Nein zur Kirchensteuerinitiative ist bedauerlich

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. Mai 2014 | 2.854 mal gesehen

Heute haben die Zürcher Stimmberechtigen die Kirchensteuerinitiative abgelehnt. In einem säkularen Staat sollen juristische Personen also weiterhin zugunsten von Kirchen, die immer mehr Mitglieder verlieren, zwangsbesteuert werden dürfen. Ich finde das eine verdammte Schweinerei, die unsere Bundesverfassung mit Füssen tritt!

Gemäss der Schweizerischen Bundesverfassung gilt die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Dieser zufolge darf niemand zu einem bestimmten Glauben gezwungen werden. Insofern ist es vollkommen widersprüchlich, wenn juristische Personen vom „STAAT“ zur Bezahlung von Kirchensteuern gezwungen werden dürfen. Ist der Kanton Zürich eigentlich ein „KIRCHENSTAAT“?

Wenn ich mit einem anderen Agnostiker, einem Atheisten, einem Muslim oder was auch immer eine GmbH gründe, dann will ich nicht, dass der Kanton meine Firma zwingt für die katholische und die protestantische Kirche Steuern zu zahlen. Das geht einfach nicht!

Ich empfehle den betroffenen juristischen Personen Klage gegen den Kanton Zürich einzureichen und dies bis zum Bundesgericht durch zuziehen. Zwangsweise eingezogene Kirchensteuern widersprechen der Glaubens- und Gewissensfreiheit, welche in der Bundesverfassung verankert ist. Das Bundesgericht müsste also entsprechend gegen die Kirchensteuer entscheiden.

JA zur Kirchensteuerinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 31. Oktober 2013 | 3.217 mal gesehen

Die Jungfreisinnigen des Kantons Zürich verlangen mit der Kirchensteuerinitiative die Steuerbefreiung von juristischen Personen von der Kirchensteuer. Juristische Personen sind Kapitalgesellschaften, Vereine, Genossenschaften und Stiftungen.

Es macht Sinn juristische Personen von der Pflicht Kirchensteuern zahlen zu müssen zu befreien, denn sie sind konfessionslos und gehören keiner Religion an. Dennoch hat sich der Zürcher Regierungsrat aus politischen Gründen gegen die Abschaffung der Kirchensteuer ausgesprochen.

Um welchen Betrag es dabei geht:
Im Jahr 2011 zahlten juristische Personen rund 106.1 Millionen Schweizerfranken Kirchensteuern. [aartikel]3462044850:right[/aartikel] Es geht also um etwas über 100 Millionen Schweizerfranken, die den Kirchen entgehen, wenn juristische Personen von der Pflicht Kirchensteuern zu zahlen befreit würden.

Ich bin klar der Meinung, dass die Kirchensteuer für juristische Personen gegen die Schweizer Bundesverfassung verstösst und abgeschafft gehört. Laut Artikel 15, Absatz 4 der Bundesverfassung darf niemand gezwungen werden einer Religionsgemeinschaft anzugehören oder beizutreten. Folglich sollte auch niemand zur Zahlung von Kirchensteuern gezwungen werden dürfen.

Es ist höchste Zeit juristische Personen von der Kirchensteuer zu befreien. Das macht auch ein aktuelles Ereignis wieder deutlich. Nachdem bekannt wurde wie ein Bischof im Deutschen Limburg Geld verschwendet hat, wird nun ein ähnlicher Fall aus dem Kanton Zürich bekannt.

Kirchensteuerinitiative
Darum gehört die Kirchensteuer abgeschafft!

Wenn die Kirchen im Kanton Zürich trotz sinkender Mitgliederzahlen immer noch genug Geld haben um 17 Millionen Schweizerfranken für einen Protzbau auszugeben, dann können sie auch auf die 100 Millionen Schweizerfranken Kirchensteuer von den juristischen Personen verzichten. Daher JA zur Kirchensteuerinitiative!

Die Kirchensteuer gehört abgeschafft

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. Oktober 2013 | 4.108 mal gesehen

Die von einem FDP-Mitglied präsidierte Kommission für Staat und Gemeinden des Zürcher Kantonsrats ist gegen die Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen. Dies gab sie am 4. Oktober 2013 in einer Medienmitteilung bekannt. Die Kommission folgt damit dem Zürcher Regierungsrat, welcher bereits am 20. Dezember 2012 beantragte die Kirchensteuerinitiative der Jungfreisinnigen abzulehnen.

Der Wortlaut der Kirchensteuerinitiative lautet:

Die Verfassung des Kantons Zürich wird wie folgt geändert:
Art. 130 Abs. 5 (neu)
Juristische Personen sind von der Kirchensteuer befreit.
Der bisherige Art. 130 Abs. 5 wird neu zu Art. 130 Abs. 6.

Die Argumentation der zuständigen Kommission des Zürcher Kantonsrats ist hanebüchen und lässt ein säkulares und liberales Staatsverständnis vermissen. In ihrer Medienmitteilung steht:

Aus staats- und finanzpolitischer Sicht ist es wünschenswert und notwendig, dass den Religionsgemeinschaften weiterhin mitgliederunabhängige Einnahmen zugehen, mit denen sie ein breites Angebot abdecken können.

Ja, Sie haben richtig gelesen, mit einem solchen Unsinn argumentiert die zuständige Kommission des Zürcher Kantonsrats. Ich befürworte die Kirchensteuerinitiative der Jungfreisinnigen. In einem säkularen liberalen Rechtsstaat haben weder Landeskirchen noch Zwangsabgaben an Religionsgemeinschaften etwas verloren! Es ist stossend, wenn juristische Personen mit einer Kirchensteuer belastet werden. Juristische Personen gehören eindeutig keiner Landeskirche an. Es ist zudem nicht Sache eines liberalen und säkularen Rechtsstaats Steuern für Glaubensgemeinschaften einzutreiben.

Im Artikel 15 Ziffer 4 der Bundesverfassung steht, dass niemand gezwungen werden darf einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören. Angesichts dieser eindeutigen Rechtslage in der Bundesverfassung kann es doch nicht sein, dass ein Kanton Zwangssteuern für Kirchen eintreibt. Dies noch dazu bei juristischen Personen, die eindeutig nicht diesen Kirchen angehören. Das ist ja völlig im Widerspruch zur Glaubens- und Gewissensfreiheit und darüber hinaus diskriminierend für andere Religionsgemeinschaften, die nicht als Landeskirchen anerkannt sind.

Ist der Kanton Zürich ein säkularer und liberaler Kanton oder ist er ein Gottesstaat? Diese Frage drängt sich angesichts der aktuellen Praxis auf. Der Regierungsrat und das Kantonsparlament haben die Interessen aller Bürger wahrzunehmen und nicht nur jene der mächtigen Kirchenlobby. Gerade in einem vom Protestantismus geprägten Kanton sollten Zwangsabgaben an Kirchen keinen Platz haben. Bereits Martin Luther, der Gründer des Protestantismus, hat den Ablasshandel der katholischen Kirche verurteilt. Auch von Jesus Christus ist nicht überliefert, dass er Zwangsabgaben zugunsten seiner Glaubensgemeinschaft eingetrieben hat.

Pfaffen beim Eintreiben von Geldern für die Kirchenfürsten, Holzschnitt um 1530 von Jörg Breu d. Älteren
Pfaffen beim Eintreiben von Geldern für die Kirchenfürsten, Holzschnitt um 1530 von Jörg Breu d. Älteren

Ein Glaube und seine Finanzierung hat auf freiwilliger Basis und nicht unter staatlichem Zwang zu erfolgen.