer echten Volksherrschaft haben die Bürger das Waffenrecht, das Recht auf Meinungsäusserungsfreiheit und das Recht auf politische Mitbestimmung! Die Bürger sind die Inhaber der Waffengewalt und die Verteidiger des Staatswesens.

Krieger
Der bewaffnete Wehrbürger als Verteidiger seiner Gemeinde.

In einer Tyrannei hat ein Alleinherrscher, Diktator oder Tyrann die Herrschaft. Er alleine bestimmt die Politik und er alleine ist Inhaber der staatlichen Waffengewalt, die er sich mit bewaffneten Söldnern sichert. Die Meinungsäusserungsfreiheit der Bürger wird von einem Tyrannen als Bedrohung seiner Macht empfunden und daher, wenn er es als nötig erachtet, mit äusserster Gewalt unterdrückt. Um gegen Aufstände gewappnet zu sein, lässt der Tyrann sein Volk überwachen. Er legitimiert die Überwachung mit der Wahrung der inneren Sicherheit seines Staats. In Wahrheit sichert er sich damit den Erhalt seiner Macht.

Die Schweiz ist kein liberales Land

Von Alexander Müller veröffentlicht am 19. Dezember 2013 | 2.059 mal gesehen

Die Schweiz wurde einst von Liberalen gegründet. Inzwischen hat sich das liberale Gedankengut jedoch weitgehend aus unserer Gesellschaft und der Politik verabschiedet. Echte Liberale sind in der Schweiz eine Minderheit. Wie die Rüge des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zeigt, geht die Schweiz sogar mit der Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit zu weit!

Meinungsfreiheit-Schweiz

Die Meinungsäusserungsfreiheit ist jedoch bei weitem nicht das Einzige, was in der Schweiz mit Füssen getreten wird. Auch andere Freiheiten werden uns Schweizern verweigert.

In unserem Land werden Unternehmen sogar gezwungen Kirchensteuern zu zahlen! Dies obwohl es laut Bundesverfassung eigentlich ein Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit gibt. Diesem Recht zufolge darf niemand gezwungen werden einer bestimmten Religionsgemeinschaft anzugehören. Das hindert die Kantone jedoch nicht daran, für bestimmte Religionsgemeinschaften Geld von Unternehmen einzutreiben, die diesen gar nicht angehören. Ein Widerspruch der eher zu einem Gottesstaat als zu einem liberalen Rechtsstaat passt!

Betreiber von Schweizer Erotik-Websites werden gezwungen, Jugendlichen bis 16 Jahren den Zugang auf ihre Seite zu verweigern. Etwas, was im Grunde genommen ein Ding der Unmöglichkeit ist und zudem nichts bringt. Im Zeitalter von Websites wie Youporn und Smartphones, kann jedes Kleinkind trotz rigider Schweizer Gesetze problemlos Pornografie auf ausländischen Websites konsumieren. Das Internet endet zum Glück nicht an der Schweizer Grenze! Auch nicht an der Chinesischen und Syrischen!

Die NZZ berichtete vor ein paar Monaten gar über eine Vorlage im Parlament, der zufolge bereits das blosse Anschauen von Pornografie strafbar werden soll. Das erinnert an die Zustände in Afghanistan unter den Taliban. Mittlerweile gibt es in der Schweiz sogar wieder Vorstösse zur Bekämpfung der Prostitution.

Taliban
15 Männer und 2 Frauen von Taliban enthauptet weil sie zusammen Musik hörten und tanzten. (Straftatbestand: Teilnahme an gemischtgeschlechtlicher Feier mit Musik und Tanz.)

Meiner Meinung nach gehen diese Verbote und Vorstösse entschieden zu weit. Verboten sollte nur sein, was Dritte zweifellos und wissenschaftlich erwiesen schädigt. Verbote, die auf Bauchgefühl, Moralvorstellungen und religiösen Ansichten beruhen, sind Fehl am Platz. Solche Verbote sind ein alter Zopf, der abgeschnitten gehört.

Es ist, wie es Friedrich Dürrenmatt zu Recht erkannte. Die Schweiz ist ein Gefängnis! Mit der Freiheit ist es in der Schweiz nicht all zu weit her. Ich wünschte mir eine liberalere Schweiz. Es gibt mir zuviel Engstirnigkeit in diesem Land.

Meinungsfreiheit

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. Oktober 2013 | 6.878 mal gesehen

Bereits der Aufklärungsphilosoph Voltaire erkannte, dass die Unterdrückung der Meinungsfreiheit im Widerspruch zu Aufklärung und Demokratie steht. In seiner Schrift «QUESTION SUR LES MIRACLES» schrieb er:

Voltaire - Question sur les Miracles.
Voltaire – Question sur les Miracles.

Auf Deutsch übersetzt heisst das:

Das Recht zu sagen und zu drucken, was wir denken, ist eines jeden freien Menschen Recht, welches man ihm nicht nehmen könnte, ohne die widerwärtigste Tyrannei auszuüben.

Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist ein Menschenrecht, welches Schweizer Bürgern laut Artikel 16 der Schweizer Bundesverfassung zusteht. Ohne Meinungs- und Informationsfreiheit wäre ein aufgeklärtes Bürgertum nicht möglich. Dieses ist die Voraussetzung für eine echte Demokratie. In einer echten Demokratie darf die Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt werden.

Zum Schutz gleichrangiger Güter werden jedoch in einigen Demokratien einzelne Aussagen verfolgt. Dabei geht es um Aussagen, welche die Rechte auf Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung und Verleumdung verletzen. In der Schweiz werden Verstösse gegen die persönliche Ehre und Verleumdung mit Artikel 173, 174 und 177 StGB geahndet. Es handelt sich hierbei um Antragsdelikte, die nur auf Strafantrag des Geschädigten verfolgt werden.

Wortlaut Artikel 173 Abs. 1 StGB
1.  Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

Wortlaut Artikel 174 Abs. 1 StGB
1.  Wer jemanden wider besseres Wissen bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseres Wissen verbreitet. wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Wortlaut Artikel 177  Abs. 1 StGB
Wer jemanden in anderer Weise durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeiten in seiner Ehre angreift, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen bestraft.

Es geht beim Schutz vor Verletzung der persönliche Ehre und vor Verleumdung darum die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen zu schützen. Bei Beschimpfung, übler Nachrede und Verleumdung geht es primär darum jemanden zu schädigen und in Mitleidenschaft zu ziehen und nicht um freie Meinungsäusserung. Es ist keine Meinungsäusserung, wenn jemand wider besseres Wissen Lügen über einen anderen verbreitet um diesem ganz bewusst und in voller böswilliger Absicht Schaden zuzufügen.

Ebenfalls strafbar ist der öffentliche Aufruf zu einem Verbrechen gemäss Artikel 259 StGB. Vergleiche auch Artikel 24 Abs. 1 + 2 StGB betreffend Anstiftung zu einem Verbrechen.

Wortlaut Artikel 259 Abs. 1 StGB
Wer öffentlich zu einem Verbrechen auffordert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe verurteilt.

Die Tyrannei beginnt dann, wenn Menschen einzig aufgrund ihrer politischen Ansichten systematisch, also per Gesetz, verfolgt und unterdrückt werden. Ein Staat, der unter dem Vorwand des Staatsschutzes Menschen aufgrund ihrer politischen Ansichten systematisch verfolgt, ist ein Unterdrückungs- und Unrechtsstaat, der fundamentale Menschenrechte verletzt.

Feinde der Meinungsfreiheit

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. Oktober 2012 | 3.829 mal gesehen

Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist ein wichtiges Menschenrecht und die Voraussetzung für eine echte Demokratie! In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heisst es:

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 19
„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Leider wird dieses wichtige Menschenrecht in vielen Ländern missachtet und verletzt. Religiöse Gruppen, deutsche Politiker und linke Meinungsfaschisten stellen dieses wichtige Menschenrecht immer wieder in Frage.

Muslima mit Plakat auf dem steht: „Meinungsfreiheit ist westlicher Terrorismus“

Pseudoliberalismus in Deutschland – FDP-Politiker für Meinungsfreiheit mit Grenzen

Islamisten mit Plakat auf dem steht: „Zur Hölle mit der Meinungsfreiheit“

 

Auch in der Schweiz gibt es Extremisten, welche die Meinungsfreiheit einschränken wollen. Anhänger des Islamischen Zentralrats der Schweiz demonstrierten im vergangenen September für den „Schutz religiöser Gefühle“. Sie wollten mit der Demonstration Schweizer Politiker auffordern ein Gesetz für den Schutz religiöser Gefühle zu erlassen. Ein solches Gesetz stünde im Widerspruch zu den Menschenrechten und der Schweizer Bundesverfassung. Es wäre nichts anderes als eine Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit und würde das Ende unserer liberalen Gesellschaft besiegeln.

Ich bin gegen die Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit, da dies einem Rückfall ins Mittelalter gleichkommen würde. Damals wurden Religionskritiker von der Inquisition verfolgt und es wurden sogenannte Hexen und Ketzer auf dem Scheiterhaufen verbrannt.

Eine Gefahr für die Meinungs- und Informationsfreiheit geht auch von Linken aus. Linke Gesinnungsfaschisten versuchen mit Shitstorm-Angriffen und Medien-Hetzkampagnen politische Gegner und Andersdenkende zum Schweigen zu bringen. Sie nehmen dabei rücksichtslos in Kauf, dass diese ihre Arbeitsstelle verlieren oder sich aus sportlichen Anlässen zurückziehen müssen. Ich verlor in Folge einer solchen Hetzkampagne meine Arbeitsstelle. Nadja Drygalla wurde in einer ähnlichen Hetzkampagne gezwungen ihre Teilnahme an den olympischen Spielen abzubrechen. Drygalla wurde Opfer einer solchen Hetzkampagne weil sie einen Freund hatte, der in der Vergangenheit für eine legale deusche Partei kandidiert hatte, die den linken Hetzmedien nicht passt.

Meinungsfreiheit in Deutschland

Charlie Hebdo

Von Alexander Müller veröffentlicht am 19. September 2012 | 23.822 mal gesehen

Wegen Karikaturen in Comic-Form der Satire-Zeitschrift Charlie Hebdo, sieht sich La Grande Nation genötigt rund 20 Botschaften zu schliessen. Was wie ein Aprilscherz klingt, ist bittere Realität! Der deutsche Aussenminister Westerwelle warnt sogar davor Öl ins Feuer zu giessen und spricht davon, dass die Meinungsfreiheit nicht grenzenlos sei. Ich halte die Aussage von Westerwelle für bedenklich. Denn die Aussage des deutschen Ministers steht im Widerspruch zur Art. 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Dort steht klipp und klar „ohne Rücksicht auf Grenzen“!

Art. 19 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Ist das die Antwort, die der Westen auf religiösen Terror zu bieten hat? Kuschen? Gerade Deutsche wie Westerwelle sollten nach Kaiserreich, Drittem Reich und DDR die Meinungs- und Informationsfreiheit doch eigentlich zu schätzen wissen. Umso mehr erstaunt mich die Aussage des deutschen Aussenministers.

Die folgenden Bilder zeigen um was es geht:

Auf dem Cover des Magazins ist ein Muslim mit Turban zu sehen, der von einem orthodoxen Juden geschoben wird. in der Sprechblase steht «Man darf sich nicht lustig machen». Darüber prangt der Titel «Intouchables 2» in Anlehnung an den Komödienfilm «Intouchables»

Rechtfertigen diese Comic-Bilder religiösen Terror bei dem Menschen ums Leben kommen? Hallo? Und sonst gehts eigentlich noch? Die Aufregung überrascht, denn Charlie Hebdo hat bereits in der Vergangenheit ähnliche Bilder gezeigt.

Naja, vielleicht werde ich jetzt wegen diesem Blogartikel auch umgebracht oder nocheinmal verhaftet. Aber nachdem, was mir die Medien angetan haben, kann mir das ja egal sein. Wahrscheinlich hätten sogar viele Schweizer Verständnis für den Mörder. Denn ich habe ja mit der Veröffentlichung dieses Blogartikels etwas getan, was einen Mord an mir in den Augen von vielen Gläubigen rechtfertigen würde….lol. Jedenfalls überlege ich mir jetzt die Zeitschrift zu abonnieren.

Quellen: Faznet  und Stern

Religiöser Terror versus Meinungsfreiheit

Von Alexander Müller veröffentlicht am 19. September 2012 | 2.361 mal gesehen

Die zornigen Proteste wegen dem Mohammed-Film führen zu einer erneuten Debatte über den Stellenwert der Meinungs- und Informationsfreiheit. Ich glaube, dass vielen Menschen nicht klar ist, wie wichtig die Meinungs- und Informationsfreiheit für eine auf Menschenrechten basierende Gesellschaft ist. Denn es erstaunt mich, wie wenig Menschen im aufgeklärten Westen sich für dieses Grund- und Menschenrecht einsetzen. Es ist bedenklich, wenn die deutsche Bundeskanzlerin sagt, dass sie es sich vorstellen könne, dass die öffentliche Aufführung des Mohammed-Films verboten werde. Damit spricht sich die deutsche Bundeskanzlerin öffentlich gegen ein Menschenrecht aus! Das Menschenrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit.

Wenn radikale Islamisten in islamischen Ländern die Bestrafung des Filmemachers fordern, erstaunt mich das nicht. Denn in vielen dieser Ländern gibt es keine Demokratie und somit auch keine Meinungs- und Informationsfreiheit. Doch wenn sich im Westen Politiker in die gleiche Richtung äussern, wird es gefährlich.

Eine Gesellschaft, die Kritiker, Karikaturisten und Leute, die ihre Meinung sagen verfolgt, ist eine arme Gesellschaft. Es wäre wichtig, dass die Leute den Mohammed-Film sehen. Junge Menschen, die sich im Internet auskennen, können das. Die anderen  erfahren über den Film nur die Meinung, welche sich die Medien über den Film gemacht haben. Mündige Menschen sollten nicht einfach nur das glauben, was ihnen die Medien unterbreiten. Sie sollten sich selber ein Bild machen und sich eine eigene Meinung bilden. Um das tun zu können, müssten sie sich den Film ansehen.