Eine Sache für den Tieranwalt

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. April 2010 | 3.025 mal gesehen

Georg KreisIn einem Interview von Online-Reports äusserte sich Georg Kreis, der Präsident der Eidgenössischen Rassismuskommission, über islamischen Radikalismus in Basel. Es ging unter anderem um die herabsetzende Aussage eines Islampredigers, der laut einem DOK des Schweizer Fernsehens in der Basler Arrahma Moschee Andersgläubige auf rassistische Weise herabgesetzt haben soll. Auf die Frage ob es erlaubt sei Andersgläubige als „niedriger als gläubige Tiere“ zu bezeichnen, wie dies der besagte Islamprediger getan haben soll, äusserte sich Kreis wie folgt:

Das Problem ist, dass „Andersgläubige“ oder der „Mensch“ keine rechtliche Schutzkategorie sind. Allenfalls könnten sich die „gläubigen Tiere“ diffamiert fühlen, die in dieser Rede herabgesetzt werden. Vielleicht wäre dies eine Sache für den Tieranwalt …

Diese Aussage von Georg Kreis und seine Art im Interview die repräsentative Aussagekraft des DOK-Films in Frage zu stellen offenbart einmal mehr seine parteiische und einseitige Betrachtungsweise. Im Strafgesetzbuch Art. 261bis steht klipp und klar:

Art. 261bis Rassendiskriminierung

…wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Wer also eine Gruppe von Menschen, nämlich alle Nichtmuslime, als niedriger als gläubige Tiere bezeichnet, der verstösst gegen den Rassismusartikel indem er diese Gruppe in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt. Auch seine Aussage mit dem Tierschutzanwalt ist völlig deplatziert. Es sind nicht gläubige Tiere, die herabgesetzt wurden sondern Andersgläubige Menschen, die niedriger als diese Tiere eingestuft wurden.

Natürlich ist so ein DOK-Film nicht repräsentativ. Dennoch, es ist davon auszugehen, dass die Reporter des Schweizer Fernsehens ohne negative Absicht einfach ein Bild von Muslimen in der Schweiz vermitteln wollten. Zu diesem Zweck haben sie diese Muslime aufgesucht und interviewt. Dass man dabei sofort auf Extremisten und intolerante Muslime stösst sollte zum Nachdenken anregen. Es sollte seriöse Wissenschaftler ermuntern die offenen Fragen bezüglich Islamismus in der Schweiz zu klären. Das wäre jedenfalls mit Sicherheit seriöser als einfach einseitig alles herunterzuspielen und zu verharmlosen wie Georg Kreis dies tut. Kreis handelt fahrlässig und leichtsinnig.

DOK Film des Schweizer Fernsehens „Hinter dem Schleier“
DOK vom 01.04.2010

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