Linke auf Abwegen

Cedric Wermuth, der Präsident der JUSO und Vizepräsident der SP Schweiz ist wegen Hausfriedensbruch verurteilt worden. Er kann das Urteil noch anfechten. Ob er dies tut ist jedoch fraglich, denn dank seiner politischen Prominenz kam er mit einer milden Strafe davon. Das Gesetz sieht für Hausfriedensbruch bis zu drei Jahre Haft vor.

StGB Art. 186 – Hausfriedensbruch
Wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, in eine Wohnung, in einen abgeschlossenen Raum eines Hauses oder in einen unmittelbar zu einem Hause gehörenden umfriedeten Platz, Hof oder Garten oder in einen Werkplatz unrechtmässig eindringt oder, trotz der Aufforderung eines Berechtigten, sich zu entfernen, darin verweilt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die linke Kuscheljustiz hatte jedoch erbarmen mit dem ach so armen Linken. Wermuth kassierte für seine Straftat lediglich eine bedingte Geldstrafe und eine Busse von 300 Franken. Wermuth ist kein Einzelfall. Auch andere SP’ler nehmen es mit dem Gesetz nicht so genau.

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Gaddafi schadet Libyen

Weil Schengenländer auf ersuchen der Schweiz Libyern kein Visum mehr erteilen, verweigert nun Libyen wiederum Bürgern aus dem Schengenraum die Einreise nach Libyen. Libyen schadet damit der eigenen Tourismusindustrie. Die Solidarität der Schengenländer hat jedoch gemäss dem italienischen Aussenminister Frattini Grenzen. Er liess verlauten, dass die Schweiz nicht den ganzen Schengenraum in Geiselhaft nehmen könne. … Weiterlesen

Auferzwungene Amtshilfeabkommen

Unserem Kleinstaat werden von internationalen Organisationen wie der OECD, der Grossmacht USA und grösseren Nachbarländern wie Deutschland, Frankreich und Italien Amtshilfeabkommen auferzwungen. Der schwache Bundesrat ist nicht mehr in der Lage die Interessen unseres Landes zu wahren. Er gibt den Maximalforderungen aus dem Ausland nach ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Der deutsche Wirtschaftsethiker Ulrich … Weiterlesen

Minders Abzocker-Initiative ist dumm

Thomas Minder, Chef des Mundwasserherstellers Trybol, sollte sich wieder auf die Bekämpfung von schlechtem Mundgeruch konzentrieren. Seine Initiative gegen „die Abzockerei“ taugt nichts. Ein Ja zur Initiative von Minder würde den Wirtschaftsstandort Schweiz schwächen und Schweizer Unternehmen benachteiligen. Abzockerei in den Teppichetagen kann die Initiative jedoch nicht verhindern. Dieser Beitrag erklärt weshalb.

Bei einem Ja zur Abzocker-Initiative würde die Bundesverfassung wie folgt geändert werden:

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Calmy-Rey fällt Bundesrat erneut in den Rücken

Merz und Calmy-ReyAussenministerin Calmy-Rey ist in Sachen Inkompetenz kaum mehr zu überbieten. Einmal mehr schwächt sie die Verhandlungsposition unseres ohnehin schon schwachen Bundesrates indem sie diesem in den Rücken fällt.

Nur wenige Stunden nachdem Finanzminister Merz an einer Pressekonferenz einen Bückling vor der deutschen Regierung gemacht hat, machte die linke Aussenministerin an einer Podiumsdiskussion in Basel folgende Äusserung: «Wenn ich Finanzministerin wäre, würde ich die Kundendaten auch haben wollen. Jeder Finanzminister will gegen Steuerflüchtlinge vorgehen». Sie machte damit öffentlich klar, dass sie mit dem Vorgehen des Bundesrates nicht zufrieden ist.

Wo ist die vielgepriesene Einigkeit in diesem Gremium, welches mehrheitlich von linken Einzelkämpfern besetzt ist? Die linken Politiker unseres Landes arbeiten gegen uns. Unser Land wird von kriminellen ausländischen Regierungen angegriffen. Das Ziel dieser Angriffe ist unser Finanzplatz. Es geht um Arbeitsplätze und den Wohlstand unseres Landes. Die Gutmenschen haben immer noch nicht begriffen woher das Geld für ihren Sozialstaat kommt. Nun setzen sie alles daran diesen zu ruinieren.

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Deutsche Regierung betätigt sich erneut als Hehler

Die deutsche Regierung kauft einem Kriminellen gestohlene Daten ab und macht sich damit der Hehlerei schuldig. Dies geschieht nicht zum ersten Mal. Die deutsche Regierung von Bundeskanzlerin Merkel hat bereits einmal gestohlene Daten einer Liechtensteiner Bank von einem Kriminellen abgekauft. Damit hat sie dann Jagd auf deutsche Bürger, die dem deutschen Fiskus Teile ihres Vermögens verschwiegen haben, gemacht. Nun wiederholt sich dieses Spiel. Diesmal mit gestohlenen Kundendaten einer Schweizer Bank.

Brisant: Gestohlene Daten werden in einem Rechtsstaat normalerweise nicht als Beweis vor einem Gericht zugelassen. Die deutsche Regierung kann diese Daten jedoch auch ausserhalb eines Gerichts verwenden. Dank dieser Daten erhält sie Hinweise auf mögliche Steuerhinterzieher. Sie kann gestützt auf diese Daten zielgerichtet ermitteln und versuchen auf legalem Weg (z.B. mit Beugehaft, Verhören nach GESTAPO-Manier) an Beweise und Geständnisse zu kommen, die von einem deutschen Gericht anerkannt werden.

Die Rechtstaatlichkeit kann mit diesem Vorgehen Dank der Gewaltentrennung gewahrt werden. Allerdings würde man ein solches Vorgehen eher von dem Regime einer Bananenrepublik erwarten. Immerhin besteht noch die Möglichkeit, dass die deutsche Justiz die deutsche Regierung für dieses Vorgehen rügt. Ähnliches geschah auch in der Schweiz, als die FINMA im Auftrag des Bundesrates UBS-Kundendaten an die amerikanische Regierung aushändigte. Das Bundesverwaltungsgericht hat anschliessend festgestellt, dass dieses Vorgehen gesetzwidrig war.

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Absurdes von der Kopftuchfront

Einige Muslime versuchen sich bei uns zu integrieren indem sie uns ihre Ansichten aufzwingen wollen. Sie scheuen dabei weder den Gerichtsweg, noch wütende Proteste.

Nach den internationalen Regeln des Basketballverbands sind Kopfbedeckungen jeglicher Art beim Basketballspielen untersagt. Die 19 jährige Sura A. aus Ebikon LU will jedoch unbedingt mit Kopftuch Basketball spielen. Aus diesem Grund hat sie beim Luzerner Amtsgericht gegen das Verbot für Kopfbedeckungen geklagt. Vertreten wurde sie dabei vom grünen Nationalrat und Anwalt Daniel Vischer. Vischer ist spätestens seit seinem leidenschaftlichen Einsatz gegen die Minarett-Initiative dafür bekannt, dass er ein Herz für extreme religiös-fundamentalistische Gläubige hat.

Nun sind er und sein Schützling vor dem Amtsgericht abgeblitzt. Gemäss Ansicht des Amtsgerichts ist das Verbot, beim Basketball ein Kopftuch zu tragen für eine Muslimin zwar eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte, jedoch zumutbar. Um eine Diskriminierung handelt es sich gemäss dem Amtsgericht nicht. Ich teile diese Auffassung, denn es ist auch eine zumutbare Einschränkung der Persönlichkeitsrechte, wenn man einem Fussballspieler der Nationalmannschaft vorschreibt, dass er Trikot und Hose der Nationalmannschaft tragen muss. Auch dort könnte es ja schliesslich sein, dass ein muslimischer Nati-Spieler eventuell lieber einen Halbmond anstelle des Schweizerkreuzes sehen würde.

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Rentenkürzung

Am 7. März 2010 findet die Volksabstimmung über den BVG-Mindestumwandlungssatz statt. Mit dem Umwandlungssatz wird bei der beruflichen Vorsorge nach der Pensionierung die Höhe des durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge gebildete Altersguthabens berechnet. Die Höhe des Mindestumwandlungssatzes ist im Gesetz geregelt. Den Pensionskassen steht es frei zugunsten der Versicherten einen höheren Umwandlungssatz anzuwenden. Weil die Lebenserwartung … Weiterlesen

Nacktscanner

Weil der in Detroit geschnappte junge Terrorist Umar Farouk Abdulmutallab Sprengstoff in seiner Unterhose versteckt hatte, wollen Sicherheitspolitiker an unseren Flughäfen sogenannte „Nacktscanner“ einsetzen. Doch wie sinnvoll ist der Einsatz dieser Geräte?

Mit Sicherheit verletzt man damit die Intimsphäre von Fluggästen. Schliesslich sieht man mit diesen Geräten Menschen unter die Kleider um so nach am Körper getragenen Waffen und Sprengstoff zu suchen. Terroranschläge kann man mit Nacktscannern jedoch genausowenig verhindern wie mit der Regelung, dass man Flüssigkeiten nur noch in Fläschchen mit 100 Mililitern Fassungsvermögen mit an Bord nehmen darf.

Es gibt mehrere Möglichkeiten Sprengstoff und Waffen im Gepäck so zu verstecken, dass sie bei Routinekontrollen kaum entdeckt werden. Die Sicherheitskräfte können aufgrund der hohen Anzahl von Reisenden keine umfassenden Sicherheitskontrollen durchführen.

Ein Terrorist kann ausserdem auch nach der Kontrolle in den Duty Free Shops waffenfähiges Material besorgen. Beispielsweise kann er sich mit hochprozentigem Alkohol und ein paar Tüchern sowie einem Feuerzeug eindecken. Daraus lässt sich dann eine Art Molotow-Cocktail zusammenbauen. An Bord muss man diesen mit brennbarer Flüssigkeit gefüllten Brandkörper dann nur noch an der richtigen Stelle einsetzen und schon gelingt der Anschlag.

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Zürcher Kantonsrat gegen Kopftuchverbot an Schulen

Der Zürcher Kantonsrat hat gestern eine Motion der SVP abgelehnt, welche die Schweizer Wertordnung an Schulen auf eine gesetzliche Grundlage stellen wollte. Die SVP verlangte ein Kopftuchverbot und die zwingende Teilnahme am Schwimm-,Turn- und Hauswirtschaftsunterricht. Auch während des Ramadans!

Das Fehlen muslimischer Mädchen im Unterricht und in Klassenlagern ist nach Ansicht der SVP nicht weiter zu tolerieren. Sonderzüglein und Spezialbehandlungen für muslimische Kinder führen nach Ansicht der SVP zur Ausgrenzung und erschweren die Integration muslimischer Kinder in unsere Gesellschaft.

Gemäss Ansicht von SVP-Vertretern darf der Staat patriarchalen Relikten aus islamischen Ländern nicht Hand bieten. Er muss sich für Gleichberechtigung zwischen Schülern und Schülerinnen einsetzen und muslimischen Mädchen mit einer Schweizer Wertordnung, die auf gesetzlichen Grundlagen beruht, den Rücken stärken.

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