Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache

Am 26. Januar 2010 begann die Sammelfrist für die Eidgenössische Volksinitiative ‚Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung‘.

Laut Initiative soll der Bundesverfassungsartikel 117 (Kranken- und Unfallversicherung) durch einen 3. Absatz ergänzt werden. Dieser Absatz lautet wie folgt:

3) Unter Vorbehalt von seltenen Ausnahmen seitens der Mutter sind Schwangerschaftsabbruch und Mehrlingsreduktion im Obligatorium nicht eingeschlossen.

Von welchen Ausnahmen hier die Rede ist, wird offen gelassen. In Betracht kommen Vergewaltigungsopfer bzw. Frauen, die aus gesundheitlichen Gründen kein Kind bekommen sollten. Aber das ist Spekulation. Schade, dass die Initianten hier nicht Farbe bekannt haben.

Die Initiative sieht auch noch eine Übergangsbestimmung vor. Zu diesem Zweck wird der BV Artikel 197 durch Ziff. 8 ergänzt. Der Wortlaut dieser Übergangsbestimmung lautet:

8. Übergangsbestimmung zu Art. 117 Abs. 3 (Kranken- und Unfallversicherung)

Nach Ablauf einer Übergangsfrist von neun Monaten nach der Annahme durch Volk und Stände wird bis zum Inkrafttreten der geänderten Bundesgesetzgebung jede Bestimmung, welche den Schwangerschaftsabbruch oder die Mehrlingsreduktion obligatorisch versichert, durch die Regelung von Artikel 117 Absatz 3 der Bundesverfassung ersetzt.Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache.

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Absurdes von der Kopftuchfront

Einige Muslime versuchen sich bei uns zu integrieren indem sie uns ihre Ansichten aufzwingen wollen. Sie scheuen dabei weder den Gerichtsweg, noch wütende Proteste.

Nach den internationalen Regeln des Basketballverbands sind Kopfbedeckungen jeglicher Art beim Basketballspielen untersagt. Die 19 jährige Sura A. aus Ebikon LU will jedoch unbedingt mit Kopftuch Basketball spielen. Aus diesem Grund hat sie beim Luzerner Amtsgericht gegen das Verbot für Kopfbedeckungen geklagt. Vertreten wurde sie dabei vom grünen Nationalrat und Anwalt Daniel Vischer. Vischer ist spätestens seit seinem leidenschaftlichen Einsatz gegen die Minarett-Initiative dafür bekannt, dass er ein Herz für extreme religiös-fundamentalistische Gläubige hat.

Nun sind er und sein Schützling vor dem Amtsgericht abgeblitzt. Gemäss Ansicht des Amtsgerichts ist das Verbot, beim Basketball ein Kopftuch zu tragen für eine Muslimin zwar eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte, jedoch zumutbar. Um eine Diskriminierung handelt es sich gemäss dem Amtsgericht nicht. Ich teile diese Auffassung, denn es ist auch eine zumutbare Einschränkung der Persönlichkeitsrechte, wenn man einem Fussballspieler der Nationalmannschaft vorschreibt, dass er Trikot und Hose der Nationalmannschaft tragen muss. Auch dort könnte es ja schliesslich sein, dass ein muslimischer Nati-Spieler eventuell lieber einen Halbmond anstelle des Schweizerkreuzes sehen würde.

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Tierschutzanwalt-Initiative

Am 7. März 2010 entscheidet das Stimmvolk über die Eidgenössische Volksinitiative „Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere“.

Bei einer Annahme der Initiative würde Artikel 80 in der Bundesverfassung, der Tierschutzartikel, wie folgt ergänzt:

Absatz 4: Der Bund regelt den Rechtsschutz von Tieren als empfindungsfähigen Lebewesen.

Absatz 5: In Strafverfahren wegen Tierquälerei oder anderen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz vertritt eine Tierschutzanwältin oder ein Tierschutzanwalt die Interessen der misshandelten Tiere. Mehrere Kantone können eine gemeinsame Tierschutzanwältin oder einen gemeinsamen Tierschutzanwalt bestimmen.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Befürworter finden sich von links bis rechts.

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Rentenkürzung

Am 7. März 2010 findet die Volksabstimmung über den BVG-Mindestumwandlungssatz statt. Mit dem Umwandlungssatz wird bei der beruflichen Vorsorge nach der Pensionierung die Höhe des durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge gebildete Altersguthabens berechnet. Die Höhe des Mindestumwandlungssatzes ist im Gesetz geregelt. Den Pensionskassen steht es frei zugunsten der Versicherten einen höheren Umwandlungssatz anzuwenden. Weil die Lebenserwartung … Weiterlesen

Nacktscanner

Weil der in Detroit geschnappte junge Terrorist Umar Farouk Abdulmutallab Sprengstoff in seiner Unterhose versteckt hatte, wollen Sicherheitspolitiker an unseren Flughäfen sogenannte „Nacktscanner“ einsetzen. Doch wie sinnvoll ist der Einsatz dieser Geräte?

Mit Sicherheit verletzt man damit die Intimsphäre von Fluggästen. Schliesslich sieht man mit diesen Geräten Menschen unter die Kleider um so nach am Körper getragenen Waffen und Sprengstoff zu suchen. Terroranschläge kann man mit Nacktscannern jedoch genausowenig verhindern wie mit der Regelung, dass man Flüssigkeiten nur noch in Fläschchen mit 100 Mililitern Fassungsvermögen mit an Bord nehmen darf.

Es gibt mehrere Möglichkeiten Sprengstoff und Waffen im Gepäck so zu verstecken, dass sie bei Routinekontrollen kaum entdeckt werden. Die Sicherheitskräfte können aufgrund der hohen Anzahl von Reisenden keine umfassenden Sicherheitskontrollen durchführen.

Ein Terrorist kann ausserdem auch nach der Kontrolle in den Duty Free Shops waffenfähiges Material besorgen. Beispielsweise kann er sich mit hochprozentigem Alkohol und ein paar Tüchern sowie einem Feuerzeug eindecken. Daraus lässt sich dann eine Art Molotow-Cocktail zusammenbauen. An Bord muss man diesen mit brennbarer Flüssigkeit gefüllten Brandkörper dann nur noch an der richtigen Stelle einsetzen und schon gelingt der Anschlag.

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Zürcher Kantonsrat gegen Kopftuchverbot an Schulen

Der Zürcher Kantonsrat hat gestern eine Motion der SVP abgelehnt, welche die Schweizer Wertordnung an Schulen auf eine gesetzliche Grundlage stellen wollte. Die SVP verlangte ein Kopftuchverbot und die zwingende Teilnahme am Schwimm-,Turn- und Hauswirtschaftsunterricht. Auch während des Ramadans!

Das Fehlen muslimischer Mädchen im Unterricht und in Klassenlagern ist nach Ansicht der SVP nicht weiter zu tolerieren. Sonderzüglein und Spezialbehandlungen für muslimische Kinder führen nach Ansicht der SVP zur Ausgrenzung und erschweren die Integration muslimischer Kinder in unsere Gesellschaft.

Gemäss Ansicht von SVP-Vertretern darf der Staat patriarchalen Relikten aus islamischen Ländern nicht Hand bieten. Er muss sich für Gleichberechtigung zwischen Schülern und Schülerinnen einsetzen und muslimischen Mädchen mit einer Schweizer Wertordnung, die auf gesetzlichen Grundlagen beruht, den Rücken stärken.

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Anschlag auf Westergaard überrascht nicht

Kurt WestergaardDer versuchte Mord auf Kurt Westergaard, den Zeichner der Mohammed-Karikaturen, zeigt einmal mehr wie intolerant einige Muslime sind. Ein 28-jähriger Somalier drang gestern mit einer Axt und einem Messer bewaffnet in das Haus des Zeichners ein. Dieser konnte sich in einen eigens für solche Zwecke vorgesehenen „Panic Room“ flüchten und von dort die Polizei benachrichtigen.

Der Anschlag auf Westergaard erinnert an die Ermordung des holländischen Regisseurs Theo van Gogh. Dieser wurde im November 2004 von einem radikalen Muslim auf offener Strasse brutal ermordet. Zuvor hatte er wegen seines islamkritischen Films „Submission“ zahlreiche Morddrohungen erhalten.

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Revolution im Iran

iran protestsDie islamische Revolution begann 1978 als Massenbewegung mit Protesten gegen das Regime des Schahs (des Königs) und führte im Jahr 1979 zu dessen Flucht. Gut möglich, dass wir nun wieder Zeuge einer Revolution im Iran werden, die mit Protesten im Jahr 2009 begann und zum Ende der grausamen Mullah-Herrschaft im Jahr 2010 führen wird.

Was es für eine erfolgreiche demokratische Konterrevolution braucht, sind Massenproteste und Massendemonstrationen, welche zum Stillstand der iranischen Wirtschaft führen. Wenn die Wirtschaft des Irans ruht, wird es nur eine Frage der Zeit sein bis es zum Umsturz kommt. Die Regierung braucht Geld um die Infrastruktur ihres Repressionsapparates aufrecht zu erhalten und ihre Schergen zu bezahlen.

Die Mullahs wissen um die Gefahr und sind daher bereit bis zum Äussersten zu gehen. Jetzt wollen sie Regimekritiker und Demonstranten zum Tode verurteilen lassen. Dies weil die Demonstranten angeblich korrupt seien und man Korruption mit dem Tod bestrafen müsse.

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