Rentenkürzung

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. Januar 2010 | 3.985 mal gesehen

Am 7. März 2010 findet die Volksabstimmung über den BVG-Mindestumwandlungssatz statt. Mit dem Umwandlungssatz wird bei der beruflichen Vorsorge nach der Pensionierung die Höhe des durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge gebildete Altersguthabens berechnet. Die Höhe des Mindestumwandlungssatzes ist im Gesetz geregelt. Den Pensionskassen steht es frei zugunsten der Versicherten einen höheren Umwandlungssatz anzuwenden.

Weil die Lebenserwartung gestiegen ist und wegen einer tieferen Verzinsung des Alterguthabens, hat das Parlament im Jahr 2003 beschlossen den Mindestumwandlungsatz bis 2014 auf 6,8% zu kürzen. Bundesrat und Parlament wollen den Mindestumwandlungssatz bis 2016 ein weiteres Mal auf 6.4% senken.

Wie sich die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6.4% auswirken würde:
Bei einem Altersguthaben von 100’000 Franken ergibt sich bei einem Mindestumwandlungssatz von 6.8% Prozent eine jährliche Rente von 6’800 Franken. Bei einem Mindestumwandlungssatz von 6,4% ergäbe dies eine jährliche Rente von 6’400 Franken. Neurentner müssten also mit einer jährlichen Rentenkürzung von 400 Franken pro 100’000 Franken Alterguthaben rechnen.

Problematik:
Die Lebenserwartung und die Zinsentwicklung des Alterkapitals ist schwer vorauszusagen. Trotzdem gilt der zu Beginn der Rente festgesetzte Umwandlungssatz für die gesamte Laufzeit der Rente, also bis zum Tod des Rentners. Wenn die Pensionskasse die Lebenserwartung bzw. die Zinsentwicklung falsch einschätzt und deshalb einen zu hohen Umwandlungssatz festlegt, erleidet sie einen Verlust. Dieser Verlust muss von den noch berufstätigen Versicherten und dem Arbeitgeber übernommen werden. Wirtschaftsverbände und Wirtschaftsvertreter warnen deshalb davor, dass bei einem NEIN zur Rentenkürzung die BVG-Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber je nach der finanziellen Situation der Pensionskasse erhöht werden müssten. Neben der Sicherung der zweiten Säule geht es also auch um einen fairen Ausgleich zwischen Rentnern und Arbeitnehmern sowie um den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Wissenswert:
Der Mindestumwandlungssatz gilt für die obligatorische berufliche Vorsorge bis zu einem Einkommen von 82’000 Franken. Einige Pensionskassen machen eine Mischrechnung indem sie einen Einheitssatz für die obligatorische und die überobligarorische berufliche Vorsorge definieren. Dieser Einheitssatz kann unter dem Mindestumwandlungssatz liegen.

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6 Gedanken zu „Rentenkürzung“

  1. Was sagst denn du dazu? Ich schwanke. Meine Eltern sind dagegen. Meine Mutter ist seit Dez Rentnerin und ihr wurde der Satz schon gekürzt. Wegen über- was aber so nicht 100% stimmt.

  2. Mir leuchtet ein, dass eine längere Lebenserwartung eine Anpassung des Umwandlungssatzes nötig macht sofern man das Rentenalter nicht an das längere Lebensalter anpasst. Allerdings hat man bereits im Jahr 2003 eine Anpassung veranlasst als man die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes auf 6.8% beschlossen hat. Eine erneute Senkung, die aus dem selben Grund nur ein paar Jahre später erfolgt, macht mich stutzig. Hier besteht von Seiten der Experten Erklärungsbedarf. Zudem frage ich mich, weshalb es nicht möglich sein soll auf den Kapitalmärkten eine Rendite von ca. 5% zu erwirtschaften. Sowas sollte eigentlich locker möglich sein. Im Gegensatz zum Gewerbeverband denke ich nicht, dass die Erwartung einer Renite von 5% zu Casino-Kapitalismus führt. Wenn man von Casino-Kapitalismus spricht, denke ich eher an die Reniteerwartungen gewisser Grossbanken von ca. 15-25%.

    Mich würde interessieren wie hoch die Kosten der Pensionskassenverwaltungen sind. Von höheren Beiträgen um marode Pensionskassen zu sanieren halte ich nichts. Das schadet der Wirtschaft. Doch genau dies wird von den Befürwortern der Rentenkürzung angedroht sofern die Kürzung abgelehnt werden sollte. Ob das nur ein Bluff bzw. Angstmacherei ist um ein Ja für die Kürzung zu erwirken weiss ich nicht.

    Im Moment neige ich eher dazu der Rentenkürzung zuzustimmen. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass klar wird weshalb es den Pensionskassen so schwer fällt für die verwalteten Vermögen eine Rendite von mindestens 5% herauszuschlagen. Wenn einer einen Kleinkredit will, muss er unter Umständen bis zu 15% Zinsen zahlen und die wollen noch nicht einmal 5% Rendite erwirtschaften können. Tststs.

  3. Was die Rendite der PK angeht muss man davon ausgehen das die PK meist ja bei einem Finanzinstitut zur Verwaltung überlässt. Jene Bank oder Versicherung will damit auch Geld verdienen damit auch die Putzfrau welche die Panzerglasscheiben reinigt einigermassen entlöhnt werden kann.

    So eine Bank nimmt dann schnell mal 2% vom investierten Kapital damit Spesen und Kosten gedekt werden können.

    Gemäss Blick vom Sonntag kostet die Verwaltung der PK Gelder 13mal mehr als die der AHV. Vermutlich exclusiv der Penalty die beim PK wechsel anfallen. (das Bakshish für die PK Verwalter kommt ja von den Banken und Versicherungen)

    Die Verwaltung kostet gemäss Blick 2 Monatsrenten PRO JAHR!

  4. Bei den Pensionskassen gibt es mit Absicht keine Transparenz.
    Die PK der Stadt Zürich geht mit gutem Beispiel voran und veröffentlicht auch deren Anlagestrategie und Performance.

    Leider wird aber auch verschwiegen wie viel die Invaliditäts-Versicherungsleistung kostet, die PK der SBB hatte das ja schon vorgemacht.

    Und in welchem Ausmass das Argument des älter werdens zutrifft weis anscheinend nicht mal das Amt für Statistik.
    Genau so gut könnte man sagen es sterben mehr kurz vor oder nach der Pensionierung.

    Hier noch ein guter Artikel das vermutlich jeden bewegt gegen die Absenkung des UW Satz zu stimmen.

    http://www.saldo.ch/themen/beitrag/1016197/Zu_hohe_Kosten_druecken_auf_die_Altersrente

  5. Meine Meinung dazu ist folgende:

    Wo ist das Geld geblieben, was die Rentenversicherer in den guten Zeiten durch spekulieren einkassiert haben, da haben doch die Rentner auch nichts davon abgekriegt, oder?
    Jetzt wo der Schuss hintenraus ging, womit man durch spekulieren irgendwann mal bestraft wird, jetzt holt man es sich bequemerweise beim Rentner.
    Es wird von gerechter Kürzung gesprochen, aber wo ist denn da Gerechtigkeit, wenn frühere Rentner noch die ungekürzte, alle nachfolgenden die gekürzte Rente bekommen. Die JA-Befürworter reden immer davon, der Jugend auch noch Rente auszahlen zu können, dabei geht es ihnen ja gar nicht einmal darum. Ihnen geht es um ihre eigene Tasche und wenn die Jugend mal nicht mehr nur zahlt, sondern auch Leistung sehen will, dann werden sie das wahre Gesicht der Versicherer schon noch kennenlernen.

  6. Von den aktuellen Rentnern holt man es sich nicht, aber von den künftigen. Wer Rentner ist, der hat den Mindestumwandlungssatz, der zum Zeitpunkt seines Eintritts ins Rentnerdasein gegolten hat. Senkungen betreffen nur künftige Rentnergenerationen. Also jene, die jetzt noch berufstätig sind. Man nimmt es also den Jungen und das geht nicht.

    Man verlangt von den Jungen höhere Beiträge und will ihnen gleichzeitig die Leistungen kürzen. Das ist so bei der Arbeitslosenversicherung, der AHV und jetzt auch bei der beruflichen Vorsorge. Das ist inakzeptabel.

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