Tierschutzanwalt-Initiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. Januar 2010 | 4.655 mal gesehen

Am 7. März 2010 entscheidet das Stimmvolk über die Eidgenössische Volksinitiative „Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere“.

Bei einer Annahme der Initiative würde Artikel 80 in der Bundesverfassung, der Tierschutzartikel, wie folgt ergänzt:

Absatz 4: Der Bund regelt den Rechtsschutz von Tieren als empfindungsfähigen Lebewesen.

Absatz 5: In Strafverfahren wegen Tierquälerei oder anderen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz vertritt eine Tierschutzanwältin oder ein Tierschutzanwalt die Interessen der misshandelten Tiere. Mehrere Kantone können eine gemeinsame Tierschutzanwältin oder einen gemeinsamen Tierschutzanwalt bestimmen.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Befürworter finden sich von links bis rechts.

Argumente der Befürworter:
Seit 2003 sind Tiere laut Gesetz keine Sache mehr. Sie haben anrecht auf eine artgerechte Haltung und Schutz. Damit diese Rechte durchgesetzt werden können, ist gemäss Ansicht der Befürworter ein Tierschutzanwalt nötig. Gemäss den Initianten unternehmen Behörden nämlich zuwenig. Im Kanton Zürich gibt es bereits einen Tierschutzanwalt. Nach dem Willen der Initianten soll es künftig in jedem Kanton einen haben. Dass dies bis jetzt nicht der Fall ist deutet darauf hin, dass der Tierschutz in vielen Kantonen viel zu lasch gehandhabt wird. Nur Tierquäler müssen sich vor einem Tierschutz-Anwalt fürchten. Die Kosten für Tierschutz-Anwälte können auf mehrere Kantone verteilt werden, da mehrere Kantone einen gemeinsamen Tierschutz-Anwalt bestimmen können.

Argumente der Gegner:
Gemäss den Gegnern der Initiative braucht es keinen Tierschutzanwalt. Die FDP lehnt die Initiative ab. Sie sieht darin einen Verstoss gegen ihren Grundsatz für einen schlanken Staat und einen unnötigen Eingriff in die Autonomie der Kantone. Die Gegner heben hervor, dass die Kantone bereits heute auf freiwilliger Basis einen Tierschutzanwalt beschäftigen können, wenn sie dies wollen. Eine Bevormundung, die den Kantonen die Beschäftigung eines Tierschutzanwaltes vorschreibt, lehnen sie ab. Ein weiteres Argument sind die den Kantonen dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten.

Ich verstehe die Argumentation der Gegner der Initiative. Auch ich bin sonst für einen schlanken Staat. Ich bin allerdings auch der Auffassung, dass Tierquälerei eine inakzeptable Schweinerei ist. Meiner Meinung nach müssen Leute, die Tiere quälen härter angepackt werden. Tierschutzanwälte vertreten die Rechte der Tiere und sorgen dafür, dass Tierquälern das Handwerk gelegt wird. Letztlich sollte es auch im Interesse von uns Menschen sein, dass wir Tiere anständig und artgerecht behandeln. Diese Initiative ist meiner Meinung nach sinnvoller als unsinnige Verbote wie z.B. das Kampfhundeverbot. Denn das Kampfhundeverbot betrifft lediglich einige willkührlich und ohne grossen Sachverstand auf eine Liste gesetze Hunde. Die Tierschutz-Anwaltinitiative hingegen setzt bei der Ursache des Problems an. Beim Menschen und den Tierquälern. Kein Hund z.B. wird nämlich als Bestie geboren. Es sind die Tierquäler, welche Tiere zu Bestien machen. Tierschutz-Anwälte setzen sich für die Rechte der Tiere ein und sorgen dafür, dass Tierquäler für ihre Vergehen bestraft werden.

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11 Gedanken zu „Tierschutzanwalt-Initiative“

  1. Es ist endlich an der Zeit das richtige zu tun!
    Wir wissen aus eigener Erfahrung, dass das heutige Tierschutzgesetz nicht reicht und vorallem nicht angewandt wird.

    Mensch sein, JA stimmen…

  2. Und die Anwälte freuen sich!

    Mehr Jobs beim Staat (als Tieranwälte) und mehr Klienten für die privaten Anwälte (die Gegenparteien).

  3. Nun man kann diese Arbeit auch 2-4 Anwälten in der ganzen Schweiz übergeben. Muss nicht pro Kanton sein. Und schlecht ist es sicher nicht, da so vielen Tieren besser geholfen wird.

  4. Nun da ist halt auch das Problem, dass die Behörde oft auch noch andere Fälle hat. Und für ein Staatsanwalt gehen wohl die Fälle welche Menschen betreffen vor. So löst man dieses Problem. Und die Bauern merken glaube ich auch, dass es nicht gegen sie gerichtet wäre. Ausser sie missachten das Tierschutzgesetzt

  5. Viele Tierquälereien geschehen aus Armut oder geistiger Verwirrung. Was nützt da ein Anwalt, wenn von solchen Leuten am Schluss nichts kommt?

    Professionelle Tierquälereien sind viele bekannt und dokumentiert, werden von den Gerichten aber mit lächerlichen Bussen abgetan, statt deren Fahrzeuge zu konfiszieren und den Händlern die Konzessionen und Subventionen zu entziehen.

    Ein grosses Problem ist aber, dass immer mehr Einwanderer aus anderen Kulturkreisen kommen, welche keine Ehrfurcht vor den Tieren haben und sie beim Schlachten nicht betäuben. (Schächten)

  6. Tierquälerei ist eine Schweinerei, egal ob professionell oder nicht.

    Man kann auch die Straftaten von Migranten und Ausländern mit Armut und geistiger Verwirrung entschuldigen wenn man will. Das ändert jedoch nichts daran, dass eine Straftat eine Straftat ist.

    Ein Tierschutzanwalt macht Sinn. Bisher habe ich kein einziges vernünftiges Argument gehört, welches gegen einen Tierschutzanwalt spricht. Der Kanton Zürich hat schon seit Jahren einen Tierschutzanwalt und mir ist nicht bekannt, dass es deswegen Probleme gegeben hat. Zudem können mehrere Kantone zusammen einen Tierschutzanwalt verpflichten.

    Tiere sind Lebewesen und sie haben gemäss unserem Gesetz Rechte. Folglich ist es sinnvoll, dass es jemanden gibt, der dafür sorgt, dass den Tieren diese Rechte auch in der Praxis (nicht nur auf dem Papier) zugestanden werden.

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