Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache

Von Alexander Müller veröffentlicht am 31. Januar 2010 | 7.252 mal gesehen

Am 26. Januar 2010 begann die Sammelfrist für die Eidgenössische Volksinitiative ‚Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung‘.

Laut Initiative soll der Bundesverfassungsartikel 117 (Kranken- und Unfallversicherung) durch einen 3. Absatz ergänzt werden. Dieser Absatz lautet wie folgt:

3) Unter Vorbehalt von seltenen Ausnahmen seitens der Mutter sind Schwangerschaftsabbruch und Mehrlingsreduktion im Obligatorium nicht eingeschlossen.

Von welchen Ausnahmen hier die Rede ist, wird offen gelassen. In Betracht kommen Vergewaltigungsopfer bzw. Frauen, die aus gesundheitlichen Gründen kein Kind bekommen sollten. Aber das ist Spekulation. Schade, dass die Initianten hier nicht Farbe bekannt haben.

Die Initiative sieht auch noch eine Übergangsbestimmung vor. Zu diesem Zweck wird der BV Artikel 197 durch Ziff. 8 ergänzt. Der Wortlaut dieser Übergangsbestimmung lautet:

8. Übergangsbestimmung zu Art. 117 Abs. 3 (Kranken- und Unfallversicherung)

Nach Ablauf einer Übergangsfrist von neun Monaten nach der Annahme durch Volk und Stände wird bis zum Inkrafttreten der geänderten Bundesgesetzgebung jede Bestimmung, welche den Schwangerschaftsabbruch oder die Mehrlingsreduktion obligatorisch versichert, durch die Regelung von Artikel 117 Absatz 3 der Bundesverfassung ersetzt.Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache.

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