Ist der Bundesbrief von August 1291 echt?

Der Bundesbrief von Anfang August 1291 gilt heute als ältestes Verfassungsdokument der Schweiz. Jedes Jahr wird am 1. August auf ihn Bezug genommen. Doch ist er tatsächlich die Gründungsurkunde der Schweiz? Die kurze Antwort lautet: Nein. Genau darin liegt die eigentliche historische Kontroverse.

Offiziell als Gründungsurkunde der Schweizerischen Eidgenossenschaft gilt der Bundesbrief nämlich erst seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert. Massgeblich dazu beigetragen hat der Bundesrat. 1891 berief er sich auf dieses Dokument, als er eine nationale Jubiläumsfeier anberaumte. 1899 erhob er den 1. August zum Bundesfeiertag.

Tatsächlich ist seine Bedeutung im späten Mittelalter deutlich geringer als heute oft angenommen wird. Historiker ordnen den Bundesbrief als Landfriedensbündnis ein – eine Vereinbarung, wie sie im 13. Jahrhundert auch andernorts vorkam. Er war also weder einzigartig noch begründete er einen neuen Staat. Von einem eigentlichen Staatsgründungsakt kann deshalb keine Rede sein. Die spätmittelalterliche Eidgenossenschaft entstand vielmehr über Generationen durch verschiedene Bündnisse zu einem lockeren Staatenbund.

Besonders aufschlussreich ist ein Blick auf die historische Überlieferung. Nach Angaben des Staatsarchivs Nidwalden taucht der Bundesbrief bis zu seiner Wiederentdeckung im Jahr 1724 weder in Chroniken noch in eidgenössischen Bündnissen auf. Daraus lässt sich schliessen, dass er weder im eidgenössischen Selbstverständnis noch im Bündnissystem eine Rolle spielte. Gerade das wirft Fragen auf. Wenn der Bundesbrief tatsächlich die Gründungsurkunde der Eidgenossenschaft gewesen wäre, müsste man erwarten, dass er in den folgenden Jahrhunderten regelmässig erwähnt wird. Doch genau das geschieht nicht.

Der Rechtsstreit von 1616

Der Bundesbrief von 1291 wird im Jahr 1616 anlässlich eines lokalen Rechtsstreits zwischen Obwalden und Nidwalden erstmals erwähnt! Damals beanspruchte Obwalden innerhalb Unterwaldens den Vorrang, während Nidwalden auf Gleichstellung pochte. Vor dem Schiedsgericht berief sich Nidwalden auf eine Abschrift des Bundesbriefs von 1291. Daraus leitete der Kanton ab, dass im Bundesbrief nicht von Unterwalden, sondern ausdrücklich von Nidwalden die Rede sei und deshalb Gleichberechtigung bestehe.

Die Reaktion der skeptischen Obwaldner war deutlich. Sie erklärten, den Bundesbrief überhaupt nicht zu kennen, machten sich über die Argumentation der Nidwaldner lustig und forderten sogar, den sogenannten Bundesbrief zurückzuweisen oder gar zu vernichten. Auch die Schiedsrichter schenkten dem Dokument keinen Glauben, sodass sich Nidwalden mit seiner Argumentation nicht durchsetzen konnte.

Mehr als 300 Jahre nach seinem angeblichen Ausstellungsdatum wurde die Glaubwürdigkeit des Bundesbriefs also selbst von einem der betroffenen eidgenössischen Vertragspartner in Frage gestellt!

Vom Rütlischwur zum Bundesbrief

Die traditionelle Gründungserzählung der Alten Eidgenossenschaft bezog sich ursprünglich nicht auf den Bundesbrief, sondern auf den Rütlischwur. Der Chronist Aegidius Tschudi datierte diesen auf den 8. November 1307. Einen Bundesbrief von 1291 erwähnt er dabei nicht. Heute betrachtet die historische Forschung auch den Rütlischwur als Teil der eidgenössischen Befreiungstradition und nicht als historisch belegten Staatsgründungsakt. Ausserhalb der Chroniken existieren keine zeitgenössischen Belege für einen Schwur auf dem Rütli.

Nach der Gründung des Bundesstaats 1848 entstand jedoch das Bedürfnis nach einer klar datierbaren Geburtsstunde der Schweiz um den Zusammenhalt zu stärken. Als der Bundesrat 1891 das 600-jährige Jubiläum der Eidgenossenschaft feiern wollte, griff er auf den Bundesbrief zurück. Im Auftrag des Bundesrates verfasste der Zürcher Historiker Wilhelm Oechsli die Gründungsgeschichte der Eidgenossenschaft neu. Dabei erklärte er den auf «anfangs August» datierten Bundesbrief von 1291 zum zentralen Gründungsdokument und legte den 1. August 1291 als symbolisches Gründungsdatum der Schweiz fest. Aus der ursprünglich einmaligen Jubiläumsfeier entwickelte sich wenig später der heutige Nationalfeiertag.

Bemerkenswert ist, dass diese neue Datierung zunächst keineswegs überall Zustimmung fand. Als die Urner 1895 das Wilhelm-Tell-Denkmal in Altdorf errichteten, schrieben sie bewusst nicht 1291, sondern 1307 auf den Sockel – das traditionelle Datum der Befreiungstradition.

Und die Echtheit des Bundesbriefs?

Bleibt die eigentliche Frage: Ist der Bundesbrief überhaupt echt? Die Forschung diskutiert diese Frage bis heute.

Interessanterweise richtet sich die heutige Diskussion weniger gegen das Pergament selbst als gegen den Inhalt der Urkunde. Naturwissenschaftliche Untersuchungen datieren das Pergament in die fragliche Zeit. Diskutiert werden hingegen mehrere Unstimmigkeiten im Urkundentext und beim Siegel.

Siegel des Bundesbriefs von 1291
Siegel des Bundesbriefs von 1291 mit der Umschrift «Sigillum Universitatis Hominum de Stannes» («Siegel der Gemeinde der Leute von Stans»).

So ist im Urkundentext nicht von Unterwalden, sondern lediglich vom «unteren Tal» (Nidwalden) die Rede. Noch auffälliger ist das Siegel. Dessen Umschrift bezeichnet es als Siegel der Gemeinde der Leute von Stans (Sigillum Universitatis Hominum de Stannes), was nicht mit dem Urkundentext übereinstimmt. Später wurde zudem der Zusatz «Et vallis superioris» («und des oberen Tals») in das Siegel eingeritzt. Dadurch weist das Siegel plötzlich sowohl das obere als auch das untere Tal aus – wiederum im Widerspruch zum Urkundentext. Hinzu kommt, dass das Siegelbild einen Schlüssel zeigt, das Attribut des heiligen Petrus und damit das Zeichen der Stanser Kirchgenossen.

Solche Widersprüche waren damals keineswegs belanglose Details. Urkunden wurden gerade anhand solcher Unstimmigkeiten auf ihre Echtheit geprüft und von Gerichten gegebenenfalls als ungültig erklärt. Diese Unstimmigkeiten veranlassten den Zürcher Historiker Roger Sablonier zur These, dass die heute erhaltene Urkunde möglicherweise erst 1309 niedergeschrieben und auf 1291 zurückdatiert wurde.

Fazit

Ob der Bundesbrief genau im August 1291 oder erst einige Jahre später niedergeschrieben wurde, ist eine interessante wissenschaftliche Frage. Historisch noch spannender ist jedoch ein anderer Befund:

Der Bundesbrief spielte während Jahrhunderten praktisch keine Rolle. Er tauchte bis 1724 weder in den Chroniken noch in eidgenössischen Bündnissen auf. Im Jahr 1616 tauchte er während eines Rechtsstreits ein einziges Mal auf und wurde dabei von einer der streitenden Partien, den Obwaldnern angezweifelt. Schliesslich wurde er Ende des 19. Jahrhunderts aus politischen Gründen vom Bundesrat offiziell zur Gründungsurkunde der Schweiz erhoben.

Der Mythos entstand durch die spätere politische Deutung des Bundesbriefs als Gründungsurkunde der Schweiz.

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