Mehrwertsteuerprivileg für die Gastronomie?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 31. August 2014 | 9.300 mal gesehen

Das Gastgewerbe will ein Mehrwertsteuerprivileg. Deshalb hat es die Volksinitiative «Schluss mit der Mehrwertsteuer-Diskriminierung des Gastgewerbes!» lanciert, über welche wir am 28. September 2014 abstimmen. Doch ist ein Mehrwertsteuerprivileg für eine einzelne Branche wirklich sinnvoll?

Bei der Mehrwertsteuer handelt es sich um eine Konsumsteuer. Das bereits besteuerte Einkommen und Vermögen von Konsumenten wird beim Kauf von Gütern und Dienstleistungen noch einmal besteuert. Zum Schutz von Partikularinteressen von einzelnen Branchen mit starken Lobbys, gibt es in der Schweiz drei verschiedene Mehrwertsteuersätze und 25 Ausnahmen. Der Normale Steuersatz für die Mehrwertsteuer beträgt 8%, für Güter des Grundbedarfs gibt es einen reduzierten Satz von 2,5% und für Hotels und Herbergen gibt es einen Sondersatz für die Beherbergung von 3,8%.

Das Gastgewerbe möchte ebenfalls in den Genuss des reduzierten Satzes von 2,5% kommen. Es rechtfertigt seine Forderung damit, dass die steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Imbissständen und Restaurants nicht nachvollziehbar sei. Um dies zu veranschaulichen hat es den inzwischen bestens bekannten Bratwurstvergleich gebracht. So ist es laut dem Gastgewerbe nicht in Ordnung, dass eine an einem Imbissstand gekaufte Bratwurst nur zu 2,5% und eine im Restaurant gekaufte Bratwurst mit 8% Mehrwertsteuer besteuert wird.

Es gibt aber schon einen Unterschied zwischen Imbissständen und Restaurants. Restaurants bieten mehr Leistungen als ein Imbissstand. Das sieht man alleine schon an der Tatsache, dass die Rechnungen in Restaurants wesentlich höher sind als jene von Imbissständen. Jemand, der im Einkaufszentrum eine Bratwurst, ein Brot und eine Flasche Mineralwasser kauft, erwirbt damit Güter zur Deckung seines Grundbedarfs. Die Leistungen von Restaurants dienen jedoch eindeutig nicht der Deckung des Grundbedarfs. Er erhält dort nicht bloss eine heisse Wurst sondern ganze Menüs, die von einem Koch zubereitet wurden. Ausserdem muss er die Wurst nicht an einem Stehplatz oder auf der Strasse verdrücken, denn er hat einen gemütlichen Platz in einer Beiz. Somit ist jedem klar, dass er  im Vergleich zu einem Imbissstand im Restaurant einen Mehrwert an Leistungen erhält und somit auch eine höhere Rechnung erhält.

Wie hoch der neue Steuersatz für die Güter des Grundbedarfs wird wenn die Initiative des Gastgewerbes angenommen wird, ist noch offen. Im Wortlaut der Initiative ist keine konkrete Zahl genannt.  Bei einer Senkung des Mehrwertsteuersatzes für das Gastgewerbe auf 2,5% würden dem Bund gemäss Angaben des Bundesrats rund 750 Millionen Franken an Einnahmen fehlen. Es ist daher davon auszugehen, dass der Bund den bisherigen Satz für den Grundbedarf von 2,5% erhöhen würde. Dies um den Steuerausfall zu kompensieren. Denn im Initiativtext wird ja nur verlangt, den Satz für das Gastgewerbe an jenen für den täglichen Grundbedarf anzupassen, wie hoch der Satz für den Grundbedarf sein darf, steht nicht.

Was hätte die Erhöhung des reduzierten Satzes für den Grundbedarf für uns Konsumenten zu Folge? Richtig, wir würden alle mehr Mehrwerststeuer zahlen müssen, wenn wir im Einkaufszentrum Lebensmittel einkaufen. Bestraft würden also auch jene, die bisher keine Restaurantbesuche gemacht haben. Das, liebe Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, kann es doch echt nicht sein!

Es kann doch nicht sein, dass wir wegen der egoistischen Partikularinteressen einer einzigen Branche mehr für die Güter des täglichen Grundbedarfs zahlen sollen!!! Es wäre im übrigen noch völlig offen ob das Gastgewerbe den tieferen Mehrwertsteuersatz an die Konsumenten weitergibt. Es ist nämlich kaum denkbar, dass wegen einem ein paar Prozent tieferen Mehrwertsteuersatz plötzlich mehr Menschen ins Restaurant gehen. Die Ersparnis wäre minim. Bei einem Menu zum Preis von 25 Franken zahlt man heute 2 Franken Mehrwertsteuer. Nach einer Annahme der Initiative würde man bei einem reduzierten Satz von z.B. 4% noch 1 Franken zahlen. Mir muss keiner erzählen, dass er wegen einem Franken, den er weniger bezahlen müsste, öfter ins Restaurant ginge. Schlimmer würde es aber alle treffen, die heute für ihre Lebensmittel neu z.B. 4% anstatt wie bisher 2,5% zahlen müssten. Denn wer einen Haushalt hat, der geht ja wohl häufiger ins Einkaufszentrum als ins Restaurant um seinen täglichen Grundbedarf an Lebensmitteln zu decken. Oder?!

Deshalb rate ich euch am 28. September 2014 NEIN zur Volksinitiative  «Schluss mit der Mehrwertsteuer-Diskriminierung des Gastgewerbes!» zu stimmen.

Ist eine Einheitskasse sinnvoll?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. August 2014 | 1.850 mal gesehen

Am 28. September 2014 stimmen wir über die Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ ab. Die Initiative will, dass die „obligatorische Krankenversicherung“ von einer Einheitskasse geführt wird und nicht mehr von über 60 privaten Krankenkassen wie bisher. Die Initianten versprechen sich von einer Einheitskasse Einsparungen von bis zu 10%. Diese sollen ihrer Ansicht nach zu tieferen Prämien führen. Doch Zweifel sind angebracht, hier erfahren Sie weshalb.

Die Befürworter der Einheitskasse versprechen sich ein Sparpotential von bis zu 10%.
Die Befürworter der Einheitskasse versprechen sich ein Sparpotential von bis zu 10%.

Der jährliche Prämienanstieg bei der obligatorischen Krankenversicherung hat mit der Überalterung der Bevölkerung, höheren Ansprüchen an die medizinische Grundversorgung und Mängeln im gegenwärtigen System zu tun. Ein grosser Mangel im System ist z.B. dass die Krankenkassen kaum ein Einspracherecht gegen unzweckmässige Medikamente auf der Pflichtliste und die falsche Behandlung von Patienten haben. Zudem sind die Medikamentenpreise in der Schweiz wesentlich höher als in allen anderen europäischen Ländern.

Die obligatorische Krankenversicherung ist staatlich vorgeschrieben und reglementiert. Preise für erbrachte medizinische Leistungen werden nach planwirtschaftlichen Methoden und nicht nach marktwirtschaftlichen Kriterien festgelegt. Die Transparenz über Preise und Kosten lassen zu wünschen übrig. Immer wieder ereignen sich gravierende Fehler bei Leistungsabrechnungen und kommen die Kassen teuer zu stehen. In einem in den Medien publik gemachten Fall verrechnete das Universitätsspital Basel Leistungen doppelt!

Es ist nicht auszuschliessen, dass absichtlich falsch fakturiert wird um auf Kosten der Versicherten mehr zu kassieren
Es ist nicht auszuschliessen, dass absichtlich falsch fakturiert wird um auf Kosten der Versicherten mehr zu kassieren

Die Initianten versprechen Einsparungen von bis zu 10%, die zu einer Reduktion der Prämien führen würden. Das klingt schön, doch ich habe meine Zweifel daran. Für koordinierte Behandlungen benötigen wir keine Einheitskasse. Ausserdem zeugen die zahlreichen Korruptionsfälle beim Bund davon, dass Staatsbetriebe ineffizient und korrupt sind. Es ist zu befürchten, dass sich eine Einheitskasse zu einem bürokratischen staatlichen Gebührenmonster entwickelt, welches zu einer weiteren Verteuerung der Gesundheitskosten führt. Bei einer Einheitskasse gibt es keinen Wettbewerb mehr. Damit würden die Anreize für eine effiziente Verwaltung und Kosteneinsparungen wegfallen. Einsparungen von 10% wären dann blosses Wunschdenken. Vielmehr müsste mittel bis langfristig wohl mit einem Prämienanstieg von 10% und mehr gerechnet werden.

Eines ist bereits jetzt klar, die Initiative sieht die Abschaffung der heutigen Prämienregionen vor. Künftig sollen die Prämien auf der Grundlage der Kosten eines Kantons festgelegt werden. Damit dürften die Prämien für die Landbevölkerung wohl steigen. Auch die Bevölkerung in den Städten könnte nicht aufatmen. Denn mittel- bis langfristig dürften die Prämien aufgrund der Misswirtschaft und einer potentiellen Korruptionsgefahr bei einer selbstgefälligen und korrupten staatlichen Einheitskasse wohl ebenfalls steigen. Mehr Staat ist nicht immer besser, sondern oft schlechter. Bei einer Einheitskasse müssten die Versicherten Prämienerhöhungen über sich ergehen lassen. Sie könnten nicht mehr zu einer günstigeren Kasse wechseln. Das ist eine Einschränkung der persönlichen Freiheiten der Versicherungsnehmer.

NEIN zum Gripen-Fonds-Gesetz

Von Alexander Müller veröffentlicht am 1. April 2014 | 2.490 mal gesehen

Bundesrat Ueli Maurer von der SVP möchte die marode Luftwaffe aufpolieren. Deshalb will er 54 alte F5 Tiger Jets durch 22 schwedische Gripen Mehrzweckkampfflugzeuge ersetzen. Der ganze Spass soll rund 3 Milliarden Schweizerfranken kosten. Ob das mit den Kosten tatsächlich so ist, bleibt unklar, denn die Flugzeuge existieren derzeit nur auf dem Papier. Finanziert werden soll das ganze über einen Fonds. Am 18. Mai 2014 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten, die es interessiert, über das Gripen-Fonds-Gesetz ab. Es handelt sich dabei um die gesetzliche Voraussetzung für die Finanzierung der Grippenbeschaffung.

Was spricht gegen die Beschaffung des Gripen bzw. das Gripen-Fonds-Gesetz?

1. Mit 22 mittelmässigen Kampfflugzeugen kann unsere marode Luftwaffe die Schweiz nicht verteidigen. Das ist wie damals, als der Rest der deutschen Luftwaffe verzweifelt versuchte mit einer Handvoll Jäger alliierte Bomberverbände aufzuhalten. Also ein hoffnungsloses Unterfangen, das von Anfang an zum Scheitern verurteilt ist. Seht selbst:

Auch die japanische Luftwaffe konnte mit ihrer zahlenmässig unterlegenen Luftwaffe trotz immenser Verzeiflungstaten nicht gewinnen.

2. Der Gripen existiert bislang nur auf dem Papier. Wer am 18. Mai 2014 JA für das Gripen-Fonds-Gesetz stimmt, der sagt ja zum Kauf einer über 3 Milliarden Schweizerfranken teuren Wundertüte.

3. Bevor wir wahl- und konzeptlos Spielzeuge für unsere Armee kaufen, sollten wir erst einmal über eine vernünftige und sinnvolle Verteidigungsstrategie bzw. die Rolle der Luftwaffe nachdenken. Dazu gehört die Überlegung wer der Feind ist und wie man ihn am besten abwehren bzw. bekämpfen kann. Erst dann sollten wir uns die Waffen aussuchen, nicht umgekehrt.

4. Für die luftpolizeilichen Aufgaben, die ohnehin bislang nicht benötigt wurden, taugen auch noch die vorhandenen F/A 18 Flieger.

5. Die Länder, welche die Schweiz umgeben haben mit Ausnahme von Liechtenstein und Österreich mehr und zudem bessere Flugzeuge als wir. 22 Gripen werden die desolate Lage unserer Landesverteidigung nicht wesentlich verbessern. Unser Land steht zurzeit so in Europa da, wie seinerzeit die alte Eidgenossenschaft vor den Truppen Napoleons.

Ich bin gegen das Gripen-Fonds-Gesetz, wir können diese 3 Milliarden sinnvoller ausgeben. Zum Beispiel für den Strassenbau. Wir sollten dringend eine zweite Gotthardröhre bauen. Das bringt wesentlich mehr Schweizern etwas als 22 Gripenflugzeuge. Seid ehrlich, die Gripen machen nur Lärm, deswegen ist eurer Leben weder sicherer noch seid ihr schneller im Tessin.

Stimmempfehlung für den 18. Mai 2014: NEIN zum Gripen-Fonds-Gesetz

Argumente gegen die Mindestlohn-Initiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. März 2014 | 2.590 mal gesehen

Am 18. Mai 2014 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Mindestlohn-Initiative ab. Die Mindestlohn-Initiative verlangt einen gesetzlichen schweizweiten Mindestlohn von CHF 22.00 pro Stunde. Das entspricht bei einer Wochenarbeitszeit von 42 Stunden einem Monatslohn von rund CHF 4’000.00. Zudem soll dieser Lohn regelmässig der Teuerung angepasst werden.  Direkt von der Mindestlohn-Initiative betroffen wären ca. 9% der Arbeitsplätze oder rund 330’000 Stellen.

Wortlaut des Initiativtextes:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 110a Schutz der Löhne (neu)

1 Bund und Kantone treffen Massnahmen zum Schutz der Löhne auf dem Arbeitsmarkt.

2 Sie fördern zu diesem Zweck insbesondere die Festlegung von orts-, berufs- und branchenüblichen Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen und deren Einhaltung.

3 Der Bund legt einen gesetzlichen Mindestlohn fest. Dieser gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als zwingende Lohnuntergrenze. Der Bund kann für besondere Arbeitsverhältnisse Ausnahmeregelungen erlassen.

4 Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmässig an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst, mindestens aber im Ausmass des Rentenindexes der Alters- und Hinterlassenenversicherung.

5 Die Ausnahmeregelungen und die Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohnes an die Lohn- und Preisentwicklung werden unter Mitwirkung der Sozialpartner erlassen.

6 Die Kantone können zwingende Zuschläge auf den gesetzlichen Mindestlohn festlegen.

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 8 (neu)

8. Übergangsbestimmung zu Art. 110a (Schutz der Löhne)

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 22 Franken pro Stunde. Bei der Inkraftsetzung von Artikel 110a wird die seit dem Jahr 2011 aufgelaufene Lohn- und Preisentwicklung nach Artikel 110Absatz 4  hinzugerechnet.

2Die Kantone bezeichnen die Behörde, die für den Vollzug des gesetzlichen Mindestlohnes verantwortlich ist.

Der Bundesrat setzt Artikel 110a spätestens drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft.

4Falls innert dieser Frist kein Ausführungsgesetz in Kraft gesetzt wird, erlässt der Bundesrat unter Mitwirkung der Sozialpartner die nötigen Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg.

Welche Argumente sprechen gegen die Mindestlohn-Initiative?

1. Ein Mindestlohn von CHF 22.00 wäre im europäischen Vergleich ein überdurchschnittlich hoher Mindestlohn. Er würde den Wirtschaftsstandort Schweiz weiter schwächen. Hohe Löhne zementieren die Hochpreisinsel Schweiz und machen sie gegenüber dem Ausland in vielen Bereichen noch weniger konkurrenzfähig. Gerade grenznahe Randregionen könnten dies zu spüren bekommen. Bereits heute kaufen viele Schweizer nicht mehr bei Schweizer Detailhändlern ein, bestellen ihre Pizza im Ausland oder lassen sich die Haare im Ausland schneiden. Immer mehr Leute fliegen inzwischen auch von ausländischen Flughäfen in den Urlaub um so einen markant günstigeren Urlaub geniessen zu können. Wir Schweizer zahlen praktisch für alles zu viel.

2. Nicht jeder, der für einen tiefen Lohn arbeitet, ist wirklich von Armut betroffen. Viele Tieflohnbezüger bringen ihren Lohn in einen Haushalt mit ein, in dem weitere Beschäftigte über ein Einkommen verfügen.

3. Haushalte mit niedrigem Einkommen werden bereits heute entlastet, beispielsweise
mit Prämienverbilligungen bei den Krankenkassenbeiträgen, tieferen Steuern und mit Vergütungen für die Kinderbetreuung.

4. Die Mindestlohn-Initiative gefährdet Nebenjobs und Jobs für weniger qualifizierte Arbeitskräfte, weil die Gefahr besteht, dass diese aufgrund des staatlich diktierten Mindestlohns wegrationalisiert würden.

5. Die bereits heute nur dank staatlichen Milliardensubventionen überlebensfähige Schweizer Landwirtschaft wäre bei staatlich diktierten Mindestlöhnen von CHF 22.00 pro Stunde gegenüber der internationalen Konkurrenz noch weniger konkurrenzfähig, wenn sie darauf nicht mit weiterer Automatisierung und Effizienzsteigerungen reagieren würde.

6. Die Mindestlohn-Initiative gefährdet die Existenz von kleinen und mittlere Unternehmen, die bereits heute im harten Wettbewerb bestehen müssen. Hohe Mindestlöhne benachteiligen diese gegenüber der ausländischen Konkurrenz zusätzlich.

Für mich ist der Fall klar, ich empfehle die Mindestlohn-Initiative zur Ablehnung.

NEIN zur Pseudo-Pädophilen-Initiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. März 2014 | 2.644 mal gesehen

ACHTUNG! Die Pädophilen-Initiative erfasst nicht nur Pädophile. Es handelt sich dabei um eine Pseudo-Pädophilen-Initiative, die aus rechtstaatlicher Sicht im höchsten Masse bedenklich ist. Sie verstösst gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit und trifft nicht nur Pädophile.  So unterscheidet die Initiative z.B. nicht zwischen einer Jugendliebe und tatsächlich pädokriminellen Straftaten. Ein 18 Jähriger, der eine Liebschaft mit einer 15 Jährigen hat, wird gleich hart bestraft wie ein 53 Jähriger, der sich an einer 9 Jährigen vergreift. 

Schaut euch den Wortlaut der Pädophilen-Initiative an! Er zeigt, dass es keineswegs nur um Pädophile geht. So ist dort nicht von „pädophilen Handlungen“ sondern von „beeinträchtigen der sexuellen Unversehrtheit“ die Rede.

Wortlaut:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 123c (neu) Massnahme nach Sexualdelikten an Kindern oder an zum Widerstand unfähigen oder urteilsunfähigen Personen

Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.

Die Initiative betrifft nicht nur Pädophile

Die Initianten wollen, dass bereits ein lebenslanges Verbot für Tätigkeiten mit Schutzbefohlenen erhält, wer die Zitat „sexuelle Unversehrtheit“ eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt hat. Sie lassen es aber offen genau zu definieren, was sie unter einer „sexuellen Unversehrtheit“ verstehen. Je nachdem könnten bereits der Sexualkundeunterricht im Kindergarten oder der Primarschule als „Beeinträchtigung der sexuellen Unversehrtheit“ angesehen werden. Das heisst, dass Lehrpersonen ein lebenslanges Berufsverbot drohen könnte obwohl sie weder pädophil sind noch pädophile Handlungen vollzogen haben. Die Pädophilen-Initiative ist deshalb gar keine Pädophilen-Initiative sondern eine Pseudo-Pädophilen-Initiative.

Die initiative nimmt keine Rücksicht auf die Schwere des Vergehens

Es ist völlig unverhältnismässig wenn für jede Beeinträchtigung der „sexuellen Unversehrtheit“ gleich ein lebenslanges Verbot für Tätigkeiten mit Schutzbefohlenen  ausgesprochen wird. Das widerspricht dem rechtstaatlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Es muss schon möglich sein, eine Tat entsprechend ihrer Schwere zu ahnden, sonst öffnen wir dem Unrecht Tür und Tor!

Die Initiative verhindert keine Übergriffe an Kinder

Bereits heute drohen bei Kindsmissbrauch hohe Strafen. Gerade erst wurde ein Mann zu 13 Jahren Haft verurteilt, das entsprich in etwa dem Strafmass für Mord. Weitere Gesetzesverschärfungen sind bereits in Bearbeitung und treten voraussichtlich bereits im nächsten Jahr in Kraft.  Wir wissen aber, dass hohe Strafen nicht vor Straftaten abhalten. Ausserdem kann ein Täter solange wirken bis er erwischt wird. Deshalb kann auch diese Initiative den Missbrauch von Schutzbefohlenen nicht verhindern. Sie schafft aber einen rechtstaatlich höchst bedenklichen Automatismus, der den Grundsatz der Verhältnismässigkeit ausser Kraft setzt. Dies indem alle unabhängig von der Schwere der Tat gleich bestraft werden. Das kann es doch nicht sein!

Wir stimmen am 18. Mai 2014 über Pseudo-Pädophilen-Initiative ab. Ich rate jedem, der für Gerechtigkeit und Rechtstaatlichkeit ist, die Initiative abzulehnen.

NEIN zur Änderung des Planungs- und Baugesetzes

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Januar 2014 | 1.999 mal gesehen

Am 9. Februar 2014 wird im Kanton Zürich über die Änderung des Planungs- und Baugesetzes abgestimmt. Die Vorlage will Gemeinden ermöglichen Vorschriften zu erlassen, die Bauherren und Hauseigentümer zwingen erneuerbarer Energien stärker zu nutzen. Konkret sollen Gemeinden im Zonenplan Gebiete bezeichnen können, in denen bei Neu- oder Umbauten erneuerbare Energien stärker genutzt werden müssen als es die heutigen kantonalen Vorschriften verlangen.

Ich lehne diese linksgrüne Revision des Planungs- und Baugesetzes entschieden ab. Die vorgesehene Revision ist eine Verletzung der Eigentumsrechte von Bauherren und Hauseigentümern. Bauherren und Hauseigentümer sollen wie bisher selber entscheiden dürfen welche Energien sie nutzen wollen. Die Behörden und Beamten machen uns Bürgern schon genug unnötige Vorschriften!

Die Änderung des Planungs- und Bausgesetzes ist ein Schritt in Richtung Zwang und Planwirtschaft. Ich als liberaler Mensch halte es für den falschen Weg, wenn Behörden vorschreiben welche Energien Hauseigentümer für ihre Liegenschaften zu nutzen haben. Das geht einfach zu weit. Wer alternative Energien nutzen will, soll sich freiwillig dafür entscheiden. Wenn sie sinnvoll sind, werden sich die Leute ohnehin freiwillig dafür entscheiden. Ein Zwang seitens der Behörden ist somit unnötig.

Die Revision des Bau- und Planungsgesetzes ist zudem investitionshemmend, führt zu höheren Baukosten und mehr Bürokratie. Es ist zu befürchten, dass die absehbaren unterschiedlichen kommunalen Vorschriften Bauherren und Investoren den Überblick erschwert.

Ich empfehle den Stimmberechtigen des Kantons Zürich am 9. Februar 2014 NEIN zur Revision des Planungs- und Baugesetzes zu stimmen. Wer NEIN stimmt, der stimmt für Freiheit und Selbstbestimmung und gegen Behördenwillkür.

Abtreibungsfinanzierung ist für Liberale Privatsache!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 5. Januar 2014 | 2.551 mal gesehen

Echte Liberale unterstützen die Initiative Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache. Sie sind gegen eine staatlich verordnete Vollkasko-Krankenversicherung mit Leistungen im Angebot, die gar nichts mit Krankheit zu tun haben. Eine Krankenversicherung ist für die Finanzierung der Behandlung von Krankheiten da! Die obligatorische Krankenversicherung soll Leistungen finanzieren, die im Krankheitsfall notwendig sind um das Überleben zu sichern.

Es ist unverantwortlich von der Politik in Zeiten von jährlich steigenden Krankenkassenprämien den Leistungskatalog mit Angeboten für Gesunde auszubauen! Die Kosten für die Behandlung von schwangeren Frauen und für Abtreibungen haben in einer obligatorischen Krankenversicherung nichts zu suchen. Diese Leistungen sollten via freiwillige Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Dasselbe gilt übrigens auch für die Komplementärmedizin, die ebenfalls zu höheren Kosten bei der obligatorischen Krankenversicherung führt.

Ein Drittel aller obligatorisch Versicherten nimmt bereits heute Prämienverbilligungen in Anspruch! Im Jahr 2012 haben die Krankenkassen rund 600’000 Betreibungen wegen nicht bezahlter Krankenkassenprämien durchgeführt! Immer mehr Versicherte erhöhen die Jahresfranchise, also den Selbstbehalt, auf das gesetzliche Maximum von 2’500 Franken. Sie tun dies um den jährlichen Anstieg der Prämien möglichst gering zu halten. Einige dieser Leute können sich im Krankheitsfall nicht einmal mehr einen Arztbesuch leisten! Da ist es einfach im höchsten Masse unverantwortlich sich gegen die Initiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ auszusprechen.

Die Parteien, welche sich dafür aussprechen, dass gesunde Frauen zulasten von Kranken bevorteilt werden, handeln unverantwortlich!

Es ist einfach nicht in Ordnung wenn Versicherungsnehmer gezwungen werden Abtreibungen via Prämien für die obligatorische Krankenversicherung zu finanzieren. Das ist ein ungeheuerliches Diktat sozialistischer Ausprägung.

Abtreibungsfinanzierung
Unser Staat ist nicht Herodes! Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache!

Wer gegen die staatliche Förderung von mutmasslichem Kindermord ist, der soll am 9. Februar 2014 JA zur Initiative Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache stimmen!

Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. Dezember 2013 | 5.017 mal gesehen

Warum ich die Initiative Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache unterstütze:

Immer mehr Menschen können sich die hohen Krankenkassenprämien nicht mehr leisten. Im Jahr 2012 mussten 2,3 Millionen Versicherungsnehmer eine Prämienverbilligung in Anspruch nehmen. Das ist fast jeder Dritte Versicherte! Im gleichen Jahr haben die Krankenkassen rund 600’000 Betreibungen wegen nicht bezahlter Krankenkassenprämien durchgeführt! Viele Versicherte erhöhen die Jahresfranchise aufs Maximum von 2’500 um dem Anstieg der Krankenkassenprämien entgegenzuwirken. Einige von Ihnen können sich dann im Krankheitsfall den Arztbesuch nicht mehr leisten. Dennoch wollen linke Feministinnen, dass die Krankenkassen gesunden Frauen eine Abtreibung zahlt. Dies zulasten der Kranken. Dass kann es nicht sein, denn Schwangerschaft ist keine Krankheit! Jede Leistung, die nichts mit Krankheit zu tun hat, verteuert die Krankenkassenprämien unnötig.

Abtreibungsfinanzierung
Unser Staat ist nicht Herodes! Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache!

Die obligatorische Krankenversicherung soll verhindern, dass im Ernstfall jemand aufgrund einer Erkrankung stirbt, weil er sich die Behandlungskosten nicht leisten kann. Sie ist aber nicht dazu da um Gesunden eine Behandlung zu finanzieren. Denn die Finanzierung von Leistungen für Gesunde führt logischerweise zu höheren Krankenkassenprämien. Es ist ein Hohn, wenn die Krankenkassen gesunden Frauen eine Abtreibung oder eine Mehrlingsreduktion finanzieren, während echte Kranke sich den Gang zum Arzt nicht mehr leisten können.

Die Initiative Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache will, dass Abtreibungen und Mehrlingsreduktionen nur noch bei seltenen Ausnahmen von Seiten der Mutter von der obligatorischen Krankenversicherung finanziert werden. Eine Mehrlingsreduktion ist das Abtöten eines oder mehrerer Föten im Mutterleib. Die Initianten lassen offen was das für Ausnahmen sein sollen. Es versteht sich jedoch aufgrund der Natur der Sache von selbst, dass damit eigentlich nur die Finanzierung einer Abtreibung aus gesundheitlichen Gründen in Frage kommt.

Bitte stimmen Sie am 9. Februar 2014 für die Initiative Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache.

FABI ist zu teuer!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Dezember 2013 | 2.531 mal gesehen

Der Bund will für die FABI-Vorlage zur Finanzierung des Unterhalts und des Ausbaus der Bahninfrastruktur mehr Geld. Dafür will er die Steuerzahler und ÖV-Benutzer zur Kasse bitten. Die Steuerzahler, die auch ÖV-Benutzer sind, werden gleich doppelt zur Kasse gebeten. Wie ich in einem anderen Artikel bereits geschrieben habe, halte ich nichts von FABI. Daran hat sich bis jetzt nicht viel geändert und es wird sich bis zur Abstimmung am 9. Februar 2014 auch nichts mehr ändern.

Offenbar hortet der Bund auch noch 535 Millionen Schweizerfranken, die eigentlich für den Strassenbau vorgesehen sind.

FABI

Das zeigt, dass das NEIN zur Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette richtig war. Diese hätte Schätzungen zufolge Mehreinnahmen von 300 Millionen Schweizerfranken gebracht. Doch wofür eigentlich, wenn der Bund noch Reserven von über einer halben Milliarde auf der hohen Kante hat?

Ich traue dem Bund genauso wenig wie Staatsanwälten. Schaut euch doch einmal die Artikel im Abstimmungsbüchlein auf den Seiten 11 und 12 an, die der Bundesrat in der Bundesverfassung verankern möchte. Da steht z.B. bei Artikel 81a Abs. 2:

Die Kosten des öffentlichen Verkehrs werden zu einem angemessenen Teil von den Nutzerinnen und Nutzern bezahlten Preise gedeckt.

Wer bestimmt den da bitteschön was ein angemessener Teil ist? Das Zentralpolitbüro der KPdSU? In einer Marktwirtschaft werden Preise in der Regel vom Markt durch Angebot und Nachfrage bestimmt und nicht von der Politik. Das ist schon einmal ein Grund um gegen die FABI-Vorlage zu sein. Ich will doch nicht Politikern Verantwortung und mehr Macht übertragen, zu denen ich kein Vertrauen habe.

Die Mehrwertsteuer soll auch noch für diesen FABI-Wahnsinn angehoben werden. Ich will doch keine höhere Mehrwertsteuer zahlen, die Schweiz ist ohnehin bereits eine Hochpreisinsel!

Dann will der Bund die Verantwortung für die Bahninfrastruktur übernehmen und 2 Prozent der Bundessteuer sowie 2,3 Milliarden Schweizerfranken des Bundeshaushalts dauerhaft für die Eisenbahninfrastukur zweckentfremden. Auch die Kantone sollen sich an der Finanzierung der Bahninfrastruktur beteiligen wobei die Höhe der Beteiligung gegenüber dem Stimmbürger offengelassen wird. Hier wird wohl erwartet, dass der Wähler die Katze im Sack kauft.

Für mich ist klar, ich werde am 9. Februar 2014 definitiv NEIN zur FABI-Vorlage von Frau Bundesrätin Leuthard stimmen. Die Frau hat bei mir das Vertrauen mit der Autobahn-Vignetten-Vorlage ohnehin bereits verspielt. Eine Swissmetro wäre sowieso besser.

Was gehört in die obligatorische Krankenversicherung?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Dezember 2013 | 1.827 mal gesehen

Welche Leistungen gehören von einer obligatorischen Krankenversicherung abgedeckt? Diese Frage wird zurzeit bei der Auseinandersetzung über die Initiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» intensiv diskutiert. Die Frage ist angesichts jährlich steigender Krankenkassenprämien gerechtfertigt.

Im Jahr 2012 haben laut Bundesamt für Gesundheit von rund 8 Millionen Versicherten rund 2.3 Millionen eine Prämienverbilligung in Anspruch genommen. Das ist fast jeder fast jeder dritte Versicherte! Immer mehr Versicherte erhöhen zudem aufgrund der hohen Krankenkassenprämien ihre Jahresfranchise, also den Selbstbehalt. Die maximal mögliche Jahresfranchise liegt zurzeit bei 2’500 Franken. Ein Versicherungsnehmer, der krank wird und Leistungen des Gesundheitswesens in Anspruch nimmt, muss bis zum Erreichen der Jahresfranchise alles selber bezahlen. Bei den Kosten, die darüber sind hat er noch 10% zu tragen. Darüber hinaus muss er weiterhin seine hohen Krankenkassenprämien zahlen. Das führt dazu, dass offenbar immer mehr Erkrankte sich den Gang zum Arzt nicht mehr leisten können. Im Jahr 2012 haben die Krankenkassen rund 600’000 Betreibungen wegen nichtbezahlter Krankenkassenprämien eingeleitet!

Angesichts dieser erschreckenden Tatsachen ist es legitim darüber zu befinden ob Abtreibungen weiter von der Krankenkasse bezahlt werden sollen. Es ist ein Hohn, dass die Krankenkassen gesunden Frauen eine Abtreibung finanzieren während sich Kranke den Gang zum Arzt nicht mehr leisten können!

Die Prämien für die obligatorische Krankenkassen müssen günstiger werden. Eine obligatorische Krankenversicherung soll verhindern, dass jemand wegen einer Krankheit stirbt, weil er sich die Behandlung nicht leisten kann. Also gehört die Behandlung lebensbedrohender Krankheiten natürlich in den Grundversicherungskatalog.

Leistungen, die hingegen lediglich „nice to have“ sind, aber nicht der Verhinderung lebensbedrohender Krankheiten dienen, haben in einer obligatorischen Krankenversicherung hingegen nichts zu suchen. Dazu gehören auch Leistungen, die mit einer Krankheit nichts zu tun haben. Ich denke da z.B. an die Kosten für die Entbindung einer schwangeren Frau. Diese Leistungen gehören durch Zusatzversicherungen abgedeckt. Wer diese Leistungen will, der soll eine Zusatzversicherung abschliessen und dafür extra zahlen. Gleichzeitig sollte die minimale Franchise auf 1000 Franken erhöht werden um die Eigenverantwortung der Versicherten zu erhöhen.

Ebenfalls denkbar sind Risikoprofile, wie das bei der obligatorischen Haftpflichtversicherung bereits der Fall ist. Da Raucher und Fettleibige statistisch gesehen eher zu Krankheiten neigen, sollten sie auch entsprechend höhere Krankenkassenprämien zahlen müssen. Wer einen gesunden Lebenswandel führt, sollte hingegen dafür mit günstigeren Prämien belohnt werden.

Mit diesen Massnahmen könnte nach meiner Einschätzung der weitere Anstieg der Krankenkassenprämien vermieden werden. Ich unterstütze die Initiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» weil Schwangerschaft keine Krankheit ist und die Leistungen der obligatorischen Versicherung Kranken vorbehalten sein sollten. Wer abtreiben will, der soll für die 600 Franken für die Abtreibung selber aufkommen. Viele Kranke haben eine höhere Jahresfranchise!