NEIN zur Familieninitiative für die Reichen!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Oktober 2013 | 3.205 mal gesehen

Dem SVP-Fussvolk sollte noch jemand erklären, dass nicht mehr von der Bundessteuer abgezogen werden kann als Bundessteuer zu entrichten wäre. Wer vom SVP-Fussvolk gehört zu den Vielverdienern, die CHF 10’000 Bundessteuern und mehr bezahlen müssen? Wohl nur jene, die es sich tatsächlich leisten können mit einem Einkommen eine Familie zu ernähren. Liebes SVP-Fussvolk schaut euch den Initiativtext der Familieninitiative noch einmal ganz genau an! Die Initiative bringt nicht was sie verspricht und nützt vor allem den Reichen.

Wortlaut der SVP-Familieninitiative

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 129 Abs. 4 (neu)

4 Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.

Was heisst das? Wenn keine Abzüge für die Fremdbetreuung gewährt werden, dann muss auch jenen, die ihre Kinder zuhause betreuen, kein Steuerabzug gewährt werden!

Das kann auch dazu führen, dass Kantone ihre zulässigen Steuerabzüge für die Fremdbetreuung der Kinder reduzieren um jenen, die ihre Kinder zuhause betreuen weniger Steuerabzüge einräumen zu müssen. So könnten die Kantone drohende Defizite aufgrund entgangener Steuern reduzieren bzw. ganz eliminieren. Das trifft dann vor allem die weniger Begüterten hart.

Wer alleine seine Frau und seine Kinder durchfüttern kann, der gehört gewiss nicht zu den gering Verdienenden. Dasselbe gilt für jene, die mit einem einzigen steuerbaren Einkommen Bundessteuern von bis zu CHF 10’100.00 und mehr zahlen müssen. Das ist der jährliche Abzug, den Familien mit Kindern unter 14 Jahren bei den Bundessteuern für die Fremdbetreuung geltend machen können. Deshalb ist die SVP-Familieninitiative eine Initiative für die Reichen.

Ich ersuche euch deshalb noch einmal mit Nachdruck, stimmt um Himmelswillen NEIN zur SVP-Familieninitiative!

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9 Gedanken zu „NEIN zur Familieninitiative für die Reichen!“

  1. Gleiches Recht sfür alle, vor allem bei den Steuern, was 2009 ausgehebelt wurde. Jenseits von SVP usw. ein Ja zu der INI.

  2. Mehr als fragwürdig. Die Schweizer Frauen haben das Stimmrecht erhalten. Und jetzt rennen sie der Ravioligruppe = Mainstream nach und ägen am eigenen Ast, statt sich zu informieren. So nach dem Motto: Dr Papi Staat wird scho luege… JA zu FamilienIni!

  3. Ich halte es nicht für sinnvoll nach dem Giesskannenprinzip Steuerabzüge zu gewähren. Wer es sich mit seinem Gehalt leisten kann alleine Frau und Kinder zu ernähren, der gehört gewiss nicht zu den Geringverdienern. Bei den Büetzern müssen beide Ehepartner arbeiten um ihren Lebensunterhalt bzw. ein einigermassen anständiges Leben bestreiten zu können.

  4. Die Logik ist für mich nicht nachvollziehbar. Wen z.B. jemanden sein Kind den Grosseltern, Geschwister, etc. zur Obhut gibt, hat er demnach kein Recht auf Steuerabzüge? Die Verknüpfung von Steuerabzüge vom steuerbaren Einkommen und Zahlung von Bundessteuern ist ebenso komplett falsch, wie auch die Schlussfolgerung die Familieninitiative sei für die Reichen. Vorallem wen man nachher auf die kantonale Ebene schaut. Übrigens haben 4 Kantone die Familieninitiative schon teilweise in Kraft.

  5. Da liegen Sie falsch Herr Betschart. Gehen wir einmal davon aus ein Ehepaar verdient zusammen ein steuerbares Einkommen CHF 100’000 und lässt seine Kinder fremdbetreuen. Sie haben die Kosten der Fremdbetreuung, welche von ihrem Einkommen weggehen. Sie müssen ohne Abzüge für die Kinderbetreuung rund CHF 2’171 Franken Bundessteuern zahlen. Bei einer Einverdienerfamilie, bei der das steuerbare Einkommen CHF200’000 Franken beträgt fallen ohne Abzüge für die Kinderbetreuung CHF 13’346.00 Bundessteuer an. Bei dieser Familie fallen aber keine Fremdbetreuungskosten an, da die Kinder vom Partner betreut werden, der nicht berufstätig ist.

    So, jetzt gehen wir davon aus, dass die Initiative angenommen würde. Dann könnten also beide CHF 10’100 pro Kind z.B. bei der Bundessteuer vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dies vorausgesetzt, dass die zulässigen maximalen Abzüge nicht einfach reduziert werden um Steuerausfälle zu vermeiden. Gehen wir einmal davon aus, dass beide Familien je zwei Kinder haben. So, dann muss die Zweiverdienerfamilie also noch CHF 79’800 versteuern und zahlt dann noch CHF 1’192.00 Bundessteuer. Die Einverdienerfamilie kann ebenfalls CHF 20’200.00 vom steuerbaren Einkommen abziehen und hat noch CHF 10’726.00 Bundessteuer zu bezahlen.

    So, die Familie mit dem geringeren Einkommen und den Kosten für die Fremdbetreuung kann dank Abzüge CHF 979.00 weniger Steuern zahlen. Die Einverdienerfamilie hingegen kann CHF 2’620.00 weniger Steuern zahlen. Das ist jetzt nur auf Bundesebene bei den Bundessteuern, dasselbe dann noch einmal auf Kantonsebene. Wer profitiert nun also mehr? Der Reiche, der mehr abziehen kann obwohl er keine Fremdbetreuungskosten hat oder die weniger Begüterten, die trotz Fremdbetreuungskosten weniger abziehen können? (Tabelle für Berechnung ist die Bundessteuertabelle von 2006. Habe einfach gerade die genommen, die ich im Netz gefunden habe. Bei der aktuellen Tabelle haben einfach die Zahlen geändert, die Steuerprogression ist jedoch auch in der neuen enthalten und somit bleibt das Prinzip das Gleiche)

  6. Herr Müller, ich würde Ihnen den offiziellen Steuerrechner empfehlen. http://www.estv2.admin.ch/d/dienstleistungen/steuerrechner/steuerrechner.htm (Zahlen 2012)

    Ein Ehepaar das momentan im Kanton Schwyz je 50’000 SFr. (kann auch 80/20 sein) erarbeitet und seine Kinder selber betreut, hat leider das Nachsehen. Oder sehe ich das falsch?
    Kann dieses Ehepaar für die Eigenverantwortung 10’000 SFr. abziehen, sparen Sie gerundet 30% Steuern.

    Ein Ehepaar das momentan im Kanton Schwyz ein Einverdiendereinkommen von 200’000 SFr. erarbeitet und seine Kinder selber betreut, kann natürlich ebenfalls profitieren
    Kann dieses Ehepaar für die Eigenverantwortung 10’000 SFr. abziehen, sparen Sie gerundet 11% Steuern. Natürlich ist der Betrag grösser, welcher gespart wird, als beim tieferen Einkommen.

    Der Fremdbezug ist Pauschal und nicht pro Kind, was in Ihrer Berechnung ebenfalls nicht stimmt.

    Nach ihrer Logik sind Familien, welche die Kinder selber betreuen, die Dummen. Zusätzlich haben Sie vergessen, dass im ganzen Aspekt die Krippensubventionen untergegangen sind. Wer bezahlt diese?
    Wer Kinder fremdbetreut, profitiert doppelt vom Staat. Fein!

    Übrigens können die Kantone die Abzüge selber ausarbeiten. Es wäre ja eine Möglichkeit ein Höchsteinkommen zu definieren!?

  7. Herr Betschart, mir ist bekannt, dass die Kantone die Abzüge selber ausarbeiten. Deshalb habe ich im Eingangsartikel folgendes geschrieben:

    „Das kann auch dazu führen, dass Kantone ihre zulässigen Steuerabzüge für die Fremdbetreuung der Kinder reduzieren um jenen, die ihre Kinder zuhause betreuen weniger Steuerabzüge einräumen zu müssen. So könnten die Kantone drohende Defizite aufgrund entgangener Steuern reduzieren bzw. ganz eliminieren. Das trifft dann vor allem die weniger Begüterten hart.“

    In meiner Kalkulation habe ich bewusst ein steuerbares Einkommen von 100’000 und eines von 200’000 genommen. Dies weil ich aufzeigen wollte, dass das höhere Einkommen von höheren Abzügen profitiert als das tiefere. Die Familieninitiative der SVP ist nicht sinnvoll, da sie jene mit hohem Einkommen mehr begünstigt als jene mit geringerem Einkommen. Denn gerade jene mit geringerem Einkommen haben die Steuerabzüge wohl nötiger.

    Dass man Steuerabzüge für tatsächliche Kosten abziehen kann macht ebenfalls Sinn. So ist das z.B. auch beim ÖV-Abo für den Arbeitsweg oder der Fahrpauschale fürs Auto oder die Weiterbildungskosten. Es gibt eine Pauschale und was darüber ist muss genau angegeben werden. Da können Sie dann auch nicht sagen, ich habe zuhause ein Buch gelesen und kann deshalb genauso viel für die Weiterbildung zuhause (Buch lesen, oder im TV die Muppet Show schauen) abziehen wie jemand, der sich an einer Berufsschule oder an einer Fachhochschule beruflich weitergebildet hat. Deshalb macht es auch Sinn wenn nur die Kosten für die Fremdbetreuung abgezogen werden können.

    Nehmen wir einmal folgendes an:
    Familie A und Familie B verdienen je ein Steuerbares Einkommen von CHF 100’000. Bei Familie A arbeiten beide und müssen deshalb das Kind fremdbetreuen lassen. Dafür geben sie pro Jahr CHF 18’000 für einen Krippenplatz (Ganztagesbetreuung) aus. Bei Familie B arbeitet nur der Mann, deshalb kann die Frau die Kinder selber betreuen. Sie haben keine Fremdbetreuungskosten. Quizfrage, welche Familie hat mehr vom steuerbaren Einkommen übrig? Richtig, es ist Familie B. Es ist folglich nicht einzusehen, wieso diese nun auch noch den gleichen Steuerabzug zugesprochen bekommen sollen wie Familie A. Denn Familie B hat ja keine Kosten gehabt, die vom steuerbaren Einkommen abgegangen sind.

  8. „In meiner Kalkulation habe ich bewusst ein steuerbares Einkommen von 100’000 SFr. und eines von 200’000 SFr. genommen. Dies weil ich aufzeigen wollte, dass das höhere Einkommen von höheren Abzügen profitiert als das tiefere.“

    Es ist halt schon so, dass man von null nichts mehr abziehen kann! Ein Ehepaar mit 2 Kindern und 92’000 Einkommen zahlt keine direkte Bundessteuer. Mit der Pauschallösung wird dieser Satz noch oben geschoben. Also, zahlen die niedrigsten Einkommen, welche die Kinder eigenbetreuen, keine Bundessteuer mehr.

    Beispiel:
    Ehepaar A hat keine Kinder und Ehepaar B hat 2 Kinder, folglich wer hat mehr vom steuerbaren Einkommen übrig? Ehepaar A! Darum heisst es übrigens Familieninitiative! Man will alle Familien steuerlich entlasten und nicht nur solche, welche die Kinder fremdbetreuen.

    Weiteres Beispiel das hinkt:
    Auch eine Familie X mit 2 Kinder und Einkommen von 200’000 SFr. kann Kinder fremdbetreuen lassen und einen Steuerabzug geltend machen, ist die Fremdbetreuung also nur für die Reichen? Zusätzlich werden diese Plätze staatlich gefördert. Schlussendlich zahle ich als Steuerzahler doppelt.

  9. Mein Beispiel hinkt nicht. In meinem Beispiel hat sowohl die Familie A als auch die Familie B ein Kind. Im übrigen woher haben Sie das, dass ein Ehepaar mit 2 Kindern bis zu einem steuerbarem Einkommen von CHF 92’000 keine Bundessteuer zu zahlen hat? Das stimmt doch gar nicht!

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