Hausfriedensbruch

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. November 2011 | 5.545 mal gesehen

In der Stadt Zürich werden immer wieder leerstehende Häuser von linksautonomen Kriminellen besetzt. Mir zugetragenen Hinweisen zufolge werden diese Kriminellen teils aus Kreisen der Stadtverwaltung auf die leerstehenden Häuser aufmerksam gemacht.

Jetzt wurde laut Tagesanzeiger wieder ein Haus besetzt. Es ist das Haus des bedeutenden Schweizer Komponisten Othmar Schoeck.  Im Haus befinden sich immer noch Einrichtungsgegenstände von Schoeck, die einen hohen kulturhistorischen Wert haben. (Quelle)

Die dem linksgrünen Daniel Leupi unterstellte Stadtpolizei sieht jedoch keinen Handlungsbedarf. Sie stellt offenbar lieber Bussenzettel für Parkplatzsünder aus. Dort kann sie etwas verdienen. Zudem ist es der linksgrünen Stadtverwaltung ein Anliegen Automobilisten zu melken.

Doch soweit ich informiert bin, ist eine Häuserbesetzung kein Kavalliersdelikt. Für Häuser-besetzungen können bis zu 3 Jahre Haft ausgesprochen werden. Wortlaut aus StGB Artikel 186

Wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, in eine Wohnung, in einen abgeschlossenen Raum eines Hauses oder in einen unmittelbar zu einem Hause gehörenden umfriedeten Platz, Hof oder Garten oder in einen Werkplatz unrechtmässig eindringt oder, trotz der Aufforderung eines Berechtigten, sich zu entfernen, darin verweilt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Mir ist jedoch nicht bekannt, dass für Hausfriedensbruch jemals eine Haftstrafe ausgesprochen wurde. Für linke Prominente wie z.B. den wegen Hausfriedensbruch verurteilten SP-Nationalrat Cedric Wermuth werden in der Regel äusserst milde Urteile ausgesprochen. Die Justiz bringt damit zum Ausdruck, dass sie nicht gewillt ist härter gegen Hausfriedensbrecher vorzugehen.

Da es in der Regel Linke sind, die Plätze wie den Paradeplatz, den Lindenhof oder Häuser besetzen, frage ich mich ob unser Justiz- und Polizeiapparat auf dem linken Auge blind ist. Wieso sonst reagiert er nicht oder dann nur zögerlich und halbherzig? Dass Genossen und Kommunisten Mühe haben fremdes Eigentum zu respektieren ist nicht neu. Seit Marx treten sie für Umverteilungen zu ihren Gunsten ein.

Linke auf Abwegen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 19. Februar 2010 | 3.662 mal gesehen

Cedric Wermuth, der Präsident der JUSO und Vizepräsident der SP Schweiz ist wegen Hausfriedensbruch verurteilt worden. Er kann das Urteil noch anfechten. Ob er dies tut ist jedoch fraglich, denn dank seiner politischen Prominenz kam er mit einer milden Strafe davon. Das Gesetz sieht für Hausfriedensbruch bis zu drei Jahre Haft vor.

StGB Art. 186 – Hausfriedensbruch
Wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, in eine Wohnung, in einen abgeschlossenen Raum eines Hauses oder in einen unmittelbar zu einem Hause gehörenden umfriedeten Platz, Hof oder Garten oder in einen Werkplatz unrechtmässig eindringt oder, trotz der Aufforderung eines Berechtigten, sich zu entfernen, darin verweilt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die linke Kuscheljustiz hatte jedoch erbarmen mit dem ach so armen Linken. Wermuth kassierte für seine Straftat lediglich eine bedingte Geldstrafe und eine Busse von 300 Franken. Wermuth ist kein Einzelfall. Auch andere SP’ler nehmen es mit dem Gesetz nicht so genau. Linke auf Abwegen weiterlesen