Volksinitiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. August 2010 | 10.578 mal gesehen

Zahlreiche Medien und Blogs haben sich kürzlich über eine Volksinitiative, welche die Todesstrafe in der Schweiz wieder einführen möchte geäussert. Es zeichnen sich bereits klare Positionen für oder gegen diese Initiative ab. Einige Linke versuchen die Initiative bereits wieder mit dem Völkerrecht und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu verhindern.

Ich halte das für etwas voreilig. Denn diese Initiative ist ja noch gar nicht zustande gekommen. Sie ist erst zur Vorprüfung bei der Bundeskanzlei eingereicht worden und die Unterschriftensammlung hat auch noch nicht begonnen. Zudem ist zumindest mir der genaue Wortlaut der Initiative noch nicht bekannt. Wer sich bereits jetzt äussert macht klar, dass er grundsätzlich gegen die Todesstrafe ist.

Aus völkerrechtlicher Sicht habe ich keine Bedenken in Bezug auf die Todesstrafe. Diktator Saddam Hussein konnte man schliesslich auch einfach hinrichten ohne dass man dies mit dem Völkerrecht hätte verhindern können. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention ist kein wirkliches Hindernis, denn diese kann man kündigen. Ich bin sogar dafür, dass wir die ERMK kündigen sollten. Zumindest sollten wir dies dann tun, wenn wir selber bestimmen wollen was in unserem Land gilt.

Für mich ist der Wortlaut der Initiative zur Widereinführung der Todesstrafe entscheidend ehe ich Position beziehe. Anbei ein paar Überlegungen meinerseits:

Argumente gegen die Todesstrafe

  • Länder, die die Todesstrafe anwenden, sind nicht sicherer als die Schweiz
  • Amokläufer und geisteskranke Täter dürften sich kaum von der Todesstrafe abschrecken lassen, da sie aus einer emotionalen Lage oder einem krankhaften Trieb heraus handeln
  • Justizirrtümer: Es besteht die Gefahr, dass Unschuldige hingerichtet werden
  • Die Todesstrafe wäre eine Untergrabung des Rechts auf Leben
  • Eine abschreckende Wirkung hat nicht das Strafmass sondern die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden

Argumente für die Todesstrafe

  • Menschen, die anderen Menschen das Leben nehmen, haben ihr Recht auf Leben verwirkt
  • Schreckliche Taten werden wenigstens teilweise gebührend gesühnt
  • Täter werden bestraft und für immer aus dem Verkehr gezogen

Apostasie im Islam und Todesstrafe als Folge

Von Alexander Müller veröffentlicht am 9. Oktober 2009 | 10.875 mal gesehen

In der Schweiz ist der Glaube an Gott eine Privatsache, die den Staat nichts angeht und aus der er sich herauszuhalten hat. Der Artikel 15 in der Schweizer Bundesverfassung garantiert die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Er hält folgendes fest:

Absatz 1: Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.

Absatz 2: Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.

Absatz 3: Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören und religiösem Unterricht zu folgen.

Absatz 4: Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.

Im Absatz 4 wird ausdrücklich erwähnt, dass niemand gezwungen werden darf einer Religionsgemeinsschaft anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen und religiösem Unterricht zu folgen! Apostasie im Islam und Todesstrafe als Folge weiterlesen