Auferzwungene Amtshilfeabkommen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. Februar 2010 | 2.576 mal gesehen

Unserem Kleinstaat werden von internationalen Organisationen wie der OECD, der Grossmacht USA und grösseren Nachbarländern wie Deutschland, Frankreich und Italien Amtshilfeabkommen auferzwungen. Der schwache Bundesrat ist nicht mehr in der Lage die Interessen unseres Landes zu wahren. Er gibt den Maximalforderungen aus dem Ausland nach ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten.

Der deutsche Wirtschaftsethiker Ulrich Thielemann, der in der Schweiz seinen Lohn verdient, findet das gut. Er spricht von einer moralischer Verpflichtung zur Amtshilfe bei Steuerhinterziehung. Thielemann meint, dass es legitim ist, wenn ausländische Regierungen von Kriminellen gestohlene Daten kaufen. Seiner Ethik zufolge scheint der Zweck die Mittel zu heiligen.

Im Gegensatz zu Thielemann betrachte ich den Druck aus dem Ausland als einen Angriff auf die Souveränität unseres Staates. Ich frage mich inwiefern es sich mit dem Völkerrecht verträgt, dass internationale Organisationen und grosse Staaten mit kriminellen Methoden Druck auf ein anderes Land ausüben und es zu Zugeständnissen zwingen.

Grundsätzlich ist kein Land einem anderen Land Rechenschaft schuldig, sofern es sich nicht freiwillig dazu verpflichtet. Natürlich steht es jedem Land frei, seine Souveränität aufzugeben und sich mit internationalen Verträgen, Abkommen und der Mitgliedschaft bei internationalen Organisationen und Gemeinschaften selber zu entmündigen bzw. sich zu verpflichten. Doch was bringt das, wenn man dafür nichts erhält? Welchen Nutzen hat man davon?

Wir verlieren unsere Selbstbestimmung, unsere Ehre, Geld und müssen die Schleusen erst noch für ausländische Arbeitssuchende aus der EU öffnen. Die gegenwärtige Politik unseres Bundesrats kommt einem Landesverrat gleich.