Linke auf Abwegen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 19. Februar 2010 | 3.652 mal gesehen

Cedric Wermuth, der Präsident der JUSO und Vizepräsident der SP Schweiz ist wegen Hausfriedensbruch verurteilt worden. Er kann das Urteil noch anfechten. Ob er dies tut ist jedoch fraglich, denn dank seiner politischen Prominenz kam er mit einer milden Strafe davon. Das Gesetz sieht für Hausfriedensbruch bis zu drei Jahre Haft vor.

StGB Art. 186 – Hausfriedensbruch
Wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, in eine Wohnung, in einen abgeschlossenen Raum eines Hauses oder in einen unmittelbar zu einem Hause gehörenden umfriedeten Platz, Hof oder Garten oder in einen Werkplatz unrechtmässig eindringt oder, trotz der Aufforderung eines Berechtigten, sich zu entfernen, darin verweilt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die linke Kuscheljustiz hatte jedoch erbarmen mit dem ach so armen Linken. Wermuth kassierte für seine Straftat lediglich eine bedingte Geldstrafe und eine Busse von 300 Franken. Wermuth ist kein Einzelfall. Auch andere SP’ler nehmen es mit dem Gesetz nicht so genau. Linke auf Abwegen weiterlesen