Die Islamisierung Europas hat längst begonnen!

Muslimdemo vor BundeshausDen Gegnern der Minarettinitiative geht es bei ihrem Kampf gegen die Initiative gar nicht um den Islam. Es geht ihnen nur darum, dass man alle Religionen gleich behandelt, so als ob alle Religion gleich wären. Es ist jedoch ein Trugschluss, den die Gegner der Minarettinitiative in ihrer Ignoranz ziehen. Der Islam ist keine Religion wie jede andere. Er ist eine besondere Religion. Ihr Gründer Mohammed verübte mit seinen Getreuen Raubüberfälle auf Karawanen, führte Kriege, sprach Todesurteile aus und heiratete im Alter von über fünfzig Jahren eine Minderjährige. Umso erstaunlicher ist es, dass Mohammed sogar heute noch Vorbild von über einer Milliarde Menschen ist, die ihn immer noch verehren.

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Saudi über die Ehe mit Minderjährigen

Die Verhaftung von Roman Polanski wegen Missbrauchs einer Dreizehnjährigen hat in der Öffentlichkeit hohe Wellen der Entrüstung geschlagen. Doch nicht in allen Ländern ist Sex mit einer Minderjährigen strafbar. Im folgenden Videoclip rechtfertigt ein Saudi Sex mit einer Minderjährigen mit seiner Religion, dem Islam!

Brissante Aussagen im Videoclip:

„There is no minimal age for entering marriage“ (es gibt kein minimales Eintrittsalter für die Ehe),

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Plakat-Verbot

Plakate gehören zur politischen Kultur unseres Landes. Sie sollten aus Rücksicht auf die, für eine funktionierende Demokratie, unerlässliche Meinungsfreiheit nur verboten werden, wenn sie Persönlichkeitsrechte verletzen oder eindeutig gegen Gesetze verstossen. Ein Verbot von provokativen Plakaten wie dem Anti-Minarettplakat und den Freidenker-Plakaten macht somit keinen Sinn. Kantons- und Stadtregierungen sollten sich dies im Namen der Toleranz, der Weltoffenheit, der direkten Demokratie und der Meinungsfreiheit zu Herzen nehmen.

Provokation ist wichtig! Gute Plakate werden wahrgenommen und können ihre Botschaft mit einer klaren Symbolik vermitteln. Um die Aufmerksamkeit der Betrachter auf sich ziehen zu können, müssen Plakate aussergewöhnlich sein und provozieren. Langweilige Plakate werden kaum wahrgenommen und können dadurch die erwünschte Wirkung nicht erzielen.

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Apostasie im Islam und Todesstrafe als Folge

In der Schweiz ist der Glaube an Gott eine Privatsache, die den Staat nichts angeht und aus der er sich herauszuhalten hat. Der Artikel 15 in der Schweizer Bundesverfassung garantiert die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Er hält folgendes fest:

Absatz 1: Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.

Absatz 2: Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.

Absatz 3: Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören und religiösem Unterricht zu folgen.

Absatz 4: Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.

Im Absatz 4 wird ausdrücklich erwähnt, dass niemand gezwungen werden darf einer Religionsgemeinsschaft anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen und religiösem Unterricht zu folgen!

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Verbot von Anti-Minarett-Plakat ist undemokratisch!

Minarettverbot

Die von linken Gegnern der Volksinitiative „Gegen den Bau von Minaretten“ regierte Stadt Basel hat ein Publikationsverbot für das Anti-Minarett-Plakat der Initianten verhängt. Weitere linke Hochburgen wie die Städte Zürich, Bern und Winterthur erwägen ebenfalls ein Verbot. Doch damit nicht genug, sogar die von Linken dominierten Medienhäuser Ringier (Blick, Sonntagsblick, Blick am Abend) und Tamedia (Tagesanzeiger, 20min, News u.a.) weigern sich das Anti-Minarett-Plakat der Initianten zu publizieren.

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Missbrauch von Minderjährigen

Der Fall Polanski wirft ein Licht auf ein Vergehen, welches trotz gesellschaftlicher Ächtung immer wieder begangen wird. Wer im Internet googelt findet relativ rasch eine Ansammlung ähnlicher Vergehen, die sowohl von Männern als auch Frauen begangen werden!

Hier einige Beispiele:
Lehrerin der Vergewaltigung beschuldigt: Im US-Bundesstaat Delaware muss sich eine Lehrerin vor Gericht verantworten, weil sie mehrfach Sex mit ihrem 13 Jahre alten Schüler hatte. Neben Vergewaltigung wird ihr außerdem vorgeworfen, dem Jungen und seinem Freund Alkohol gegeben zu haben.

Lehrerin hatte Sex mit Schüler (14) im Klassenzimmer New York – Melissa Weber teilte Freunden auf ihrer “Facebook”-Seite mit: “Ich bin sehr krank.” Als die Lehrerin am nächsten Tag verhaftet wurde, bekam der Satz eine spezielle Bedeutung. Sie hat eine krankhafte Begierde nach Sex mit Schülern. Besonders einem 14-Jährigen. Den verführte sie sieben Mal im Klassenzimmer.

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Geschmacklosigkeiten des Nachtlebens

An diesem Wochenende zog es mich um Mitternacht aus purer Langeweile ins Zürcher Nachtleben. Ich wollte den Feierabend geniessen und mich in einer lockeren Atmosphäre mit zivilisierten Menschen vergnügen. Also ging ich in einen Club in der Nähe des Zürcher Bellevues.

Erfreulich war, dass mich die Türsteherin relativ rasch hineinliess. An der Kasse musste ich dann allerdings einen saftigen Eintrittspreis von CHF 20.00, was ich angesichts des Angebots für Wucher halte, bezahlen. Dann wurde ich wie Vieh mit einem Stempel versehen, mit dem man bei Bedarf hätte feststellen können ob ich schon bezahlt habe oder nicht. Ein Ticket hätte es natürlich auch getan, hätte den Gastronom aber vermutlich mehr gekostet. Nachdem ich bezahlt hatte, ging es die Treppe hinauf zur Garderobe. Dort durfte ich CHF 3.50 fürs Aufbewahren meiner Lederjacke bezahlen und stieg dann die Treppe weiter nach oben in den Club.

Im Club drängten sich lauter junge Menschen mit ihren Körpern dicht aneinander und bewegten sich und ihre Köpfe zu hippiger Musik. Die Qualität der mit einer Mischung aus Alkohol, Schweiss und Rauch geschwängerten Luft war miserabel. Um zur nächsten Bar zu gelangen musste ich mir ersteinmal einen Weg durch die Menschenmassen bahnen. Ohne Bad in der verschwitzten Menschenmenge und viel Körperkontakt zu hin und her wippenden (wohlwollend: „tanzenden“) Leuten war dies allerdings nicht zu bewerkstelligen. An der Bar gönnte ich mir nach dieser ersten Herausforderung erst einmal einen Gin Tonic. Das dichte Gedränge liess jedoch keine entspannte Stimmung aufkommen. Ich suchte daher ersteinmal Schutz in einem noch höher gelegenen Stockwerk um von dort aus in Ruhe das Getränk geniessen zu können und die teilweise bereits besoffen hin und her wippenden Menschenmassen zu betrachten. Der DJ wechselte regelmässig die Stilrichtungen, was das Publikum jedoch nicht sonderlich zu stören schien. Im Gegenteil, das Publikum tanzte brav je nach Taktvorgabe nach der Pfeife des DJ’s. Positiv aufgefallen ist mir der, nach meinem Empfinden, hohe Frauenanteil im Club. Kontaktpotential ist also vorhanden.

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