Epidemiengesetz: Beda M. Stadler über Impfgegner

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. August 2013 | 3.338 mal gesehen

Beda Martin Stadler, Direktor des Instituts für Immunologie in Bern, über abergläubische Impfgegner, die an Sektenmitglieder und Esoteriker erinnern bzw. es eventuell sogar sind.

Am 22. September 2013 stimmen wir über die Revision des Epidemiengesetzes ab. Das revidierte Epidemiengesetz erhöht den Schutz der Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten und verbessert die Koordination zwischen Bund und Kantonen. Epidemiengesetz: Beda M. Stadler über Impfgegner weiterlesen

Nein zur Aufhebung der Wehrpflicht!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. August 2013 | 5.719 mal gesehen

Am 22. September 2013 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Volksinitiative der Gemeinschaft Schweiz ohne Armee (GSoA) zur Aufhebung der Wehrpflicht ab. Die Initiative will Schweizer Männer von der Pflicht Militärdienst zu leisten entbinden und auch der Zivildienst soll nur noch auf freiwilliger Basis geleistet werden müssen. Ich lehne diese Initiative ab, da sie im Grunde genommen eine Armee-Abschaffungsinitiative ist. Nein zur Aufhebung der Wehrpflicht! weiterlesen

JA zur Asylgesetzrevision

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Mai 2013 | 1.922 mal gesehen

Am 9. Juni 2013 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes ab. Die Revision ist dringend notwendig um Missbräuche zu bekämpfen und um zu gewährleisten, dass echten Schutzbedürftigen weiterhin Asyl gewährt werden kann. Ich empfehle deshalb den Stimmbürgern die Asylgesetzrevision anzunehmen.

Die Revision sieht die folgenden Neuerungen vor:

  • Asylverfahren werden beschleunigt. Beschwerdefristen für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten werden verkürzt. Der Bundesrat erhält das Recht, effizientere Verfahren für die Prüfung der Asylgesuche zu prüfen. Asylgesuche, die keine weiteren Abklärungen benötigen sollen im Schnellverfahren erledigt werden. Damit soll vermieden werden, dass Asylsuchende den Kantonen zugeteilt werden müssen.
  • Der Zugang zum Asylverfahren via Schweizer Vertretungen im Ausland wird abgeschafft. Damit wird ein überflüssiges Relikt aus dem Kalten Krieg endlich abgeschafft. Das ist dringend notwendig, denn die Schweiz ist laut Botschaft des Bundesrats der einzige Staat in Europa, der Asylgesuche auf der eigenen Botschaft im Herkunftsstaat von Asylbewerben zulässt. Nicht Schutzbedürftige Personen, die nach Europa auswandern wollen erhalten damit eine verlockende Möglichkeit auf Kosten der Schweizer Steuerzahler nach Europa auszuwandern. Damit muss endlich Schluss sein!
  • Die Suche nach Asylunterkünften wird erleichtert indem der Bund die Erlaubnis erhält eigene Bauten bis zu drei Jahre als Asylunterkunft zu nutzen. Dies ohne bei Gemeinden oder Kantonen eine Bewilligung einholen zu müssen. Dadurch reduziert sich die Zahl von Asylsuchenden, die den Kantonen zugewiesen werden. Der Standortkanton und die Standortgemeinde werden weiterhin vorher informiert und angehört.
  • Renitente Asylbewerber können neu in Zentren für Renitente untergebracht werden. Damit kann die öffentliche Sicherheit und ein reibungsloser Betrieb in den Bundeszentren gewährleistet werden.
  • Damit abgewiesene Asylbewerber nicht vor der Abschiebung untertauchen, werden die Zwangsmassnahmen angepasst. Der Bund  erhält die Erlaubnis abgewiesene Asylbewerber direkt von Bundeszentren aus in ihr Herkunftsland zurückzuführen.
  • Wehrdienstverweigerung ist nicht mehr automatisch ein Asylgrund. Das ist richtig so, denn auch in der Schweiz besteht für gesunde Bürger Wehrpflicht.

Bitte stimmen Sie aus diesen Gründen am 9. Juni 2013 JA zur Asylgesetzrevision! Der Schweiz und echten Schutzbedürftigen zuliebe.

Asylgesetz-Revision_JA

Ja zum Hooligan-Konkordat

Von Alexander Müller veröffentlicht am 20. Mai 2013 | 2.444 mal gesehen

Am 9. Juni 2013 stimmen die Zürcher über das Hooligan-Konkordat ab. Ich stimme JA zum Hooligan-Konkordat, denn Toleranz gegenüber Hooligans ist fehl am Platz! Hooligans verursachen enorme Schäden und Kosten die Steuerzahler eine Menge Geld für Sicherheitsvorkehrungen und Polizeieinsätze. Bei einer Annahme des Hooligan-Konkordats wird das bestehende Konkordat wie folgt verbessert:

  • Neu können gegen Gewalt-Kriminelle Rayonverbote von einem bis zu drei Jahren in der ganzen Schweiz verhängt werden.
  • Spiele der oberen Ligen im Fussball und Eishockey sind bewilligungspflichtig. Die Klubs können jedoch eine Rahmenbewilligung für die ganze Saison beantragen. Je nach Einstufung des Risikos für ein Spiel muss ein Klub bestimmte Sicherheitsauflagen erfüllen. Zudem wird bei Hochrisikospielen ein Alkoholverbot verhängt.
  • Bei der Zutrittskontrolle in Stadien dürfen Sicherheitsdienste die Besucher über den Kleidern nach gefährlichen Gegenständen und Waffen durchsuchen. Die Polizei darf auf Verdacht auch unter den Kleidern nach Waffen und gefährlichen Gegenständen suchen.

Dailytalk, der Kantonsrat und der Regierungsrat sagen Ja zum neuen Hooligan-Konkordat! Damit wir nicht mehr solche Bilder ansehen müssen:

Hooligan-Konkordat

Die Devise lautet keine Toleranz für kriminelle Gewalttäter! Hooligans sind nicht besser als linksextreme 1. Mai-Krawallanten und Antifa-Schlägertrupps. Deshalb JA zum Hooligan-Konkordat!

NEIN zur Volkswahl des Bundesrats

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. Mai 2013 | 2.318 mal gesehen

Am 9. Juni 2013 stimmen wir über die Volkswahl des Bundesrats nach dem Majorzsystem ab. Der Schweiz und unserer Demokratie zuliebe sollten Sie diese Initiative unbedingt ablehnen!

Gründe, die Gegen eine Volkswahl des Bundesrats nach dem Majorzsystem sprechen:

  • Eine Volkswahl des Bundesrats stärkt den Bundesrat, garantiert jedoch nicht dessen Kompetenz. Es ist nicht erwiesen dass das Volk fähigere Bundesräte wählen kann als das Parlament. Vom Volk gewählte Bundesräte haben jedoch mehr Macht, da sie ihre Legitimation direkt auf die Volkswahl stützen können. Das ist aber nicht im Sinne der Gründerväter unseres Bundesstaat. Diese haben bewusst ein Siebnergremium anstelle einer präsidialen Demokratie geschaffen. Das hat seinen Grund denn dadurch wird die Macht eines einzelnen Bundesrats gemildert, zudem werden die Bundesräte vom Parlament kontrolliert. Das ist so gewollt, denn sonst besteht die Gefahr, dass die Regierung zu stark wird.
  • Eine Volkswahl des Bundesrats nach dem Majorzsystem schadet dem Kollegialitätsprinzip und erschwert eine konstruktive Zusammenarbeit der Bundesräte. Bundesräte, die vom Volk gewählt werden stehen in permanentem Wahlkampf und suchen stets nach einer Gelegenheit um sich beim Volk einzuschleimen und um sich zu profilieren. Solche Bundesräte suchen den kurzfristigen Erfolg und erschweren damit die Realisierung von wichtigen langfristigen Zielen.
  • Eine Volkswahl des Bundesrats nach dem Majorzsystem bedeutet das Ende des Konkordanzsystems. Das Konkordanzsystem ist jedoch für den demokratischen Frieden in unserem Land von massgebender Bedeutung!  Es bedeutet die Einbindung der massgebenden politischen Kräfte in die Landesregierung und garantiert damit politische Stabilität, welche für den Wirtschaftsstandort Schweiz von massgebender Bedeutung ist.
  • Massgebendes Merkmal der Schweizer Demokratie sind nicht die Wahlen sondern das Stimmrecht! Also das Recht von Schweizern Bürgern über Sachvorlagen abstimmen zu dürfen. Das Referendumsrecht und das Initiativrecht sind massgebende Merkmale unserer Demokratie.
  • Das Majorzsystem sieht die Wahl von Personen vor. Die Wahl von Personen führt zu teuren Wahlkämpfen und der Manipulation der Wähler. Wer bei Personenwahlen gewinnen will, der muss wahrgenommen werden können. Dazu benötigt er viel Geld. Die Geldgeber nehmen Einfluss auf die Politik der Kandidaten, die sie unterstützen. Wollt ihr Bundesräte, die von der Hochfinanz und der Pharmaindustrie gesteuert werden?
  • Bei Personenwahlen besteht überdies die Gefahr, dass die Medien einzelne Kandidaten bevorzugen und andere bewusst benachteiligen. Die Medien können mittels Gatekeeping und Agenda-Setting die Wahrnehmung der Medienkonsumenten bewusst manipulieren und steuern. Das ist eine grosse Gefahr! Denn anders als bei Abstimmungsvorlagen stehen bei Personenwahlen nicht Sachfragen im Vordergrund. Es geht vielmehr darum wer sympathischer herüberkommt, wer mehr Vertrauen vermitteln kann und wer den Wählern glaubwürdiger das Blaue vom Himmel herunter versprechen kann.
  • Intelligente Bürger mit guter Allgemeinbildung brauchen weder einen starken Bundesrat noch andere Führungspersönlichkeiten, die ihnen sagen wen sie zu wählen bzw. was sie abzustimmen haben. Sie sind in der Lage sich selber eine Meinung zu bilden.

Ich halte die Initiative der SVP für direkte Bundesratswahlen nach dem Majorzsystem für ein Experiment, welches ein bewährtes System und die politische Stabilität unseres Landes gefährdet. Das kann nicht im Sinne unseres Landes sein, deshalb empfehle ich die Initiative für direkte Bundesratswahlen am 9. Juni 2013 zur Ablehnung.

Warum ich die SVP-Familieninitiative ablehne

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. April 2013 | 2.366 mal gesehen

Erzkonservative Kreise innerhalb der SVP haben eine Familieninitiative lanciert. Laut Initiativtext sollen Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, den gleichhohen Steuerabzug geltend machen können wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen. Deshalb soll der Artikel 129 der Schweizerischen Bundesverfassung wie folgt angepasst werden:

Art. 129 Abs. 4 (neu)

4 Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.

Damit hofft die SVP ein Familienmodell stützen zu können, welches seit Gotthelfszeiten ein Auslaufmodell ist.

Ich bin gegen die Familieninitiative der SVP weil sie falsche Anreize setzt und Leute beschenkt, die selber weder ein steuerbares Einkommen erwirtschaften noch Kosten für eine Fremdbetreuung haben. Dass Zweiverdiener-Haushalte für die Kosten der Fremdbetreuung einen Steuerabzug machen können, ist sinnvoll. Damit werden Zweiverdiener-Haushalte mit Einverdiener-Haushalten steuerlich gleichgestellt, ausserdem schafft die Fremdbetreuung Arbeitsplätze.

Die SVP-Familieninitiative ist auch aus gesellschaftspolitischer Sicht fragwürdig. Indem sie Familien mit nur einem Erwebstätigen gegenüber Familien mit zwei Erwerbstätigen bevorzugt, setzt sie falsche Anreize. Gerade um den Bedarf ausländischer Arbeitskräfte zu senken, wäre es wichtig, dass auch Frauen berufstätig sind und zum Wohlstand unseres Landes beitragen. Frauen, die zuhause bleiben, erzielen kein steuerbares Einkommen. Wieso nun ausgerechnet diese Frauen vom Steuerzahler finanziert werden sollen, ist für mich nicht schlüssig. Dass gerade eine solche Initiative von der SVP und nicht etwa von den JUSO lanciert wurde, erstaunt mich noch mehr.

Ebenfalls aus gesellschaftspolitischer Sicht ist es im Rahmen der Gleichstellung von Frau und Mann notwendig, dass auch Frauen berufstätig sind und sich im Leben verwirklichen können. Eine gutausgebildete Frau kann mehr verdienen als sie für die Fremdbetreuung ihrer Kinder ausgeben muss.

Meiner Meinung nach sollten beide Elternteile berufstätig sein. So können auch mögliche Härtefälle im Falle einer Scheidung vermieden werden. Dies ist besonders im Hinblick auf die hohe Scheidungsrate in der Schweiz nicht unerlässlich!

Damit der persönliche Bezug zwischen Eltern und Kindern trotz Fremdbetreuung nicht verloren geht, sollte die Wirtschaft vermehrt den Bedürfnissen moderner Eltern gerecht werden. Dies könnte mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, Home-Office oder Teilzeitstellen geschehen. So könnten sich beide Eltern gleichermassen der Kinderbetreuung widmen.

Vor die Tür?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. Oktober 2010 | 4.942 mal gesehen

Der folgende Film ist Teil einer Kampagne gegen die Ausschaffungsinitiative der SVP .

Handlung des Films: Ein ausländischer Schüler schneidet im Gesangsunterricht eine Grimasse und wird deshalb vom Lehrer aus dem Kassenzimmer geschickt. Kurz danach schickt der Lehrer auch gleich noch ein Mädchen aus dem Klassenzimmer, weil sie die Cousine des ausländischen Schülers ist.

Mit Filmen wie diesem  kämpft eine Gruppe von Schweizer Künstlern gegen die Ausschaffungsinitiative und den Gegenvorschlag. Die Künstler wollen, dass Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung gleich behandelt werden wie Schweizer mit Bürgerrecht. Dabei verkennen Sie den Unterschied zwischen Ausländern und Staatsbürgern.

Es ist legitim eine Aufenthaltsbewilligung für Ausländer, die sich in  unserem Land niederlassen, mit Auflagen zu verbinden. Eine denkbare Auflage könnte z.B. sein, dass man von Ausländern verlangt, sich an die in unserem Land geltenden Gesetze zu halten. Sanktionen gegen Verstösse dieser Auflage sind legitim. Es ist legitim Ausländern die gewährte Aufenthaltsbewilligung wieder zu entziehen, wenn diese schwere Verbrechen begangen haben. Die Schweiz hat nicht die Pflicht Schwerverbrecher von anderen Staaten aufzunehmen und damit die eigenen Bürger zu gefährden.

Natürlich gibt es auch kriminelle Staatsbürger. Ihnen kann man aber schlicht keine Aufenthaltsbewilligung entziehen. Zudem liegt ihre Heimat nicht im Ausland. Man kann kriminelle Staatsbürger nirgends hinschicken. Sie sind nicht aus dem Ausland in die Schweiz gekommen. Für mich ist klar, dass man in diesem Fall Ungleiches nicht gleich behandelt. Auch in anderen Bereichen gibt es eine Ungleichbehandlung. So müssen Ausländer z.B. keinen Militärdienst in der Schweiz leisten und haben dadurch bei Arbeitgebern Vorteile gegenüber Schweizer Staatsbürgern.

Was mich an der Kampagne dieser Künstlergruppe stört ist, dass sie falsche Tatsachen vorgaukelt. Rechtschaffende Ausländer, haben von der Ausschaffungsinitiative nichts zu befürchten. Einzig Ausländer, die schwere Verbrechen begangen haben oder unsere Sozialwerke missbrauchen, müssen sich vor der Ausschaffungsinitiative fürchten.

Diese Kampagne gegen die Ausschaffungsinitiative ist jedoch nicht nur wegen den vorgegaukelten falschen Tatsachen daneben. Sie vergleicht Mörder, Vergewaltiger, Schlägertypen und Räuber mit kleinen Kindern. Das ist äusserst geschmacklos. Mich erinnert diese Geschmacklosigkeit, an die Pinkelattacke des Schweizer Künstlers Thomas Hirschhorn. Auch diese war politisch motiviert und völlig daneben. Liebe Künstler, es ist eure Sache, wenn ihr euch mit Mördern, Kinderschändern, Vergewaltigern, Räubern und Sozialschmarotzern solidarisiert, doch lasst doch bitte die kleinen Kinder aus dem Spiel!

Der Gegenvorschlag ist eine Mogelpackung!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. Oktober 2010 | 6.491 mal gesehen

Am 28. November 2010 stimmen wir über die Ausschaffungsinitiative der SVP und den Gegenvorschlag der Mitteparteien ab. Wer für die Ausschaffung von schwerstkriminellen Ausländern ist, der sollte den Gegenvorschlag ablehnen. Er sollte nur Ja zur Ausschaffungsinitiative stimmen. Der Gegenvorschlag ist eine Mogelpackung.

Schon heute können Ausländer gemäss Bundesverfassung Art. 121 Abs. 2 ausgewiesen werden. Dort steht nämlich Folgendes:

Ausländerinnen und Ausländer können aus der Schweiz ausgewiesen werden, wenn sie die Sicherheit des Landes gefährden.

Das Problem beim bestehenden Art. 121 Abs. 2  ist die Kann-Formulierung.

Zum Gegenvorschlag:
Bundesrat und linksbürgerliche Gutmenschen möchten als Alternative zur Ausschaffungsinitiative die Bundesverfassung durch einen Art. 121a ergänzen. Der vorgesehene Artikel soll wie folgt lauten:

Art. 121a (neu) Integration
1 Das Ziel der Integration ist der Zusammenhalt der einheimischen und der ausländischen Bevölkerung.
2 Die Integration erfordert von allen Beteiligten die Respektierung der Grundwerte der Bundesverfassung und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, den Willen zu eigenverantwortlicher Lebensführung sowie die Verständigung mit der Gesellschaft.
3 Die Förderung der Integration bezweckt die Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für die chancengleiche Teilhabe der ausländischen Bevölkerung am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben.
4 Bund, Kantone und Gemeinden stellen bei Erfüllung ihrer Aufgaben die Berücksichtigung der Anliegen der Integration sicher.
5 Der Bund legt die Grundsätze der Integration fest und fördert Integrationsmassnahmen der Kantone, Gemeinden und von Dritten.
6 Der Bund überprüft in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden periodisch den Stand der Integration. Werden die Anliegen der Integrationsförderung nicht erfüllt, so kann der Bund nach Anhörung der Kantone die notwendigen Vorschriften erlassen.

Mit diesem neuen Artikel will man die Integration via Bundesverfassung regeln. Was das mit der Ausschaffung von kriminellen Ausländern zu tun hat, ist mir schleierhaft. Der Gegenvorschlag ist eine Mogelpackung! weiterlesen

4. Revision der Arbeitslosenversicherung

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. August 2010 | 5.191 mal gesehen

Am 26.09.2010 stimmen wir über die 4. Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV) ab.  Es geht dabei um die Sanierung des zurzeit defizitären Ausgleichsfonds der ALV. Wenn  die Verschuldung  des Ausgleichsfonds die gesetzlich festgeschriebene Grenze von 2,5% der versicherten Lohnsumme übersteigt, muss der Bundesrat die Lohnabzüge erhöhen. Die Schuldenobergrenze von 6,7 Milliarden Schweizerfranken wurde im April 2010 erreicht.

Der Bundesrat will den ALV-Ausgleichsfonds mit einer Erhöhung der Lohnabzüge, einem Solidaritäts-prozent und Leistungskürzungen sanieren. Die Lohnabzüge auf die versicherten Einkommen soll von derzeit 2% auf 2.2% erhöht werden. Nichtversicherte Lohnanteile, die zwischen 126’000 und 315’000 Schweizerfranken liegen sollen mit einem zusätzlichen Solidaritätsprozent belastet werden. Damit will der Bundesrat den Schuldenabbau beschleunigen.

Die Leistungskürzungen werden mit einer Kürzung der Bezugsdauer sowie eine Verlängerung der Wartezeit für die Arbeitslosenhilfe vorgenommen.  Die Warteizeit von Lehr- und Studienabgänger soll von 5 Tagen auf 4 Monate verlängert werden. Weitere Kürzungen sind davon abhängig wie lange jemand ALV-Beiträge entrichtet hat.

Ich sehe ein, dass der ALV-Fonds saniert werden muss. Doch wieso will man das Solidaritätsprozent nur auf Einkommensteile zwischen 126’000 bis 315’000 erheben? Gerade Manager von grossen Unternehmen, die ohne unternehmerisches Risiko tragen zu müssen mehrere Millionen Schweizerfranken verdienen kommen mir viel zu günstig weg. Es ist doch ein Witz, dass einer , der 100 Millionen Schweizerfranken verdient nur für einen Lohnanteil von lächerlichen 315’000 Schweizerfranken ein Solidaritätsprozent zahlen soll. Gerade von den Besserverdienenden dürfte man in wirtschaftlich harten Zeiten doch etwas mehr Solidarität erwarten können. In Amerika spenden Reiche wie Bill Gates oder Warren Buffet die Hälfte ihres Vermögens von mehreren Milliarden US-Dollar! Bei uns in der Schweiz will man nur nichtversicherte Lohnanteile von 126’000 bis  315’000 zur Solidarität verpflichten. Das stösst mir sauer auf.

Im Jahr 2006 gab es in der Schweiz knapp 4’000 Einkommensmillionäre! Tendenz steigend, 2005 ware es noch 2’500 Einkommensmillionäre und die Finanz- und Wirtschaftskrise hat vorallem die unteren Einkommens-schichten am härtesten getroffen. Die Spitzenmanager zahlten sich auch in den Jahren 2007, 2008 und 2009 Boni aus. Einige von diesen Einkommensmillionären verdienen über 70 Millionen Schweizerfranken. Wenn das Solidaritätsprozent auf die gesamten Einkommen der Einkommensmillionäre erhoben würde, könnten die Lohnabzüge von derzeit 2% möglicherweise moderater angehoben werden oder müssten unter Umständen gar nicht angehoben werden! Ich frage mich auf welcher Seite unser Bundesrat und die Politiker eigentlich stehen! Wieso unternimmt die volksnahe SVP nichts? Verdienen alle SVP-Wähler mehr als 315’000 Schweizerfranken pro Jahr? Was ist mit der Familienpartei, der CVP? Beschränkt sich ihre christliche Nächstenliebe nur auf die Interessensvertretung für Millionärsfamilien? Wieso hört man kaum etwas von der SP?