UBS-Aktionäre genehmigen Vergütungen in Millionenhöhe

Oswald GrübelDie Aktionäre der UBS haben heute gezeigt, dass es nicht nur Blickleser unter ihnen gibt. Mehrheitlich folgten sie den Anträgen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung. Neben dem Geschäftsbericht, der Konzernrechnung und dem Bericht des Stammhauses segneten sie auch den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2009 ab. Sie akzeptierten somit Vergütungen in Millionenhöhe.

Nachdem vor den Aktionären der UBS bereits die Aktionäre von Novartis und Swiss Re Vergütungen in Millionenhöhe zugestimmt haben, ist klar, dass die Abzocker-Initiative von Thomas Minder nichts bringt. Das Ziel von Thomas Minder ist es Vergütungen in Millionenhöhe zu verhindern indem Aktionäre darüber abstimmen. Nun zeigt sich aber zum wiederholten Mal, dass Aktionäre Vergütungen in Millionenhöhe gutgeheissen haben.

Erfreulich an der heutigen Generalversammlung war auch, dass die Aktionäre den Verwaltungsräten der Geschäftsjahre 2008 und 2009 die Decharge erteilt haben. Das war nötig. Die knapp zustande gekommene Verweigerung der Decharge für das Geschäftsjahr 2007 ist zwar bedauerlich, doch nicht sonderlich tragisch. Denn mit einer Klage ist kaum zu rechnen. Die Erfolgschancen einer solchen Klage wären gering. Ausser viel Geschrei und ein bisschen öffentlichem Frust ablassen ist also kaum etwas passiert.

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Freisprüche bei Swissair-Prozess vergessen?

An alle, die meinen, dass eine Klage gegen die UBS-Verwaltungsräte etwas bringen würde. Erinnert ihr euch noch an den Swissair-Prozess? Der hat ausser enormen Kosten für die Steuerzahler nichts gebracht. Die Verantwortlichen des Swissair-Debakels wurden im Sommer 2007 freigesprochen und bekamen Entschädigungen von insgesamt drei Millionen Schweizerfranken. Gemäss Dominique Biedermann von der Ethos-Stiftung würde eine … Weiterlesen

UBS-Aktionäre sollten die Decharge erteilen

Übermorgen tagt die Generalversammlung der UBS. Dabei wird über die Dechargenerteilung der Verwaltungsräte der Jahre 2007, 2008 und 2009 abgestimmt. Mehrere Aktionäre darunter Ethos-Chef Dominique Biedermann haben bereits angekündigt, dass sie dem Verwaltungsrat und den ehemaligen Verwaltungsräten der Jahre 2007-2009 die Decharge verweigern werden. Nüchtern betrachtet ist es jedoch dumm, wenn man den UBS-Verwaltungsräten die … Weiterlesen

UBS: Entlastung von Ospel und Co.

Am kommenden Mittwoch entscheidet die Generalversammlung der UBS über die Dechargen-Erteilung des Verwaltungsrats für die Geschäftsjahre 2007, 2008 und 2009. Es wird also auch über die Entlastung der ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten Ospel und Kurer entschieden. Normalerweise erfolgt die Entscheidung über die Entlastung des Verwaltungsrats jährlich, über die Entlastung für 2007 und 2008 wurde aber noch nicht … Weiterlesen

Eine Sache für den Tieranwalt

Georg KreisIn einem Interview von Online-Reports äusserte sich Georg Kreis, der Präsident der Eidgenössischen Rassismuskommission, über islamischen Radikalismus in Basel. Es ging unter anderem um die herabsetzende Aussage eines Islampredigers, der laut einem DOK des Schweizer Fernsehens in der Basler Arrahma Moschee Andersgläubige auf rassistische Weise herabgesetzt haben soll. Auf die Frage ob es erlaubt sei Andersgläubige als „niedriger als gläubige Tiere“ zu bezeichnen, wie dies der besagte Islamprediger getan haben soll, äusserte sich Kreis wie folgt:

Das Problem ist, dass „Andersgläubige“ oder der „Mensch“ keine rechtliche Schutzkategorie sind. Allenfalls könnten sich die „gläubigen Tiere“ diffamiert fühlen, die in dieser Rede herabgesetzt werden. Vielleicht wäre dies eine Sache für den Tieranwalt …

Diese Aussage von Georg Kreis und seine Art im Interview die repräsentative Aussagekraft des DOK-Films in Frage zu stellen offenbart einmal mehr seine parteiische und einseitige Betrachtungsweise. Im Strafgesetzbuch Art. 261bis steht klipp und klar:

Art. 261bis Rassendiskriminierung

…wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

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Aktionäre profitieren vom Depotstimmrecht

Das Depotstimmrecht erweitert den Handlungsspielraum von Aktionären. Aktionäre, die nicht an einer Generalversammlung teilnehmen können, dürfen die Stimmrechte ihrer Aktien an einen Depotvertreter übertragen. Sie können dem Depotvertreter ausserdem Weisungen zur Wahrung ihrer Interessen erteilen.  Als Depotvertreter gelten dem Bankengesetz unterstellte Institute und gewerbsmässige Vermögensverwalter.  Das Depotstimmrecht ist also eine gute Sache und sollte daher nicht abgeschafft werden.

Gesetzlich geregelt ist das Depotstimmrecht im Obligationenrecht Artikel 689d. Dieser Artikel regelt auch was zu tun ist, wenn keine Weisungen des Aktionärs vorliegen.

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Aktionäre sagen JA zu Millionensalären

Stefan LippeDie Aktionäre des Rückversicherers Swiss RE haben an der heutigen Generalversammlung die Millionensaläre der Firmenspitze für das Jahr 2009 gutgeheissen. Der CEO von Swiss RE, Stefan Lippe, hat im Jahr 2009 12,6 Millionen Schweizerfranken verdient. Dies zeigt einmal mehr, dass Thomas Minders Abzocker-Initiative nichts taugt. Nach Minders Initiative sollen die Aktionäre über die Vergütungen des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und des Beirats abstimmen. Wie sich bei Swiss RE zeigt, führt dies jedoch nicht zwangsläufig zu tieferen Vergütungen.

Bei Swiss RE besitzt kein einziger Aktionär mehr als 4% des Aktienkapitals. Swiss RE besitzt selbst 7.7% eigene Aktien, kann die Stimmrechte der eigenen Aktien jedoch nicht wahrnehmen. (siehe Jahresbericht Seite 89) Insgesamt hat Swiss RE 71’047 Aktionäre. Institutionelle Aktionäre halten 5.5% des Aktienkapitals.

Auf Seite 132 des Jahresberichts 2009 findet ihr die Vergütung an Stefan Lippe. Swiss RE Jahresbericht 2009

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Obamas Atomwaffenstrategie ist ein Witz

Nach dem Willen der US-Regierung sollen Atomwaffen künftig nur noch eine abschreckende Wirkung gegen Atomangriffe haben. Entgegen der bisherigen Doktrin verpflichten sich die USA somit keine Atomwaffen gegen atomwaffenlose Staaten einzusetzen. Dies soll selbst dann gelten, wenn diese die USA mit biologischen oder chemischen Waffen angreifen. Ausgenommen von dieser neuen Regelung sollen einzig der Iran … Weiterlesen

Kathy Riklin hat Recht!

neutralKathy Riklin hat Recht. Ein Rücktritt von Micheline Calmy-Rey ist längst überfällig. Es geht nicht nur um die Libyen-Krise. Micheline Calmy-Rey ist für zahlreiche aussenpolitische Debakel verantwortlich. Seit ihrem Amtsantritt als Aussenministerin hat sich die aussenpolitische Lage der Schweiz wesentlich verschlechtert. In anderen Ländern hätte sie deswegen längst zurücktreten müssen.

Calmy-Rey wurde im Dezember 2002 zur Bundesrätin gewählt. Seit Beginn ihrer Amtszeit leitet sie das Eidgenössische Departement für auswertige Angelegenheiten (EDA). Die bis zu ihrem Amtsantritt traditionell neutrale und zurückhaltende Aussenpolitik der Schweiz wurde von ihr in eine, wie sie selbst sagte, „aktive Neutralität“ umgewandelt. Damit meinte sie ihre parteiische und einseitige Art sich im Namen der Menschenrechte in die Weltpolitik einzumischen. Mit dieser Politik hat sie sich weltweit Feinde geschaffen und die Schweiz in eine politische Isolation geführt. Möglicherweise gehört dies zum Plan von Euroturbos wir ihr um das Schweizer Volk auf diese Weise für einen EU-Beitritt zu gewinnen.

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Der Sinn der Geschichte Hiob

Jesus ChristusMan mag an Gott glauben oder nicht, doch gerade die Geschichten der christlichen Lehre haben viel mit dem alltäglichen Leben von Menschen und deren Schwächen zu tun. Wenn man diese Geschichten versteht, können sie einem einen tieferen Sinn offenbaren. Freilich kann auch die Bibel, die Existenz Gottes nicht beweisen. Dennoch ist die Botschaft hinter vielen Geschichten der Bibel interessant. Nehmen wir z.B. die Geschichte von Hiob.

Es gibt religiöse Lehren, denen zufolge Leid als Strafe für sündiges Verhalten angesehen wird. Dies ist im Christentum anders. Für Christen sind Plagen eine Prüfung ihres Glaubens. Die Geschichte Hiob zeigt, dass nicht nur böse Menschen sondern auch gottesfürchtige und rechtschaffende Menschen vom Leid getroffen werden können. Hiob wurde vom Leid geplagt, weil Satan Gott versuchte. Satan sagte zu Gott, dass Hiob nur deshalb so gottesfürchtig sei, weil es ihm so gut gehe. Darauf verlieh Gott Satan die Gewalt über Hiob. Dieser nahm Hiob alles was er besass, tötete seine Familienangehörigen, machte Hiob krank und quälte ihn. Alles in der Hoffnung, dass der vom Leid geplagte Hiob vom Glauben abkommen und Gott zürnen würde. Hiob klagte über sein Leid, doch er blieb rechtschaffend und gottesfürchtig. Damit bestand Hiob die Prüfung seines Glaubens und Satan unterlag Gott.

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