Deutsche Regierung betätigt sich erneut als Hehler

Von Alexander Müller veröffentlicht am 2. Februar 2010 | 3.822 mal gesehen

Die deutsche Regierung kauft einem Kriminellen gestohlene Daten ab und macht sich damit der Hehlerei schuldig. Dies geschieht nicht zum ersten Mal. Die deutsche Regierung von Bundeskanzlerin Merkel hat bereits einmal gestohlene Daten einer Liechtensteiner Bank von einem Kriminellen abgekauft. Damit hat sie dann Jagd auf deutsche Bürger, die dem deutschen Fiskus Teile ihres Vermögens verschwiegen haben, gemacht. Nun wiederholt sich dieses Spiel. Diesmal mit gestohlenen Kundendaten einer Schweizer Bank.

Brisant: Gestohlene Daten werden in einem Rechtsstaat normalerweise nicht als Beweis vor einem Gericht zugelassen. Die deutsche Regierung kann diese Daten jedoch auch ausserhalb eines Gerichts verwenden. Dank dieser Daten erhält sie Hinweise auf mögliche Steuerhinterzieher. Sie kann gestützt auf diese Daten zielgerichtet ermitteln und versuchen auf legalem Weg (z.B. mit Beugehaft, Verhören nach GESTAPO-Manier) an Beweise und Geständnisse zu kommen, die von einem deutschen Gericht anerkannt werden.

Die Rechtstaatlichkeit kann mit diesem Vorgehen Dank der Gewaltentrennung gewahrt werden. Allerdings würde man ein solches Vorgehen eher von dem Regime einer Bananenrepublik erwarten. Immerhin besteht noch die Möglichkeit, dass die deutsche Justiz die deutsche Regierung für dieses Vorgehen rügt. Ähnliches geschah auch in der Schweiz, als die FINMA im Auftrag des Bundesrates UBS-Kundendaten an die amerikanische Regierung aushändigte. Das Bundesverwaltungsgericht hat anschliessend festgestellt, dass dieses Vorgehen gesetzwidrig war. Deutsche Regierung betätigt sich erneut als Hehler weiterlesen