NEIN zur Erhöhung der Autobahnvignette

Von Alexander Müller veröffentlicht am 27. Oktober 2013 | 2.583 mal gesehen

Am 24. November 2013 stimmen wir über die Erhöhung der Autobahnvignette ab. Der Bundesrat und das Parlament empfehlen ein JA zur Vorlage. Ich bin gegen die Vorlage und werde in diesem Artikel erläutern weshalb.

Bundesrat und Parlament wollen das Nationalstrassenabgabegesetz  revidieren. Die wichtigsten Änderungen lauten:

Art. 2 Geltungsbereich
Die Abgabe wird für die Benützung von Nationalstrassen erster und zweiter Klasse gemäss Netzbeschluss vom 10. Dezember 2012 über das Nationalstrassennetz (abgabepflichtige Nationalstrassen) erhoben.

 

Art. 6 Abgabebetrag und Rückerstattung
1 Die Abgabe beträgt für:
a. ein Jahr 100 Franken;
b. zwei Monate 40 Franken.
2 Die Abgabe wird nicht zurückerstattet.

Bundesrat und Parlament wollen also den Preis für die Autobahnvignette um 150% von heute CHF 40.00 auf CHF 100.00 pro Jahr erhöhen und zudem eine Vignette für zwei Monate einführen, die zum Preis der heute gültigen Jahresvignette angeboten wird. Die Autobahnvignette für zwei Monate dürfte ein Zugeständnis an Touristen sein, denn Lastwagen benötigen keine Autobahnvignette.

Ich lehne die Initiative aus folgenden Gründen ab:

  • Die massive Verteuerung des Vignettenpreises bringt keinen entsprechenden Gegenwert. Mit dem Netzbeschluss werden bereits bestehende kantonale Strassen mit entsprechenden Kosten für den Bund ins Nationalstrassennetz umgeteilt. Der Bund will diese Kosten mit der Preiserhöhung der Vignetten decken. Die Kantone werden die Entlastung jedoch kaum an die Steuerzahler zurückgeben.
  • Die Automobilisten zahlen bereits heute pro Jahr rund 10 Milliarden Franken in die Bundeskasse. Davon werden rund 70% der Gelder zweckentfremdet. Die von Bundesrat und Parlament angestrebte Änderung des Verkehrsabgabegesetzes sieht nur eine Erhöhung der Abgaben vor. Der Missstand der Zweckentfremdung bleibt damit jedoch bestehen.

Fazit, die Verteuerung der Autobahnvignette bringt dem Automobilisten keinen Mehrwert. Er muss einfach mehr zahlen ohne entsprechende Gegenleistung dafür zu erhalten. Zudem bleibt der Misstand der Zweckentfremdung weiterhin erhalten. Das ist inakzeptabel und daher abzulehnen.

Ich empfehle den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern am 24. November 2013 NEIN zur Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes zu stimmen.

Autobahn-Vignette