Apostasie im Islam und Todesstrafe als Folge

Von Alexander Müller veröffentlicht am 9. Oktober 2009 | 10.866 mal gesehen

In der Schweiz ist der Glaube an Gott eine Privatsache, die den Staat nichts angeht und aus der er sich herauszuhalten hat. Der Artikel 15 in der Schweizer Bundesverfassung garantiert die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Er hält folgendes fest:

Absatz 1: Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.

Absatz 2: Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.

Absatz 3: Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören und religiösem Unterricht zu folgen.

Absatz 4: Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.

Im Absatz 4 wird ausdrücklich erwähnt, dass niemand gezwungen werden darf einer Religionsgemeinsschaft anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen und religiösem Unterricht zu folgen! Apostasie im Islam und Todesstrafe als Folge weiterlesen