Absurdes von der Kopftuchfront

Von Alexander Müller veröffentlicht am 31. Januar 2010 | 4.377 mal gesehen

Einige Muslime versuchen sich bei uns zu integrieren indem sie uns ihre Ansichten aufzwingen wollen. Sie scheuen dabei weder den Gerichtsweg, noch wütende Proteste.

Nach den internationalen Regeln des Basketballverbands sind Kopfbedeckungen jeglicher Art beim Basketballspielen untersagt. Die 19 jährige Sura A. aus Ebikon LU will jedoch unbedingt mit Kopftuch Basketball spielen. Aus diesem Grund hat sie beim Luzerner Amtsgericht gegen das Verbot für Kopfbedeckungen geklagt. Vertreten wurde sie dabei vom grünen Nationalrat und Anwalt Daniel Vischer. Vischer ist spätestens seit seinem leidenschaftlichen Einsatz gegen die Minarett-Initiative dafür bekannt, dass er ein Herz für extreme religiös-fundamentalistische Gläubige hat.

Nun sind er und sein Schützling vor dem Amtsgericht abgeblitzt. Gemäss Ansicht des Amtsgerichts ist das Verbot, beim Basketball ein Kopftuch zu tragen für eine Muslimin zwar eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte, jedoch zumutbar. Um eine Diskriminierung handelt es sich gemäss dem Amtsgericht nicht. Ich teile diese Auffassung, denn es ist auch eine zumutbare Einschränkung der Persönlichkeitsrechte, wenn man einem Fussballspieler der Nationalmannschaft vorschreibt, dass er Trikot und Hose der Nationalmannschaft tragen muss. Auch dort könnte es ja schliesslich sein, dass ein muslimischer Nati-Spieler eventuell lieber einen Halbmond anstelle des Schweizerkreuzes sehen würde. Absurdes von der Kopftuchfront weiterlesen