«Kein Krieg» – mit diesem emotionalen Slogan werben die Befürworter der Neutralitätsinitiative. Die Botschaft ist so einfach wie irreführend: Wer JA stimmt, entscheidet sich für Frieden. Wer NEIN stimmt, riskiert Krieg. Doch das Stimmvolk entscheidet am 27. September 2026 nicht über Krieg oder Frieden. Und Neutralität garantiert keinen Schutz vor einem Angriff. Neutralität verpflichtet die Schweiz – einen möglichen Aggressor verpflichtet sie zu gar nichts.
Neutralität ist kein Schutzschild
Die Initianten behaupten, die Neutralität sei ein «bewährter Schutzschild, um Kriege fernzuhalten». Das klingt beruhigend – ist aber falsch. In der Vergangenheit wurden immer wieder auch neutrale Staaten angegriffen, sobald Grossmächte ihre strategischen oder militärischen Interessen höher gewichteten als deren Neutralität.
Belgien war neutral und wurde 1914 und 1940 angegriffen. Luxemburg war neutral und wurde 1914 und 1940 angegriffen. Die Niederlande waren neutral und wurden 1940 überfallen. Dänemark und Norwegen waren neutral und wurden 1940 von Deutschland angegriffen. Finnland war neutral und wurde 1939 von der Sowjetunion angegriffen. Der Iran war neutral und wurde 1941 von Grossbritannien und der Sowjetunion besetzt. Die USA waren neutral und wurden 1941 von Japan angegriffen.
Neutralität verhindert keinen Krieg. Sie funktioniert nur so lange als Schutz, wie andere Staaten bereit sind, sie zu respektieren.
Das wissen letztlich sogar die Initianten. In ihrem eigenen Argumentarium räumen sie ein, dass auch ein neutrales Land keine hundertprozentige Sicherheit habe, nicht angegriffen zu werden.
«Kein Krieg» ist ein politisches Framing
Niemand stimmt am 27. September darüber ab, ob die Schweiz Krieg oder Frieden haben soll. Ein NEIN zur Neutralitätsinitiative bedeutet weder Krieg noch die Abschaffung der Neutralität.
Abgestimmt wird darüber, ob die Schweiz ihre Neutralität wesentlich strenger in der Bundesverfassung festschreiben und damit ihren aussen- und sicherheitspolitischen Handlungsspielraum einschränken soll.
Die Initiative möchte festschreiben, dass die Schweiz grundsätzlich nicht mit Militär- oder Verteidigungsbündnissen zusammenarbeitet, solange sie nicht selbst angegriffen wird oder ein Angriff gegen sie vorbereitet wird.
Ebenso will die Initiative der Schweiz grundsätzlich die Möglichkeit nehmen, selbst Sanktionen gegen kriegführende Staaten zu verhängen – selbst dann, wenn eine Grossmacht einen kleineren Staat überfällt und damit das Völkerrecht bricht.
Das ist die eigentliche Abstimmungsfrage. Nicht «Krieg oder Frieden?»
Gerade ein Kleinstaat braucht das Völkerrecht
Besonders widersprüchlich wird das Argumentarium dort, wo die Initianten selbst vor einer Welt warnen, in der Staaten das internationale Recht nur noch beachten, wenn es ihnen gerade nützt.
Genau deshalb kann der Schweiz die Verletzung des Völkerrechts nicht gleichgültig sein.
Die Schweiz ist keine Grossmacht. Sie kann ihre Interessen nicht mit Flugzeugträgern, Atomwaffen oder Millionenheeren durchsetzen. Ein Kleinstaat ist deshalb in besonderem Masse darauf angewiesen, dass Grenzen respektiert werden, Angriffskriege nicht akzeptiert werden und das Recht des Stärkeren nicht das Völkerrecht ersetzt.
Wenn eine Grossmacht einen kleineren Staat völkerrechtswidrig überfällt, ist die Verteidigung dieser internationalen Ordnung deshalb auch Schweizer Eigeninteresse.
Dafür muss die Schweiz weder Kriegspartei werden noch ihre Neutralität aufgeben. Aber sie sollte sich auch nicht selbst die Hände binden und auf politische oder wirtschaftliche Reaktionen verzichten.
Neutralität ist kein Selbstzweck
Neutralität ist kein Wert an sich und kein politischer Glaubenssatz. Sie ist ein aussenpolitisches Instrument und muss daran gemessen werden, ob sie den Interessen und der Sicherheit der Schweiz dient.
Wenn Neutralität die Schweiz daran hindert, auf schwere Verletzungen des Völkerrechts zu reagieren, die Zusammenarbeit mit Partnern erschwert oder ihren sicherheitspolitischen Handlungsspielraum einschränkt, wird aus dem vermeintlichen Vorteil ein Nachteil.
Gerade ein Kleinstaat wie die Schweiz hat ein elementares eigenes Interesse an einer internationalen Ordnung, in der Grossmächte die Souveränität und territoriale Integrität kleinerer Staaten respektieren.
Neutralität ist kein Friedensvertrag. Sie ist keine Sicherheitsgarantie und kein Schutzschild vor einem Aggressor. Die Schweiz darf gegenüber Verletzungen des Völkerrechts nicht neutral sein. Sie muss auf der Seite des Völkerrechts stehen.
Am 27. September geht es deshalb nicht um «Krieg oder Frieden». Es geht darum, ob sich die Schweiz mit der Neutralitätsinitiative selbst Handlungsmöglichkeiten nehmen soll.
Darum: NEIN zur Neutralitätsinitiative.
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