Empfehlung für Volksabstimmung vom 18. Mai 2014

Von Alexander Müller veröffentlicht am 3. Mai 2014 | 3.380 mal gesehen

Am 18. Mai 2014 stimmt das Volk über mehrere richtungsweisende Abstimmungsvorlagen ab. Das Volk kann darüber abstimmen ob es eine rückständige und erzkonservative Schweiz mit rechtsstaatlich zweifelhaften Gesetzen haben möchte oder ob es ein liberaleres Land vorzieht. Mir ist es wichtig, dass die Schweiz rechtsstaatliche Prinzipien einhält und ich möchte in einer liberalen Schweiz leben.

Hier meine Empfehlung für die Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 für die Bundesvorlagen:

Volksabstimmung

Erläuterung:

  • Dank Telemedizin, hoher Mobilität und Ärztezentren braucht es heute nicht mehr so viele Dorfärzte wie früher. Das Gesundheitswesen ist schon heute viel zu teuer. Einen weiteren Ausbau braucht es nicht. Ich bin daher gegen den Bundesbeschluss über eine nicht mehr zeitgemässe medizinische Grundversorgung.
  • Die Pädophilieninitiative ist aus rechtstaatlicher Sicht im höchsten Masse bedenklich. Sie tritt das Verhältnismässigkeitsprinzip mit Füssen. Die Befürworter der Initiative spielen mit den Emotionen der Bürger, sie appellieren an das Bauchgefühl. Ich appelliere an den Verstand. Das Aktuelle Gesetz wurde bereits verschärft und ist besser als die Pädophileninitiative, die einfach nur unnötig ist und neues Leid schafft. Ich empfehle ein NEIN zur Pädophileninitiative.
  • Die Mindestlohninitiative ist ein antiliberaler Angriff der Linken auf den Wirtschaftsstandort Schweiz. Sie gefährdet Arbeitsplätze und schadet der Wirtschaft. Ich empfehle daher ein NEIN zur Mindestlohninitiative.
  • Das Gripen-Fonds-Gesetz soll die Finanzierung von 22 Gripen für unsere Luftwaffe ermöglichen. Ich halte den Gripen für das falsche Flugzeug. Testergebnisse waren unbefriedigend und die Version, welche die Schweiz beschaffen will, existiert derzeit nur auf dem Papier. Von der Luftwaffe erwarte ich ein taugliches Verteidigungskonzept bevor wir über die Beschaffung von neuen Flugzeugen abstimmen. Dieses liegt nicht vor. Ich stimme daher NEIN zum Gripen-Fonds-Gesetz.

Hier meine Empfehlung für die Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 für die Vorlagen im Kanton Zürich:

Volksabstimmung_ZH

In einem säkularen Rechtsstaat sollten Kirchensteuern auf freiwilliger Basis von „echten“ Gläubigen gezahlt werden. Staatlich eingetriebene Zwangskirchensteuern passen einfach nicht zu einem säkularen Rechtsstaat und widersprechen zudem der verfassungsmässig garantierten Glaubens- und Gewissensfreiheit. Dies indem Kantone juristische Personen, also Kapitalgesellschaften, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften zum Zahlen von Kirchensteuern für die Landeskirchen zwingen. Das ist eine Ungerechtigkeit und steht im Widerspruch zu einer liberalen Gesellschaftsordnung. Ich empfehle allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern im Kanton Zürich JA zur Kirchensteuerinitiative zu stimmen. Eure Vorfahren haben im Kanton schon ganze Klöster geschlossen, so könnt ihr auch die Zwangskirchensteuer abschaffen! Wir brauchen keine mit Zwangskirchensteuern finanzierte kirchlichen Prunkbauten im Kanton Zürich.

Darum gehört die Kirchensteuer abgeschafft!
Darum gehört die Kirchensteuer abgeschafft!

Die Volksinitiative für ein Werbeverbot von alkoholischen Getränken auf Sportplätzen sowie an Sportverantstaltungen ist antiliberal und schadet der Wirtschaft. Ich halte nichts von antiliberalen Abstinenzlerbewegungen und deren sektiererischen Ansichten. Alkohol ist ein gesellschaftlich anerkanntes Genussmittel. Ehrbare Wein- und Bierproduzenten schaffen Arbeitsplätze und zahlen Steuern. Ein Werbeverbot für Alkohol ist falsch, denn nicht jeder, der Alkohol trinkt, ist Alkoholiker. Zudem trinken die meisten Leute auch ohne Werbung Alkohol. Der Alkoholkonsum ist im Vergleich zu früher ausserdem rückläufig. Ein Werbeverbot für alkoholische Getränke macht daher überhaupt keinen Sinn. Ich lehne die Initiative entschieden ab und empfehle ein NEIN.

Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon

Von Alexander Müller veröffentlicht am 3. November 2013 | 1.745 mal gesehen

Alle Jahre wieder drängen an katholischen Feiertagen scharenweise Gläubige in die protestantischen Städte um dort dem Mammon zu huldigen. Doch dieses Phänomen zeigt sich nicht nur an katholischen Feiertagen und es betrifft auch nicht nur Katholiken! Auch an Weihnachten und anderen christlichen Festen hat der Kommerz längst seinen Siegeszug angetreten. Das traditionelle Weihnachtsgeschäft ist für viele längst wichtiger geworden als das Weihnachtsfest selbst. Diese Entwicklung ist menschlich und dennoch erstaunlich. Denn in der Bibel heisst es:

Matthäus, Kapitel 6, Vers 24:

Niemand kann zwei Herren dienen; denn entweder wird er den einen hassen und den anderen lieben, oder er wird dem einen anhangen und den anderen verachten. Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon.

An Feiertagen sieht man, für wen sich die Mehrheit der Leute entschieden hat. Fast leere Kirchen und volle Kaufhäuser sprechen eine klare Sprache.

Der Siegeszug des Mammon hat schon vor Jahrhunderten begonnen und zwar bei den Kirchenoberen selbst. Als diese sich weltlichen Besitz und weltliche Macht aneigneten, verloren sie ihre Unschuld. Die Prunksucht einiger Kirchenväter führte sogar zu Spaltung der Kirche, nachdem Martin Luther den Ablasshandel zur Finanzierung derselben kritisierte. Die Kirche hat ihren Kampf gegen den Mammon längst verloren. Der Glauben ist dem Kommerz gewichen und die Nächstenliebe dem Egoismus.

Wer glaubt heute schon noch vorbehaltslos an einen Gott bzw. an das Gottesbild, welches die Pfaffen vermitteln? Die Kirchen haben Kritiker der Kirche und des Glauben jahrhundertelang verfolgt und vernichtet und ihren dogmatischen Glauben gnadenlos durchgesetzt. Dabei blieb Kritik aussen vor und viele Fragen blieben unbeantwortet. Der Glaube hat sich nicht wesentlich weiterentwickelt, das Wissen der Menschen jedoch schon. Es sind mittlerweile zu viele Fragen und der Glauben ist deshalb fragwürdig geworden. Längst geben anstelle der Kirchenväter andere Antworten auf die Fragen der Menschen. Die Wissenschaftler zum Beispiel. Sie haben herausgefunden, dass sich die Erde um die Sonne dreht und damit eine jahrhundertealte Lehre der Kirche widerlegt. Die Kirche und ihr Glaube musste sich der Wahrheit beugen. Selbst eine unbefleckte Empfängnis ist nach wissenschaftlicher Lehre nicht möglich. Das historische Wissen darum, wer wie Papst wurde, lässt zudem die Frage aufkommen woher diese Leute denn wissen sollen, was sie verkünden. Wer von uns wurde schon als Sprachrohr Gottes geboren, dass er weiss ob es ein Leben nach dem Tod gibt? Wer den Zyklus des Lebens beobachtet, der weiss, dass es zwar einen nachhaltigen Lebenszyklus gibt, der sieht jedoch anders aus als es die religiösen Dogmen darlegen. Wir bestehen aus Materie, die natürlich auch nach unserem Tod nicht verloren geht. Allerdings zersetzt sie sich. Die frühen Glaubensführer wussten das, wie eine Aussage in der Bibel zeigt.

1. Buch Mose, Kapitel 3, Vers 19

Im Schweisse deines Angesichtes sollst du dein Brot essen, bist du wieder zur Erde kehrst, von der du genommen bist; denn Erde bist du, und zur Erde musst du zurück.

Wie dieser Zyklus des Lebens genau aussieht, kann man auf forensischen Leichenfarmen beobachten. Auf dieser Welt geht nichts verloren, es heisst nicht umsonst fressen und gefressen werden. Die Überreste längst ausgestorbener Tierarten wie jene der Dinosaurier zeigen, dass nichts verloren geht. Sonst könnten wir ja die noch nicht vergangenen Knochen von ihnen nicht ausgraben. Das Leben auf unserem Planeten ist nachhaltig. Vorhandene Ressourcen werden recycelt, also wiederaufbereitet und in neuer Form verwendet. Das Leben neuer Generationen von Lebewesen begründet sich im Tod vorangegangener Generationen von Lebewesen. So dienen die toten Leiber verstorbener Lebewesen zum Beispiel als Nahrungsgrundlage für eine Fliegenlarve, die wiederum als Nahrungsgrundlage eines grösseren Tieres dient oder sich sich zur Fliege entwickelt, welche wiederum Nahrungsgrundlage anderer Tiere ist. Ob da noch eine Seele überlebt, wie so viele Gläubige und auch Ungläubige hoffen, ist fraglich. Denkbarer ist wohl eher, dass vorangegangene Generationen künftige Generationen mit ihrem Handeln und ihren Erkenntnissen und durch ihre Kultur prägen. So überleben Gedanken längst vergangener Generationen und bleiben auch späteren Generationen erhalten.

Wenn die Kirchen überleben wollen, dann müssen sie vom Mammon wegkommen und sich den Fragen stellen, welche die Menschheit seit Ewigkeiten beschäftigt. Sie müssen sich auf ihre Kerngeschäfte konzentrieren. Ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre ein freiwilliger Verzicht auf die von juristischen Personen erzwungene Kirchensteuer! Die eigene Lehre der Kirche macht deutlich, wer Geld von anderen erpresst, der dient dem Mammon und nicht Gott! Was meint ihr? Hätte Jesus mithilfe von römischen Soldaten Steuergelder von Handwerksbetrieben für sich und seine Jünger eintreiben lassen? Denkt mal darüber nach. Wenn ihr es Jesus wirklich gleich tun wollt, dann finanziert ihr eure Taten der Nächstenliebe mithilfe von Spendengeldern und nicht mit Hilfe von staatlich per Zwang eingetriebenen Steuergeldern! Ein wahrer Glaube beruht auf Freiwilligkeit und innerer Überzeugung und nicht auf Zwang.

JA zur Kirchensteuerinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 31. Oktober 2013 | 3.211 mal gesehen

Die Jungfreisinnigen des Kantons Zürich verlangen mit der Kirchensteuerinitiative die Steuerbefreiung von juristischen Personen von der Kirchensteuer. Juristische Personen sind Kapitalgesellschaften, Vereine, Genossenschaften und Stiftungen.

Es macht Sinn juristische Personen von der Pflicht Kirchensteuern zahlen zu müssen zu befreien, denn sie sind konfessionslos und gehören keiner Religion an. Dennoch hat sich der Zürcher Regierungsrat aus politischen Gründen gegen die Abschaffung der Kirchensteuer ausgesprochen.

Um welchen Betrag es dabei geht:
Im Jahr 2011 zahlten juristische Personen rund 106.1 Millionen Schweizerfranken Kirchensteuern. [aartikel]3462044850:right[/aartikel] Es geht also um etwas über 100 Millionen Schweizerfranken, die den Kirchen entgehen, wenn juristische Personen von der Pflicht Kirchensteuern zu zahlen befreit würden.

Ich bin klar der Meinung, dass die Kirchensteuer für juristische Personen gegen die Schweizer Bundesverfassung verstösst und abgeschafft gehört. Laut Artikel 15, Absatz 4 der Bundesverfassung darf niemand gezwungen werden einer Religionsgemeinschaft anzugehören oder beizutreten. Folglich sollte auch niemand zur Zahlung von Kirchensteuern gezwungen werden dürfen.

Es ist höchste Zeit juristische Personen von der Kirchensteuer zu befreien. Das macht auch ein aktuelles Ereignis wieder deutlich. Nachdem bekannt wurde wie ein Bischof im Deutschen Limburg Geld verschwendet hat, wird nun ein ähnlicher Fall aus dem Kanton Zürich bekannt.

Kirchensteuerinitiative
Darum gehört die Kirchensteuer abgeschafft!

Wenn die Kirchen im Kanton Zürich trotz sinkender Mitgliederzahlen immer noch genug Geld haben um 17 Millionen Schweizerfranken für einen Protzbau auszugeben, dann können sie auch auf die 100 Millionen Schweizerfranken Kirchensteuer von den juristischen Personen verzichten. Daher JA zur Kirchensteuerinitiative!

Schafft die Landeskirchen ab!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 1. November 2009 | 4.320 mal gesehen

Für die Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und religiösen Gemeinschaften sind gemäss Art. 72 der Bundesverfassung die Kantone zuständig. Sie entscheiden welche Religionsgemeinschaften in ihrem Kanton als Landeskirchen anerkannt werden und ziehen die Kirchensteuern ein. Zudem legen sie fest ob juristische Personen (Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, Vereine) Kirchensteuer zu entrichten haben oder nicht.

Diese Regelung ist heikel, denn Landeskirchen passen nicht zu einem säkularen Staat, indem der Glaube Privatsache ist. Auch die Besteuerung von juristischen Personen zugunsten von Landeskirchen ist kritisch zu betrachten. Es wäre zu prüfen inwiefern sie sich mit dem dem Grundsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit und dem Prinzip der Trennung von Staat und Religion verträgt. Von juristischen Personen eingezogene Kirchensteuern werden proporzional an die Landeskirchen verteilt. Da spielt es keine Rolle ob die natürlichen Personen, die hinter der juristischen Person stehen einer Landeskirche angehören oder nicht.

Um eine saubere Trennung zwischen Staat und Religionen gewährleisten zu können sollten die Landeskirchen und die Kirchensteuer abgeschafft werden. Glaubensgemeinschaften können ihre Finanzierung auch durch den Verkauf von Ablassbriefen oder dem Sammeln von Spenden sicherstellen.