Der Mindestumwandlungssatz muss nicht gesenkt werden!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. Februar 2010 | 2.220 mal gesehen

Bürgerliche Politiker und Lobbyisten der Versicherungsindustrie betreiben Sozialabbau auf Kosten der Arbeitnehmer!  Der Mindestumwandlungssatz muss nicht gesenkt werden!

Mit dem Umwandlungssatz wandelt man das in der beruflichen Vorsorge gebildete Alterguthaben in eine jährliche Rente um. Bei der Festlegung des Umwandlungssatzes ist die Lebenserwartung und die durchschnittliche Renditeerwartung auf das Altersguthaben zu berücksichtigen. Um zu verhindern, dass der Umwandlungssatz beliebig tief angesetzt werden kann, wird vom Gesetzgeber ein Mindestumwandlungsatz vorgegeben. Diesen wollen bürgerliche Politiker nun senken. Sie behaupten, dass der in der 1. BVG-Revision im Jahr 2003 beschlossene Mindestumwandlungssatz von 6.8% zu hoch sei. Dies noch bevor dieser Mindestumwandlungssatz eingeführt worden ist! Dabei argumentieren sie mit einer längeren Lebenserwartung und tieferen Renditen auf den Altersguthaben.

Diese Argumente sind jedoch nicht überzeugend!  Dies aus folgenden Gründen: Der Mindestumwandlungssatz muss nicht gesenkt werden! weiterlesen