Tierschutzanwalt-Initiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. Januar 2010 | 4.660 mal gesehen

Am 7. März 2010 entscheidet das Stimmvolk über die Eidgenössische Volksinitiative „Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere“.

Bei einer Annahme der Initiative würde Artikel 80 in der Bundesverfassung, der Tierschutzartikel, wie folgt ergänzt:

Absatz 4: Der Bund regelt den Rechtsschutz von Tieren als empfindungsfähigen Lebewesen.

Absatz 5: In Strafverfahren wegen Tierquälerei oder anderen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz vertritt eine Tierschutzanwältin oder ein Tierschutzanwalt die Interessen der misshandelten Tiere. Mehrere Kantone können eine gemeinsame Tierschutzanwältin oder einen gemeinsamen Tierschutzanwalt bestimmen.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Befürworter finden sich von links bis rechts. Tierschutzanwalt-Initiative weiterlesen