Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. Dezember 2013 | 3.213 mal gesehen

Die Gegner der Initiative Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache machen Mobil und versuchen mit dem Verbreiten von Unwahrheiten Stimmung gegen die Initiative zu machen.

Abtreibungsfinanzierung

Sie behaupten, dass die Initiative ein Angriff auf die [glossary id=’29517′ slug=’fristenregelung‘ /] sei. Das ist der grösste Blödsinn, der je über die Initiative verbreitet wurde. Die Fristenregelung regelt, bis wann und unter welchen Voraussetzungen ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden darf. Das ist eine vernünftige Sache, die von der Initiative nicht tangiert wird.

Bei der Initiative Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache geht es darum, dass die Abtreibung vom Elternpaar finanziert und nicht der Allgemeinheit via höhere Krankenassenprämien aufgebürdet wird. Das ist zumutbar, da frühzeitige Schwangerschaftsabbrüche lediglich 600 Franken kosten. Die minimale Jahresfranchise bei der obligatorischen Krankenversicherung beträgt 300 Franken wobei die Mehrheit der Versicherungsnehmer weit höhere Jahresfranchisen haben. Ich habe z.B. eine Jahresfranchise von 2’500 Franken.

Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit. Folglich hat eine Abtreibung auch nichts in der obligatorischen Krankenversicherung zu suchen. Eine Übernahme der Abtreibungskosten durch die Krankenkassen ist nur in zwei Fällen vertretbar, nämlich im Fall einer Schwangerschaft infolge einer Vergewaltigung und bei gesundheitlichen Gründen. Die Finanzierung dieser beiden Ausnahmen ist auch bei einer Annahme der Initiative realisierbar. Die Initiative lässt Ausnahmen zu.

Eine weitere Strategie der Gegner der Initiative ist die Marginalisierungsstrategie. So behaupten sie, dass Schwangerschaftsabbrüche die obligatorische Krankenversicherung jährlich lediglich um ein paar wenige zusätzliche Millionen belasten. Mit so einer Einstellung werden wir die Gesundheitskosten nie in den Griff bekommen. Entweder wollen wir sparen und dann müssen wir das tun, oder aber wir müssen weiterhin in Kauf nehmen, dass die Krankenkassenprämien jährlich steigen. Die Krankenkasse ist für Krankheiten da und nicht für Schwangerschaftsabbrüche!

Wer etwas gegen jährlich steigende Krankenkassenprämien unternehmen will, der sollte die Initiative Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache annehmen.

Warum ich gegen die Masseneinwanderungsinitiative bin

Von Alexander Müller veröffentlicht am 9. November 2013 | 5.663 mal gesehen

Am 9. Februar 2014 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die SVP-Initiative «Gegen Masseneinwanderung» ab. Die Masseneinwanderungsinitiative stellt eine Gefahr für die bilateralen Verträge und im besonderen für die Personenfreizügigkeit dar. Bei einer Annahme der Initiative müsste das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU gekündigt werden. Der Bundesrat und seine Einflüsterer von der Wirtschaft sowie linke und religiöse Organisationen sind gegen die Initiative. Der Bundesrat erkennt offenbar jedoch an, dass es aufgrund der Personenfreizügigkeit zu Inländer-Diskriminierung gekommen ist und schlägt deshalb eine Fachkräfteinitiative vor. Diese sieht eine bessere Nutzung des inländischen Potentials an Fachkräften vor. Ich bin gegen die SVP-Masseneinwanderungs-Initiative und werde in den folgenden Zeilen erläutern weshalb.

Zunächst einmal lohnt es sich einen Blick auf den Inhalt der Initiative «Gegen Masseneinwanderung» zu werfen. Die Initiative hat folgenden Wortlaut:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 121 Sachüberschrift (neu) Gesetzgebung im Ausländer- und Asylbereich

Art. 121a (neu) Steuerung der Zuwanderung

1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.

2 Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.

3 Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.

4 Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.

5 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

Zunächst einmal bin ich wie die SVP in Ziffer 1 der Ansicht, dass die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuern sollte. Das ist eine Voraussetzung für eine intelligente Einwanderungspolitik. Natürlich ist mir klar, dass dies Probleme in Bezug auf das Personenfreizügigkeitsabkommen und die Bilateralen Verträge mit der EU mit sich bringt. Das sollte uns Schweizer jedoch nicht davon abhalten über intelligentere Migrationslösungen nachzudenken. Um es kurz zu machen, mit den Ziffern 1, 4 und 5 könnte ich gut leben. Hingegen bin ich gegen die Ziffern 2 und 3 der SVP-Initiative. Auf Höchstzahlen und Kontingente basierende Einwanderungsbeschränkungen sind unklug. Es gibt intelligentere Lösungen. Ebenfalls problematisch ist der Einbezug des Asylwesens. Asylbewerber, deren Gesuche bewilligt werden, sollten ja tatsächlich an Leib und Leben verfolgt sein. Es handelt sich hierbei also nicht um Wirtschaftsflüchtlinge wie es bei einigen abgewiesenen Asylbewerbern der Fall ist.

Wie eine intelligente Einwanderungspolitik aussehen könnte
Länder wie Australien und Kanada zeigen wie es geht. Migranten mit Qualifikationen, die im Inland selten und gefragt sind, haben höhere Chancen für eine Aufenthaltsbewilligung als solche mit Qualifikationen, die im Inland bereits im Übermass vorhanden sind. So kann man Inländer-Diskriminierung und Lohndumping vermeiden und dennoch dringend benötigtes ausländisches Personal importieren. Basis für die Feststellung des Bedarfs an Fachkräften kann die Arbeitslosenstatistik des SECO und ein Nachweis von Seiten eines Arbeitgebers betreffend Fachkräftemangel sein. Saisonale Schwankungen können mit Kurzaufenthaltsbewilligungen abgedeckt werden. Diese Lösung begrenzt die Zuwanderung bedarfsgerecht und nicht einfach auf Basis von willkürlich festgelegten Höchstzahlen.

Fazit: Ich lehne die SVP-Initiative gegen Masseneinwanderungen ab. Ich bin für eine intelligente Einwanderungspolitik, die eine bedarfsgerechte Einwanderung ermöglicht und Inländer-Diskriminierung, Masseneinwanderung und Lohndumping verhindert.

Vetterliwirtschaft ist für höhere Autobahnvignette

Von Alexander Müller veröffentlicht am 1. November 2013 | 1.542 mal gesehen

Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Vertreter der Vetterliwirtschaft haben sich für die Preiserhöhung der Autobahnvignette auf 100 Franken ausgesprochen. Ich bin gegen die Erhöhung der Autobahnvignette solange 70% der von Automobilisten bezahlten Gelder zweckentfremdet werden.

Der Bund nimmt bereits heute pro Jahr rund 10 Milliarden Schweizerfranken in Form von Steuern, Abgaben und Gebühren vom Individualverkehr ein. Diese Gelder würden für den Unterhalt und Ausbau der Strassenverkehrswege reichen. Rund 70% dieser Gelder werden aber für den öffentlichen Verkehr verwendet. Solange dieser Missststand bzw. diese Zweckentfremdung besteht, benötigen wir sicher keine Preiserhöhung für die Autobahnvignette. Zuerst muss die Quersubventionierung des öffentlichen Verkehrs durch den Individualverkehr abgebaut werden!

Daher lasst euch vom Staatsfernsehen, von Beamten und von Vertretern der Vetterliwirtschaft nichts vormachen. Stimmt am 24. November 2013 NEIN zur Änderung des Verkehrsabgabegesetzes.

Autobahn-Vignette

JA zur Kirchensteuerinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 31. Oktober 2013 | 3.226 mal gesehen

Die Jungfreisinnigen des Kantons Zürich verlangen mit der Kirchensteuerinitiative die Steuerbefreiung von juristischen Personen von der Kirchensteuer. Juristische Personen sind Kapitalgesellschaften, Vereine, Genossenschaften und Stiftungen.

Es macht Sinn juristische Personen von der Pflicht Kirchensteuern zahlen zu müssen zu befreien, denn sie sind konfessionslos und gehören keiner Religion an. Dennoch hat sich der Zürcher Regierungsrat aus politischen Gründen gegen die Abschaffung der Kirchensteuer ausgesprochen.

Um welchen Betrag es dabei geht:
Im Jahr 2011 zahlten juristische Personen rund 106.1 Millionen Schweizerfranken Kirchensteuern. [aartikel]3462044850:right[/aartikel] Es geht also um etwas über 100 Millionen Schweizerfranken, die den Kirchen entgehen, wenn juristische Personen von der Pflicht Kirchensteuern zu zahlen befreit würden.

Ich bin klar der Meinung, dass die Kirchensteuer für juristische Personen gegen die Schweizer Bundesverfassung verstösst und abgeschafft gehört. Laut Artikel 15, Absatz 4 der Bundesverfassung darf niemand gezwungen werden einer Religionsgemeinschaft anzugehören oder beizutreten. Folglich sollte auch niemand zur Zahlung von Kirchensteuern gezwungen werden dürfen.

Es ist höchste Zeit juristische Personen von der Kirchensteuer zu befreien. Das macht auch ein aktuelles Ereignis wieder deutlich. Nachdem bekannt wurde wie ein Bischof im Deutschen Limburg Geld verschwendet hat, wird nun ein ähnlicher Fall aus dem Kanton Zürich bekannt.

Kirchensteuerinitiative
Darum gehört die Kirchensteuer abgeschafft!

Wenn die Kirchen im Kanton Zürich trotz sinkender Mitgliederzahlen immer noch genug Geld haben um 17 Millionen Schweizerfranken für einen Protzbau auszugeben, dann können sie auch auf die 100 Millionen Schweizerfranken Kirchensteuer von den juristischen Personen verzichten. Daher JA zur Kirchensteuerinitiative!

NEIN zur Erhöhung der Autobahnvignette

Von Alexander Müller veröffentlicht am 27. Oktober 2013 | 2.593 mal gesehen

Am 24. November 2013 stimmen wir über die Erhöhung der Autobahnvignette ab. Der Bundesrat und das Parlament empfehlen ein JA zur Vorlage. Ich bin gegen die Vorlage und werde in diesem Artikel erläutern weshalb.

Bundesrat und Parlament wollen das Nationalstrassenabgabegesetz  revidieren. Die wichtigsten Änderungen lauten:

Art. 2 Geltungsbereich
Die Abgabe wird für die Benützung von Nationalstrassen erster und zweiter Klasse gemäss Netzbeschluss vom 10. Dezember 2012 über das Nationalstrassennetz (abgabepflichtige Nationalstrassen) erhoben.

 

Art. 6 Abgabebetrag und Rückerstattung
1 Die Abgabe beträgt für:
a. ein Jahr 100 Franken;
b. zwei Monate 40 Franken.
2 Die Abgabe wird nicht zurückerstattet.

Bundesrat und Parlament wollen also den Preis für die Autobahnvignette um 150% von heute CHF 40.00 auf CHF 100.00 pro Jahr erhöhen und zudem eine Vignette für zwei Monate einführen, die zum Preis der heute gültigen Jahresvignette angeboten wird. Die Autobahnvignette für zwei Monate dürfte ein Zugeständnis an Touristen sein, denn Lastwagen benötigen keine Autobahnvignette.

Ich lehne die Initiative aus folgenden Gründen ab:

  • Die massive Verteuerung des Vignettenpreises bringt keinen entsprechenden Gegenwert. Mit dem Netzbeschluss werden bereits bestehende kantonale Strassen mit entsprechenden Kosten für den Bund ins Nationalstrassennetz umgeteilt. Der Bund will diese Kosten mit der Preiserhöhung der Vignetten decken. Die Kantone werden die Entlastung jedoch kaum an die Steuerzahler zurückgeben.
  • Die Automobilisten zahlen bereits heute pro Jahr rund 10 Milliarden Franken in die Bundeskasse. Davon werden rund 70% der Gelder zweckentfremdet. Die von Bundesrat und Parlament angestrebte Änderung des Verkehrsabgabegesetzes sieht nur eine Erhöhung der Abgaben vor. Der Missstand der Zweckentfremdung bleibt damit jedoch bestehen.

Fazit, die Verteuerung der Autobahnvignette bringt dem Automobilisten keinen Mehrwert. Er muss einfach mehr zahlen ohne entsprechende Gegenleistung dafür zu erhalten. Zudem bleibt der Misstand der Zweckentfremdung weiterhin erhalten. Das ist inakzeptabel und daher abzulehnen.

Ich empfehle den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern am 24. November 2013 NEIN zur Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes zu stimmen.

Autobahn-Vignette

NEIN zur Familieninitiative für die Reichen!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Oktober 2013 | 3.203 mal gesehen

Dem SVP-Fussvolk sollte noch jemand erklären, dass nicht mehr von der Bundessteuer abgezogen werden kann als Bundessteuer zu entrichten wäre. Wer vom SVP-Fussvolk gehört zu den Vielverdienern, die CHF 10’000 Bundessteuern und mehr bezahlen müssen? Wohl nur jene, die es sich tatsächlich leisten können mit einem Einkommen eine Familie zu ernähren. Liebes SVP-Fussvolk schaut euch den Initiativtext der Familieninitiative noch einmal ganz genau an! Die Initiative bringt nicht was sie verspricht und nützt vor allem den Reichen.

Wortlaut der SVP-Familieninitiative

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 129 Abs. 4 (neu)

4 Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.

Was heisst das? Wenn keine Abzüge für die Fremdbetreuung gewährt werden, dann muss auch jenen, die ihre Kinder zuhause betreuen, kein Steuerabzug gewährt werden!

Das kann auch dazu führen, dass Kantone ihre zulässigen Steuerabzüge für die Fremdbetreuung der Kinder reduzieren um jenen, die ihre Kinder zuhause betreuen weniger Steuerabzüge einräumen zu müssen. So könnten die Kantone drohende Defizite aufgrund entgangener Steuern reduzieren bzw. ganz eliminieren. Das trifft dann vor allem die weniger Begüterten hart.

Wer alleine seine Frau und seine Kinder durchfüttern kann, der gehört gewiss nicht zu den gering Verdienenden. Dasselbe gilt für jene, die mit einem einzigen steuerbaren Einkommen Bundessteuern von bis zu CHF 10’100.00 und mehr zahlen müssen. Das ist der jährliche Abzug, den Familien mit Kindern unter 14 Jahren bei den Bundessteuern für die Fremdbetreuung geltend machen können. Deshalb ist die SVP-Familieninitiative eine Initiative für die Reichen.

Ich ersuche euch deshalb noch einmal mit Nachdruck, stimmt um Himmelswillen NEIN zur SVP-Familieninitiative!

SVP-Familieninitiative entlastet Reiche!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 20. Oktober 2013 | 4.170 mal gesehen

Am 24. November 2013 stimmen wir über die Familieninitiative der SVP ab. Die SVP will Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, mindestens den gleich hohen Steuerabzug gewähren, wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen. Mit dieser Bauernfängerei macht die SVP einmal mehr deutlich, dass sie nur zum Schein eine Volkspartei ist. Was verlockend klingt, nützt vor allem den Reichen.

Wortlaut der SVP-Familieninitiative

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 129 Abs. 4 (neu)

4 Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.

Der von der SVP geforderte Steuernachlass würde vor allem Einverdienerfamilien mit überdurchschnittlich hohem Einkommen zugute kommen. Rund die Hälfte aller Familien mit Kindern bezahlt nämlich laut Auskunft der eidgenössischen Steuerverwaltung gar keine direkte Bundessteuer! Somit bringt die SVP-Familieninitiative Familien, die keine Bundessteuern zahlen bei der Bundessteuer gar nichts. Wer seine Kinder selber betreut, aber keine Bundessteuern zahlt, kann natürlich auch keine Abzüge bei den Bundessteuern machen.

Anders sieht es bei den Familien mit hohem Einverdienereinkommen aus. Aufgrund der Steuerprogression fallen die Abzüge bei hohen Einkommen stärker ins Gewicht. Die Gutverdiener zahlen also weniger Bundessteuern oder gar keine mehr, wenn die SVP-Familieninitiative angenommen wird. Profitieren würde einzig die obere Hälfte des Lohnsegments.

Auf der anderen Seite müsste der Bund die massiven Steuerausfälle in Milliardenhöhe, die aufgrund der Entlastung hoher Einkommen anfallen würden, entweder durch Leistungskürzungen oder andere Steuern z.B. durch eine Anhebung der Mehrwertsteuer kompensieren. Dabei wäre zu Befürchten, dass die Entlastung der hohen Einkommen von allen getragen werden müsste.

Die Kantone wiederum gewähren weniger umfassende Steuerabzüge als der Bund. Die Annahme der SVP-Familieninitiative würde hier zu noch grösseren Steuerausfällen führen. SVP-Vertreter halten dem entgegen, dass es den Kantonen frei stünde die Umsetzung der Familieninitiative kostenneutral zu gestalten. Dafür müssten jedoch die für die Fremdbetreuung gewährten Abzüge massiv gekürzt werden. Familien, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, würden damit schlechter gestellt. Gerade sozial schwächere Familien sind jedoch auf die Einkommen beider Elternteile und damit auch auf die Fremdbetreuung ihrer Kinder angewiesen.

Für mich ist daher klar, ich lehne die SVP-Familieninitiative entschieden ab. Die SVP macht einmal mehr deutlich, dass sie eine Schein-Volkspartei ist. Sie hat sich in der Vergangenheit vermehrt für Leistungskürzungen bei sozial Schwächeren ausgesprochen. So zum Beispiel bei der letzten AVIG-Revision. Wie die SVP-Familieninitiative zeigt, setzt sich die SVP dafür aber für die Entlastung hoher Einkommen ein. Das dürfte ganz im Sinne von SVP-Tribun und Milliardär Christoph Blocher und seiner reichen Entourage sein, nicht jedoch im Sinne des Volkes!

Abstimmungsempfehlung für den 24. November 2013: NEIN zur SVP-Familieninitiative

Nein zur 1:12 Initiative der Jungsozialisten!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 27. September 2013 | 3.254 mal gesehen

Am 24. November 2013 stimmen wir über die 1:12 Initiative der Jungsozialisten ab. Die Jungsozialisten wollen mit der 1:12 Initiative die maximale Höhe der Gehälter von Schweizer Unternehmen staatlich festlegen. Ich lehne die 1:12 Initiative ab weil sie ein unnötiger staatlicher Eingriff in die Privatwirtschaft ist und Arbeitsplätze gefährdet.

Der Wortlaut der Initiative lautet wie folgt:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 110a (neu) Lohnpolitik
1 Der höchste von einem Unternehmen bezahlte Lohn darf nicht höher sein als das
Zwölffache des tiefsten vom gleichen Unternehmen bezahlten Lohnes. Als Lohn gilt
die Summe aller Zuwendungen (Geld und Wert der Sach- und Dienstleistungen),
welche im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit entrichtet werden.
2 Der Bund erlässt die notwendigen Vorschriften. Er regelt insbesondere:
a. die Ausnahmen, namentlich betreffend den Lohn für Personen in Ausbildung, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Menschen mit geschützten
Arbeitsplätzen;
b. die Anwendung auf Leiharbeits- und Teilzeitarbeitsverhältnisse.

Die 1:12 Initiative ist nichts weiter als ein staatlicher Eingriff in die Freiheitsrechte der Privatwirtschaft und von uns allen. Dies widerspricht entschieden meiner Auffassung eines liberalen Rechtsstaats. Der Staat hat uns nicht zu diktieren wie viel wir verdienen dürfen. Die Festlegung der Saläre ist Sache der Unternehmen, die sich in der Marktwirtschaft bewähren müssen. Wir brauchen keine Planwirtschaft, in der uns der Staat die Löhne diktiert!

Gerade die Unternehmen, die von der Initiative betroffen sind, können sie umgehen, indem sie ihren Hauptsitz ins Ausland verlagern. Diese Unternehmen sind meist bereits international ausgerichtet und erwirtschaften einen Grossteil ihres Gewinns im Ausland. Die 1:12 Initiative gefährdet damit Arbeitsplätze und den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Ich empfehle daher der 1:12 Initiative der Jungsozialisten am 24. November 2012 mit einem klaren NEIN eine Abfuhr zu erteilen. Dies im Interesse unseres Landes.

NEIN zum Staatlichen Lohndiktat! NEIN zur 1:12 Initiative der Linken!
NEIN zum Staatlichen Lohndiktat! NEIN zur 1:12 Initiative der Linken!

Grundlagen des Impfens

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. September 2013 | 2.831 mal gesehen

Am 22.09.2013 stimmen wir in der Schweiz über die Revision des Epidemiengesetzes ab. Ich empfehle ein JA zur Revision des Epidemiengesetzes.

Impfgegner kämpfen gegen die Revision des Epidemiengesetzes und versuchen verunsicherte und schlecht informierte Bürger mit einer Angstkampagne für ihr Anliegen zu gewinnen. Es ist wichtig, dass Sie liebe Schweizerinnen und Schweizer über die Grundlagen des Impfens informiert sind. Der folgende Film zeigt anschaulich, wie Impfen funktioniert:

Wer sich nicht impft, gefährdet andere!

Verschwörungstheorien von Impfgegnern auf dem Prüfstand:

Bitte stimmen Sie am 22.09.2013 JA zur Revision des Epidemiengesetzes!

NEIN zum Ausländerstimm- und Wahlrecht im Kanton Zürich

Von Alexander Müller veröffentlicht am 27. August 2013 | 4.663 mal gesehen

Am 22. September 2013 stimmen die Zürcher über eine Volksinitiative mit dem Namen «Für mehr Demokratie» ab. Die Initiative will das Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene auf Ausländer ausdehnen. Konkret sollen Ausländer, die seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz und seit mindestens 3 Jahren in derselben Wohngemeinde leben, das Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene beantragen können.

Initiativtext:
Abs. 2 (neu): Die Gemeinden können die politischen Rechte in Gemeindeangelegenheiten ausserdem für Ausländerinnen und Ausländer vorsehen, die seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz leben und seit mindestens 3 Jahren ununterbrochen in der Gemeinde wohnen und die es persönlich beantragen.

Die Initianten der Initiative sind Linke und kommen aus dem Lager der Alternativen Liste, der JUSO, der Jungen Grünen, den Grünen, der CVP, der CSP, der SP, den Grünliberalen und der Piratenpartei. Zu den Unterstützern gehört die umstrittene Ausländerorganisation Secondos Plus, welche das Anliegen ursprünglich vorgebracht hat. Secondos Plus wollte bereits einmal das Schweizerkreuz abschaffen!

Bereits der Name der Initiative ist irreführend. So geht es eben nicht um mehr Demokratie, wie z.B. mehr basisdemokratische Rechte für Schweizer. Im Gegenteil, bei einer Annahme der Initiative würde das Stimmrecht auf Ausländer ausgedehnt werden. Durch diese Ausdehnung würden die Stimmen von Schweizern verwässert und weniger Gewicht erhalten. Es könnte dazu führen, dass Schweizer in Gegenden mit hohem Ausländeranteil fremdbestimmt werden. Das kann nicht im Interesse von Schweizer Stimmbürgern sein und zeigt welche Interessen die linken Initianten von SP, Grünen, Grünliberalen und der Piratenpartei hier vertreten. Es sind nicht die Interessen von uns Schweizern.

Ich lehne die Initiative ab. Ausländer, die am politischen Leben in der Schweiz teilhaben wollen, sollen sich einbürgern lassen. Durch die Einbürgerung erhalten sie automatisch politische Rechte und damit verbundene Pflichten. Wer mitreden will, der muss dazugehören und die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen. Es darf nicht sein, das in der Schweiz in Gegenden mit hohem Ausländeranteil Schweizer von Ausländern fremdbestimmt werden. Das geht eindeutig zuweit!

Das Initiativkomitee besteht laut Amtsblatt aus folgenden im Kanton Zürich stimmberechtigten Personen:

Markus Arnold Oberrieden, Präsident CVP Kanton Zürich bis 2011, Alt-Kantonsrat
Angelo Barrile Zürich, Kantonsrat SP
Beat Bloch Zürich, Präsident CSP Kanton Zürich, Präsident Travail Suisse, Kantonsrat
Gülizar Cestan Zürich, Mitglied GL SP Stadt Zürich
Salvatore Di Concilio Zürich, Colonie Libere, Alt Gemeinderat SP
Stefan Feldmann Uster, Kantonsrat SP
Peter Frei Zürich, Co-Präsident Solidarité sans Frontières
Claudia Gambacciani Zürich, Kantonsrätin Grüne
Julia Gerber Rüegg Wädenswil, Präsidentin Gewerkschaftsbund Zürich, Kantonsrätin SP
Giovanni Giarrana Horgen, Migrationsbeauftragter Unia Region Zürich-Schaffhausen
Aurel Greter Wädenswil, Mitglied Bürgerrechtskommission, Gemeinderat CVP bis 2011
Simon Jacoby Adliswil, Gemeinderat SP
Andreas Kyriacou Zürich, Initiant Grüne UnternehmerInnen
Fabian Molina Illnau-Effretikon, Co-Präsident Juso Kanton Zürich
Martin Näf Zürich, Nationalrat SP
Alecs Recher Zürich, Geschäftsführer Demokratische JuristInnen Zürich, Gemeinderat AL
Alma Redzic Zürich, Kantonsrätin Junge Grüne Kanton Zürich
Roberto Rodriguez Zürich, Schulpräsident
Lucia Tozzi Kelly Zürich, Ex-Co-Präsidentin Second@s Plus Zürich, Alt Gemeinderätin SP

Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Zürich, ich bitte Sie den linken Initianten dieser unsäglichen Initiative einen Denkzettel zu verpassen und der Initiative eine klare Abfuhr zu erteilen.