UBS-Aktionäre genehmigen Vergütungen in Millionenhöhe

Oswald GrübelDie Aktionäre der UBS haben heute gezeigt, dass es nicht nur Blickleser unter ihnen gibt. Mehrheitlich folgten sie den Anträgen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung. Neben dem Geschäftsbericht, der Konzernrechnung und dem Bericht des Stammhauses segneten sie auch den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2009 ab. Sie akzeptierten somit Vergütungen in Millionenhöhe.

Nachdem vor den Aktionären der UBS bereits die Aktionäre von Novartis und Swiss Re Vergütungen in Millionenhöhe zugestimmt haben, ist klar, dass die Abzocker-Initiative von Thomas Minder nichts bringt. Das Ziel von Thomas Minder ist es Vergütungen in Millionenhöhe zu verhindern indem Aktionäre darüber abstimmen. Nun zeigt sich aber zum wiederholten Mal, dass Aktionäre Vergütungen in Millionenhöhe gutgeheissen haben.

Erfreulich an der heutigen Generalversammlung war auch, dass die Aktionäre den Verwaltungsräten der Geschäftsjahre 2008 und 2009 die Decharge erteilt haben. Das war nötig. Die knapp zustande gekommene Verweigerung der Decharge für das Geschäftsjahr 2007 ist zwar bedauerlich, doch nicht sonderlich tragisch. Denn mit einer Klage ist kaum zu rechnen. Die Erfolgschancen einer solchen Klage wären gering. Ausser viel Geschrei und ein bisschen öffentlichem Frust ablassen ist also kaum etwas passiert.

Weiterlesen

UBS-Aktionäre sollten die Decharge erteilen

Übermorgen tagt die Generalversammlung der UBS. Dabei wird über die Dechargenerteilung der Verwaltungsräte der Jahre 2007, 2008 und 2009 abgestimmt. Mehrere Aktionäre darunter Ethos-Chef Dominique Biedermann haben bereits angekündigt, dass sie dem Verwaltungsrat und den ehemaligen Verwaltungsräten der Jahre 2007-2009 die Decharge verweigern werden. Nüchtern betrachtet ist es jedoch dumm, wenn man den UBS-Verwaltungsräten die … Weiterlesen

UBS: Entlastung von Ospel und Co.

Am kommenden Mittwoch entscheidet die Generalversammlung der UBS über die Dechargen-Erteilung des Verwaltungsrats für die Geschäftsjahre 2007, 2008 und 2009. Es wird also auch über die Entlastung der ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten Ospel und Kurer entschieden. Normalerweise erfolgt die Entscheidung über die Entlastung des Verwaltungsrats jährlich, über die Entlastung für 2007 und 2008 wurde aber noch nicht … Weiterlesen

Aktionäre profitieren vom Depotstimmrecht

Das Depotstimmrecht erweitert den Handlungsspielraum von Aktionären. Aktionäre, die nicht an einer Generalversammlung teilnehmen können, dürfen die Stimmrechte ihrer Aktien an einen Depotvertreter übertragen. Sie können dem Depotvertreter ausserdem Weisungen zur Wahrung ihrer Interessen erteilen.  Als Depotvertreter gelten dem Bankengesetz unterstellte Institute und gewerbsmässige Vermögensverwalter.  Das Depotstimmrecht ist also eine gute Sache und sollte daher nicht abgeschafft werden.

Gesetzlich geregelt ist das Depotstimmrecht im Obligationenrecht Artikel 689d. Dieser Artikel regelt auch was zu tun ist, wenn keine Weisungen des Aktionärs vorliegen.

Weiterlesen