SVP wegen Rassendiskriminierung vor Gericht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. September 2014 | 1.589 mal gesehen

Das Verfahren gegen die SVP wegen Rassendiskriminierung im Zusammenhang mit derem Kosovaren-Inserat wir fortgesetzt. Dies entschied kürzlich das Berner Obergericht. Zuvor hatte die Berner Staatsanwaltschaft das Verfahren bereits zweimal eingestellt. Anwalt David Gibor, der die Interessen von in der Schweiz lebenden Kosovaren vertritt, erwirkte daraufhin, dass die Verfahren fortgeführt werden müssen.

Bei der ersten Einstellung wollte die Berner Staatsanwaltschaft keinen Verstoss gegen die Antirassismusstrafnorm erkennen. Dies laut dem Berner Obergericht zu Unrecht. Bei der zweiten Einstellungsverfügung argumentierte die Berner Staatsanwaltschaft mit der billigen Ausrede, dass sie keine Täterschaft erkennen könne. Auch diese Ausflucht der Staatsanwaltschaft wurde vom Berner Obergericht nicht anerkannt. Jetzt geht es der SVP-Führung rund um SVP-Generalsekretär Martin Baltisser an den Kragen. SVP-Präsident Toni Brunner dürfte jedoch, wie einst SVP-Nationalrat Alfred Heer in einem ähnlichen Verfahren, in den Genuss der parlamentarischen Immunität kommen und somit vor der Strafverfolgung geschützt bleiben.

Das Verfahren gegen die SVP im Zusammenhang mit dem Kosovaren-Inserat ist auch für andere Verfahren von Interesse. So läuft im Kanton St. Gallen seit über einem Jahr bereits ein Verfahren gegen einen Vermieter, der eine Wohnung nicht an „Schweizer“ vermieten wollte. Die St. Galler Staatsanwaltschaft wollte einem Schweizer Privatkläger daraufhin die Privatklägerschaft verweigern, da dieser als „Schweizer“ nicht unmittelbar vom Inserat des beschuldigten Vermieters betroffen sei. Ich habe darüber berichtet. Nachdem einer der Privatkläger die St. Galler Staatsanwaltschaft unter anderem auf das Verfahren gegen die SVP bezüglich Kosovaren-Inserat aufmerksam gemacht hatte, wurde ihm die Privatklägerschaft erteilt. Im Moment ruht das Verfahren in St. Gallen jedoch und dürfte in einer Schublade der St. Galler Staatsanwaltschaft verschwunden sein. Ich gehe davon aus, dass dies im Schweizer Rechtsstaat die Standardprozedur ist, wenn Ermittlungsbehörden ihren Job nicht machen wollen. Das in der Strafprozessordnung vorgeschriebene Beschleunigungsgebot wird von Schweizer Ermittlungsbehörden meiner Ansicht nach systematisch und wissentlich ignoriert. Es ist jedenfalls eine Tatsache, dass Verfahren in der Schweiz von Seiten der Strafermittlungsbehörden und der Gerichte unbegründet in die Länge gezogen werden. Ein Verfahren gegen einem Mann, dem vorgeworfen wird einen Tweet auf Twitter geschrieben zu haben, dauert schon seit über zwei Jahren an. Man stelle sich das einmal vor.

SP-Politiker wegen Rassendiskrimierung angezeigt!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. Dezember 2013 | 4.075 mal gesehen

Medienberichten zufolge wurde ein bekannter SP-Politiker, Jurist und ehemaliger Gerichtspräsident wegen Rassendiskriminierung angezeigt. Er hatte öffentlich Witze über Italiener gemacht und dabei das Klischee bedient, dass diese arbeitsscheu seien.

Rassendiskriminierung

Für den klagenden Anwalt hat der SP-Politiker damit öffentlich die Menschenwürde einer klar definierbaren ethnischen Personengruppe verletzt.

Zitat aus dem Zeitungsartikel:

(…) für Anwalt Bisceglia ist das Rassismus. Es handle sich «um öffentliche Herabsetzungen – Diskriminierungen der Menschenwürde einer klar definierbaren ethnischen Personengruppe».

Auch aus Italien kommen empörte Wortmeldungen!

«La Repubblica», die grösste Tageszeitung Italiens, warf dem linken Berner Stadtpräsidenten vor den «Rassismus aus der Mottenkiste» zu holen indem er die so genannten Tschinggen-Witze aus den Zeiten der Gastarbeiter wiederbelebt habe.

Übersetzung: Der sozialistische Bürgermeister Alexander Tschäppät hat während einer Theatertournée Italiener angegriffen . Es ist nicht der erste Vorfall von Rassismus in der benachbarten Schweiz.
Übersetzung des Zeitungsartikels: Alexander Tschäppät, der sozialistische Bürgermeister von Bern, hat während einer Theatertournée Italiener attackiert. Es ist nicht der erste Vorfall von Rassismus in der benachbarten Schweiz.

Der beschuldigte SP-Politiker, Jurist und Berner Stadtpräsident, liess über die Medienstelle der Stadt Bern dazu folgendes verlauten:

«Ich habe nicht die Absicht, einzelne Witze meines Comedy-Auftrittes zu kommentieren. Sollte ich die Gefühle einzelner Personen verletzt haben, dann bedaure ich das.»

Ich gehe davon aus, dass der beschuldigte SP-Politiker das Amt als Stadtpräsident von Bern trotz Strafverfahren behalten darf. Als linker Politiker darf er in der Schweiz Sonderrechte für sich in Anspruch nehmen. Andere verurteilte linke Politiker wurden in den Nationalrat gewählt oder kandidieren im Februar 2014 für den Stadtzürcher Gemeinderat. Die Staatsanwaltschaft wird, wenn sie das möchte, sicher eine Ausrede finden um das Strafverfahren gegen den SP-Politiker einzustellen.

Schlag ins Gesicht der Gegner der Meinungsfreiheit

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. Dezember 2013 | 7.058 mal gesehen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt die Schweiz wegen eines Verstosses gegen ein fundamentales Menschenrecht. Die Schweiz hat mit der Verurteilung des türkischen Nationalisten Dogu Perinçek wegen Rassendiskriminierung das Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt.

Dogu-PErincek

Dogu Perinçek hatte 2005 bei mehreren Reden in der Schweiz den Genozid von 1915 bis 1917 an den Armeniern im Osmanischen Reich als «internationale Lüge» bezeichnet. Dafür wurde er von der Waadtländer Justiz wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Perinçek rekurierte gegen den Entscheid, erlitt jedoch vor dem Bundesgericht eine Niederlage. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Perinçek reichte gegen das Urteil des Bundesgerichts eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Dieser entschied nun, dass die Schweiz mit ihren Urteil das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt hat.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt das Menschenrecht auf freie Meinungsäusserung. Es ist ein Schlag ins Gesicht der Gegner der freien Meinungsäusserung und ein Sieg für alle Befürworter der Menschenrechte und der Demokratie. Jene, die unter dem Vorwand, Rassismus bekämpfen zu wollen, die Meinungsfreiheit einschränken wollen, haben mit diesem Urteil eine Niederlage erlitten. Das Urteil ist ein Sieg für alle, die sich gegen Unterdrückungsgesetze, Diktatur und [glossary id=’29729′ slug=’meinungstotalitarismus‘ /] zur Wehr setzen.

Nachtrag vom 17.12.2013 um 18.40 Uhr:
Hier noch die Urteilsbegründung

Rassendiskriminierung im Rheintaler Boten?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 5. September 2013 | 3.357 mal gesehen

Im Rheintaler Boten erschien in der Ausgabe Nr. 36 vom 4. September 2013 auf Seite 7 das im nachfolgenden Bild eingekreiste Inserat. Im Inserat wird eine Wohnung zum Vermieten angeboten. Brisant, im Inserat deutlich lesbar ist der Hinweis «keine CH».

Rheintaler Bote vom 4. September 2013, Seite 7
Rheintaler Bote, Ausgabe Nr. 36 vom 4. September 2013, Seite 7

Natürlich könnte mit «keine CH» auch gemeint sein, dass es z.B. im Mietshaus keine Schweizer gibt. Auch das wäre zwar fragwürdig doch mit Sicherheit nicht strafbar. Laut Medienberichten ist die Aussage jedoch anders gemeint. Am 5. September 2013 wurde auf Blick.ch eine Stellungnahme des Urhebers des Inserats abgeben. Dabei wurde er vom Blick wie folgt zitiert:

«Ich habe eine Immobilie mit mehreren Wohnungen. Mit Ausländern hatte ich noch nie Probleme. Mit den Schweizern schon! Die bezahlen einfach nicht.»

 

«Schon acht Mal ist mir das jetzt mit Schweizern passiert! Ausländer sind ruhig und bezahlen regelmässig.»

Laut Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs ist es strafbar öffentlich Personen aufgrund ihrer Herkunft zu diskriminieren. In dieser Anzeige werden meiner Meinung nach explizit Schweizer diskriminiert. Die Anzeige wurde zudem im Rheintaler Boten veröffentlicht. Durch die Publikation im Rheintaler Boten mit einer Auflage von 33’490 Exemplaren und einem E-Paper im Internet ist die Öffentlichkeit gegeben. Die im Blick zitierte Stellungnahme des Inserenten macht deutlich, dass mit dem Hinweis «keine CH» tatsächlich die Absicht steckt, die Wohnung nicht an Schweizer vermieten zu wollen. Der Tatbestand der Diskriminierung einer Gruppe von Personen aufgrund ihrer Ethnie und damit ein Verstoss gegen Artikel 261bis also Rassendiskriminierung dürfte somit gegeben sein.

Rassendiskriminierung ist ein Offizialdelikt. Das heisst die St. Galler Staatsanwaltschaft müsste laut Gesetz von sich aus tätig werden sobald sie Kenntnis davon hat. Ob sie das indessen tut, ist jedoch eine andere Frage. Mit einer privaten Strafanzeige könnte der Druck auf die St. Galler Staatsanwaltschaft erhöht werden, denn sie könnte dann nicht mehr behaupten vom Fall keine Kenntnis zu haben. Als Anzeigenerstatter kommen im Grunde genommen alle Schweizer in Betracht, die mit diesem Inserat wahrscheinlich diskriminiert worden sind. Die Betroffenen können jedoch auch tolerant darüber hinweg sehen.

Was ich mich frage ist, was wohl gewesen wäre, wenn diese Anzeige gegen Ausländer aus einem bestimmten Land gerichtet gewesen wäre. Wahrscheinlich hätte die St. Galler Staatsanwaltschaft dann längst mit den Ermittlungen begonnen.

Alfred Heer darf sich hinter Immunität verstecken

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. November 2012 | 5.981 mal gesehen

SVP-Nationalrat Alfred Heer darf sich dank seiner parlamentarischen Immunität der Strafverfolgung entziehen.

Der wegen Ras­sis­mus­ver­dacht ins Vi­sier der Staats­an­walt­schaft ge­ra­tene SV­P-Na­tio­nal­rat Al­fred Heer kann sich auf­grund sei­ner par­la­men­ta­ri­schen Immunität der Straf­ver­fol­gung ent­zie­hen. Dies ent­schied die Immunitätskommission des Na­tio­nal­rats, deren Präsident ein SV­P-­Mit­glied ist. Bri­sant, auch Al­fred Heer ist Mit­glied der Immunitätskommission. Ich erachte es als bedenklich, wenn jene, die Strafverschärfungen und härtere Gesetze fordern sich selber unter dem Vorwand der parlamentarischen Immunität der Strafverfolgung entziehen können.

Alfred Heer sagte am 16. September 2012 in einer Sendung von Tele Züri: «Gerade die jungen Nordafrikaner aus Tunesien kommen schon als Asylbewerber mit der Absicht, kriminell zu werden.» Die Zürcher Staatsanwaltschaft eröffnete deswegen gegen Alfred Heer ein Strafverfahren wegen Rassendiskrimierung.

Nun hat die Immunitätskommission des Nationalrats einstimmig entschieden, dass die parlamentarische Immunität von Alfred Heer nicht aufgehoben wird. Die Immunitätskommission begründete ihren Entscheid damit, dass die Aussage von Alfred Heer nicht so gravierend sei, dass das Interesse einer Strafverfolgung überwiegen würde. Die Kommission stufte das Interesse einer ungehinderten Ausübung des politischen Mandats von Alfred Heer als höher ein. SVP-Nationalrat Alfred Heer darf sich somit dank seiner parlamentarischen Immunität der Strafverfolgung entziehen.

Bei dieser Begründung werde ich den Verdacht nicht los, dass hier Nationalräte einen ihrer Kollegen gedeckt haben. Bei normalen Bürgern wäre das Strafverfahren fortgesetzt worden. Alfred Heer darf sich als Parlamentarier der Strafverfolgung entziehen. Dies obwohl die im Fernsehen ausgestrahlte Aussage eines Nationalrats mehr Gewicht hat als die eines einfachen Bürgers. Offensichtlich ist vor dem Gesetz nicht jeder gleich. Die Mächtigen decken sich gegenseitig.

Ob sich Alfred Heer der Rassendiskriminerung schuldig gemacht hat, bleibt somit juristisch ungeklärt. Offen bleibt auch, ob es zur Ausübung eines politischen Mandats gehört im Fernsehen Ausländer zu verunglimpfen.

Brisant ist, zwei von den neun Mitgliedern der Immunitätskommission sind Parteikollegen von Alfred Heer, eines davon ist sogar der Präsident der Immunitätskommission. Doch damit nicht genug! Alfred Heer ist sogar selbst Mitglied der Immunitätskommission! Ich hoffe, dass er wenigstens beim Fällen der Entscheidung in den Ausstand getreten ist. Doch selbst dann könnte er einen Einfluss auf die Kollegen in der Kommission ausgeübt haben. Fakt ist, Alfred Heer kennt die Kollegen der Immunitätskommission und wird weiterhin mit ihnen zusammenarbeiten. Er dürfte ihnen nun eine Gefälligkeit schuldig sein. Der Entscheid der Immunitätskommission wirft kein gutes Licht auf die Schweizer Politik.

Für jedes Kommissionsmitglied hat es einen Stellvertreter der eigenen Partei. Ein Stellvertreter ist unter anderem SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli.

Eine Sache für den Tieranwalt

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. April 2010 | 3.018 mal gesehen

Georg KreisIn einem Interview von Online-Reports äusserte sich Georg Kreis, der Präsident der Eidgenössischen Rassismuskommission, über islamischen Radikalismus in Basel. Es ging unter anderem um die herabsetzende Aussage eines Islampredigers, der laut einem DOK des Schweizer Fernsehens in der Basler Arrahma Moschee Andersgläubige auf rassistische Weise herabgesetzt haben soll. Auf die Frage ob es erlaubt sei Andersgläubige als „niedriger als gläubige Tiere“ zu bezeichnen, wie dies der besagte Islamprediger getan haben soll, äusserte sich Kreis wie folgt:

Das Problem ist, dass „Andersgläubige“ oder der „Mensch“ keine rechtliche Schutzkategorie sind. Allenfalls könnten sich die „gläubigen Tiere“ diffamiert fühlen, die in dieser Rede herabgesetzt werden. Vielleicht wäre dies eine Sache für den Tieranwalt …

Diese Aussage von Georg Kreis und seine Art im Interview die repräsentative Aussagekraft des DOK-Films in Frage zu stellen offenbart einmal mehr seine parteiische und einseitige Betrachtungsweise. Im Strafgesetzbuch Art. 261bis steht klipp und klar:

Art. 261bis Rassendiskriminierung

…wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

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