Tierquälerei aus ökonomischen Gründen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 4. September 2010 | 2.633 mal gesehen

Kürzlich empörte sich die Öffentlichkeit über eine Frau, die eine lebende Katze in eine Tonne steckte. Dann sorgte ein weiteres Tierquälervideo für Aufregung. Es zeigte wie ein Mädchen lebende Welpen in einen Fluss warf. Die Aufregung und Empörung war gross. Der auf Dailytalk veröffentlichte Artikel zu diesem Thema fand grosse Beachtung. Ich finde es gut, dass sich die Leute über Tierquäler aufregen, die zum Spass oder aus Dummheit Tiere misshandeln. Was ich mich jedoch frage ist, wieso es in der Öffentlichkeit einfach so hingenommen wird, wenn Tiere aus ökonomischen Gründen misshandelt werden.

Das folgende Video zeigt, wie Züchter von Legehennen aus ökonomischen Gründen mit männlichen Kücken und solchen, die zu spät schlüpfen umgehen:

Anregung an jene, die sich über die Tierquäler empört haben:
Achtet, beim nächsten Einkauf im Supermarkt darauf, dass ihr Produkte von Produzenten kauft, die nachhaltig produzieren und Tiere artgerecht halten. Diese Produkte sind in der Regel teurer als die Produkte der Tierquäler. Der Mehrwert für Tier und Umwelt dürfte sich jedoch lohnen und den durchschnittlichen Geldbeutel nicht übermässig belasten. In der Schweiz sind die Preise für Lebensmittel zwar bereits höher als im EU-Raum, dennoch ist der Lohnanteil, den man für Lebensmittel ausgeben muss, heute wesentlich niedriger als noch vor ein paar Jahrzehnten.

Höhere Lebensmittelpreise könnten die Verschwendung und den sorglosen Umgang mit Lebensmitteln eindämmen, die Anzahl der Übergewichtigen reduzieren, die mit Übergewicht verbundenen Gesundheitskosten senken und zu einem artgerechteren Umgang mit Tieren führen.

Tierschutzanwalt-Initiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. Januar 2010 | 4.662 mal gesehen

Am 7. März 2010 entscheidet das Stimmvolk über die Eidgenössische Volksinitiative „Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere“.

Bei einer Annahme der Initiative würde Artikel 80 in der Bundesverfassung, der Tierschutzartikel, wie folgt ergänzt:

Absatz 4: Der Bund regelt den Rechtsschutz von Tieren als empfindungsfähigen Lebewesen.

Absatz 5: In Strafverfahren wegen Tierquälerei oder anderen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz vertritt eine Tierschutzanwältin oder ein Tierschutzanwalt die Interessen der misshandelten Tiere. Mehrere Kantone können eine gemeinsame Tierschutzanwältin oder einen gemeinsamen Tierschutzanwalt bestimmen.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Befürworter finden sich von links bis rechts. Tierschutzanwalt-Initiative weiterlesen